Hallo!
Bei mir steht demnächst die Berechnung zum Unterhalt an Frau (wird bald entbinden) und Kind an (wir leben nicht zusammen).
Ich habe eine kleine Eigentumswohnung, die aber noch fast 15 Jahre lang abbezahlt werden muß (ca. 500 EUR/Monat). Zusammen mit den Warmkosten macht das im Monat um die 600 EUR. Wie wird das mit dem Unterhalt an die Frau verrechnet (dass ich ca. 200 EUR/Monat KU zahlen muss, ist eh klar, nun ist eben die Frage, wieviel die mir zum Leben übrig lassen)? Welche Angaben kann ich da machen? Bei der Steuererklärung ist es ja so, dass ich unter Mieteinnahmen auch ein MINUS haben kann (z.B. Reparatur, Kreditzinsen- und Schulden). Soll ich das auf dem ARGE-Fragebogen unter Mieteinnahmen angeben und das Feld "Miete" leer lassen?
Ich hoffe, es weiss in diesem verzwickten Fall jemand Bescheid...
Grüsse an Alle!
Lebst Du in der Wohnung? Wenn nicht, warum ist die nicht vermietet?
Hey!
Bin jetzt auch etwas irritiert ...
Betreuungsunterhalt und Kindeunterhalt..um das geht es dir..
Soweit klar..
Du hast eine Eigentumswohnung..auch klar
die du mit 500 € (Kredti) abzahlst , nebenkosten 100 €
Der Selbstbehalt wäre erstmal 840 € .. auf den noch einiges evtl. drauf kommen könnte ..
Aber was meinst du mit negativen Mieteinnahmen?
Ist die Wohnung nun vermietete und dubewohnst sie nicht selbst?
Dann sind diese Nebenkosten für dei Wohnung ja auch nicht deine Kosten..und die dort erbrachte Mieteinnahmen geht in den Kredit..
???
Und wieso ARGE-Fragebogen??
Beantragst dun grade Leistungen nach Harz IV ..also ALG II ?
Gruß
Jens
@Jens: was willst Du uns hier allen eigentlich sagen, wenn Du immer alles wiederholst, was geschrieben wurde?
Man sieht bei dem Posting von Der_Neue doch eindeutig, daß man da nix schreiben kann, da wichtige Sachen fehlen. Hier einfach mal was in den Raum zu stellen, was überhaupt keinen Sinn macht, verwirrt die Leute nur.
Das fällt mir übrigens bei vielen Postings von Dir auf.
Gruß
Melly
Hallo, Ihr lieben Helfenden!
Eines vorweg: bitte bezankt Euch doch nicht (oder eröffnet hierfür einen eigenen Thread ;-))
Also, die Wohnung ist von mir selbstgenutztes Wohneigentum. Der ARGE-Fragebogen (den bekam ich neulich zugestellt) will nun wissen, ob er mir von der Sozialhilfe die er der KM gewährt, mir wieder etwas abzwacken kann, sprich wieviel Unterhalt ich an die KM bezahlen muss. Hilft Euch das im Kontext meiner eingangs gestellten Frage weiter?
Grüßle
Hallo Neuer,
also wenn Du in der Wohnung selbst wohnst, wird Dir ein Wohnvorteil zu Lasten gelegt, der richtet sich nach der ortsüblichen Miete. Die monatlichen Belastungen, die Du für die Wohnung noch zu zahlen hast, werden davon aber abgezogen, sowie Kaminfeger und die jährlichen Grudnsteuern anteilig auf die 12 Monate gerechnet.
Gruß
Melly
Äh, was heisst "zu Lasten gelegt"? Ich habe doch keinen Mietvorteil, meine Belastungen sind sogar noch etwas höher, als wenn ich eine vgl.bare Wohnung mieten würde.
Fragend...
[Editiert am 18/5/2005 von Der_Neue]
Es wird die ortsübliche Miete den Belastungen gegenüber gestellt. Hast unterm Strich nen Minus is gut für Dich, hast halt keinen Vorteil aus der Eigentumswohnung..so einfach ist das.
Gruß
Melly
Na gut 🙂
Noch ein paar wenige Fragen seien mir gestattet:
1.) Die Fahrtkosten zur (womöglich) neuen Arbietsstätte sind enorm. Auto oder Bahn? Muss ich die billigere Alternative wählen oder kann ich automatisch 0,27 EUR/km geltend machen?
2.) Kann ich für die Fahrt zu meinem 1.Kind (im Rahmen d. Umgangsrechts/pflicht) ebenfalls Fahrtkosten geltend machen?
Vielen Dank 🙂
P.s.: oder...damit ich nicht soviele Fragen stellen muss, gibt es irgendwo eine Art "Gesammelte Werke zur Erhöhung d. Selbsbehaltes"????
Hallo Neuer,
die Fahrtkosten kannst du geltend machen.
Die Kosten zur Fahrt zum Arbeitsplatz berechnen sich nach den km. Es gibt da Sätze zwischen 0,12 - 0,24 Euro / km je nach Distanz, meine ich (Steht entweder in den Anlagen zur Düsseldorfer Tabelle, oder in den OLG Leitlinien, hab ich nicht mehr auf dem Kasten).
Und wenn Du Dir das BGH Urteil Ende März in den Urteilen ansiehst (direkt unter dem Post-Listing) wirst Du sehen, dass Du deinen Selbstbehalt um die Kosten des Umgangs erhöhen kannst.
Hoffe das hilft,
Michael
