Unterhalt volljähri...
 
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Unterhalt volljährig kurzfristiges Einkommen der Ex

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(@dubble-xx)
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Hallo Leute,

Zur Zeit möchte ich das Einkommen der Ex berechnen und habe deshalb nach 242 BGB ihre Unterlagen eingefordert. Tochter ist nun 18 Jahre alt, wohnt bei ihr und Schülerin.

Über ihren RA erhielt ich eine Auskunft über das bezogene Elterngeld des jüngsten Kindes im geforderten Zeitraum, eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung und Abmeldung, sowie eine Kopie der von ihr bei Finanzamt für 2012 abgegeben Steueranmeldung. Dort hatte sie 7000 € Einnahmen. Sie arbeitet also nicht mehr und erhält vom noch Ehemann EU in Höhe von 877 €. 
Ich erhielt keine geforderten Steuerbescheide.

Der RA teilt mit, das sie mit dem Einkommen nicht leistungsfähig ist.

Ist es richtig, das die 7000 € nicht berücksichtigt werden, weil sie den Job abgemeldet hat?

Sie ist im Juni ausgezogen aus ihrer Haushälfte. Den Kredit für das Haus für sie zählt ihr Noch Mann zusätzlich zu den 877€.
Ist das nicht auch eine Art EU?

Gruß
Dubble-xx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 18:41
(@ingo30)
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Hi Dubble,

nur mal als Anmerkung:

Tochter ist nun 18 Jahre alt, wohnt bei ihr und Schülerin.

Wenn es schwerpunktmäßig um den Unterhalt der Tochter geht, ist die Tochter verantwortlich, die notwendigen Bescheinigungen von beiden Elternteilen beizubringen und ihre Forderungen zu stellen, nicht mehr die KM. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 18:46
(@brille007)
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Moin dubble,

um die Ausführungen von @Ingo zu ergänzen: Du hast bei einem volljährigen Kind gar keinen eigenen Auskunftsanspruch gegen die Mutter; den hat nur Eure Tochter. Diese muss Dir die Einkommensunterlagen ihrer Mutter zur Verfügung stellen (und umgekehrt), damit die Unterhaltsquote berechnet werden kann. Mutter und Tochter können sich ausserdem darauf einigen, dass der mütterliche Unterhaltsanteil durch Kost und Logis erbracht wird, wenn Töchting noch zuhause wohnt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 19:12
(@dubble-xx)
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Doch ein Anspruch auf Auskunft ergibt sich aus 242 BGB. Danach sind Eltern nach Treu und Glauben zur gegenseitigen Auskunft Verpflichtet.

Klar kann ich auch auf Töchterchens Aufforderung warten. Bekomme dann aber von der RA der Ex ( zu dem wird KM das Kind schicken ) wieder das gleiche. Das mit Kost und Logie ist mir auch klar.

D.h. Ex bekommt alles und Kind bekommt Taschengeld. Gut das kann ich nicht verhindern.

Nur müsste sie doch schon alleine mit den 877. € sich am Unterhalt beteiligen. ( keine Arbeit also 800 SB)
Die 7000. € werden nicht berücksichtigt? ( 7000/12= 584€ pro Monat)
Zusätzliche Zahlung des Ex für ihr Haus 900 € pro Monat.

Dann hätte sie 2360 € im Monat. Klar es gehen noch Krankenkasse und sonstiges runter. Wenn ich von 500 € ausgehe, würden aber 1800 für Quotelung zu berücksichtigen sein.

Deshalb ja die Frage zur Berücksichtigung der kurzfristigen Einnahme aus ihrer Selbstständigkeit so wie zu den Kreditzahlungen für ihr halbes Haus.

Sollte ich eigentlich ab sofort nur noch den unbefristet titulierten Unterhalt bezahlen? Zahle zur Zeit 400€. Tituliert sind 447 DM also 228€. Eine Abänderung würde ja nur einen höheren Betrag ergeben!

Gruß
Dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 19:33
(@Inselreif)

Nein,

die Art der Auskunft bestimmt sich nach § 242 BGB nach Treu und Glauben.
Wenn es aber gar keine Anspruchsgrundlage für eine Auskunft gibt, ist die Art der (Nicht)Ausführung völlig egal.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 19:45
(@totohh)
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Moin! 
Als Ergänzung: Nicht nur, dass Töchterchen sich um die Ermittlung der Quote kümmern muss (und bis dahin die KU auf 50% reduzieren?!), vielmehr solltest Du den KU auch direkt auf das Konto der Tochter überweisen. Ob und wie sie das Geld weitergibt oder Dir es schriftlich gibt, ihren Anspruch  auch weiterhin auf Mamas Konto zu überweisen, das muss schon von ihr kommen.

Manchmal hat das auch eine Aha- Wirkung, wenn Kinder feststellen,  wie ihre Mutter jahrelang mit dem KV umgesprungen ist.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 09:52
(@dubble-xx)
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Hallo Toto, hallo Gruss von der Insel,
Ja ich weiß das Töchterchen sich drum kümmern muss. Nur wird die Ex ihr die gleichen Unterlagen geben und dann sagen "ich bin nicht Leistungsfähig".
Der Unterhalt geht seit ihrem Geburtstag auch auf Ihr Konto. Ich will auch den Unterhalt nicht halbieren, sondern nur noch die titulierte Summe bis zur Klärung zahlen ( 228 €)
Eine Anspruchsgrundlage gibt es doch.
Ihr meint also ich soll erst mal warten, bis von der Tochter die Aufforderung kommt, dann lege ich wieder meine Unterlagen vor ( zuletzt habe ich dies im Oktober 2012 an den RA meiner EX gemacht. Dann bekomme ich den gleichen Mist von der Ex wie bisher ( Steuervoranmeldung und An-/Abmeldung des Gewerbes und EU von 877 € und der RA sagt dann "Ex ist nicht leistungsfähig". D.h. die 7000 € die sie verdient hat gelten nicht für eine Berechnung  und eine Steuererklärung 2009/2010 und 2011 braucht sie nicht vorzulegen? Ihr Eigentum, das sie nicht bewohnt bleibt auch unberücksichtigt?

Komisch bei mir war Ihre RA sehr kleinlich, was die Unterlagen anging.

Somit soll ich dann wieder alleine zahlen aber dann 480 €. ( 664 € -184 € Kindergeld )

Das bringt mich nicht wirklich weiter. Also bleibt wohl nur ein Gerichtstermin zur Klärung ihres Einkommens.

Gruß dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2012 14:39
(@ingo30)
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Hi Dubble,

ich versteh immer noch nicht, warum Du Dich in der Sache so engagierst. Nicht DU, sondern DEINE TOCHTER möchte etwas. Folglich muss die junge Dame selber Druck machen bei Ihrer KM, wenn sie etwas möchte. Diese Lektion muss sie halt lernen, ansonsten gibt es nur die Summe X, die Du geben möchtest.

Aus der Forenerfahrung wissen wir leider, dass viele Töchter nocht nicht mal einfachste Dinge zur Klärung eines solchen Sachverhalts auf die Reihe kriegen. Zum Teil können sie noch nicht mal Briefe öffnen, das Formulieren was sie möchten, schon mal gar nicht. Die Hand aufhalten haben sie in den vergangenen 18 Jahren meist sehr gut gelernt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 14:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dubble,

liest und verstehst Du eigentlich, was wir Dir hier schreiben? Du hast mit Deiner Ex in Unterhaltsfragen nichts mehr zu tun und nichts zu verhandeln. Sie muss DIR keinerlei Auskünfte über ihr Einkommen geben und Du keine bei ihr anfordern. Was sie verdient oder von ihrem Gatten an Kohle wofür bekommt - nicht Deine Baustelle. Auch mit ihrer Anwältin hast Du nichts zu tun - Deine Ansprechpartnerin in Unterhaltsfragen ist ausschliesslich Deine Tochter und sonst niemand. Und die möchte etwas von Dir; nicht umgekehrt.

Das Procedere könnte also sein: Du bezahlst von den von Dir errechneten 480 EUR bis auf weiteres die Hälfte, also 240 EUR - und teilst Töchting das so mit. Wenn die junge Dame der Ansicht ist, das sei zu wenig, hat sie es selbst in der Hand, Dir durch Vorlage entsprechender Unterlagen über das Einkommen ihrer Mutter das Gegenteil zu beweisen. Im worst case kann sie auch versuchen, Dich auf mehr Unterhalt zu verklagen - aber auch das wird nicht ohne schlüssige Belege funktionieren - und nicht ohne die Frage, was sie zuvor getan hat, um diese Frage aussergerichtlich zu klären. "Mama hat doch nix!" ist kein juristisch schlüssiges Argument.

Mach Dich mal locker - und frei davon, anderer Leute Probleme lösen zu wollen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 15:12
(@dubble-xx)
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Hallo Martin, Hallo Ingo,

Das ist schon richtig, das die gerade volljährigen nur das Geld sehen und mehr nicht. Eigentlich mache ich dem Kind daraus aber keinen Vorwurf, da sie dies über 16 Jahre nach der Trennung bei Mama gelernt hat.
Eigentlich wollte ich nur eine ehrliche Berechnung aufstellen ( ich Idiot). Wie konnte ich glauben das die EX mitspielt?

Also werde ich mich jetzt erst einmal locker machen und den titulierten Unterhalt von 228 € überweisen und dann warten was passiert.

Da die Ex das Kind steuert ( Ex will das Geld des Kindes haben, das weiß ich von der Tochter ) wird es dann wohl bis zum 3. Januar dauern und ich bekomme dann Post von der RAtte. ( dann mit Vollmacht vom Kind)

Inhalt: ( Die RAtte hat ja schon meine Unterlagen ) "Sie werden aufgefordert sofort 480 € zu zahlen. Frau xx ist nicht leistungsfähig ! Sie schickt dann wieder den Müll mit und nicht die notwendigen Unterlagen. Also die Gewerbe An/Abmeldung, den Nachweis der 7000 €, Diese werden von Ihr aber nicht berücksichtigt. Den EU von 877 € und nichts von den einahmen aus Vermietung und Verpachtung des Hauses.

Die RAtte kennt übrigens die finanziellen Verhältnisse der Ex gut, da sie gerade die dritte Scheidung für sie durchführt.

und dann? Kann ich der RAtte dann schreiben, das ich ohne vollständigen Unterlagen nicht zahlen werde?
Somit löse ich nicht das Problem anderer, sondern meiner Tochter reicht mein Geld, somit kein Problem, Ex ist schön raus, somit auch kein Problem und ich zahle wie immer einfach nur weiter . Also habe ich das Problem

Der Unterschied weswegen ich mich kümmern wollte ist nur, das ich das Kind damit sowenig wie möglich belasten wollte. Das hat sich dann wohl erledigt

Trotzdem nochmals die Fragen:
Werden beim Einkommen der EX die 7000 € berücksichtigt, auch wenn das Gewerbe nicht mehr besteht?
Was ist mit dem Haus, das ihr zur Hälfte gehört, für das ihr Nochmann die Kosten trägt. Ist dies nicht auch Teil ihres Einkommens?

Grußß dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2012 15:34




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Double,

Der Unterschied weswegen ich mich kümmern wollte ist nur, das ich das Kind damit sowenig wie möglich belasten wollte. Das hat sich dann wohl erledigt

Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen. Entweder Du hast ein normales Verhältnis zu Deiner Tochter, diese hat vielleicht auch nicht den geistigen Stand einer 10 Jährigen, wird von der KM nicht mit niedlichen Ponies oder Reitstunden manipuliert und kann selbständig denken: Dann nimm den Höhrer in die Hand und klärt die Sache wie "erwachsene Menschen".

Fall B: Deine Tochter ist auf dem geistigen Stand einer 10 Jährigen, die Mama bietet ihr noch ein Pony an, wenn sie macht was sie sagt bzw. witteret Deine Exe die letzte Chance, Dir mal einen reinzudrücken: Ja, dann kriegst Du irgendwann Post vom RA und wirst Deine manipulierte Tochter in 2 Monaten stotternt vor dem FamRichter erleben. So what. Auch das gehört aber zur Schule, die man "Leben" nennt. Gruß Ingo

P.S. Auch Dir steht es frei, Dir dann einen Anwalt zu nehmen bzw. Dir hier im Forum Rat einzuholen. Aber erst wenn es soweit ist. Diese Rumreiterei auf  7000 Euro Jahreseinkommen werden Dich auch nicht weiterbringen. Die KM wird schon andere Einnahmen haben, dies muss aber ordentlich nachgewiesen werden. Richtig, dafür ist Deine Tochter verantwortlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 15:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dubble,

es ist doch vollkommen egal, was ein Anwalt "fordert". Würde es Dich beeindrucken, wenn Deine Bäckersfrau oder der Türsteher der lokalen Disco dasselbe von Dir "fordert"?

Ein Anwalt hat nicht deshalb recht, weil "Anwalt" auf seinem Briefbogen steht; er sprich auch keine Urteile.

Zwei Szenarien:
1. Töchting ist (weiterhin) mit dem titulierten Unterhalt zufrieden und es passiert - nichts.
2. Töchting möchte mehr Geld; dann gibt es ggf. eben ein Gerichtsverfahren. Und dort entscheidet ein Richter, was unterhaltsrelevant ist und was nicht. Ob Deine Ex es prickelnd findet, dort finanziell die Hosen runterlassen zu müssen, muss sie selbst wissen.

Wer was an wen bezahlt (Noch-Ehemann Hauskosten etc.) weisst Du sowieso nicht mit gerichtsverwertbarer Sicherheit. Es geht Dich auch nichts an.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 15:54
(@dubble-xx)
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Hallo Martin,

ja der Anwalt kann fordern was er will. Sehe ich auch so.

Fall 1 wird nicht passieren. Dazu übt Ex genug Druck auf sie aus. Das Verhältnis zu Töchterchen war eigentlich ganz gut, bis ich ihre Mutter auf die Unterhaltspflicht nach dem 18 ten hingewiesen habe. Das fand die Ex nicht gut und begann deshalb Druck auf die damals 17 jährige auszuüben. Nach dem Motto dann bekomme ich eben den Unterhalt vom Kind. Das Töchterchen hat ihr dann irgendwann zugestimmt Hauptsache sie hat ihre Ruhe.
Als Töchterchen 18 war habe ich ihr den Unterhalt als Darlehen überwiesen und ihr mitgeteilt, das ich die Einkünfte der EX brauche. Dasselbe habe ich der EX gfeschrieben und ihr mitgeteilt, das Unterhalt nur noch kommt, wenn ihre Unterlagen vollständig vorliegen.
Ergebnis: eine mail von Töchterchen mit dem Hinweis an mich, das ich ihr Taschengeld nicht mehr überweisen würde und sie doch darauf angewiesen ist. ( damals zahlte ich an die EX den KU und Tochter bekam zusätzlich Taschengeld von mir ). Zusätzlich wäre ich ja so kleinkariert ihre arme Mutter mit der Aufforderung zu den Unterlagen zu belasten

Ich teilte ihr mit, das das Taschengeld im Unterhalt enthalten ist und sie sich mit der EX unterhalten soll, wieviel sie abgibt. Ebenso sei es normal, das ab dem 18 ten beide Eltern haften.
Dann erhielt ich Post von der RAtte mit den Minimalangaben und das EX nicht leistungsfähig ist.

ich gehe also mal schwer vom Szenario 2 aus. Ob die EX dann andere Unterlagen vorlegt bezweifle ich. Sie hat auch keine Skrupel in einer EV zu lügen. Das hatten wir schon vor 2 Monaten und Trotz Nachweis passiert damit nichts.

Das was der Noch Ehemann zahlt habe ich gerichtsverwertbar. Es geht mich nur insofern an, da es ja anzugebendes Einkommen beeinflusst und die Ex es verschweigt.

Ich werde meiner Tochter eben nun mitteilen, das ich den Unterhalt auf den titulierten Betrag streiche und dann mal warten was passiert.

Gruss dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2012 20:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin double

Vielleicht macht es Sinn, Deiner Tochter gegenüber noch ein wenig auszuführen, worum es geht: Nämlich nicht, dass Du ihr einen reindrücken willst, sondern um eine faire Berechnung, da sich eben mit dem 18. die Grundlage geändert hat. Es kann schon sein, dass das bei Deiner Tochter anders angekommen ist, schließlich wurde ja ihr Taschengeld schon von Dir gestrichen. Bislang lebte Tochter wahrscheinlich in der Welt, "Papa muss an Mama zahlen und an mich Taschengeld".

Also würde ich jetzt (nochmal) schreiben, dass eben grs. beide ET ihr den Unterhalt zu zahlen haben.Anhand der den ETs jeweils zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen wird dann aufgeteilt. Leider sind die Unterlagen der KM bislang unvollständig. Sobald diese allerdings ihr netto ausreichend belegt hat, stehst Du gerne für eine angemessene Berechnung zur Verfügung.  Bis die genaue Aufteilung ermittelt werden kann (gerne auch im 3er Gespräch) zahlst Du erstmal die Hälfte (od. eben den titulierten Betrag).

Dann vielleicht noch den Hinweis, dass das alles auch ohne Anwälte geht, die Du gerne Dir und ihr ersparen willst (weil sie ua Geld kosten). Und vielleicht noch ergänzend, dass der Anwalt der KM hier nicht für Tochter tätig werden kann, denn er sitzt ja schon für KM mit am Tisch.

Zum Erwachsenwerden der Tochter gehört auch eine gewisse Emanzipierung ggü ihrer Mutter dazu und ein erkennen, dass man dieser nicht alles glaube darf, was diese so über Dich erzählt.

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2012 01:43
(@dubble-xx)
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Hallo Toto,

Diese Ausführungen habe ich schon versucht. Antwort: Es ist egal wer das Geld bekommt, ich /wir brauchen es zum leben. Uns geht es schon schlecht genug!
Die Ex hat es ihr so eingeimpft, das das Kind nun den Unterhalt komplett abgibt, aber zusätzlich weiter das Taschengeld haben möchte.
Das alles hängt stark mit ihrem Umfeld zusammen. Ex ist in der dritten Scheidung mit drei Kindern. Meine Tochter bekommt von Ihr die Verantwortung für die Geschwister und nun auch für das Einkommen aufgedrückt. Das eine 18 jährige da überfordert ist verstehe ich.

Ohne Anwalt wird es bedingt durch die Ex nicht gehen. Ich glaube sie hat die RA schon als Dauerabo.
Ich zahle wohl erst einmal einen Betrag x und warte ab ob etwas kommt. Wenn dann das ABI durch ist, endet die priv. und damit wohl auch die Stufe der DDT. Dann mal schauen was dann kommt. Entweder Studium oder Ausbildung. Beim Studium geht der Ärger weiter, bei Ausbildung wird sie dann überlegen, ob sie ihr "hart" verdientes komplett abgeben will.
Für die restl. Monate bis dahin warte ich erstmal ab

Gruß
dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2012 17:40
(@totohh)
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Ok, zugegebener Maßen ein verfahrene Situation. Aber ich denke, Du hilfst Deiner Tochter am meisten, wenn Du ihr ein ums andere Mal klar machst, dass es dir nicht darum geht, ihr (also der Tochter) Geld vorzuenthalten, was ihr zu steht. Und das ist zunächst einmal einTeil des gesamten Unterhalts. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Leistungsfähigkeit der Mutter bzw. deren Nichtleistungsfähigkeit und die gilt es zu beweisen. Ich an Deiner Stelle wäre mir nicht zu schade, sehr deutlich klar zustellen, dass Du (bzw Dein Unterhalt für Deine Tochter) nicht dazu da sein sollte, die ganze Familie zu ernähren. Und das dafür eben auch nicht  die Tochter selbst in die Bresche springen muss. Vielmehr würde ich - jetzt wird's gemein - Deine Tochter geradezu ermuntern, einmal zu überdenken, ob der Gesamtbetrag an Unterhalt den sie in die Haushaltskasse gibt, adäquat für Kost&Logis ist oder ob sie nicht vielmehr etwas mehr für ihr persönlichen Bedürfnisse (Klamotten!) zurückbehalten will (das ist jetzt, da sie 18 ist, ihre Chance - vorher war sie davon abhängig, was Muddi ihr zugesteht). Bzgl. DeinerfFreiwilligen Taschengeldleistungen würde ich andeuten, dass Du baw diese separat ansparst,für ihre Ausbildung oder so....

Sorry, das Mädchen muss mal aufgeweckt werden!

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2012 18:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Antwort: Es ist egal wer das Geld bekommt, ich /wir brauchen es zum leben. Uns geht es schon schlecht genug!
Die Ex hat es ihr so eingeimpft, das das Kind nun den Unterhalt komplett abgibt, aber zusätzlich weiter das Taschengeld haben möchte.

Hallo dubble-xx,
Das Verhalten der KM gegenüber ihrer bzw. Eurer Ältesten finde ich - vorsichtig ausgedrückt - grenzwertig.
Um nicht zu sagen: Missbräuchlich.  😡

Die Kooperationsbereitschaft und Loyalität der jungen Frau werden mpMn schamlos ausgenutzt.

Meine Große (18) bereitet sich ebenfalls aufs Abi vor. Das ist (so nehme ich es wahr) schon so anstrengend wie ein Vollzeit-Job. Sie hat uns (ihren leiblichen Vater und mich) gebeten, das mit dem Unterhalt bitte untereinander so zu klären, dass wir alle drei gut damit klar kommen. Zu ihrer Entlastung.

Wir haben uns einerseits beide geweigert das ganz ohne sie zu tun und andererseits daraus kein Drama gemacht: Drei Erwachsene, drei Tassen Kaffee, zwei Bänke und ein Holztisch im Biergarten ein paar Wochen vor ihrem 18. Geburtstag, dazu Stift, Papier und Taschenrechner sowie 2 x 3 Gehaltsabrechnungen - drei von ihrem Dad, drei von mir.

Sein Netto - 5% berufbedingter Aufwand - 4% vom Brutto Altervorsorge = X
Mein Netto - 5% berufbedingter Aufwand - 4% vom Brutto Altervorsorge = Y

X+Y = Z => Einstufung Düsseldorfer Tabelle wg. Bedarf der Großen => Zahlbetrag z (z. B. 378 in Stufe 4)
X-1050=x = beim Vater für Unterhalt verfügbarer Betrag.
y-1050=y = bei mir für Unterhalt verfügbarer Betrag.
x+y = für UH verfügbarer GEsamtbetrag

378 * x / (x+y) = Zahlbetrag Vater
378 * y / (x+y) = Mein Zahlbetrag

Entlastung beim Vater ca. EUR 120 p.m.
Belastung bei mir ca. EUR -120 p.m.

Belastung bei meiner Tochter: Dass sie jetzt manchmal bis zum 4. oder 10 des Monats auf ihr Taschengeld warten muss.  Das ist für sie neu.

Bis zum Monat vor ihrer Volljährigkeit hat der Vater das Geld auf mein Konto überwiesen - irgendwann zwischen dem 4. und 10. des Monats. Töchting hatte jeden Monat pünktlich ihr Taschengeld per Dauerauftrag von mir auf dem Konto.

Diesen Dauerauftrag habe ich zu ihrem 18. Geburtstag gekündigt.

Jetzt überweist Töchterlein mir als Kostgeld den Unterhalt von ihrem Vater - abzüglich ihres Taschengeldes.

Weil Volljährige nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen und deshalb nicht länger zur Schule "müssen". Sondern weil sie zur Schule "dürfen" - während andere dafür arbeiten, dass sie ein Dach über dem Kopf haben, Kleidung, Nahrung, Körperpflegemittel etc. sowie Taschengeld.

Und dass sie als erwachsene junge Frau dazu - dank der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ihres Vaters - ihren kleinen, bescheidenen, eigenen Beitrag leisten kann. Der Unterhalt, den sie von ihm empfängt, ist ihr Geld. Und sie verwendet es so, wie andere junge Erwachsene auch: Sie bestreitet damit - soweit möglich - ihren Lebensunterhalt. Dass die paar Euro dazu weder vorne noch hinten reichen (weder vor ihrer Volljährigkeit noch danach) ist ihr vollkommen klar. Dass ich als berufstätige Mutter immer schon tüchtig zugebuttert habe, weiß sie auch.

Der Vater steckt die "gesparten" 120 Euro p.m. nicht in seine eigene Tasche, sondern bezahlt ihr davon einerseits "Extra-Wünsche", die junge Damen immer mal wieder haben und die ich ihr nicht immer erfüllen kann. Andererseits spart er für sie, damit er er ihr - falls sie studieren sollte - beim Einrichten der eigenen Wohnung und/oder bislang noch unvorhersehbaren Ausgaben helfen kann.   

Ihre Bringschuld sind ihre Zeugnisse. Solange diese OK sind, zahlen wir als Eltern gerne ihr Schülerdasein.

Außerdem erwarte ich von einer erwachsenen Mitbewohnerin Mithilfe im Haushalt - soweit es ihre eigenen Angelegenheiten betrifft - ähnlich wie in einer WG halt: Gemeinsam genutzte Räume werden so hinterlassen, wie man sie vorfinden möchte. Ihre Kleidung wäscht sie selbst, ihr Zimmer betrete ich nur, wenn ich dazu von ihr aufgefordert werde. Ihre Post bleibt ungeöffnet liegen, bis sie selbst darauf reagiert. Auch die Praxis-Gebühr und Rezeptgebühren in der Apotheke haben sie ziemlich "kalt" erwischt.

Zuerst war das ungewohnt für sie. Da ihr Vater und ich uns darin einig sind, dass sie als erwachsene junge Frau immer unsere Tochter bleiben wird, aber nicht länger unser Kind ist, kommt sie damit mittlerweile ganz gut zurecht.

Dass sie jetzt manchmal bis zum 4. oder 10 des Monats auf ihr Taschengeld warten muss, ist für sie wie gesagt neu. Für mich hat sich in dieser Hinsicht wenig geändert.

Meiner Tochter habe ich dazu gesagt, als sie sich darüber empören wollte, dass ich es für eine großartige Leistung ihres Vaters halte, über die ganzen Jahre jeden Monat genug Geld zu überweisen - und dass es aus meiner Sicht kleinlich sei, darauf herumzureiten, ob das Geld eine Woche früher oder später kommt. Sie hat auch erkannt, dass ich ähnlich viel zu ihrem Lebensunterhalt beigetragen habe bzw. immer noch beitrage und dass wir Eltern nur aus dem einen Grund Geld für sie ausgeben, weil es sie gibt und weil uns beiden ihr Wohlbefinden am Herzen liegt.

Diese Sichtweise hat sie sich zu eigen gemacht und ist uns dankbar, dass sie Abitur machen "darf" und noch nicht arbeiten muss. Nebenbei erspart uns das eine Menge Auseinandersetzungen, die wir aus Familien mitbekommen, wo Jugendliche von Kindesbeinen an mit dem Wissen aufgewachsen sind, dass sie Abitur machen "müssen" - weil alles andere für ihre Eltern eine Schande, eine Katastrophe, eine Kränkung oder was weiß ich wäre.

"Mach du mal" sagen ihr Vater, ihr Stiefvater und ich gebetsmühlenartig, wenn die Große meint, wegen der Schule "herumzicken" zu müssen "ich hab mein Abi seit über dreißig Jahren. Ob du es auch bekommst, liegt ganz allein an dir." Diese entspannte Haltung ihrer drei Eltern ärgert sie manchmal - aber sie nimmt zugleich viel Streit-Potential aus unserer Familie.

Dazu ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ein Elternteil das Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht hat, ein anderes Elternteil nach der 10. Klasse von der Hauptschule aufs Gymnasium gewechselt ist und das dritte Elternteil nach 4 Grundschuljahren 10 statt 9 Jahre am Gymnasium verbracht hat, um das Abitur zu bekommen. Leicht hatte keiner von uns es dabei. Unsere Eltern hatten alle sechs die Volksschule bis zur achten Klasse besucht, sodass wir alle drei nur deshalb studieren konnten, weil wir selbst uns dafür "auf den Hosenboden gesetzt" haben.

Für die Schule - und alles was damit zu tun hat - ist die Große also selbst verantwortlich.
Da wir drei Elternteile ihr (im Gegensatz zu unserern Eltern) aber schon ein wenig helfen können, wenn die Integralrechnung, die unregelmäßigen französischen Verben, Kants kategorischer Imperativ oder die Geschichte Großbritanniens seit Wilhelm dem Eroberer ihr "spanisch vorkommen", muss sie sich im Gegensatz zu uns trotzdem nicht allein durchbeißen.
Das Zauberwort für Unterstützung heißt bei Vater, Mutter und Stiefvater gleichermaßen "Bitte". Egal ob ein Papa- oder Mama-Taxi gebraucht wird, ihr Zimmer neu tapeziert werden soll oder eine Klausur bevorsteht.

Für diese Angelegenheiten ist sie selbst verantwortlich aber - wie gesagt - sie muss sie nicht allein stemmen und kann sich bei uns Unterstützung holen, wenn sie darum bittet.

Weder für das Gesamtbudget unserer Familie noch für die Betreuung ihres kleinen Bruders noch für das Funktionieren meines Haushalts (soweit es nicht ihre ganz persönlichen Angelegenheiten betrifft) ist unsere Große verantwortlich.

Es ist egal wer das Geld bekommt, ich /wir brauchen es zum leben. Uns geht es schon schlecht genug!

finde ich als Aussage einer gerade volljährig gewordenen Schülerin alarmierend.

Sie deutet auf eine symbiotische Verstrickung mit der Mutter und den jüngeren Geschwistern hin, die ich (als Mutter einer gleichaltrigen Tochter) für eine 18-jährige Schülerin für ungesund und übermäßig belastend halte. Deine Tochter braucht dringend Unterstützung und Entlastung von der Vorstellung, dass sie für die Mutter und die jüngeren (Halb-)Geschwister verantwortlich sei.

Kannst du dir vorstellen, deiner großen Tochter zu erzählen, wie andere Familien in einer sehr, sehr ähnlichen Situation die Verantwortung verteilen? Magst du sie herzlich von mir grüßen und ihr eventuell meinen Beitrag ausdrucken? 

Hier bist du als Vater (d.h. als gleichwertiger Elternteil) in Ergänzung zur Mutter ganz dringend gefragt. Du darfst deine Tochter nicht länger schutzlos den emotionalen Übergriffen ihrer Mutter aussetzen.

Die Resilienz-Forschung (d.h. Untersuchungen an Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen, von denen etliche - vorhersehbar - gescheitert sind und einige - aus bestimmten Gründen - ihr Leben als erwachsene Menschen erfolgreich meistern konnten) hat gezeigt, dass der wesentliche Unterschied zwischen Kindern, die in dysfunktionalen Familien aufwachsen und die an den Herausforderungen des erwachsen Werdens scheitern und solchen, aus ähnlich kaputten Verhöltnissen, die gesund bleiben und als Erwachsene weder kriminell noch suchtkrank noch beruflich erfolglos noch privat vereinsamt sind, oft nur im Vorhandensein bzw. Fehlen eines einzigen einfühlsamen und wohlwollenden Erwachsenen im Umfeld der Kinder war. Ob das die Großmutter oder der Nachbar, die Lehrerin oder der Sporttrainer, ein (Stief- oder Pflege-)Elternteil oder ein/e Geistliche/r war, ist dabei ganz unerheblich.

Wichtig für die emotionale GEsundheit dieser Kinder aus dysfunktionalen Familien ist, zu erkennen und zu benennen: "Was in deiner Familie mit dir gemacht wird, Kind, ist weder gesund noch normal. Du kannst nichts dafür. Dein Leid an der familiären Situation hat Gründe, für die nicht du verantwortlich bist. Es geht auch anders!!!"

Ich wünsche deiner Tochter von Herzen, dass es in ihrem Umfeld wenigstens einen Erwachsenen gibt, der ihren emotionalen Missbrauch so klar wie ich erkennen und benennen und zu ihr durchdringen kann. Die Vorstellung, dass ein Mädchen im Alter meiner eigenen Tochter diese Lasten

Meine Tochter bekommt von Ihr die Verantwortung für die Geschwister und nun auch für das Einkommen aufgedrückt. Das eine 18 jährige da überfordert ist verstehe ich.

ohne einfühlsamen und wohlwollenden erwachsenen "Zeugen" ihrer Ausbeutung trägt, bricht mir das Herz.

Der Weg zum Herzen deiner Tochter heißt Einfühlung (nicht: Mitleid!) Verständnis, Wertschätzung und Respekt vor ihrer Loyalität und Liebe gegenüber der Mutter und den Kleinen. Sie darf nicht den Eindruck bekommen, dass du sie gegen ihre Mutter "aufhetzen" oder ihren jüngeren Halbgeschwistern "die Butter vom Brot nehmen" willst.

Deine Tochter liebt ihre Angehörigen und will sie nicht leiden sehen. Das ist gut und richtig.
Genau diese Parallele ist der Weg zu ihrem Herzen:
Du liebst deine große Tochter und willst sie nicht leiden sehen. Das ist ebenso gut und richtig - und dir sehr wichtig.

Eventuell ist Zuhören anfangs wichtiger als das unnachsichtige Bewerten der verfahrenen Situation.

Allerdings kanst du dir als geschiedener Ehemann und Vater einer erwachsenen Tochter auch erlauben, die emotionale Ausbeutung deiner Tochter durch deine geschiedene Ehefrau klar zu benennen. 

Die besten Wünsche von  🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2012 20:29
(@dubble-xx)
Schon was gesagt Registriert

Danke Biggi62,

ja die symbiotische Verstrickung ist bewust durch die Mutter erzeugt. Dies begann schon als die erste Schwester auf die Welt kam. Die Ex hat schon drei Ehen und etliche weitere Partnerschaften dazwischen gehabt. Selbst die Kinder haben keine Lust mehr auf die Mamas wechselnde Bekanntschaften.
Selbst ich kenne alle drei Kinder meiner Exsehr gut. Sie gehören auch zu meiner Familie und sind mir an Herz gewachsen. Meine Lebensgefährtin und ich sind seit 15 Jahren zusammen und durften oft genug einspringen, wenn meine Ex wieder mal daneben lag und fahren auch mit den  Kindern zusammen in Urlaub.
Ich glaube ich habe in den 16 Jahren nach meiner Scheidung  bei 11 Umzügen geholfen und mich etliche Male mich um alle Kinder gekümmert. Dies immer um die Kinder aufzufangen und zu unterstützen. Gottseidank wohnen wir allerecht nah bei einander. Wenn wieder mal eine Bombe geplatzt war ( bei der EX wird es dann sehr laut ) konnte ich nachts die kinder abholen.
Ich kenne auch die Partner ( Expartner und Exmänner ). Ich habe noch heute Kontakt zu allen. Diese haben auch alle noch Kontakt zu den Kindern und alle !! unterstützen diese. Alle hatten den gleichen Leidesweg mit der EX.

Ich weiß das hört sich verdammt ungewöhnlich an, ist aber ein riesen Glück für die Kinder.

Auch meine Partnerin hat eine Tochter die nun wieder bei uns wohnt und studiert. Hier haben wir gnau die Lösung im Sinne der Tochter geschafft, die du unten beschrieben hast.
Mir geht es nicht ums Geld. Es geht darum, das die Ex lernt Verantwortung zu übernehmen und diese eben nicht auf die Kinder zu übertragen.

Das Töchterchen die Verantwortung der Mutter nicht zu tragen hat, dies hat die 18 jährige noch nicht begriffen. Zur Zeit geht sie den Weg des geringsten Widerstandes. Also stellt sie sich vor Ihre Mutter. Papa tut ihr schon nichts. ( Da hat sie auch recht ) 🙂

Ich warte erst einmal, das sie nun ihr Abi absolviert und versuche langsam ihr dies klarzumachen. Dies aber nicht übers Geld.

Danke für deine Nachricht. Ich werde sie ausdrucken und ihr diese einmal zum Nachdenken geben. Neutrale Ansichten bewirken manchmal kleine Wunder.

Ich wünsche allen eine frohe Weihnacht

Gruß dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2012 18:13
(@dubble-xx)
Schon was gesagt Registriert

Hier kurz das Ergebnis zu meinen Vorgängen:

Zu einstweiligen Anordnung wurde seitens des Gerichtes entschinden:
Ich habe Unterhalt in Höhe von 519 € ab dem 01.02.2013 zu zahlen.
Kostenfestsetzung:
Die Klägerin haftet für die Kosten, da es keinen Grund für eine EA gab. Es hätte günstigere Möglichkeiten zur Berechnung gegeben.
Die Klägerin erhält Prozesskostenhilfe, da sie kein eigenen Einkommen hat. Sie muss jedoch 360 € für den Anwalt bezahlen. Hierzu ergeht ein pfändbares Urteil.

Prima. Nun haftet die Tochter für den Unfug der Mutter, ohne das sie jemals eine Vollmacht für den Anwalt der Mutter erteilt hat.

Somit muss ich nun die Tochter pfänden oder den eigenen RA doch selbst bezahlen. Die Mutter hat der Ärger begonnen, das Verfahren verloren und die Tochter haftet.

Das zweite durch die Mutter erzeugte Verfahren ist noch offen, wird aber wohl beendet, da ich und Töchterchen dieses nicht weiter verfolgen möchten. Mal sehen was aus diese Kosten wird.

Dann werde wohl ich meinen Anwalt und die Ex Ihren Anwalt bezahlen müssen.

Deutsche Justiz ist schon seltsam

Gruß dubble-xx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2013 21:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Klägerin haftet für die Kosten, da es keinen Grund für eine EA gab. Es hätte günstigere Möglichkeiten zur Berechnung gegeben.
Die Klägerin erhält Prozesskostenhilfe, da sie kein eigenen Einkommen hat. Sie muss jedoch 360 € für den Anwalt bezahlen. Hierzu ergeht ein pfändbares Urteil.

Wie kann PKH gewährt werden, wenn es keinen Klagegund und somit Erfolgsaussicht (Bedingung für PKH-Gewährung) gab?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2013 21:58




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