Hallo Holley,
ich wünsche Dir viel Glück für morgen!
Grüße Friese
Moin Holley,
ganz grundsätzlich ist mit der abgebrochenen Ausbildung der volljährigen Tochter auch der Unterhaltsgrund entfallen.
Du solltest Dich jetzt nicht blenden lassen von "ach, in letzter Zeit hatten Tochter und ich ja ein paar nette Gespräche". Wenn deren Ansage, sie habe die Anwältin angewiesen, den Antrag zurückzuziehen, nur eine Nebelkerze war, gibt es auch für Dich keinen Anlass für Nettigkeiten; dann muss das Ganze eben gerichtlich geklärt werden. Und dann stehen ggf. auch Fragen im Raum wie "welche Ausbildung kann ein aktiver Reiter aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen?", "warum kann Töchting in der Zwischenzeit nicht wenigstens jobben?" (es gibt sogar Vollzeit-erwerbstätige Rollstuhlfahrer) oder "warum soll Unterhalt für Freizeit bezahlt werden?"
Ich wüsste jedenfalls nicht, aufgrund welches Sachverhalts man Dich aktuell zu einer Fortsetzung Deiner Zahlungen verurteilen sollte. Und für den Fall, dass irgendwann wieder ein Ausbildungsverhältnis besteht, bist Du ja grundsätzlich leistungsbereit.
Das Risiko einer gesundheitsbedingten Einschränkung ist bei Volljährigen nicht durch Kindesunterhalt abzudecken. Im Rahmen der familieninternen Solidarität würde jeder Angehörige da sicher helfen - aber wenn die Hilfe juristisch erzwungen werden soll, würde meine Solidarität augenblicklich enden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Holley,
sehe es auch wie Brille. Mir ist es schleierhaft, wie Du bei der Vorgeschichte noch so viel "Vertrauen" in die administrativen Fähigkeiten Deiner Tochter haben kannst. "Sagen" kann man viel wenn der Tag lang ist. Wenn es Deine Tochter noch nicht mal schafft, Unterlagen an ein Gericht zu übergeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie eine schriftliche Mandatsentziehung "mal so eben" hinkriegt.
Meine Güte, setz Dich mit ihr an den PC, tipp den Text ein "Hiermit entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung das Mandat für die Sache xx gegen Holley - mit freundlichen Grüßen Tochter".
Ja, das klingt einfach, ist aber für die Generation Facebook wohl schon eine unlösbare Aufgabe. Und wenn sie es ernst meinen würde, hättest Du in 5 Minuten die Unterschrift unter dem Teil, Einschreibeneinwurf und dann wäre die Geschichte erledigt. Lass Dich nicht von dem "Rumgeheule" blenden, sondern fordere mal Taten ein. Auch das gehört zum selbstständig sein dazu. Gruß Ingo
Also sehr ich verstehen kann, dass es ein Genuss wäre, deine Ex wegen der Unterschriftenfälschung vorzuführen, so wenig Auswirkungen wird das auf den Prozessausgang haben, denn diese Tat wurde, sofern sie überhaupt belegt werden kann, von der Mutter begangen, Prozessgegnerin ist aber nicht die Mutter, sondern deine Tochter.
Die wird man für die Tat der Mutter aber sicher nicht zur Rechenschaft ziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Abend zusammen..
Wenn ich Eure Posts lese, kann ich dem nur zustimmen, ich hab mich da wohl etwas blenden lassen. Väterchens Herz war dann doch nicht so kalt. Aber ich bin wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt worden.
Sie ist alt genug, sie muss selber wissen und entscheiden wie sie mit mir umgehen will, und entschieden hat sie sich ja ganz offensichtlich.
In einem Gespräch hatte ich ihr auch klar gesagt, das sie damit rechnen muß das ich mich wehre wenn mir so stumpf eine Pistole auf die Brust gesetzt wird. Sie zwingt mich dazu, dann muß sie auch mit dem Ergebnis klarkommen.
Ich werde mir den einen oder anderen Satz aus diesem Thread auf jedenfall notieren und vor Gericht anbringen, egal wie das morgen ausgeht, ich bedanke mich vielmals für Eure Posts, Ratschläge und Hilfe! DANKE!!
MfG, Holley
Hallo Holley,
ich wünsch dir für morgen auch alles Gute und drück dir ganz fest die Daumen. Mein Mann war letzte Woche beim/vorm OLG,
weil seine 20-jährige Tochter gegen den Beschluss vom Amtsgericht, keinen Unterhalt ab 18 mehr zahlen zu müssen, Be-
schwerde eingelegt hatte. Die Beschwerde wurde abgelehnt!
Es tut mir so leid, dass Deine Tochter dir immer wieder Hoffnung auf eine gutes Verhältnis macht und Du dann doch wieder
einen A.. tritt bekommst.
Mein Mann sagte letzte Woche bevor er losfuhr: Ich stand noch nie vor Gericht und nun zerrt mich die eigene Tochter
dort hin!
Kann es schlimmer kommen? Geld ist schnell verbraucht, aber das Verhältnis zum Vater ist in unserem Fall jedenfalls nicht
mehr zu kitten! Zu alledem hat sie auch noch verloren und Prozesskostenhilfe wurde auch nicht gewährt. Leider steht auch wie
in Deinem Fall eine herrische Mutter hinter alldem! Mein Mann hatte allerdings nie einen innigen Kontakt zu seiner Tochter, wahr-
scheinlich kann er deshalb besser über den Dingen stehen!
Ich schreibe gleich noch ein paar Sätze in "Unterhalt ab 18 - bestehender Titel", was da beim OLG letzte Woche so los war.
LG
apfelschorle
Hallo zusammen..
Der OLG-Termin liegt nun hinter mir, die anwesenden Richter waren sehr pro-Kind eingestellt trotz der ganzen Aktenlage, am Ende hat mir mein RA dringend angeraten mich auf einen Vergleich einzulassen da das Risiko eines Urteils erheblich mehr zu meinen Lasten ausgehen würde.
Heißt: Von dem geforderten UH iHv ~3300€ muß ich für den in Frage kommenden Zeitraum 700€ zahlen, Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgerechnet, kommen halt noch Anwalts- & Gerichtskosten dazu, was gequotelt wird. Wie hoch das genau ist weiß ich derzeit nicht.
Der wortführende Richter hat meine Tochter ausführlich darüber belehrt was geht, aber auch was gar nicht geht wie zB die Hand nur bei einem Elternteil aufzuhalten, Belege nicht vorlegen usw.. Bei ihm sind die öffentlichen Beleidigungen etwas unter den Tisch gefallen, wohl auch weil meine Tochter sich endlich mal und nach konkreter Aufforderung durch den Richter zu einer Entschuldigung in meine Richtung hinreißen ließ.
Ich selbst konnte einige Sachen anbringen, aber die Richter waren halt doch arg pro-Kind eingestellt, mehr als das war lt menem RA da nicht zu machen.
Naja immerhin wars ein Teilerfolg, denn aus knapp 4/5tel des geforderten UHs wirds nix.
Ab März ist die Privilegierung weg (21.Lebensjahr), falls da dann später noch was kommen sollte an Forderungen, sieht die Berechnungsgrundlage deutlich besser für mich aus wegen des höheren SBs.
Irgentwo hatte ichs gestern noch gelesen, das Geld wird schnell weg sein, der Schaden den dieses ganze Theater auf die Beziehung zu meiner Tochter bewirkt hat, wird bestehen bleiben.
MfG, Holley
Hi Holley,
man kann nur hoffen, dass Deine Tochter irgendetwas aus der ganzen Sache gelernt hat.
Auch wenn man daran berechtigte Zweifel haben kann, finde ich das folgende doch noch das Beste an dem ganzen Rechtsstreit:
wohl auch weil meine Tochter sich endlich mal und nach konkreter Aufforderung durch den Richter zu einer Entschuldigung in meine Richtung hinreißen ließ.
Das war aus meiner Sicht auch mehr als angebracht. Gruß Ingo
Hallo,
schade, ich hätte den beiden Damen echt eine Niederlage gegönnt! Dein Anwalt wird dich schon richtig beraten haben!
Aber der Teilerfolg ist doch auch gar nicht mal sooo schlecht!
Ich hoffe, du kannst die Kosten irgendwie wuppen und freu dich, dann kehrt endlich Ruhe ein.
LG apfelschorle
Moin Holley92
Ehrlich gesagt - es tut mir leid, was da abgegangen ist. Nur halte ich den Vergleich für einen gravierenden Fehler Deinerseits. Ein Beschluss des OLG's hätte es auch getan. Vor allem die Höhe der Forderungsgewährung im zustande gekommenen Vergleich halte ich für schwer begründbar. Dass das OLG selbstverständlich in dieser Konstellation einen Vergleich vorschlägt, ist verständlich. Wie oft musstest Du Dir hier anhören, welche Abwägungen getroffen werden müssen, um diesen Fall auch nur einschätzen zu können. Um wieviel schwerer fällt es, dies zu begründen. Vor dem gleichen Dilemma standen die Richter und haben den leichtesten Weg gewählt. Frage vielleicht mal Deinen RA, warum er Dir dies geraten hat, und welche andere Option wahrscheinlich gewesen wäre.
Was Du zum wortführenden Richter schreibst, bedeutet m.E.n. eine gravierende Rechtsverletzung Deiner Tochter. Dass der Richter darüber so grosszügig hinweg geht, ist vielleicht (man möge mir verzeihen) dem jugendlichen Alter Deiner Tochter - wenn sie auch noch hübsch ist - geschuldet. Nur hätte er vewmutlich ernste Probleme, dies zu begründen. Das alles sieht mir verdammt nach Nebelkerzen aus, die geworfen wurden. Von daher - was glaubt Dein RA wirklich? Er kennt doch diese Richter aus früheren Verfahren her?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen..
@ ingo30: kA ob sie was draus lernen wird. Ich aber habe was gelernt: Kontakt mit meiner Tochter hat und wird mich immer Geld kosten, eine emotionale Bindung abseits des Geldes besteht nicht. Immerhin habe ich nun Klarheit.
@ apfelschorle: Finanziell sehe ichs genauso, das Geld was sie bekommen wird von den RA Kosten größtenteils wieder aufgefressen, und einen Großteil haben sie erst gar nicht bekommen.
@ oldie: Tja was soll ich sagen, nach so einer Verhandlung wo einem zu der immensen Anspannung auch noch zig Zahlen um die Ohren fliegen, kanns halt sein das man den faden verliert. Mein RA sagte mir das es im Falle eines Urteils höchstwahrscheinlich schlechter für mich ausgeht, und sie immehrin so nur einen Bruchteil des geforderten Geldes bekommen. Vielleicht hätte ich anders entschieden wenn ich einen kleinen Mann im Ohr gehabt hätte der mich wieder einnordet, aber so wars leider nicht. Nächste Woche geh ich nochmal zum RA, der wird dann den Schriftverkehr vorliegen haben, und ich werds mit ihm nochmal durchsprechen. Dann kann ich dir dazu mehr sagen.
MfG, Holley
Ich will jetzt deinem RA nichts unterstellen aber da er mit einem Vergleich weniger Arbeit hat und gleichzeitig mehr verdient, könnte sein Rat vielleicht auch von Eigeninteressen geprägt worden sein.
Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Holley,
in Ergänzung zu @Beppo:
Ich will jetzt deinem RA nichts unterstellen aber da er mit einem Vergleich weniger Arbeit hat und gleichzeitig mehr verdient, könnte sein Rat vielleicht auch von Eigeninteressen geprägt worden sein.
Du solltest Deinen RA unbedingt fragen, wie ein Gericht ein Urteil gegen Dich zur Weiterzahlung irgendwelcher Beträge begründen könnte. Ein Vergleich ist Basar; da kann man auch ohne Rechtsgrundlage vereinbaren, was man möchte. Ein Urteil muss jedoch juristisch stichfest begründet werden - und da sehe ich in Deinem Fall wegen des Fehlens unterhaltsauslösender Sachverhalte keine denkbare juristische Begründung (und nein: Für "muss ein Pferd unterhalten" oder "Gewohnheitsrecht" gibt es keine BGB-Paragraphen).
Und danach würde ich mir nochmal überlegen, ob ich - völlig unabhängig von den Zahlbeträgen - einen faulen Vergleich unterschreiben oder auf einem Urteil bestehen möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich hab noch ne Nachfrage.
Gilt der Betrag für die Vergangenheit oder sollst du das auch in Zukunft bis zum St.Nimmerleinstag zahlen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
und noch eine Frage von mir:
Und danach würde ich mir nochmal überlegen, ob ich - völlig unabhängig von den Zahlbeträgen - einen faulen Vergleich unterschreiben oder auf einem Urteil bestehen möchte.
Mir gehts ganz ähnlich wie den anderen - ich würde hier auf einem Urteil bestehen. Aber geht das denn noch? Ist nicht ein Vergleich den man im Gericht in diesem Moment mündlich billigt bindend?
LG
Nadda
Moin nadda,
Ist nicht ein Vergleich den man im Gericht in diesem Moment mündlich billigt bindend?
rechtlich bindend ist ein Vergleich erst, wenn er von beiden Parteien unterschrieben wurde. Wobei Gerichte natürlich schon mal "sanften" Druck ausüben - was bei einer Vergleichspartei durchaus den Eindruck erwecken kann, von einem mündlich signalisierten Einverständnis nicht mehr abweichen zu können.
Hinzu kommt natürlich die von @midnightwish aufgeworfene Frage nach Dauer und Umfang der angeregten Zahlungen. Wenn man sich für vergleichsweise wenig Geld dauerhaft Ruhe erkaufen kann, ist auch das überlegenswert: Mehr Lebensqualität ab sofort oder weitere gerichtliche Auseinandersetzungen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke,
ja es will gut überlegt sein, dass sicherlich, nur ich frage mich einfach wie die Richter hier begründen möchten, dass Töchterchen noch Geld bekommt. Und mir wäre auch wichtig, dass die Gerichtskostenregelung klar feststeht. Wenn du am Ende Gerichtskosten zahlst und diese Vergleichssumme dann hat Töchterchen doch wieder das Gefühl "im Recht" zu sein.
Auf der anderen Seite ist wirklich die Frage wie lange geht dieses "zahl mal Papa" Spiel noch weiter.
Manchmal ist es einfach schön ein Ende zu haben, einfach nur damit es vorbei ist. Wie fühlt es sich für dich an?
LG
Nadda
rechtlich bindend ist ein Vergleich erst, wenn er von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Ne, das ist nicht so.
Ich habe schon mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen und keinen davon unterschrieben.
Der Richter hat das in sein Diktaphon gemurmelt und die Parteien haben genickt.
Das war es dann.
Ich denke nicht, dass man das nochmal revidieren kann.
Ich habe übrigens jeden meiner Vergleiche bereut, weil alles was darin zu meinen Gunsten war, wurde danach wieder von dem nächsten Richter rückgängig gemacht. Oder auch von dem selben.
Die Nachteile blieben natürlich erhalten.
Das ganze ist mir, glaube ich, 4 mal passiert.
Jede Laborratte ist lernfähiger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen..
Irgentwie schwahnt mir das ich da wohl vorschnell genickt habe, ich war auf jeden Fall nach einer Zeit echt überfordert mit dem ganzen gerede und Getue, und hab den Faden verloren.
@ beppo: KAnn ich nun weder bestätigen oder verneinen, bislang war er nicht offiziell finanzorientiert, ich hab mit ihm ein gutes Gefühl gehabt.
@ brille007: Ich werde meinem RA die Fragen genauso stellen, nur weiß ich derzeit nicht wirklich ob ich eine Option hätte um uU gegen diesen Vergleich vorzugehen.
@ mightnightwish: Der Zeitraum war bis einschliesslich Dez.2012. Im März wird meine Tochter 21 und wäre damit ihre Privilegierung in jedem Falle los. Damit hab ich - sofern richtig informiert - auch als Rentner einen SB von 1150€, nach Bereinigung meines Nettoeinkommens bleibt dann nicht mehr um UH zahlen zu können.
@ nadda: Ja die Frage stelle ich mir derzeit auch, ob ich noch was gegen den Vergleich machen könnte.
@ brille007: Der Zeitraum bis Dez.2012 ist derzeit per Vergleich geregelt, in 3 Monaten wird sie 21., und ich denke mal dann kriegt sie wie oben angedeutet nichts mehr. Ich werde aber zusehens unsicherer bei den ganzen Posts..
@ nadda: Die Km würde alles in Bewegung setzen damit die Zahlungsverpflichtung so lange wie möglich bestehen bleibt.
@ beppo: Nach schriftlicher Vorlage durchs OLG werd ich meinen RA mit den ganzen Frage konfrontieren, auch mit der Frage ob irgenteine Option besteht dagegen was zu machen.
Gestern war irgentwann so, das ich mir Gedanken gemacht habe was besser ist, ein Schnitt in den Finger oder das Risiko den ganzen Arm zu verlieren. Die Gedanken die ihr hier gepostet habt leuchten mir jetzt ein, gestern war ich am Ende einfach nur noch überfordert :puzz:
MfG, Holley
