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Unterhalt wenn das Kind öfters wie alle 2 Wochenenden beim KV ist. 1/2 Monat

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ticktack,

dumm gelaufen kann Mann da nur sagen. Hier muss ich leider zustimmen:

Kein Kind hat ein Recht auf "optimale" Förderung.
...
Wer sich als Vater ab Geburt ebenso wie die Mutter bei der die Betreuung gemeinsamen Nachwuchses engagiert, kommt nur selten in die Verlegenheit als Zahlesel das Elend seiner Kinder in der Obhut ihrer Mutter hilflos finanzieren zu müssen.

Niemand wirft dem TO mangelndes Engagement vor. Der Zug was zu ändern ist blos vor Jahren abgefahren. Wenn ich nicht von Anfang an so massiv bei KM am Wickeltisch und überall dabei gewesen wär würd ich jetzt auch als Zahlesel in die Röhre gucken. In den ersten Wochen lassen sich leider viele Männer von den Muddis die Butter vom Brot nehmen.

Mangelndes Engagement bei Ticktack für seinen Sohn sehe ich nicht. Vielmehr eine heillos überforderte Mutter, die sich auf Kosten von Kind und Vater lieber mit häufig wechselnden Partnern amüsiert, statt verantwortlich  Sorge zu tragen, dass ihr Sohn kontinuierlich die Vorschule besucht,

Wenn der Kurze kontinuierlich in die Vorschule gehen würde würde der TO ihn auch viel seltener sehen. Zwischen Wohnung KM und KV liegen nunmal 40 km. Bitumens Tipp hat sich in der Parxis schon öfter bewährt:

zahle ihr den vollen KU und versprich ihr das bis zum 18 Lebensjahr des Kindes zu tun und ich glaube, dass Du das Kind überwiegend betreuen dürftest...

Wenn Ticktack das finanziell nicht stemmen kann mit KU an KM und selbst mehr als normal betreuen dann muss der Junge eben vor die Hunde gehen. Ein Hoffnungsschimmer kann sein der Kindergarten oder die Schule mischen sich massiv ein wenns dem Kleinen richtig dreckig geht. Wahrscheinlich kriegt dann die KM Sozialpädagogische Familienhilfe und der KV kann weiter latzen.

Schei*-Spiel  😡 Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 16:19
(@ticktack)
Schon was gesagt Registriert

Aktueller Stand.

- Km lässt nicht mit sich reden weiterhin.
- Jugendamt wurde Informiert und die Situation geschildert, JG macht nächste Woche einen Hausbesuch bei der KM
- Beratungsgespräch auf dem JG wird von KM abgelehnt würde man nicht benötigen
- Sohn fragte gestern wie viel mal er schlafen müsste bis er wieder beim Papa ist, er möchte auch nicht zu Mama sagt er selbst.

- Sohn wurde heute morgen in die Kita gefahren, Mutter hätte angeblich einen Termin, den Mittag sollte die Km den kleinen abholen.  vormittags rief Km an ob ich den kleinen von der kita holen könnte um 14 Uhr und um 18 uhr nachhause bringe könnte. Grund weil sie den koffer nicht tragen möchte von der kita bis nachhause.  HALLO wo leben wir den hier.

- Heute Nachricht von KM erhalten ich würde dem kleinen böse Sachen über die Mama erzählen .......  was nicht stimmt.
  (ich nehme mal an das der kleine heute nach der kita zum Papa wollte und gemerk hat weil er zu Mama muss)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 19:53
(@Slycite)

Moin Ticktack,

und nun schnellstens zum Fachanwalt für Familienrecht und beim Familiengericht Übertragung des Aufenthaltsbestimmungesrechtes beantragen.

Alle gutgemeinten Bemühungen, Deinen Sohn außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten zu betreuen, tunlichst unterlassen. Beispielsweise derartige Aktionen der Kindesmutter, Deinen Sohn mal eben von 14 bis 18 Uhr betreuen zu sollen. Einfach ignorieren. Oder Ausreden erfinden, zB Du musst noch zum Friseur und ins Sonnenstudio, weil Du Abends mit Deiner neuen Freundin ausgehen möchtest.

Und mit Deinem Sohn machst Du beim Umgang schöne Sachen (schwimmen gehen, Tierpark, ins Kino, usw.), kaufst mit ihm, wen er es auch will, schicke Klamotten (die er auch zur Muter mitnehmen darf - egal ob sie wiederkommen) und verwöhnst ihn ein bisschen.

Über die Mutter und die Probleme sprichst Du natürlich nicht mit ihm. Jugendamt, Familiengericht, Richter sind Tabuworte. Von Deiner Seite kommt darüber nichts vor Deinem Sohn. Und auch ansonsten keine Schlechtigkeiten der Kindesmutter thematisieren. Wenn er sich über was beschwert, willst Du mal mit ihr darüber sprechen.

Und zur Kindesmutter: dass Du das Hin und Her der letzten Monate im Interesse Deines Sohnes nicht mehr mitmachst, weil Du möchstest, dass Dein Sohn in stabilen Verhältnissen aufwächst und ordentlich betreut wird. Wenn Sie mit der Betreuung nicht klarkommt, möge sie sich Hilfe beim Jugendamt holen.

Viel Erfolg!

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 23:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Slycite,

dies:

und nun schnellstens zum Fachanwalt für Familienrecht und beim Familiengericht Übertragung des Aufenthaltsbestimmungesrechtes beantragen.

ist der einzig sinnvolle Ratschlag in deinem Post.

Alle gutgemeinten Bemühungen, Deinen Sohn außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten zu betreuen, tunlichst unterlassen. Beispielsweise derartige Aktionen der Kindesmutter, Deinen Sohn mal eben von 14 bis 18 Uhr betreuen zu sollen. Einfach ignorieren. Oder Ausreden erfinden, zB Du musst noch zum Friseur und ins Sonnenstudio, weil Du Abends mit Deiner neuen Freundin ausgehen möchtest.

Klasse Idee. Jeder Richter wird begeistert sein das ABR auf einen Elternteil zu übertragen ,der sich grade mal alle 14 Tage 2 1/2 Tage um sein Kind kümmert und dann den Spaßpapa macht. ABR wird dann übertragen ,wenn der Elternteil sich als dazu geeignet erweist den Alltag des Kindes stabil zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen (ja auch dort wo es der andere Elternteil gerade nicht will oder kann)

Und mit Deinem Sohn machst Du beim Umgang schöne Sachen (schwimmen gehen, Tierpark, ins Kino, usw.), kaufst mit ihm, wen er es auch will, schicke Klamotten (die er auch zur Muter mitnehmen darf - egal ob sie wiederkommen) und verwöhnst ihn ein bisschen.

Kann man sicher ab und an tun. Nur darf man sich später nicht wundern, wenn das Kind das ständig einfordert. Entweder als Bedingung zum Umgang zu kommen oder als Druckmittel "wenn ich xy nicht bekomme ziehe ich zurück zu Mama"

Über die Mutter und die Probleme sprichst Du natürlich nicht mit ihm. Jugendamt, Familiengericht, Richter sind Tabuworte. Von Deiner Seite kommt darüber nichts vor Deinem Sohn. Und auch ansonsten keine Schlechtigkeiten der Kindesmutter thematisieren. Wenn er sich über was beschwert, willst Du mal mit ihr darüber sprechen.

Ok, das ist auch noch sinnvoll. Ein Kind hat in den Erwachsenenthemen nichts zu suchen,

Und zur Kindesmutter: dass Du das Hin und Her der letzten Monate im Interesse Deines Sohnes nicht mehr mitmachst, weil Du möchstest, dass Dein Sohn in stabilen Verhältnissen aufwächst und ordentlich betreut wird. Wenn Sie mit der Betreuung nicht klarkommt, möge sie sich Hilfe beim Jugendamt holen.

Ja genau. Und genau in dem Moment in dem sich die KM Hilfe beim JA holt sinken die Chanchen auf Änderung des Aufenthalts gegen 0. Denn dann kommt eine Familienhilfe ins Spiel und die Mutter wird gemeinsam mit dem Kind unterstützt.

Viel Erfolg!

Mit deiner Strategie wird er vor allem Glück brauchen. Sag mal wieviel eigene Erfahrung hast du mit Kindern und Familienrecht/-gericht?

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 23:57
(@Slycite)

Sag mal wieviel eigene Erfahrung hast du mit Kindern und Familienrecht/-gericht?

Moin Tina,

och, so ein bisschen. Ich bin alleinerziehender Vater (offiziell noch ein paar Wochen).

Im übrigen vielen Dank für Deine Rezension. Deine Bedenken sind ja richtig. Doch genau auf diese Punkte kommt es an. Wenn Ticktack das das Kindeswohl gefährdende Hin und Her der Kindesmutter auch noch mitmacht und sich instrumentalisieren lässt, ist das jedenfalls weniger förderlich, als die Instabilität anzusprangern und für Stabilität zu sorgen. Sonst heißt es am Ende noch, dass es seine Verantwortung war, den Jungen in die Vorschule zu bringen.

Darüber mal nachgedacht?

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 00:20
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

@ticktack,

Falls es für dich noch relevant ist, ein ehemaliges Forumsmitglied,  der hier leider geschmissen hat, hat einen ersten Erfolg hinsichtlich Kürzung KU, da das Kind immer die ersten 10 Tage im Monat bei ihm lebt. Im Familiengerichtsverfahren zum KU hat er sich auf das BGH Urteil XII ZB 234/13 bezogen, der mürrische Richter hatte ihn zuerst rund gemacht und versucht ihn zu einem Vergleich (es ging noch um zwei andere Themen) zu zwingen, jedoch ist mein Kumpel hart geblieben und hatte am Ende der Verhandlung zu seiner Anwältin etwas lauter hingebrabbelt 'dann gehe ich zum OLG', das hat den Richter dann wohl veranlasst den KU herunterzusetzen.

Ich an Deiner Stelle würde es vor Gericht durchziehen und keine weiteren Zugeständnisse machen....

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2014 11:39
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