Unterhalt Volljähri...
 
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Unterhalt Volljährige bei mehrfachem Verlust der Ausbildungsstelle

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(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hi elwu, hi Ingo30..

Habt Dank für Eure Antworten, ich beneide Euch echt um die inhaltliche Sachlichkeit Eurer Posts, das beruhigt und entspannt die Lage hier etwas 🙂

@ elwu: Das werd ich so weitergeben, uU könnte man vorschlagen den nächsten Brief mit *Es war einmal..* zu beginnen 😉

@ Ingo30: Die KV Bescheinigung haben sie längst vorliegen, das ist ja das Witzige. Zudem kennt die KM diese Verfahrensweise seit meinem Berufsbeginn 85, als wir verheiratet waren war sie samt Mini-Töchterchen ja auch mit in der Beihilfe.
Pferde-Tüv.. ok wo haben die den Stempel?? Spaß beiseite der Tip ist prima und wird weiter verfolgt. Zudem find ich im Web auf Anhieb zahlreiche Einträge diverser Reitvereine wo detailiert aufgelistet ist wann wer wo gestartet war, samt Platzierungen und erworbener Abzeichen.


MfG, Holley

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Themenstarter Geschrieben : 23.02.2012 16:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin holley,

in Ergänzung zu den Vorschreibern: Mach Dir bewusst, dass es eine Sache ist, zu einem Anwalt zu gehen, dort dicke Backen zu machen und ihn zu beauftragen, diesem Holley mal böse Briefe zu schreiben - und eine ganz andere, selbst vor Gericht zu stehen und stringent auf (auch unvorhergesehene) Fragen antworten zu müssen, die sich mit der töchterlichen Verpflichtung zur zügigen und zielstrebigen Ausbildung befassen, die nun einmal die Grundlage jedes Unterhaltsanspruchs ist.

Du bist viel zu sehr auf der Erklärungs- und Rechtfertigungsschiene. Es gibt aber überhaupt keine Notwendigkeit, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Lass die junge Dame (und ggf. ihre ebenfalls UH-pflichtige Mutter) sich dort doch mal einen Satz Ohrlaschen abholen! Gerichtsverfahren sind nichts Schlimmes; sie haben im Gegenteil oft eine reinigende Wirkung...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.02.2012 16:49
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hi Martin..

Du hast vollkommen Recht, manchmal bröckelt meine innere Haltung, das jahrelange *bedienen* der KM nur damit sie friedlich bleibt hat Spuren hinterlassen, das sich das in der Art und Weise bei meiner Tochter fortführt hätt ich nicht gedacht, das geht/sitzt alles sehr tief.

Naja, aber was will man machen, sich besinnen und nach vorne schauen..


MfG, Holley

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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 21:44
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Und kaum schreibe ich bei Friese im Thread, flattert mir keine 10m später Post vom AG ins Haus, samt Termin zum Zwecke eines Güteversuchs / zur Aufklärung des Sachverhaltes.
Geladen ist nur meine Tochter und ich, was ist mit der KM darf die mal wieder auf der Couch hocken bleiben?


MfG, Holley

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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2012 17:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holley,

Geladen ist nur meine Tochter und ich, was ist mit der KM darf die mal wieder auf der Couch hocken bleiben?

Du solltest nach 5 Monaten im Forum und zahlreichen Postings in Deiner Sache allmählich schon etwas vertrauter mit der Sachlage sein. Warum sollte Deine Ex zu diesem Termin geladen werden? Die wurde nicht verklagt und hat mit DEINER UH-Pflicht nichts zu tun und ist DIR gegenüber auch nicht auskunftspflichtig; nur gegenüber Eurer Tochter.

Ich an Deiner Stelle wäre eher froh, wenn mir bei diesem Termin nur die Tochter gegenüber sitzt; das dürfte die Sache einfacher machen, denn die ist durch einen Schwarzkittel vermutlich eher zu beeindrucken als Deine Ex.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 14.03.2012 18:07
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo Holley92,
bei meiner Verhandlung vorm AG letzten Dezember waren auch nur mein Sohn und ich geladen. Natürlich mit RA's. Die KM war natürlich auch mit dabei. Bei der Anhörung war dann die 1. Frage des gegnerischen Anwalts an die Richterin, ob die KM der Verhandlung beiwohnen darf. Die Richterin meinte nur, dass solche Sitzungen nicht öffentlich sind, sie aber nichts dagegen hätte, wenn wir zustimmen. Mein Anwalt kurz: "Lehnen wir ab". Das war es dann für die KM, die solange auf der harten Holzbank vorm Sitzungszimmer ausharren durfte. Würde ich wieder so machen!
Und brille hat Recht!
Grüße Friese


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Geschrieben : 14.03.2012 19:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei ich mich schon frage, wie denn eine Gerichtsverhandlung für Volljährigenunterhalt aussehen könnte.
Schließlich darf das "Kind" nicht nur von einem Elternteil Unterhalt fordern und wie wird denn im Streitfall die Quote ermittelt, wenn die Eltern nicht gemeinsam vor Gericht stehen?
Wird dann im Zweifelsfall, je nach Aktenlage zweimal 60% oder vielleicht auch zweimal 40% errechnet?
Wie kann das Gericht des Vaters eine Entscheidung fällen ohne das Ergebnis der Verhandlung der Mutter zu kennen und umgekehrt?

Hat jemand ne Idee?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

in einer Güteverhandlung geht es ja nicht unbedingt um Geldbeträge, sondern beispielsweise um die Aufklärung des Sachverhalts, ob denn überhaupt noch eine Unterhaltsberechtigung besteht. Und nachdem die KM dieses Bestehen ja nicht bezweifelt und der Tochter möglicherweise sogar die weitere Unterstützung in Form von Kost, Logis und Pferdefutter in Aussicht gestellt hat, muss die Tochter ihre Mutter ja nicht verklagen.

Ich an Holleys Stelle würde das Ding jetzt einfach mal abwarten. Möglicherweise kriegt ja auch Töchting den Kopf gewaschen im Sinne von "dieser Art der Ausbildung und der mutwilligen Gesundheitsgefährdung fehlt jede Stringenz, die überhaupt eine UH-Pflicht auslösen kann." Zu Unterhaltszahlungen verdonnert wird man bei einem Gütetermin jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 14.03.2012 21:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Brille.
Verstehe ich aber trotzdem nicht.

Die Tochter ja kaum auf Durchführung einer Güteverhandlung geklagt haben.
Auch wird ja nicht geklagt, um festzustellen, ob überhaupt grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch besteht, sondern man muss eine konkrete Forderung stellen.
Diese besteht doch gemeinhin aus einem Betrag und der, diesen begründenden Quote.
Nur was passiert, wenn der Vater dieser Quote widerspricht?

Die Güteverhandlung mag dann schlicht abgebrochen werden aber wie geht es dann weiter.
Würde mich wirklich mal interessieren.

Gruss Beppo


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Geschrieben : 14.03.2012 21:33
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,
ich weiß nicht, ob ich das hier schreiben kann, ist ja nicht mein Thema. Bei mir war / ist es aber ganz ähnlich.
KM bzw. Sohn meint, er hat noch Anspruch auf KU. Vater (also ich) verneinen das. RA von Sohn verlangt Auskunft über Verdienst des Vaters. Und berechnet so den KU des Vaters und der Mutter. Bei mir € 508,- von mir und € 5,83 von Mutter. KM sagt natürlich, dass sie das zahlt. Vater bestreitet weiterhin, dass überhaupt ein Anspruch besteht. Sohn klagt bei AG. Der Richter muss nun nach der mündlichen Verhandlung beschließen, ob ein Anspruch auf KU im Grunde nach besteht. Wenn nein, dann fertig. Wenn ja, wird er anhand der bereinigten Einkommen beider Seiten den KU berechnen, gequotelt. Wir vielleicht so oder ähnlich auch bei Holley ablaufen.
Grüße Friese


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 22:20




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, in dieser Konstellation mag das noch gehen aber wenn über die Quote gerungen wird, ja irgendwie nicht.
Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Danke erstmal.


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AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 22:36
 elwu
(@elwu)

Und kaum schreibe ich bei Friese im Thread, flattert mir keine 10m später Post vom AG ins Haus, samt Termin zum Zwecke eines Güteversuchs / zur Aufklärung des Sachverhaltes.
Geladen ist nur meine Tochter und ich, was ist mit der KM darf die mal wieder auf der Couch hocken bleiben?

Der Richter möchte kein Urteil schreiben und begründen, die Anwälte wollen eine Einigungsgebühr, daher wirst du nun von den Juristen gedrängt, dich zu einigen.

Würde ich bei der Sachlage und Historie nicht tun. Hingehen zu diesem Termin allerdings schon, gut Wetter beim Richter machen, aber er muss halt bitte verstehen, Einigung geht nicht wegenweilblahfasel...Und vorher dem eigenen Anwalt klarmachen, schriftlich: er hat kein Mandat für eine Einigung, Punkt.

Das Ergebnis MUSS sein: der Richter hat einen Beschluss zu erlassen.

/elwu,

irgendwann muss Ende sein mit dem Wohlverhalten zum Nutzen anderer.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 01:43
(@friese)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,
soviel ich weiß, auch durch meine Geschichte, muss das Gericht nach ZPO § ... bei einer Verhandlung zuerst versuchen, dass die Sache mit einem Vergleich beendet wird. Wie er dazu die Parteien bearbeitet, wird wohl jeder Richter anders handhaben. Meine Richterin fragte nur, wie ich zu den Forderungen meines Sohnes stehe. Antwort von mir: "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat. Und deswegen sind wir heute hier, um diese Sache vom Gericht prüfen zu lassen". Damit war eine gütliche Einigung vom Tisch. Aber das Gericht muss es eben erst versuchen.
Grüße Friese


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Geschrieben : 15.03.2012 10:47
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo @ all...

Hab hier gestern Abend schon die kleine Diskussion mitgelesen, wollte aber nicht dazwischen platzen.

Auf einen Vergleich wollen wir uns nicht einlassen, das sieht mein RA genauso. Einen Vorabtermin wirds auch noch geben damit wir uns nochmal abstimmen können.

Finanziell kann und wird die KM nichts zum UH beitragen, da sie ja angeblich kein Einkommen hat. Die Tochter auch nicht. Die 2 werden sich abgesprochen haben, das die KM mit Ersatzleistungen aus dem Schneider ist.

Ok dann heißt nun abwarten und die Sinne beisammen halten, habt Dank für Eure Posts! Ich halt Euch auf dem Laufenden!


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2012 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holley,

Auf einen Vergleich wollen wir uns nicht einlassen, das sieht mein RA genauso.

das ist auch richtig so; "ein bisschen unterhaltsberechtigt" gibt es so wenig wie "ein bisschen schwanger". Entweder liegen die Voraussetzungen für weiteren Unterhaltsbezug  vor - oder eben nicht. Das wird das Gericht beim Gütetermin prüfen wollen.

Deshalb hielt ich es gestern für eher vorteilhaft, wenn Deine Ex derzeit gar nicht an diesem Verfahren beteiligt und deshalb auch nicht im Raum ist: Ohne mütterlichen Beistand wird Töchting vermutlich weniger dicke Backen machen als mit. Und für ihren sprunghaften "Ausbildungsweg" wird sie schon gute Begründungen liefern müssen; ebenso für ihre Uneinsichtigkeit in Sachen Gesundheit. Denn zu den Pflichten eines Unterhaltsbegehrenden gehört, seine Ausbildung zügig und zielbewusst zu absolvieren; das ist zumindest bisher eher nicht erkennbar.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.03.2012 15:19
(@sternchen-06)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Holly,
wir haben unsere Verhandlung ja durch. Es ist Fakt, dass jeder, also auch die KM von der Verhandlung ausgeschlossen wird (auf Euren Wunsch).
Vorteil ist, die Tochter sitzt Dir gegenüber und muß Stellung beziehen. Wenn Dein Anwalt ihr dann noch richtig Fakten aufzeigt, muß sie dem Richter antworten und der vergewissert sich bei Dir, ob das stimmt.
In Unterhaltssachen wollen Richter immer zuerst einen Vergleich, war auch bei uns so. Dass der dann sehr zu unseren Gunsten ausgefallen ist verdanken wir sogar dem Anwalt der Gegenseite. Der war doch totol erstaunt, als er hörte, die junge Dame bekommt für ihre sogenannte Ausbildung BAFÖG. Es stimmte dann der Richterin sofort zu, dass es dem Vater nicht noch weiter zuzumuten wäre noch lange Unterhalt zu zahlen.
So wurde der Vergleich geschlossen - Unterhalt nur bis zum Ende der momentanen Ausbildung ind abschließend verzichtete die Tochter auf jeden weiteren Unterhalt oder Zahlungsverpflichtungen des Vaters. Auch das BAFÖG-Amt kann mit Forderungen nicht kommen.
Wenn ihr aber keinen Vergleich wollt, dann ist das Gericht dafür zuständig alles zu prüfen und ein Urteil zu beschließen.
Bei uns war die Tochter sehr klein und wuste eigentlich nicht so recht, was da abging. Die KM hätte bei Anwesenheit wahrscheinlich versucht irgendwie einzugreifen.
Wir zahlen so montl. 200,- für 2 1/2 Jahre (also 12/12) und dann NIE wieder.
Dumm nur, mein Mann wollte vor dem ganzen Zirkus 250,- zahlen ohne zeitl. Begrenzung.
Also ein Vergleich kann auch positiv ausgehen :phantom:

viel Glück


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2012 10:09
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Heute hat mich erneut ein langer Brief der Antragstellerin erreicht, die x-te Stellungnahme fürs AG, das nimmt und nimmt kein Ende.
Stattdessen werde ich nun als alleiniger Buhmann dargestellt, alles ist meine Schuld, ich habe mich fehl verhalten, ich habe den Kontakt angebrochen, sie wäre emotional ja so geschädigt durch mich, ich mache alles nur schlimmer, ich bin schuld das sie nur einen Hauptschulabschluss hat & keine AB schaffen kann und und und, im Gegensatz dazu soll ich aber alles was die sich da ausdenken abnicken und halt bezahlen, das schön ausgeschmückt über 3Seiten :exclam:

Nee Freunde, so nicht, eher so:
- nein ich habe den Kontakt nicht abgebrochen, stattdessen hat mir meine Tochter im Herbst 2010 und dann wieder im Herbst 2011 ohne ein Wort vorab einen RA auf den Hals gehetzt, das ich davon nicht gerade begeistert bin sollte auch meiner Tochter klar sein, abgebrochen hat SIE den Kontakt scriftlich im letzten Herbst
- und das weil sie es in 4Jahren nicht schafft eine AB abzuschliessen weil sie andauernd vom Pferd schiesst und das alles so locker sieht weil der Erzeuger ja schliesslich zahlen darf/soll
- ich habe in den letzten 4Jahren nicht ein einziges böses Wort fallen lassen gegenüber meiner Tochter, ich habe mich immer gefreut wenn ich sie sehen konnte / sie Zeit hatte, was dann überwiegend am Stall stattfand, ebenso wenig habe ich sie beleidigt oder sonstwie bei irgentwem durch den Kakao gezogen
- DIE haben mit dem Stress angefangen, weil DIE ihr Leben da nicht auf die Kette kriegen bzw sich finanziell so zugebaut haben das es hinten und vorne nicht reicht, zudem die KM ja auch nur auf der Couch liegt, in den Jahren vorher hat sie immer was gehabt oder schnell gefunden
- meine Tochter hat von einer *netten Art* geschrieben in der es ihrer Meinung nach ja nicht funktioniert, hält sie allen Ernstes ein Anwaltschreiben ohne ein einziges Gespräch im Vorfeld für eine *nette Art*? Das darf soch wohl nicht wahr sein..
- meine Tochter hat mir seit 2 Jahren nichtmal zum Geburtstag gratuliert, da wo sogar noch Kontakt bestand, zu Weihnachten das Gleiche, stattdessen behandelt sie mich wie einen Geldautomaten, wo bitte soll da eine emotionale Bindung erkennbar sein?
- mir wird ins Gesicht gelogen wenns zB um die Vorlage der AB-Verträge geht bzw wann die AB beginnt, hauptsache ich zahle länger mehr Geld, alles wird und wurde nur darauf ausgerichtet, finde ich hier eine emotionale Bindung? Eher nicht.
- sie hat mir nie auch nur eine Frage zur Vergangenheit gestellt, das Thema kam nie auf. Unterm Strich heißt das für mich das sie ihre Meinung schon hat, tja und die kann nur von der KM herrühren. Hat sie ja wirklich toll hingekriegt, und meine Tochter ist noch so beeinflußbar das sie glaubt es reicht nur eine Seite zu hören um sich ein Urteil bilden zu können, schon klar

Es will mir nicht in den Kopf, merken die noch was??Ich habe meiner Tochter rein gar nichts getan, nie! Wenn wir uns gesehen haben habe ich sie srichwörtlich auf Händen getragen, egal was sie sich gerissen hat und mir die KM heulend in den Ohren lag, ich habe kein böses Wort fallen gelassen. Und was mir hier dann entgegen schlägt ist so ein blanker Hass? Das schlaucht mich.. 

Werd also bald wieder zum RA rennen..


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 22:57
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

Mein RA hat sich über den letzten Brief der Gegenseite nur amüsiert, denn er beinhaltete wieder einmal nichts als Geplänkel. Hätten mal lieber die angeforderten Nachweise usw beibringen sollen, aber darum gehts denen ja nicht *pfff*...


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2012 01:30
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hier mal was relevantes, wahrscheinlich auch für andere Fälle...
http://blog.beck.de/2012/04/11/wenn-man-selbst-die-belege-nicht-vorlegt-wirds-mutwillig

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2012 13:11
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hab vielen Dank dantes_79, das paßt ja wirklich wie die Faust aufs Auge :thumbup:
Werds meinem Anwalt in den nächsten Tagen zur Kenntnis geben.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2012 14:28




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