Unterhalt wenn das ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt wenn das Kind öfters wie alle 2 Wochenenden beim KV ist. 1/2 Monat

Seite 1 / 2
 
(@ticktack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich bin neu hier und direkt eine frage. Ich habe mich bereits vor ca. 5 jahren hier angemeldet gehabt der Account wurde jedoch von mir gelöscht weil ich damals keine Hilfe mehr benötigte.
Nun brauche ich wieder euren Top und schnellen Rat.

Zu mir :

Ich habe einen 6 Jährigen Sohn welcher bei der KM lebt. Das Gemeinsame Sorgerecht haben wir. Ich sehe meinen Sohn normalerweise alle 2 Wochen am Wochenende von Freitag bis Sonntag.
Seit einigen Monaten sieht dies jedoch etwas anders aus. Die KM hat einen neuen Partner (sie wechselt diesen jedes Jahr und die Beziehung hält nicht lange).
Die KM gibt an Chronischen Asthma zu haben und das der kleine für die eine Belastung ist / anstrengend sei.
Das ist auch die Begründung welche Sie angibt das sie den kleinen zu mir gibt, ich nehme den kleinen gerne er ist auch gerne bei mir und zeigt mir seine Dankbarkeit was mich stolz macht.
Er ist aktuell in der Vorschule in der Kita wenn er bei mir ist geht er nicht in die Kita da wird er von der Mutter abgemeldet so das diese kein Essensgeld für ihn in der Kita bezahlen muss.

Er war im letzten Monat 15 Tage von 31 Tagen bei mir im aktuellen Monat sind es 9 Tage von 14 Tagen.
Die Mutter bekommt den vollen Unterhalt zum Monatsanfang sowie das volle Kindergeld für meinen Sohn.
Kann ich den Unterhalt Reduzieren?
Da mir zusätzliche kosten entstehen und ich weiterhin den vollen Unterhalt zahle.
Die Mutter hat Monatlich für den kleinen ca. 450€ welche jedoch nicht bei meinem Sohn laden.

Noch mal zum Thema die KM gibt das chronische Asthma als Grund an.
Geht mit Ihrem neuen Partner Abends / Nachts weg.
Lässt sich die Fingernägel machen ( der Staub welcher hier entsteht ist dieser nicht Asthma fördernd ?)
Postet im Sozialennetzwerk ist mit  (meinen Partner) hier und dort.
So schlecht kann es ihr ja nicht gehen.

Sie verweigert auch jeglichen Kontakt mit mir ( Bei Anrufen von mir geht diese nicht ans Handy, auch wo mal was mit dem kleinen war und ich mit ihm ins Krankenhaus musste)  Super Mutter.
Alles läuft aktuell über meine Mutter was mich ankotzt ich bzw.. wir machen das alles ja nur für den kleinen weil er wenn ich ihn zu seiner Mutter bringe überhaupt nicht dort hin möchte.

Was kann ich machen, über eine Antwort von euch würde ich mich.

Gruß TickTack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2014 20:51
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Ticktack,

Kann ich den Unterhalt Reduzieren?
Da mir zusätzliche kosten entstehen und ich weiterhin den vollen Unterhalt zahle.

Besteht ein rechtsgültiger, vollsteckbarer Unterhaltstitel (=ein Gerichtsurteil, ein Vergleich vor Gericht, eine Jugendamtsurkunde oder eine notarielle Urkunde)?

Falls ja, kannst du den Unterhalt nicht kürzen. Du könntest nur auf Abänderung des Unterhaltstitels klagen. Das hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn du durchsetzen kannst, dass das Kind dauerhaft mehr als die Hälfte der Zeit bei dir lebt. Das kommt aber faktisch einem Wechsel des Wohnortes des Kindes gleich und ist bei Kindern im Alter deines Sohnes gegen den Willen der Mutter nur in seltenen Fällen durchsetzbar.

Wenn es keinen Titel gibt, kannst du den Unterhalt natürlich kürzen. Die KM müsste dann klagen. Allerdings wird in solchen Fällen der KM immer empfohlen, den Umgang in dem Maße zu verweigern, damit du auf jeden Fall weniger als 50 % betreust. Dann kann die KM 100 % des Kindesunterhalts vor Gericht einklagen. Das entbehrt jeder Logik ist aber leider geübte Rechtssprechung. Dieses Fass lohnt sich daher nur zu öffnen, wenn eine berechtigte Aussicht besteht, dass du ganz offiziell betreuender Elternteil wirst. Dass geht meistens erst, wenn die Kinder alt genug sind, dass sie vor Gericht sozusagen "mitreden" dürfen.

Beste  Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ticktack,

Er ist aktuell in der Vorschule in der Kita wenn er bei mir ist geht er nicht in die Kita da wird er von der Mutter abgemeldet so das diese kein Essensgeld für ihn in der Kita bezahlen muss.

Warum geht er in der Zeit in der er bei dir ist nicht in die KiTa? Wohnt ihr sehr weit auseinander? Grade im letzten Jahr findeiches nicht glücklich,wenn er immer wiederlänger fehlt. Spätestens mit Schulbeginn geht das ja auch nicht mehr. Und je nach Bundesland lernen die Kinder in diesme Jahr bereits einige Dinge, die sie dann in der Schule benötigen (Zahlenraum bis 10, Silbenklatschen etc.)

Er war im letzten Monat 15 Tage von 31 Tagen bei mir im aktuellen Monat sind es 9 Tage von 14 Tagen.
Die Mutter bekommt den vollen Unterhalt zum Monatsanfang sowie das volle Kindergeld für meinen Sohn.
Kann ich den Unterhalt Reduzieren?

Nein, kannst du nicht. Selbst wenn euer Kind dauerhaft zu je 50% von dir und 50% von der KM betreut werden würde, wärst du bei einem Einkommesngefälle immer noch ganz oder teilweise Barunterhaltspflichtig. Übrigens wird die Hälfte des KG bei derBerechnung deines Zahlbetrag abgezogen (also hat jeder von euch ein halbes KG)

Da mir zusätzliche kosten entstehen und ich weiterhin den vollen Unterhalt zahle.
Die Mutter hat Monatlich für den kleinen ca. 450€ welche jedoch nicht bei meinem Sohn laden.

Das wird viel diskutiert. Aber ich denke, er hat bei Mama ein Zimmer und wird sicher auch eingekleidt u.s.w.

Noch mal zum Thema die KM gibt das chronische Asthma als Grund an.
Geht mit Ihrem neuen Partner Abends / Nachts weg.
Lässt sich die Fingernägel machen ( der Staub welcher hier entsteht ist dieser nicht Asthma fördernd ?)
Postet im Sozialennetzwerk ist mit  (meinen Partner) hier und dort.
So schlecht kann es ihr ja nicht gehen.

Ob und in wiewiet das Asthma sie einschränkt ist ihre Sache. Dich geht es schlicht und einfach nicht mehr an. Auch nicht, dass sie in welchen Zeitabständen auch immer neue Partner hat und diese evtl. auch euren Kind vorstellt. Solange die Partner dem Kind nicht schaden, ist esihr Privatsache.

Sie verweigert auch jeglichen Kontakt mit mir ( Bei Anrufen von mir geht diese nicht ans Handy, auch wo mal was mit dem kleinen war und ich mit ihm ins Krankenhaus musste)  Super Mutter.
Alles läuft aktuell über meine Mutter was mich ankotzt ich bzw.. wir machen das alles ja nur für den kleinen weil er wenn ich ihn zu seiner Mutter bringe überhaupt nicht dort hin möchte.

Blöde Situation. Wahrscheinlich nicht änderbar. Aber vielleicht kannst du ja ein Mediationsgespräch vorschlagen,wo ihr mit Hilfe eines Dritten versucht eine kommunikation hinzukriegen.

Was kann ich machen, über eine Antwort von euch würde ich mich.

Insgesamt erstmal nicht sehr viel. Vieles hängt einfach auch von der Entfernung zwischen die und der KM an und ob ihr bei GSR, auch das ABR beide habt, oder ob es bei der KM liegt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:41
(@BastianKronfeld)

Hallo Ticktack,

was mir sofort auffällt, ist die partielle Herausnahme Deines 6jährigen Sohnes aus der vorschulischen Kindertagesbetreuung. Dieser Umstand ist für Deinen Sohn nicht förderlich und muss verbessert werden.

Welche Entfernung liegt zwischen den Wohnorten?

Hast Du eventuell die Möglichkeit, dafür zu sorgen, Deinem Sohn, soweit er unter der Woche in Deinem Haushalt betreut wird, den Vorschulbesuch "kontinuierlich zu ermöglichen? Das ist mit das Vordringlichste.

Die Unterhaltsfrage ist natürlich auch von unheimlicher Wichtigkeit.

Kompliziert durch die aktuell vorliegende schwierige Kommunikation zeischen euch.

Hast Du die Mutter diesbezüglich schon angesprochen und wie ist ihre Einstellung dazu?

Eventuell wäre darüber nachzudenken, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten.

Wäre ansonsten, je nach örtlicher Gegebenheit, auch ein Wechselmodell denkbar?

Stimmt denn die Chemie zwischen Deiner Mutter und der Kindesmutter?

Dann wäre ja zumindestens eine vernünftige Kommunikation über das alles möglich.

Je nach dem, für was eine Lösung ihr euch (hoffentlich friedlich) auch verständigt, im Vordergrund sollte wie im Falle der bisherigen Umgangspraxis für euren Sohn Verlässlichkeit in Mutter und Vater die Grundlage sein.

Irritationen kann euer Sohn in der gegenwärtigen Vorschul-/Einschulungsphase ganz und gar nicht gebrauchen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:44
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Sorry für OT:

Das ist auch die Begründung welche Sie angibt das sie den kleinen zu mir gibt, ich nehme den kleinen gerne er ist auch gerne bei mir und zeigt mir seine Dankbarkeit was mich stolz macht.

Warum muss dein Sohn Dankbarkeit zeigen, wenn er bei dir ist? Ich hoffe, das ist eine unglückliche Beschreibung dafür, dass er sich bei dir wohl fühlt.
Ein Kind muss nicht dankbar dafür sein, dass es bei seinen Eltern sein kann. Es nimmt nur ein grundlegendes Menschenrecht in Anspruch.

Beste Grüße
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:49
(@BastianKronfeld)

Sorry für OT:

Hallo Schultze,

finde ich nicht sehr OT.

Gruß

@TickTack

Stolz, dass Dein Sohn Dich liebt, ist doch normal. Welche/r Mutter/Vater wäre das nicht !?

Das Kinder in dem Alter sich mal zu dem einen und den anderen etwas mehr oder weniger zuwenden, würde ich nicht überbewerten oder daraus in der jetzigen schwieirgen Situaion gleiche eine riesen Sache machen. Behutsam darauf achten, dass es Deinem Sohn bei seiner Mutter an nichts fehlt dabei natürlich im Auge behalten.

Gruß

P.S.

Bin jetzt erstmal wieder off, weiter Destiny zocken (inzw. lvl 24).
Schiele später vlcht. noch mal rein...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:59
(@ticktack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

danke für eure Antworten.

Zu den fragen:

Ja es besteht ein Unterhaltstitel vom Jugendamt.
Eine Beistandschaft besteht ebenso beim Jugendamt.

Klamotten werden keine neue gekauft alles ist zu klein was die KM mit gibt und das schon seit jahren.
Es werden nicht genügend Klamotten mitgegeben (Beispiel er war 5 Tage jetzt am Stück bei mir gewesen und hat eine Unterhose mitbekommen für 5 Tage ??????)
Die Mutter ist einfach nicht fähig den kleinen zu versorgen oder kleinigkeiten zu machen wie koffer packen.
Die Mutter der KM hat dies eine zeit lang gemacht neue Klamotten gekauft und ihn in die kita gebracht morgens sowie mittags geholt.
Wie ich erfahren habe haben die Mutter der Km und die Km aktuell streit und sprechen seit wochen kein wort miteinander was man auch merkt die Km ist überfordert es werden keine Klamotten gekauft.

Ein Zimmer hat er bei mir auch, ebenso einen kleiderschrank voll mit klamotten weil die welche die KM mit gibt entweder nicht passen, dreckig sind, stinken, zu klein sind, oder kaputt sind.

Mein Sohn fragt nie nach der KM wenn er bei mir ist möchte auch nicht nachhause, wenn man ihn zu KM bringt wird diese nicht einmal beachtet bzw. gegrüßt.
Heute fragte mich mein Sohn wieviel mal er noch schlafen müsste bis er wieder beim Papa ist.

Das Verhältnis von KM zu meiner Mutter sie sprechen miteinander die Km lässt sich jedoch nichts sagen weiß alles besser.

Zu der Kita ich wohne 40 Km entfernt von der KM das letzte Jahr bevor es in die Schule geht sehe ich als sehr wichtig jedoch ist es mir nicht möglich jeden Tag diese strecke zu fahren finanziell.
Ich zahle aktuell Unterhalt kaufe Klamotten weil zu wenig oder zu klein von der Km mit gegeben werden.
Dann die Fahrten der kleine ist in der regel 3-5 Tage am Stück bei mir dann ist er 1-2 tage bei der KM danach ruft diese wieder an ob man ihn holen könnte da fallen im Monat  über 500km an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2014 22:59
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Ticktack,

Ja es besteht ein Unterhaltstitel vom Jugendamt.

Somit gilt leider:

Falls ja, kannst du den Unterhalt nicht kürzen.

Der ganze Rest interessiert leider beim Familiengericht niemanden. Du könntest nur auf Abänderung des Unterhaltstitels klagen, das wird aber sehr wahrscheinlich außer Verfahrenskosten nichts bringen. Einzige Ausnahme: wenn es eine Aussicht gäbe, dass dein Sohn dauerhaft zu dir kommt, weil die KM nicht ausreichend in der Lage ist ihn zu versorgen. Dann müsstest du zuerst auf Abänderung des Aufenthaltes klagen. Nur falls das erfolgreich war, könntest du dann auf Änderung des Unterhaltstitels klagen.
Dazu braucht es aber meistens mehr als nur zu wenig mitgegebene oder nicht gewaschene Unterhosen. Das kann aber nur jemand beurteilen, der sich damit auskennt und ausreichend Details über deine Situation kennt.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 23:10
(@ticktack)
Schon was gesagt Registriert

Danke Schulze für deine Nachricht.
Schwierig ich werde versuchen mit der Km und dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen mal schauen was die Vorschlagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 00:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

In Unterhaltsfragen gibt es m.W. nur zwei Annahmen, welche UH-technisch aus Gründen der Betreuung Wirksamkeit entfalten.

1. Dein Fall: Kind wird überwiegend von einem ET betreut. Als Folge ist der nicht überwiegend betreuende ET im vollen Umfang zu Unterhalt verpflichtet
2. Wechselmodell: Die Eltern haften anteilig gemäß ihrem Einkommen am UH, dieser wird entsprechend aufgeteilt.
(3.) Wenn H4 beidseitig bezogen wird kann über das Amt eine Art Verrechnung für die Anwesendheitstage des Kindes beantragt werden. Der KU an sich ist davon allerdings eigentlich unberührt. Hier wird es komplizierter.

Für Dich trifft m.E. Pkt.1 voll zu und Du hast hier keine Möglichkeit, etwas an der gefestigten Rechtssprechung für Dich zu nutzen oder zu ändern. M.M.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 01:03




(@Slycite)

Schwierig ich werde versuchen mit der Km

Moin Ticktack,

Ja.

Ihr, Du wohl weniger als sie, müsst den Ernst der Lage sehen, was für euren Sohn wichtig ist und bei wem er die bestmöglichsten Voraussetzungen dafür bekommen kann. Du unterstützt sie im Moment soviel Du nur kannst. Aus Liebe zu Deinem Sohn. Sie muss das anerkennen und in sich gehen, dass es so wie die letzten Monate nicht mehr weitergehen kann. Entweder sie rafft und packt das oder muss das Handtuch werfen. Biete ihr an, die Rollen zu tauschen bzw. darüber intensiv nachzudenken, ob das für euch und euren Sohn nicht das Beste sein kann. Und geh zum Jugendamt zwecks Beratung und Unterstützung.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 01:46
(@Slycite)

Hier wird es komplizierter.

Moin Oldie,

das habe ich anderweitig auch schon oft festgestellt.

Wenn beide Eltern Alg2 beziehen und das Kind alle 14 Tage den Haushalt wechselt, wie dann die Unterkunft berechnet wird. Trägt das Kind dann Zweimal jeweils Hälftig eine Halbe Monatsmiete und die Eltern jeweils Hälftig eine Halbe Monatsmiete plus Ganz eine Halbe Monatsmiete?  Ist das Kind Mitglied in Zwei Bedarfsgemeinschaften?

KU: Dessen Berechenung/Anrechnung bzw. auch Einkommen des Kindes ist ja katastrophal zu berechnen bzw. mit den Leistungen zu überrechnen.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 01:57
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen TickTack,

deine Situation ist unerfreulich. Die Situation eures Kindes ist schlimm. Ändern wird sich daran mittelfristig kaum etwas.

Biete ihr an, die Rollen zu tauschen bzw. darüber intensiv nachzudenken, ob das für euch und euren Sohn nicht das Beste sein kann. Und geh zum Jugendamt zwecks Beratung und Unterstützung.

Selbst wenn wir nur über den Mindestunterhalt für ein Kind unter 6 Jahren reden, beträgt die Differenz zwischen
225 € Mindestunterhalt plus 186 € Kindergeld bekommen oder
225 € Mindestunterhalt zahlen und kein Kindergeld bekommen
636 € pro Monat.

Den Cashflow wird kaum eine KM freiwillig umdrehen.
Vor allem dann nicht, wenn es mit deiner Unterstützung auch so geht.

Wenn beide Eltern von ALG2 leben, wird der Unterschied zwischen Single und Single mit Kind noch schmerzhafter.
Ich bezweifle, dass es viele Mütter gibt, die freiwillig auf ihre Kinder und ein paar hundert Euro verzichten.
Wenn sie nicht will, bleibt das Kind da, wo es bisher auch war.

GlG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 02:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin slycite

Schau mal bitte im Forum ALG-II / Sozialforum ein wenig nach und stöbere darin. Das Thema wurde schon mannigfaltig diskutiert, Wege aufgezeigt, und auf Urteile verwiesen. Da es sich - wie soll es anders sein - immer um eine individuelle Betrachtung handelt, ist die Spreu vom Weizen zu trennen. Ebenso verweise ich hier gerne auf das Forum des Tacheles e.V.. Die sind da Profis.

Eine Diskussion hier in diesem Thread würde vom Thema zu weit abweichen. Bei Interesse mache bitte einen eigenen Faden im oben genannten hiesigen Unterforum auf.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 02:09
(@Slycite)

Moin Biggi62,

Ja, das ist das fundamentale Problem, dass die von Dir skizzierten finanziellen Interessen und nicht das Kindeswohl im Vordergrund steht. Die Motive sind zwar nachvollziehbar, jedoch relativiert durch die Aufwendungen. Wenn Mütter oder Väter von dem für das Kind gedachte Geld ihre eigene finanzielle Situation auffrischen und das Kind dementsprechend zu kurz kommt, leben sie auf Kosten des Kindes. Das deutet sich auch bei der Mutter von Ticktacks Sohnes an. Angeblich erkrankt bzw. nicht erwerbsfähig, die Kinderbetreuung vernachlässigen, unterhaltsrechtliche "Verwerfungen" ausnutzen und ansonsten ... ?

Wenn die bürokratischen Mühlen im Normalfall auch langsam mahlen. Beizeiten geht es auch schon mal blitzschnell, die Paradigmen zurechtzurücken. Ganz besonders in einer solchen Situation, wenn erhebliche Fehlzeiten aktenlundig sind. Und andererseits kommt es auch vor, dass jemand tatsächlich überfordert ist und sich das eingestehen kann, vielleicht aus Liebe zum eigenen Kind. Und ungeachtet des Geldes.

LG Thomas

@Oldie

OK. danke.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 02:35
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

 Ist das Kind Mitglied in Zwei Bedarfsgemeinschaften?

Bei meiner Freundin ist das Kind tatsächlich in zwei Bedarfsgemeinschaften berechnet. Mit vollem Mietanteil in zumindestens der Wohnung der Mutter und 15 Tage für die Grundsicherung für Essen usw. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet, da sie es nachweislich dem Papa überweist.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 08:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Thomas,

Wenn Mütter oder Väter von dem für das Kind gedachte Geld ihre eigene finanzielle Situation auffrischen und das Kind dementsprechend zu kurz kommt, leben sie auf Kosten des Kindes.

Dieser Unfug wird durch Wiederholung nicht wahrer. Niemand spart mehr als 600 Euro ein, weil das eigene Kind künftig pro Monat 10 Tage weniger unter dem eigenen Dach nächtigt.

Die Standard-Umgangsregelung sieht vor, dass ein Kind ca. 2x3 Tage am Wochenende plus 4x1 Wochentag pro Monat beim UET verbringt. Das sind ca. 10 von 30 Tagen. Wenn die Rollen getauscht werden, bedeutet es für viele Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte 10 Tage weniger Verantwortung für das Kind zu tragen und dafür das Haushaltsnetto-Einkommen fast zu halbieren. Auch der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird mit dem wechsel des Kindes gefährdet, wenn die Einkommensdifferenz zwischen Vater und Mutter dem entspricht, was Vollzeit berufstätige Männer bzw. Teilzeit beschäftigte Frauen üblicherweise am Arbeitsmarkt erzielen.

Wo beide Elternteile in der klassischen Arbeitsteilung dank UH-Zahlungen (Stichwort: Nacheheliche Solidarität) in etwa dasselbe Haushalts-Nettoeinkommen haben und einander bei der Betreuung des Kindes sinnvoll ergänzen und unterstützen, stürzen UH-pflichtige KM bei einem Wechsel des Kindes in den väterlichen Haushalt aus einer prekären in eine bodenlose Situation. Väter können als berufstätige AE ganz schnell die Nachteile am Arbeitsmarkt spüren, die Personalverantwortliche üblicherweise nur Mütter (oder Menschen, die theoretisch Mütter werden könnten) spüren lassen und dadurch selbst in prekäre Lagen geraten. Die Alternative für AE Berufstätige beiderlei Geschlechts heißt, dass  das Kind statt von den Eltern durch bezahlte oder privat engagierte Dritte betreut wird, soweit die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und  Ganztagsschulen mit den eigenen Arbeitszeiten kollidieren.

Das Verhalten einer Mutter muss schon sehr schädlich für ihr Kind sein, damit dieses Kind bei der Nachbarin des Vaters oder einer Tagesmutter besser untergebracht ist, als in der Obhut seiner Mutter.

Wer als berufstätiger AE Vater voll und ganz in die Verantwortung für den eigenen Nachwuchs geht, verlässt ganz schnell die berufliche Komfort-Zone der männlichen Kollegen und Konkurrenten, die sich um "Gedöns" keine Gedanken machen müssen, weil es in ihrem privaten Umfeld mindestens eine Frau gibt, die ihnen die Sorge um den eigenen Nachwuchs zuverlässig abnimmt. Berufstätige AE-Väter, die keine Oma, Nachbarin, Schwester, LG oder 2. Ehefrau in der Hinterhand haben, die ihnen bezüglich Kinderbetreuung zuverlässig den Rücken frei halten, finden sich statt auf der Karriere-Leiter sehr schnell im freien Fall wieder.

Ausnahmen (speziell im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Großbetrieben) bestätigen diese Regel.

Dass Familien auch nach einer Trennung als Solidargemeinschaft in Haftung genommen werden, um die öffentlichen Kassen zu schonen, finde ich als Steuerzahlerin und als berufstätige WM-Mutter mehr als korrekt. Warum soll ich als geschiedene Steuerzahlerin anderen getrennten Familien die Nachteile der Hausfrauen-Ehe durch ALG2 ausgleichen?

Kein Kind hat ein Recht auf "optimale" Förderung.

Kinder, die schicksalhaft an leibliche Eltern geraten sind, die - speziell nach einer Trennung - ihr laut GG Art. 6 verfassungsmäßig garantiertes Elternrecht nur suboptimal ausüben, haben solange einfach Pech gehabt, wie es nicht zu massiver Gefährdung ihres eigenen grundgesetzlich garantierten Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit kommt.

Wer sich als Vater ab Geburt ebenso wie die Mutter bei der die Betreuung gemeinsamen Nachwuchses engagiert, kommt nur selten in die Verlegenheit als Zahlesel das Elend seiner Kinder in der Obhut ihrer Mutter hilflos finanzieren zu müssen.

Erstens schlägt sich solches Engagement i.d.R. auch in den Gehaltszetteln von Elternteilen beiderlei Geschlechts nieder.
Sodass die unterhaltsrelevante Einkommensdifferenz zwischen beruflich ähnlich qualifizierten Elternteilen deutlich abnimmt und einseitigen Begehrlichkeiten die monetäre Grundlage fehlt. Zweitens bleiben WM Kinder maximal 2 von 4 Wochen pro Monat in beklagenswerten Verhältnissen. Sodass der Vater reichlich Zeit hat, durch gutes Vorbild und erzieherischen Einfluss wirksam gegenzusteuern.

Wer sich schon in der intakten Ehe von "Gate-Keeper-Müttern" als Vater den Schneid abkaufen und auf der Nase herumtanzen lässt, der erntet halt später, was er durch übertriebene Nachgiebigkeit gesät hat. Zuerst verliert die Frau den Respekt, dann wird sie unzufrieden, dann sucht sie das Weite ... und er darf zahlen. Weil sie ja nichts hat. Chronische Unzufriedenheit ist übrigens kein Privileg von Frauen aus traditionell arbeitsteiligen Familien. Wer als Mann bzw. Vater unfreiwillig länger ohne Außer-Haus-Beschäftigung ist, als es dem eigenen Selbstverständnis entspricht, entwickelt zuverlässig dieselbe Stimmungslage. Mit ständigem Genörgel treiben Männer und Frauen ihre PartnerInnen zuverlässig aus dem Haus.

Auch Double-Career-Paare können als Liebespaar scheitern.
Als Elternpaare finden sie aber leichter zu einem neuen Gleichgewicht in zwei Haushalten, als Menschen, deren Alleinverdiener- bzw. Hinzuverdiener-Modell (oft an der Unzufriedenheit des kaum oder nicht berufstätigen Partners) gescheitert ist.

Wenn das Kind - wie hier beim TO - bereits in den Brunnen gefallen ist, bleibt einem Vater nur wenig zu tun, um die Konsequenzen der Weichenstellungen, die er selbst im Umgang mit der Wöchnerin und dem ersten gemeinsamen Kind gestellt hat, nachträglich zu korrigieren. 

Wir alle sind frei in der Wahl unserer PartnerInnen und in der Gestaltung unserer Liebesbeziehungen.

Niemand von uns ist frei von den Folgen früherer Entscheidungen.

Samuel Koch wird nie wieder laufen können.
Rainer Calmund trägt mit sich herum, was er zuvor verzehrt hat.
Der TO Ticktack wird sein Kind voraussichtlich nicht in seinem Haushalt aufwachsen sehen und für das Elend im Haushalt der KM mindestens bis zum 18 Geburtstag des Kindes zahlen müssen.

Außer, es geschieht ein Wunder.

LG 🙂 Biggi 

 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 10:41
(@Slycite)

Moin Biggi,

meine Güte - was für ein Pamphlet.  Gratuliere.

Mangelndes Engagement bei Ticktack für seinen Sohn sehe ich nicht. Vielmehr eine heillos überforderte Mutter, die sich auf Kosten von Kind und Vater lieber mit häufig wechselnden Partnern amüsiert, statt verantwortlich  Sorge zu tragen, dass ihr Sohn kontinuierlich die Vorschule besucht, statt Verpflegungseigenanteil der Kindertagesbetreuung im Kindergarten zu sparen und hierfür den Vater als kostenlose bzw. dafür sogar noch draufzahlende Standby-Nanny instrumentalisiert und es noch nicht mal gebacken bekommt, miteinander zu kommunizieren.

Über die Hintergründe der Zerstrittenheit zwischen Kindesmutter und Kindesgroßmutter mütterlicherseits kann man zwar nur Vermutungen anstellen. Möglicherweise aber auch indizienhafte Rückschlüsse ziehen.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 11:49
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja, es bleibt dabei, KM sackt das Geld ein und möchte das Kind zumindest zeitweise loswerden....meine These: zahle ihr den vollen KU und versprich ihr das bis zum 18 Lebensjahr des Kindes zu tun und ich glaube, dass Du das Kind überwiegend betreuen dürftest...ist ja auch kein schlechter Deal, oder?

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 11:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du das Kind überwiegend betreuen dürftest...

Darüber würde ich mich auch zu allererst freuen, weil es - nach den hier gemachten Schilderungen - offensichtlich besser fürs Kind und letztlich gut für den KV ist!

Finanziell würde ich es schon hiermit halten

ich werde versuchen mit der Km

zu reden - vielleicht dringst Du ja durch, insbesondere wenn KM befürchten muss (auch wenn es ein ellenlanger Weg ist), dass die Alternative von etwas weniger KU auch eine KU-Zahllast sein könnte...

Das ist zwar alles nicht befriedigend, aber letztlich die geltende unterhaltsrechtliche Praxis, die Du mit diesem Fall und Deinen Mitteln leider nicht ändern wirst. Insofern: Versuche das beste draus zu machen, für Deinen Sohn!

Gruß, toto, der hofft, dass dieser kurze Ratschlag nicht inmitten ellenlanger, nur tw. zum Thema gehörender Beiträge, untergeht...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 13:11




Seite 1 / 2