Zu einstweiligen Anordnung wurde seitens des Gerichtes entschinden:
Ich habe Unterhalt in Höhe von 519 € ab dem 01.02.2013 zu zahlen.
Somit hat die EA Erfolg gehabt und somit ist auch die PKH rechtens. Das Gericht hat nur gerügt, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und somit die PKH auf den Erfolgsteil reduziert.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Wenn man den Fall betrachtet ist es trotzdem seltsam.
Die Ex hat für die Minderjährige den Antrag eingereicht. 10.2012. Entschieden hat das Gericht aber nur über die EA und das diese nicht notwendig war, da ich ja Unterhalt bezahlt habe. ( Ex hat jedoch eidesstattlich versichert, das sie keinen Unterhalt erhält). Dies habe ich dann widerlegt. Da wurde das Kind im Dezember 18. Das Gericht hat dann im März 2013 über den EA entschieden und den Unterhalt allein nach meinem Einkommen ab 02.2013 auf 519 € festgelegt und der Tochter die PKV gewährt, jedoch entschieden, das Sie nun meinen RA bezahlen muss. Die Tochter hat jedoch der RA der EX keine Vollmacht zur Vertretung unterschrieben.
Somit hat der RA der EX ohne Auftrag der 18 jährigen gearbeitet. Also sollte auch die Ex die Rechnung bekommen und nicht die Tochter. Auch ist die Frage noch offen, ob hier der RA nicht haftet, wenn er Kosten ohne Auftrag verursacht. Die falsche Versicherung ist auch noch offen.
Allmählich ist auch der Anspruch auf den Unterhalt beendet, da Töchterchen das Abi durch hat und erst einmal ein Jahr Auszeit nimmt.
Moin,
Somit hat der RA der EX ohne Auftrag der 18 jährigen gearbeitet. Also sollte auch die Ex die Rechnung bekommen und nicht die Tochter. Auch ist die Frage noch offen, ob hier der RA nicht haftet, wenn er Kosten ohne Auftrag verursacht.
das ist ja nicht Dein Problem; da würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht einmischen: Das können und sollen Muddi und Töchting miteinander verkaspern. Das Leben ist kein Ponyhof.
Allmählich ist auch der Anspruch auf den Unterhalt beendet, da Töchterchen das Abi durch hat und erst einmal ein Jahr Auszeit nimmt.
wenn Du das schon weisst, ist der Anspruch nicht "allmählich" beendet, sondern genau JETZT. Natürlich bedeutet das nicht, dass Du Deine Tochter nicht mehr finanziell unterstützen darfst. Es macht aber einen gehörigen Unterschied, ob Du ihr mal Geld zusteckst oder überweist, weil Du es WILLST oder ob jemand denkt, Du würdest nur bezahlen, weil Du es MUSST.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
das ist ja nicht Dein Problem; da würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht einmischen: Das können und sollen Muddi und Töchting miteinander verkaspern. Das Leben ist kein Ponyhof.
wenn Du das schon weisst, ist der Anspruch nicht "allmählich" beendet, sondern genau JETZT. Natürlich bedeutet das nicht, dass Du Deine Tochter nicht mehr finanziell unterstützen darfst. Es macht aber einen gehörigen Unterschied, ob Du ihr mal Geld zusteckst oder überweist, weil Du es WILLST oder ob jemand denkt, Du würdest nur bezahlen, weil Du es MUSST.Grüssles
Martin
Hallo Martin,
leider ist es doch ein wenig mein Problem.
ich kann nun für die Kosten eine Zwangsvollstreckung gegen die Tochter durchführen. Da sie kein eigenes Einkommen hat und Unterhalt nicht pfändbar ist, muss ich zahlen. Besser wäre es wenn meine EX zahlen müsste.
Aber den Unterschied zwischen Zwang und freiwillig sehe ich genauso wie du
Somit hat der RA der EX ohne Auftrag der 18 jährigen gearbeitet.
unabhängig davon, dass das nicht Dein Problem sein sollte: hat er nicht. Die KM hat als gesetzlicher Vertreter für die minderjährige Tochter ein Mandat erteilt. Sprich es besteht ein Mandatsverhältnis zwischen RA und Tochter. Durch den 18. Geburtstag ändert sich da gar nichts, das Mandat bleibt weiterhin erteilt, wenn die Tochter es nicht kündigt (nur wozu sollte sie das...).
Auch bezüglich des Schuldners der Zwangsvollstreckung hat sich nichts geändert. Etwas anderes gilt nur, wenn die Mutter den Prozess in Prozessstandschaft selbst führen würde - also zB zwischen Trennung und Scheidung.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
also köönte eine Ex noch schnell vor dem 18 ten ihres Kindes eine Klage gegen den Vater initiieren, die Tochter davon nicht informieren und somit da Ganze aussitzen. Kostet sie ja nichts. Wenn verloren wird zahlt das Kind und dieses Geld kann dann der Vater 30 Jahre lang vollstrecken.
Das Kinde erfährt erst spät von dem Fall, theoretisch, und hat nie jemand beauftragt.
Es wurde z.B. weder von der Mutter noch vom Gericht informiert. Das erste Schreiben an sie ist nämlich die Rechnung. Alle anderen Schreiben des Gerichtes gehen direkt an den RA und an die EX. Echt super das deutsche Gesetz.
Mutter macht Ärger, lügt in der Eidesstaatlichen und Kind muss, kann aber nicht bezahlen. Dann kann ich die Zwangsvollstreckung gegen das Kind betreiben, darf aber von Ihrtem "Einkommen" nicht pfänden/zurückbehalten, da Unterhalt nicht pfändbar ist.( mehr als den Unterhalt hat sie nicht und bei Ihre werde ich natürlich auch nichts zurückfordern.
Zahle ich nicht, wird mein RA bestimmt sein Geld bei mir holen.
ALSO egal wie : ICH zahle und nicht der Verursacher. Typisch Deutschland!!
Schade, gerne hätte ich die gegnerische RA oder EX in Regress genommen.
Gruß dubble-xx
Moin,
um der Legendenbildung vorzubeugen:
ICH zahle und nicht der Verursacher. Typisch Deutschland!!
was daran ist "typisch deutsch"? Das (und weit Schlimmeres) kann Dir bei und mit der Justiz vermutlich jedes Landes der Erde passieren. Dass man bei der Justiz nur Urteile und Entscheidungen bekommt, die dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen, hat nie jemand versprochen; weder in Deutschland noch sonstwo.
By the way: "Typisch deutsch" ist das, was eine Mehrheit deutscher Bürger tut oder für richtig hält. Müll trennen, Wasser sparen, Urlaubsliegen reservieren und für alles eine Vorschrift oder ein Verbot haben wollen beispielsweise...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi dubble,
wenn die Mutter das wirklich so konspirativ und unter Verletzung der Interessen des Kindes getan haben sollte, steht es dem dann volljährigen Kind frei, bei der Mutter Regress zu nehmen.
Gruss von der Insel
... steht es dem dann volljährigen Kind frei, bei der Mutter Regress zu nehmen.
Eine Variante, die ich vor dem Hintergrund der emotionalen Verstrickung und Ausbeutung der jungen Frau für eine rein akademische Gedankenspielerei halte.
Der "schwarze Peter" wird bei Dubble-xx bleiben.
Den "schwarzen Peter" bekommt bei solchen Spielchen immer der, der
a) leistungsfähig ist und
b) Anstand und Verantwortungsgefühl gegenüber der eigenen Familie hat.
Total egal, ob es um Unterhalt, Umgang, Erbschaft, Pflege, Betreuung oder andere Familienstreitigkeiten vor Gericht geht.
Nur wer völlig mittellos und/oder skrupellos ist, kommt aus solchen Verfahren halbwegs unbeschadet wieder heraus.
Schönes Wochenende 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
um der Legendenbildung vorzubeugen: was daran ist "typisch deutsch"? Das (und weit Schlimmeres) kann Dir bei und mit der Justiz vermutlich jedes Landes der Erde passieren. Dass man bei der Justiz nur Urteile und Entscheidungen bekommt, die dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen, hat nie jemand versprochen; weder in Deutschland noch sonstwo.
By the way: "Typisch deutsch" ist das, was eine Mehrheit deutscher Bürger tut oder für richtig hält. Müll trennen, Wasser sparen, Urlaubsliegen reservieren und für alles eine Vorschrift oder ein Verbot haben wollen beispielsweise...
Grüssles
Martin
Hallo Martin,
stimmt "Typisch Deutsch" ist hier, das die Justiz ein Eilverfahren in 7 Monaten entscheidet und dadurch das Verursacherprinzip ignoriert, weil es weder eilig noch gerechtfertigt war. Dies wird eigentlich überhaupt nicht berücksichtigt.
Wenn jemand klagt, sollte er auch in der finanziellen Verantwortung bis zum Ende bleiben ( hier die KM ). Das hat wenig mit Mülltrennung oder Handtüchern zu tuen.
Eine Variante, die ich vor dem Hintergrund der emotionalen Verstrickung und Ausbeutung der jungen Frau für eine rein akademische Gedankenspielerei halte.
Der "schwarze Peter" wird bei Dubble-xx bleiben.
Den "schwarzen Peter" bekommt bei solchen Spielchen immer der, der
a) leistungsfähig ist und
b) Anstand und Verantwortungsgefühl gegenüber der eigenen Familie hat.Nur wer völlig mittellos und/oder skrupellos ist, kommt aus solchen Verfahren halbwegs unbeschadet wieder heraus.
Schönes Wochenende 🙂 Biggi
Da hat Biggi vollkommen recht.
Die KM ist zwar nicht mittellos, aber skrupellos gegenüber der Tochter.
Deshalb soll meine Tochter im nächsten Jahr eine Auszeit nehmen. Die Tochter darf dann in Ihrer freien Zeit auf den kleinen Bruder vom anderen KV aufpassen. KM geht arbeiten und beim Kindsvater ( also mir ) soll weiter der Unterhalt von 519 € für die 18 jährige fließen und der KV des minderjährigen Bruders zahlt ihr EU und auch noch KU für den Kleinen.
Den Zahn habe ich aber meiner Tochter schon gezogen.
Ich brauche jetzt von Ihr den Titel und die Verzichtserklärung, sonst muss ich Klagen und diese Kosten trägt dann die 18 jährige. Diesmal weiß sie vorher, was ansonsten auf sie an kosten zukommt.
Hi dubble,
wenn die Mutter das wirklich so konspirativ und unter Verletzung der Interessen des Kindes getan haben sollte, steht es dem dann volljährigen Kind frei, bei der Mutter Regress zu nehmen.
Gruss von der Insel
Ja Inselreif,
sie ist so konspirativ.
Sie weiß, das sie nicht zahlen muss und das ich keine Zwangsvollstreckung gegen meine Tochter durchführe. Ebenso ist es für die Tochter nicht möglich, sie in Regress zu nehmen. Wie sollte das auch gehen, wenn alle Pflichten direkt ab dem 18. ten auf das Kind übergehen ohne das jemand die 18 jährige dann fragt.
Interessant wird noch der zweite Teil meines Verfahrens.
Hier geht es nicht um die EA sondern um den Unterhalt minderjährig an für sich.
In dem ersten Verfahren wurde festgelegt, das ich ab 01.02.13 519 € zu zahlen habe. Hier war die Tochter schon 18 und das Einkommen der KM ist völlig unberücksichtigt. Gut ich habe gezahlt. Nun ist das Abi geschafft und das Kind nimmt eine Auszeit und verliert damit erst einmal den Anspruch.
Frage 1:
Wenn meine Tochter nun erklärt, das sie das noch offenen Verfahren das die KM begonnen hat nicht weiterführen möchte, wer zahlt dann die RA Kosten?
Frage 2:
Mein RA meint, wir sollten beide im gegenseitigen Einverständnis auf die Fortführung verzichten sollen.
Das würde aber dann doch bedeuten, das ich meinen RA bezahlen muss, nicht wahr? Besser wäre es doch, wenn nur die Tochter verzichtet.
Gruß dubble-xx
Ebenso ist es für die Tochter nicht möglich, sie in Regress zu nehmen.
Klar ist das möglich, wenn die Mutter gegen die Interessen des von ihr vertretenen Kindes gehandelt hat. Allerdings nur wenn es eindeutig, vorsätzlich und nachweisbar war.
Wenn meine Tochter nun erklärt, das sie das noch offenen Verfahren das die KM begonnen hat nicht weiterführen möchte, wer zahlt dann die RA Kosten?
Erklärt sie die Rücknahme, dann entscheidet das Gericht über die Kosten. Wahrscheinlich wird es ihr die Kosten des Verfahrens auferlegen.
Mein RA meint, wir sollten beide im gegenseitigen Einverständnis auf die Fortführung verzichten sollen.
hätte er gerne, weil er dann eine Einigungsgebühr erhält.
Allerdings wäre das hier tatsächlich Mittel der Wahl, weil Du ja den Unterhalt von Februar bis zum Abi nicht streitig stellen und zurückhaben willst.
Gruss von der Insel
Klar ist das möglich, wenn die Mutter gegen die Interessen des von ihr vertretenen Kindes gehandelt hat. Allerdings nur wenn es eindeutig, vorsätzlich und nachweisbar war.
Erklärt sie die Rücknahme, dann entscheidet das Gericht über die Kosten. Wahrscheinlich wird es ihr die Kosten des Verfahrens auferlegen.
hätte er gerne, weil er dann eine Einigungsgebühr erhält.
Allerdings wäre das hier tatsächlich Mittel der Wahl, weil Du ja den Unterhalt von Februar bis zum Abi nicht streitig stellen und zurückhaben willst.Gruss von der Insel
Hallo Inselreif
Das Kind wird nicht gegen die Mutter vorgehen.
zu 2: Wenn dem Kind die Kosten auferlegt werden, muss ich wieder in Vorkasse für meinen Anwalt und erhalte nochmals die Möglichkeit zum pfänden beim Kind. Super
zu 3: Wieso ist es das Mittel der Wahl? Klar möcht ich keinen Unterhalt wiederbekommen. Ist die Einigungsgebühr günstiger?
Das Kind bekommt PKH und somit verbleiben die Kosten meines Anwaltes. Die frage ist ja nur was ich bezahlen muss:
- wenn sie alleine Verzichtet
- wenn beide verzichten
Die frage ist ja nur was ich bezahlen muss:
Das weiss im ersteren Fall das Gericht alleine und im zweiteren Fall müsst ihr beide es vereinbaren. Tendenziell wird der zweitere Fall einen Tick teurer werden. Dafür ist dann alles sauber geregelt.
Allerdings würde ich (auch wenn das sicher eine sehr schwierige Kiste ist) nicht einfach so protestlos auf die Kostenerstattung verzichten. Das wäre ein falsches Signal auch für die Zukunft.
Es muss ja nicht gleich eine Pfändung sein aber man könnte ja in eine Einigung hineinschreiben, dass Töchterlein Dir die Hälfte Deiner Kosten in Raten zahlt und wenn sie mit einer Rate in Verzug kommt, werden sofort Deine kompletten Kosten fällig.
Gruss von der Insel