Unterhalt Volljähri...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt Volljährige bei mehrfachem Verlust der Ausbildungsstelle

Seite 8 / 12
 
(@holley92)
Rege dabei Registriert

@ oldie: Hab den Beschluss abgetiggert und an DeepThought als PM geschickt :thumbup:

@ all: Der Beschluss liegt mir also nun vor, die stringente AB-Absolvierung wird angezweifelt, auch weil Atteste/Belege fehlen warum abgebrochen wurde, auch die Wahl des letzen Berufsgrundschuljahres war nicht nachvollziehbar, dort wäre zuzumuten gewesen das sie sich etwas hätte aussuchen müssen was sie auch nach ihrem Unfall weiter hätte ausüben können. Ja und die wiederholten übelsten Beleidigungen in den öffentlichen Netzwerken über einen längeren Zeitraum und als längere Texte sind ursächlich für die komplette Verwirkung.

Ja so siehts also aus, ist schon heftig das so gebündelt zu lesen, und vermutlich wird die Gegenseite.. federführend die KM.. auch bei diesem Beschluss wieder die Schuld allein bei mir suchen, erste Anzeichen dazu gibts schon. Hatte gedacht das sich nun mal sowas wie ein Lerneffekt einstellt, zumindest bei meiner Tochter, in der Ferienzeit hätte man sogar Zeit sich mal in Ruhe Gedanken zu machen warum die Kiste nun so im Dreck steckt. Aber es hat derzeit nicht den Anschein das sich in der Art etwas tut. Die Distanz wir eher immer größer.

Aber was soll ich machen, es ist ja ihre Entscheidung wie sie mit mir umgeht, also versuch ichs zu nehmen wie es kommt.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2012 14:15
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich machs kurz: Aufgrund der massiven Beleidigungen ist der eingeklagte Unterhalt komplett verwirkt.

Hui! Das ist ja klasse!
Das haben die Damen sich selbst eingebrockt. Wobei ich bezweifle, dass es irgendeinen Lerneffekt hätte - sonst wäre die Sache gar nicht so eskaliert, wenn da mal ansatzweise jemand nachgedacht hätte.

Trotzdem: Gratulation!


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2012 15:58
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank 🙂

Allem Anschein nach tumultet die Damenriege doch ziemlich, aber es ist wie Du sagst, das haben sie sich selbst eingebrockt, nun sollten sie auch damit klar kommen.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 00:14
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

auch ich verfolge diesen Fall von Anfang an ziemlich interessiert mit und freu mich mit, dass es so für dich ausgegangen ist, bei all dem Haarsträubenden, was die Damen da so vom Stapel gelassen haben.
Freilich wär noch wünschenswert, dass bei dem Töchterchen sich ein Lerneffekt einstellen und sie sich darauf besinnen würde, dass da noch ein Vater ist, der sich nicht zum Deppen hat machen lassen und ihren Respekt verdient.
Vielleicht kommt das ja noch.

Gruß
Emilian


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 02:55
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

super... vielleicht, wenn sich in ein paar Jahren der Staub gelegt hat...


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 04:23
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

Nachdem letzte Woche die Frist für Rechtsmittel abgelaufen ist, habe ich zur Sicherheit beim AG angerufen, und erfahren das Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt worden ist, und die Akte schon seit letzter Woche beim zuständigen OLG liegt, die Damen geben also nach wie vor keine Ruhe und suchen weiterhin schön die Schuld und das Geld bei mir :exclam:

Keine Ahnung wie lange das nun wieder dauert, geschweige denn wie das ausgeht. Ich halte euch auf dem Laufenden...


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2012 11:05
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo Holley,
das tut mir leid für Dich! Aber ich denk mal, noch ist nichts verloren. Das OLG kann doch auch einfach die Beschwerde zurückweisen, oder? Die Begründung im AG Beschluss war doch sehr eindeutig. Hattest Du schon Kontakt zu Deinem Anwalt?
Grüße Friese


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 11:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holley,

das sollte Dich jetzt erst mal nicht beunruhigen. Das OLG ist keine Instanz, zu der man einfach gehen kann, wenn einem das erstinstanzliche Urteil nicht passt. Es müssten dort schon erhebliche Rechtsfehler vorgetragen und vom OLG bestätigt werden, damit die Beschwerde Sinn hat und Erfolg verspricht. Aber nach Deinen Schilderungen hat sich das Gericht ja eingehend mit dem Fall befasst; allein diese Begründung

Ich machs kurz: Aufgrund der massiven Beleidigungen ist der eingeklagte Unterhalt komplett verwirkt.

ist sehr eindeutig. Das OLG wird vorhersehbar NICHT neu in den Fall einsteigen und sagen "ach nö, so schlimm ist es doch gar nicht, seinen Vater zu beleidigen."

Blöd für Dich ist, dass das ganze sich jetzt noch eine Weile hinzieht. Aber das kannst Du aussitzen. Hier hat zwar niemand eine Glaskugel und man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, aber ich persönlich halte eine erfolgreiche Beschwerde in Deinem Fall für sehr unwahrscheinlich.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 11:27
(@holley92)
Rege dabei Registriert

@ Friese: Ja mit meinem RA hab ich sofort Kontakt aufgenommen, der sagt im Grunde das war brille007/Martin schreibt, locker bleiben weils so schlecht nicht aussieht.

@ brille007: Wie oa sagt mein RA das Gleiche wie Du auch, für mich klang das was die Mitarbeitering des AG sagte erstmal wie ein Tritt ins Gemächt. Bin mitterweile wieder etwas runter gekommen, und versuche auch unten zu bleiben, mehr als abzuwarten bleibt ja eh nicht.
Den genauen Text des Beschlusses hatte ich an DeepThought geschickt, kA ob das nun wo zugänglich ist, wenn ja könntest Du es dort genau nachlesen, die Begründung war aber schon sehr ausführlich.

Ich kann nicht abstreiten, das ich schon damit gerechnet habe das die Damenriege das nicht so ohne weiteres schluckt, denn nicht nur das sie das eingeklagte Geld nicht von mir bekommen haben.. nein nun säßen sie ja auch noch auf den Verfahrenskosten. Und nach deren Denkweise bin ich ja dafür verantwortlich, das meine Tochter die x-te AB verliert und sich derart beleidigend über mich äußert, vermutlich auch das ich sie trotz eh schon lädierter Gesundheit immer wieder aufs Pferd verfrachte damit bloß nix heilen kann und sie so wieder keine AB schafft / behält *pffff*


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2012 15:01
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Es müssten dort schon erhebliche Rechtsfehler vorgetragen und vom OLG bestätigt werden, damit die Beschwerde Sinn hat und Erfolg verspricht.

Was wären denn eigentlich solche erhebliche Rechtsfehler?


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2012 21:11




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja in deinem Fall könnte das OLG der Meinung sein, dass das AG das Verhalten deiner Tochter falsch bewertet habe.
Dass ihre Verfehlungen zwar bedauerlich, aber doch nicht so schwerwiegend seien, dass man ihr dafür gleich ihr Recht auf Ausbildung nehmen dürfe.
Oder so.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 00:35
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hi beppo..

Ok.. gäbe es dann eine erneute Verhandlung, oder wie liefe sowas dann ab?

Alleine Dein Bespiel hat mich nun mehrfach animiert direkt drauf los zu schreiben, weils eigentlich total hinkt zumindest nach meiner Auffassung und auch nach der des AG, aber ich habs ja nach einem Beispiel gefragt, und als Beispiel lass ichs mal besser unkommentiert, möchte ja gleich noch schlafen können.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 02:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nun ja, Beppo's Beispiel beschreibt den Umstand, dass das OLG voll darauf abfährt. Damit ist immer zu rechnen. Wie es entscheidet, weiss niemand. Aber es kann entgegen gehalten werden, das es sich keinesfalls um eine Erstausbildung, sondern nach mehrfache Abbrüche - warum auch immer oder durch "Risikosport in Kauf genommene - handelt. Allerdings muss die Gegenseite laut AG-Baschluss die ungerechtfertigte Absprechung einer tiefgründigen Ehrverletzung (häftige Beleidung) in Frage stellen. Darauf ziehlt - und nur darauf - Beppo's Beitrag ab. Wie das OLG befindet steht in den Sternen - nur kann es sich aus den anderen Sachvorträgen genauso gut eine Meinung bilden. Von daher: ihr könnt nur abwarten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 02:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok.. gäbe es dann eine erneute Verhandlung, oder wie liefe sowas dann ab?

Ja.
Das OLG ist auch einfach nur ein Gericht, in dem auch Leute in schwarzen Kitteln sitzen und am Ende irgendetwas beschließen.
So wie am Amtsgericht auch.
Und natürlich können die etwas anderes beschließen, als das AG, denn sonst bräuchte man das OLG nicht.
Du wolltest ein Beispiel haben, was das sein könnte, ich habe dir eins gegeben.
Das heißt nicht, dass es so kommen muss und es heißt auch nicht, dass es nicht auch ganz anders kommen könnte.

Es ist sicher gut und richtig, dass du versuchst, dich darauf einzustellen, nur solltest du dich auch nicht verrückt machen.
Et kütt wie et kütt, wie die Pappnasen zu sagen pflegen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 09:06
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Ja ihr habt da natürlich Recht, ändern kann ichs eh nicht, es heißt abzuwarten und möglichst viel Gelassenheit zu bewahren. Letzteres fällt mir nach 17jahren Dauerstreß mit der KM aber wirklich nicht leicht. Und im Kopf meiner Tochter hat sich die Maßlosigkeit der KM zusammen mit der Ansicht mich für alles was die sich da Ausmalen zur Kasse zu bitten leider genauso festgesetzt, kein Lerneffekt nach einer gerichtlichen Backpfeife.. keine Besserung des Verhältnisses zu meinem Kind.. stattdessen gehts nun wieder weiter.

Bei allem guten Willen meiner Tochter gegenüber, irgentwann sind Grenzen erreicht, dann will ich einfach auch nicht mehr...


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 15:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Holley,

das ist doch auch die Taktik dahinter - es geht nicht um die Sache, sondern darum, den Holley-Zahlmeister weiterzubeschäftigen. Und ich hoffe mal, dass die Beschwerde (die ja wohl auch begründet werden muss, da sollte Dein Anwalt ja sicherlich auch Informationen bekommen) sich schnell in Luft auflöst. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holley,

sieh es mal andersherum: Wenn der Stress mit Deiner Ex jetzt schon 17 Jahre (das sind 40 Prozent Deines Lebens!) andauert, solltest Du längst einen passenden Schutzschild dagegen haben. Was jemand anderer tut oder lässt, kannst Du nicht beeinflussen; sehr wohl aber, ob es Dich aufregt oder ob es an Dir abperlt. Das solltest Du Dir selbst schon im Interesse Deiner Lebensqualität und Deiner Gesundheit schuldig sein.

Ich habe dieser Tage zufällig eine Sendung im TV gesehen, in der es um Nachbarn ging, die sich ständig übereinander aufregen. Fazit der beteiligten Mediatorin zu einem der Kontrahenten: "Wenn das ganze Theater morgen schlagartig vorbei wäre, würde Ihnen vermutlich ein wesentlicher Teil und Sinn Ihres Lebens fehlen!" Der musste ganz schön schlucken.

Klar ist: Was Deine Ex und Eure Tochter jetzt - vielleicht - anstellen, ändert sich nicht um einen Millimeter dadurch, dass Du ständig darüber nachdenkst, Dir die schönen Sommertage versauen lässt und nachts schlecht schläfst. Also kannst Du das auch lassen. Hört sich einfach an, geht aber. Möglicherweise solltest Du Dich mal mit Yoga oder autogenem Training befassen. Die beste Ehefrau von allen (meine!) hat heute früh einen Spruch auf ihrer Facebook-Pinnwand gepostet, der auch für Dich gelten kann:

391512 262693700510452 1412974492 n

Grüssles
Martin
(der meistens selbst entschieden hat, wie weit er seine Ex in sein neues Leben lässt)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 16:11
(@holley92)
Rege dabei Registriert

@ Ingo30: Ja das hoffe ich auch, bis jetzt ist da noch nix durchgedrungen, mußte gerade doch schon wieder mit meinem RA telefonieren, dazu aber etwas weiter unten.

@ brille007: Da steckt viel Wahrheit drin in dem was Du schreibst, leider bin ich über die Jahre doch sehr dünnhäutig geworden, und wenn durmherum auch was nicht so prickelnd läuft bin ich für die finanziellen Anfeindungen der KM oder meiner Tochter doch sehr anfällig. Und wenn man gerade wieder etwas innere Ruhe dazubekommen hat, gibts den nächsten Nackenschlag, leider.

Und so kams dann auch gerade beim Blick in den Postkasten:
Post vom AG, der Verfahrenkostenhilfebeschluss wurde geändert, dahin gehend das ich nun monatlich über 100€uro zahlen soll 😡
Im Gerichtsbeschluss des AG steht das die Verfahrenskosten die Gegenseite zu tragen hat, imo klar denn ich wurde verklagt und ich habe in dieser Instanz gewonnen. Also wieso soll ich hier nun was zahlen? Meinen die damit meinen RA bzw die Kosten meines RA? Muß bei einem solchen Ausgang nicht auch die Gegenseite meinen RA zahlen?
Hab also gerade mit dem Anwaltsbüro gesprochen, und es soll sofortige Beschwerde eingelegt werden. Gut und schön, aber was soll der Schmarn überhaupt? Warum werde ich verklagt.. muß einen RA nehmen.. gewinne.. und soll dennoch zahlen??


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 17:19
(@Inselreif)

Hi Holley,

sobald die Entscheidung rechtskräftig ist (und nicht vom OLG gekippt wurde), kann Dein Anwalt die Festsetzung der Kosten gegen die Gegenseite beantragen bzw. die Staatskasse holt sich ihr verauslagtes Geld direkt von dort.
Bis dahin musst Du Raten zahlen, die Du, wenn alles richtig läuft, später zurückbekommst. Einen Anwalt müsstest Du ja auch erst mal bezahlen und bekämst das Geld irgendwann nach Abschluss des Verfahrens von der Gegenseite wieder.
Nur ob die Höhe der Raten ok ist, kann man ohne Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beurteilen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 09:53
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif..

Ok hab Dank, so genau war mir das nicht bekannt. Dumm das man da in Vorkasse treten muß, und da die Gegenseite ja auch lieber Reiten geht und es allenfalls schafft noch ein Jahr eine Schule zu besuchen (sofern man nicht wieder vom Gaul fliegt) gibts da ja derzeit auch nichts zu holen. Aber da muß dann mein RA eben hinterher sein, hier wächst das Geld ja schliesslich auch nicht an den Bäumen.

Die geforderten Raten entsprechen nicht ganz 1/10 meines Netto abzüglich Krankenversicherung. Sonstige Belastungen wurden nicht anerkannt (Abzahlung Eigenanteil Zahnersatz zB.) Nächste WO gehts zum RA, da werd ich mit ihm über eine Beschwerde gegen diesen Beschluss sprechen, ist ja derzeit in so eine Beschwerde...


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 11:25




Seite 8 / 12