Unterhalt Volljähri...
 
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Unterhalt Volljährige bei mehrfachem Verlust der Ausbildungsstelle

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(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Und es bedarf natürlich der Einkommensnachweise der Mutter dieses reizenden Kindes bzw. in Ermangelung einer Arbeit der Nachweise ihrer Bemühungen um eine solche...

Es ist aber doch nicht geklärt, ob die Tochter unterhaltsrechtlich überhaupt als privilegierte Volljährige zu behandeln ist. Ich würde das eher mal bezweifeln. Insofern besteht aber entsprechend für die Mutter keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und sie muss auch keine Bemühungen nachweisen.
Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Kurt


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2011 13:37
 elwu
(@elwu)

Es ist aber doch nicht geklärt ...

Hallo,

genau das habe ich doch geschrieben: "Erst wenn geklärt ist, ob sie überhaut noch unterhaltsberechtigt ist..."

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2011 13:44
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

@ elwu: Ich meinte das so, das wohl kein Arzt im Sinne der Heilbehandlung das Reiten für förderlich ansieht, aber gleichzeitig schwimmen schwere Tätigkeiten usw untersagt. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, nein ich habe nichts schriftlich darüber, Arztberichte oä., das werde ich mir alles erstmal vorlegen lassen, zusammen mit den anderen Daten für die Timeline.
Ich werd versuchen das so zu drehen das ich die Entwürfe vorab bekomme, wäre supi wenn Du oder Ihr da drüber kieken könntet :thumbup:

Das mit privilegierte Volljährige und nicht-privilegierte Volljährige ist mir was die Vorraussetzungen angeht noch bissi unklar, auch die daraus dann resultierenden Sachen die die KM angehen wie Jobsuche.
Aber ich sehe dem RA-Termin morgen schonmal etwas gelassener entgegen, einen Fahrplan habe ich Dank Euch  :thumbup: und das werd ich umsetzen.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2011 21:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holley,

Arztberichte oä., das werde ich mir alles erstmal vorlegen lassen, zusammen mit den anderen Daten für die Timeline.

ich denke, Du bist auch damit auf dem falschen Dampfer: Du hast kein Recht auf Einblick in Arztberichte o. ä.; die gehen Dich nichts an und unterliegen - natürlich - auch dem Datenschutz.

Juristisch ist nur von Interesse, ob die Voraussetzungen für Unterhaltsbedürftigkeit vorliegen oder nicht. Ob Deine Tochter am Abschluss einer Ausbildung gehindert ist, weil sie jedes Wochenende Party macht oder laufend vom Pferd fällt, spielt keine Rolle. Du musst da nichts "beaufsichtigen" oder kontrollieren; ggf. wird das im Rahmen einer Klage beurteilt.

Trotzdem noch einmal der Rat: Mach da jetzt doch keine neverending story draus (und diskutiere sie hier auch nicht in zwei Parallel-Threads; davon werden die Ratschläge weder zahlreicher noch besser), sondern lass die Dinge jetzt doch einfach mal gelassen auf Dich zukommen. Noch immer ist die Lage schlicht: Ein Anwalt hat Dir einen dummen Brief geschrieben - nicht mehr. Ob Du Dir davon den Schlaf rauben lässt, entscheidest ganz allein Du; nötig ist es nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 03:36
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo

Hallo,

genau das habe ich doch geschrieben: "Erst wenn geklärt ist, ob sie überhaut noch unterhaltsberechtigt ist..."

/elwu

Ob überhaupt UH-berechtigt oder ob privilegiert oder nicht, sind doch nicht diesselben Fragen.

Gruß

E.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 09:13
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen..

@ brille007: Den Thread in Deine-Geschichte hatte ich eigentlich auch gar nicht gemacht um dort konktetes zu erfahren, denke aber das läßt sich nicht ganz vermeiden das wenn man diskutiert auch Vorschläge oö kommen die dann besprochen werden. Sorry wenns dadurch unübersichtlicher wurde, das war nicht so geplant.

Eine Frage zum privilegierten Status hätte ich aber noch. Privilegiert ist sie wenn sie volljährig.. noch in allgemeiner Schulbildung ist und bei einem Elternteil zuhause wohnt, und nicht verheiratet ist.
Hier wurde von User angezweifelt ob sie den Status aufgrund der Sachlage wirklich beanspruchen kann. Was muß denn vorliegen damit sie trotz Vorliegen der oa. Vorraussetzungen den privilegierten Status verliert?  :puzz: Da steh ich irgentwie noch auf dem Schlauch :knockout:


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2011 13:13
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

16. Oktober 2011, 19:27:12 »Aber ich sehe dem RA-Termin morgen schonmal etwas gelassener entgegen, einen Fahrplan habe ich Dank Euch  thumbup und das werd ich umsetzen.

berichte dann wieder nach deinem Termin heute


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 17:23
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo und guten Abend..

Nun ja, der RA-Termin, im Moment hab ich recht dummes Gefühl im Magen. Der Sachverhalt wurde also durch diskutiert, hab meine Ansichten klar rübergebracht was ich mir als nächsten Schritt vorstelle (Offenlegung der Finanzen von KM & Tochter), der Zusammenhang zwischen Reiten & Ausbildungsverluste war im auch sofort ersichtlich, der zeitliche Verzug bei dem ganzen Possentheater, fragte sich auch wie jemand der nicht arbeitet ein Pferd unterhalten könne, es kam die Frage nach einem Lebensgefährten der KM, hat er sich einiges auf sein stilles Zettelchen geschrieben, das Schreiben heute ist aber nicht ganz so kurz und knackig geworden wie angedacht.
Das Schreiben bekomme ich die Tage zugestellt, leider war es ihm nicht möglich mir das sofort auszuhändigen. Ich werds dann hier einstellen.

Es meinte das es ein klar abgekatertes Spielchen ist was die Damenriege da abzieht, ok unerheblich aber wenigstens siehts noch einer so und wir habe eine gemeinsame Zielrichtung (hoffe ich).

Keine Ahnung seitdem ich da raus bin läuft mein Denkapparat wieder das die Heide rauscht, aber mehr als abwarten was die Gegenseite nun von sich gibt kann ich wohl nicht.

Also *Oooooohmmmmmmmmmmmm*


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2011 23:37
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

Der Brief bzw die Kopie des Schreibens meines RAs ist leider noch nicht eingetrudelt, ich stell ihn sofort hier rein wenn er ankommt.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2011 20:22
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

Der Herrgott hat mein Knurren erhört, heute kam der Brief meines RAs, und dort steht:

**.. in vorbezeichneter Angelegenheit melden wir uns auf ihr Schreiben vom 06.10.2011.

Unser Auftraggeber ist nicht bereit, ohne weitere Überprüfung Unterhaltsleistungen zu zahlen.

Ein Unterhaltsanspruch gemäß §§ 1601, 1603, 1610BGB setzt eine Kontinuität der Ausbildung voraus. Dies können wir nach den bisher eingereichten Unterlagen nicht erkennen.

Ihre Auftraggeberin hat im Jahre 2008 die Schulausbildung beendet, hat dann verschiedene Lehrstellen angetreten. Wenn sie nun im Jahre 2011 wiederum ein Berufskolleg besucht, fehlt voran die Kontinuität der Ausbildung, so dass bereits aus diesem Grunde ein Unterhaltsanspruch nicht in Betracht kommt.

Vorliegend verhält es sich zudem so, das beide Elternteile barunterhalltspflichtig sind. Es kann hier nicht einseitig zu Lasten unseres AUftraggebers gehen, dass die KM ohne Tätigkeit ist. Ausreichende Bewerbungsbemühungen wurden nicht eingereicht. Es ist auch nicht transparent, über welchen Einkommen die KM tatsächlich verfügt. Die KM ist in gleichem Maße verpflichtet, sich an Unterhaltsleistungen zu beteiligen. Unklar ist im Übrigen auch, aus welchem Grunde die Ausbildung nicht fortgesetzt worden ist. Auch hierzu fehlt jeglicher Vortrag, von Belegen ganz zu schweigen.

Ihre Auftraggeberin mag zum Vorgenannten mal Stellung beziehen. Wir werden uns daraufhin noch mal melden.

Sofern sich vorlliegend ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch darlegen läßt, will sich unser Auftraggeber auch nicht sperren. NAch wie vor besteht durchaus Gesprächsbereitschaft.

Im Übrigen mag mitgeteilt werden, welcher Abschluss durch das Berufskolleg beabsichtigt ist. Handelt es sich um eine allgemeine Schulbildung oder aber eine berufsfördernde Schule, dies mit rechtlicher Wertung des § 1603 Abs.2 Satz1 BGB.

MfkG**

Was sagt ihr dazu, brauchbar?


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2011 18:56




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was sagt ihr dazu, brauchbar?

Hab schon geschmeidigere Briefe von Anwälten gelesen. Aber es macht Deinen Standpunkt klar, und darauf kommt`s an.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2011 19:01
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Danke Dir Michael 🙂


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2011 20:20
 elwu
(@elwu)

Was sagt ihr dazu, brauchbar?

Hallo,

ja, das geht so in Ordnung. Die Antwort der Gegenseite kannst du dann wieder hier einstellen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2011 11:41
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Danke Dir elwu 🙂

Jetzt bin ich aber auch mal wirklich gespannt was da nun kommt. Schaun wir mol..


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2011 15:06
(@s_sonnenschein)
Schon was gesagt Registriert

Hi Holley,

na, hab das alles ein bißchen spät gelesen, aber ich habe auch ein Töchterchen, das meint, nur die Hand aufhalten zu müssen.
So recht hatte meine Tochter keine Lust zu arbeiten und schaffte nach einigen Jahren tatsächlich den FOS-Abschluß, um ein Studium aufnehmen zu können - ob sie hier erfolgreich ist, entzieht sich absolut meiner Kenntnis. Ist eine ganz lange und unschöne Geschichte, aber eben Geschichte ...
Nun aber zum Kern: Ich bekam auch mal ein Schreiben eines Anwaltes, der den Unterhaltsanspruch meiner Tochter mir und ihrem Vater gegenüber geltend machen sollte. Ich wurde also aufgefordert, meine Einkommensverhältnisse darzulegen. Da ich nicht die geringste Lust hatte, wieder einmal die "Hosen runterzulassen", teilte ich mit, daß ich mich dann dazu veranlaßt fühle, wenn meine Tochter ihre Einkommensverhältnisse mir gegenüber offenlegt.
Danach kam noch ein etwas rauer gefaßtes Schreiben, ich solle unter Fristsetzung meiner Auskunftspflicht nachkommen. Dieses Schreiben erwiderte ich mit dem Hinweis auf die Auskunftspflicht meiner Tochter und daß ich gerne bereit wäre, Auskunft zu erteilen, wenn mir die Einkommensverhältnisse insbesondere der Bezüge von BAFöG etc. meiner Tochter offengelegt würden.
Tja, das ist nun gut zwei Jahre her ...
Und außer einer bösen SMS meiner Tochter habe ich nicht mehr viel gehört, außer, daß sie wohl ungefähr vor einem Jahr dann doch endlich BAFöG beantragt hat, wozu sie vorher schlicht zu faul war.

Wie sieht es denn mit BAFöG bei Deinem Töchterchen aus?
Ah, man sieht sich auf dieser Seite ja nicht dazu veranlaßt, irgendwelche Auskünfte zu erteilen, nicht wahr?

Du kannst Dich also noch eine ganze Weile entspannt zurücklehnen, denn sowohl KM als auch Kindchen sind zur Auskunft verpflichtet, um einen Unterhalt überhaupt beziffern zu können - ich schätze aber, das könnte noch etwas dauern.
Und: Unterhalt für die Vergangenheit kann in diesem Fall nicht eingeklagt werden, auch wenn der Herr Anwalt der Gegenseite meint, Dich in Verzug setzen zu können. Das war eine bittere Pille, die auch meine Tochter schlucken mußte ...

In diesem Sinne einen wunderschönen Spätherbstabend 🙂

Grüße
S_Sonnenschein


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2011 19:53
(@s_sonnenschein)
Schon was gesagt Registriert

PS:
Mit ihrer ersten Unterhaltsklage gegen ihren Vater hatte meine Tochter übrigens wenig Erfolg, da dieser einen riiiichtig tollen Anwalt (München) hatte, der derauf abzielte, die Gute möge nachweisen, daß ihre Ausbildung überhaupt erfolgreich verläuft. In der Verhandlung wurde meine Tochter von der Richterin aufgefordert, erst mal einen Nachweis über Ausbildungserfolge vorzulegen ...
Wie das Verfahren endete, weiß ich nicht genau, nur, daß ihr Vater weiterhin keinen Unterhalt bezahlte.

Lieber Holley, sei also ganz zuversichtlich, denn den Nachweis über einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf dürfte Deine Tochter nicht erbringen können!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2011 20:11
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo S_Sonnenschein..

Hab Dank für Dein Post, bringt die sich auftrümenden Gedanken wieder in eine bessere Richtung.

Im Leben hat sie kein Bafög beantragt, aber die genauen Auskünfte habe ich übern Anwalt angefordert, Antwort könnte täglich eintrudeln, ja ich weiß.. ruhiger werden :redhead:

Hab mich doch auch schon etwas beruhigt :redhead: Bis jetzt hat von deren Seite keiner irgentwas offen gelegt das siehst Du vollkommen richtig!
Das man nicht für die Vergangenheit bei Unter-Verzugsetzung zahlen braucht ist mir aber mal richtig neu, das wußte ich bislang noch nicht. Kann ich mich da auf eine Rechtsgrundlage Urteil oä beziehen?

Dir und Euch auch einen schönen Abend 🙂


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2011 01:23
(@holley92)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen..

Es geht auf in die nächste Runde, beim Friese gings ja auch wieder los sodaß ich mich schon irgentwie drauf vorbereitet habe auch Post zu bekommen, zeitlich liegen wir ja nahe beieinander 😉

Zum heutigen Brief:

Zu allererst fällt mir auf das es sich um eine neue RAin (Fachanwältin f. Familienrecht) handelt, als Anlage ist eine von meiner Tochter am 08.11.2011 unterzeichnete Vollmacht dabei. Der Adresse nach ists auch eine ganz andere Kanzlei wie der RA der den letzten Brief geschrieben hatte.

Der Inhalt:

Sehr geehrte Herren Kollegen..
sehr geehrter Herr Kollege +++++

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich nunmer die rechtliche Interessenvertretung der Frau xxxxxx xxxxxx
an.

Ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom 18.10.2011.

Vorsorgliche setze ich Ihren Mandanten zur Zahlung eines Kindesunterhaltes in Höhe von 329,00€ beginnend ab November 2011 in Verzug.

Nach bisherigen Kenntnissen verschuldet Ihr Auftraggeber zumindest Kindesunterhalt nach der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabell, da ein weiterer Unterhaltsberechtigter nicht vorhanden ist, gebietet sich die Höherstufung in die nächst höhere, nämlich zweite Unterhaltsstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Die entsprechenden Unterlagen zum schulischen Verlauf meiner Auftraggeberin werden nachgerecht.

Ich fordere Ihren Mandanten auf den Unterhalt titulieren zu lassen bis spätestens 22.November 2011  durch Erstellung einer Jugendamturkunde.

Dies in Meidung eines Klageverfahrens.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Obwohl ich schon wieder Wallungen kriege hier versuche ich mal ruhig zu bleiben, und frage Euch ruhig und besonnen was ich nun genau tun.. wie reagieren sollte, nächste Woche soll ich zu meinem Anwalt kommen.


MfG, Holley

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2011 16:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Holley!
Ich denke, solange von der Gegenseite der Anspruch nicht zweifelsfrei belegt werden kann, brauchst Du erst mal nix machen, ausser einem "bis zur Vorlage und Einsichtnahme der angeforderten Unterlagen kann keine Beurteilung der das KU-Anspruches erfolgen" zu verkünden.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 17:18
 elwu
(@elwu)

ich nun genau tun.. wie reagieren sollte, nächste Woche soll ich zu meinem Anwalt kommen.

Genau das sollst du tun, sonst gar nix. Und vor allem: keine Panik.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2011 17:31




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