Unterhalt wenn ein ...
 
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Unterhalt wenn ein Kind beim Vater lebt, Unterhaltsrechnung? Hiillfeeee

 
(@mehter)
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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir hier helfen. Zum Sachverhalt. Ich habe einen Brief vom Jugendamt bekommen, sie fordern von mir 2x 192€ für meine beiden kinder ein die bei ihrer Mutter leben. 5 Tage später noch einen Brief , diesmal hat sie noch eine Beistand beim Jugenamt eingeschaltet und die fordern komischer weise 2x 284€ für meine beiden kinder ein. Ich soll meine Wirtschaftlichen verhältnisse darlegen und wenn es geht schon im vorraus das Geld überweisen. Unterhaltsvorschusskasse fordert 2x192€ und die Beistandsschaft 2x 284€ , ich bin total verunsichert.

Meine Wirtschaftliche Lage zur Berechnung: Ich bin alleinerziehend mit meinem ältesten Sohn der 17 Jahre alt ist und er besucht zurzeit einen Beruffskolleg. Vor 2 Monaten habe ich erst eine neue Stelle angetreten als helfer. Ich verdiene 1480€ , bekomme kein Hilfen, Wohngeld u.s.w. Für meine Sohn der seit seinem 12 Lebensjahr bei mir Wohnt habe ich keinen Cent bekommen. Wenn ich das jetzt so sehe was die von mir fordern,
dann kann ich ja wieder Hartz4 beantragen mit aufstockung. Ich war beim Jugendamt und wollte diesbezüglich eine Beratung, wurde aber direkt von denen Abgelehnt.

Ich bin verzweifelt, ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir eventuell sagen mit was für einem Betrag ich rechnen kann.
schonmal vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Also bin Geschieden , aus dieser Ehe sind 3 Kinder hervorgegangen. Ältester sohn lebt bei mir und die anderen beiden bei der Mutter.
Netto bekomme ich 1480€.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 16:59
(@mehter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

keine da der mir helfen kann?

mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 17:59
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mether,

wie alt sind die Kinder die bei der Mutter leben?
Arbeitet die Mutter?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Einkommen?

Seit wann seit ihr getrennt und wie ist das bisher mit dem Unterhalt gelaufen?
Wenn Eurer Sohn schon seit dem 12. Lebensjahr bei Dir wohnt, ist das ja schon länger her . . .

Gruß
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2015 19:24
(@mehter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das Kind das bei mir lebt ist 17 Jahre alt, die die bei meiner ex leben sind 11 und 9 Jahre alt.
Bisher habe ich nichts gezahlt wegen AlG2. Ich habe einen job aufgenommen seit 2 Monaten und verdiene 1480€ Netto.
Was die einkünfte der Mutter angeht habe ich keine Ahnung , aber ich denke wenn sie viel hätte wäre sie nicht zum Jugentamt gegangen und hätte Unterhaltsvorschuss beantragt.
Ich habe nur mitbekommen das sie inzwischen auch geschieden ist in ihrer 2. Ehe.

mfg


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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 21:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Unterschied zwischen den Summen erklärt sich daraus, dass der UV geringer ist als der Mindestunterhalt. Wenn Du bisher keinen Unterhalt gezahlt hast, dann besteht wohl auch kein Unterhaltstitel. Das JA wird darauf drängen, dass ein Titel erstellt wird.

Deine Unterhaltspflicht für die beiden Kinder, die bei der KM liegen ist unabhängig von dem Unterhaltsanspruch Deines gegenüber der KM.
Bei 1480 Euro bist Du für 2 Kinder ein Mangelfall. Wie alt sind denn die Kinder? Das Problem beim Mangelfall ist, dass nicht so gerechnet wird wie im Normalfall. Im Moment solltest Du auf gar keinen Fall einen Titel unterschreiben.
Wie hat eigentlich das JA gerechnet um auf die 2x 284 Euro zu kommen?

VG Susi


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Geschrieben : 20.09.2015 21:38
(@mehter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

und Danke für die Antwort. Unterhaltsvorkasse geht nach dem Mindestunterhalt aus und die Beistandsschaft nach düsseldorfer Tabelle.

Ich bin alleinerziehend und wollte nur wissen was man von mir fordern kann wenn ich ein Mangelfall bin. Es kann doch nicht sein das meine asohn der 17 Jahre alt ist und bei mir lebt nix von meinem Lohn hat.
Die Kinder die bei der Mutter wohnen sind 9 und 11 Jahre alt.

mfg


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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 21:42
(@mehter)
Schon was gesagt Registriert

Wird dennmein Kind der bei mir lebt nicht entgegengerechnet auf meinen selbstbehalt?

Wie seiht denn so ein Rechenbeispiel den aus?

mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 21:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes könntest auch Du eine Beistandschaft beim JA für den 17jährigen Sohn einrichten lassen. Gegengerechnet wird gar nichts. Allerdings wäre Dein Sohn als Unterhaltsberechtigter mit zu zählen, damit kämst Du in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe niedriger. Das wirkt bei Dir aber nicht da es sowieso nur um den Mindestunterhalt geht.
Nach der seit dem 1.8.2015 gültigen <a href="http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html>DDT</a>" ist in der untersten Stufe = Mindestunterhalt für die Alterstufe 6-11  der Unterhalt = 376 Euro pro Kind, davon wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen und es ergibt sich der Zahlbetrag 284 Euro.
Das JA fordert also den Mindestunterhalt.
Der Unterhaltsvorschuss ist geringer als der Mindestunterhalt, deshalb fodert die UVK auch nur 192 Euro pro Kind. Du musst nicht beides zahlen.
Du bist verpflichtet eine Einkommensauskunft zu erteilen damit der Unterhalt berechnet werden kann. Wie der Unterhalt berechnet wird ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo die Kinder leben).

Prinzipiell gehören zum Einkommen Dein monatliches Netto, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuererstattung, Überstunden so sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind. Abziehen kannst Du berufsbedingte Aufwendungen (Weg zur Arbeit, bei Mangelfall öffentliche Verkehrsmittel) und Altersvorsorge.

Da Dein Selbstbehalt bei 1080 Euro wärst Du in etwa für den UV leistungsfähig aber nicht für den Mindestunterhalt. Nun kann aber im Mangelfall anders gerechnet werden, z.B. wäre zu prüfen ob ein Nebenjob zumutbar ist und damit als Einkommen angerechnet werden könnte.

Du solltest Deine Unterlagen an das JA schicken und wenn eine Rechnung des JA vorliegt hier im Forum überprüfen lassen. Wenn Du einen Titel über den Mindestunterhalt unterschreibst (wozu ich jetzt zumindest auf keinen Fall rate!!), dann kannst Du versuchen bei der Arge Aufstockung zu beantragen (Anlage BB). Die zahlen aber nur für titluierten KU. Aus meiner Sicht bist Du dafür aber nicht leistungsfähig.

Wenn Du jetzt zahlst, dann erst einmal höchstens den UV auf das Dir im Schreiben genannte Konto, im Moment wäre es aber besser die Summe erst einmal zurück zulegen und auf die Rechnung vom JA zu warten und diese prüfen zu lassen. Einfach wird es nicht.

Rechenbeispiele sind auf <a href="http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsberechnung.html>dieser" Seite</a> zu finden bzw. weiter verlinkt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2015 22:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mehter,

[...] im Moment wäre es aber besser die Summe erst einmal zurück zulegen und auf die Rechnung vom JA zu warten und diese prüfen zu lassen.

Volle Zustimmung.

Grobe Vorab-Rechnung zur Orientierung:
Einzelbedarfe der Kinder 2 x 284 (Kind 9/11) + 348 = 916 EUR
Verteilmasse (> 1.080) = 400 EUR - Berufsbedingter Aufwand wäre noch in Abzug zu bringen

284 x 400 / 916 = 124 EUR für Kind 9/11

... und selbst bei diesem Zahlbetrag solltest Du prüfen, ob Ihr wieder Aufstockungsleistungen beziehen könnt. Dabei wären auch Umgangskosten (wie oft sind die Jüngeren bei Dir) zu berücksichtigen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2015 10:40
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

@United

Da Mehter für den bei ihm lebenden Sohn (17) keinen Unterhalt erhält, kann der von ihm allein zu leistende Barunterhalt m.E. mit in die Mangelfallberechnung einbezogen werden. So lange, wie der Sohn als Volljähriger privilegiert ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2015 21:37




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...] kann der von ihm allein zu leistende Barunterhalt m.E. mit in die Mangelfallberechnung einbezogen werden.

Die 348 EUR sind der Bedarf des 17jährigen:

Einzelbedarfe der Kinder 2 x 284 (Kind 9/11) + 348 = 916 EUR

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 10:12