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Stellenwechsel und Unterhalt

 
(@gugger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein zu leistender Unterhalt KU und TU wurde festgestellt.
Was ist nun wenn ich zu meiner neuen Lebenspartnerin ziehen will und durch den Jobwechsel wesentlich weniger verdiene als bisher?
Wird das dann neu berechnet?
Dank vorab und
Gruß
Guggi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2005 14:27
(@superilse)

Hallo, bevor ich meine Geschichte schreibe, kann ich doch wohl auch schonmal was loswerden:

Du unterliegst ja einer verschärften Unterhaltspflicht. Dem Gericht das klarzumachen, eine schlechter bezahlte Stelle angenommen zu haben, ist kaum möglich, wie meine Recherchen ergaben. Weil das beisst sich eben mit der verschärften Unterhaltspflicht. Mach es so:

1. Laß Dich von Deinem jetzigen Arbeitgeber fristgerecht kündigen.
2. Dann kannst Du ja nicht anders, als Dir eine neue Stelle zu suchen.
3. Teile dies auch dem Arbeitsamt mit, weil Du hast ja (offiziell) noch keine neue Stelle.
4. Gleichzeitig Mitteilung ans Gericht, daß Du arbeitslos wirst.
5. Erst dann (offiziell) die neue Stelle annehmen.
6. Bei Gericht (Anwalt) Bescheid geben, daß Du weniger verdienst, und das neu verhandelt werden muss.

So erreichst Du auch folgendes nette Nebenerlebnis:

Neuberechnung beider Unterhaltsbeträge unter Berücksichtigung Deines Lebensminimums.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 15:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Superilse!

Mußt Du nicht aber auch im Fall einer fristgerechten Kündigung verschärft dafür sorgen, Deinen Job zu behalten, sprich vor das Arbeitsgericht ziehen und klagen, wenn Du unterhaltsverpflichtet bist? Ich meine, normalerweise muss sich ja eine Firma auch an Sozialpläne halten, also Alleinstehende ohne Kinder zuerst und so...

Ich wäre da vorsichtig...

GLG Lausebackesmama

[Editiert am 17/5/2005 von Lausebackesmama]


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 15:55
(@superilse)

Klären wir mal die Begrifflichkeit:

Sozialpläne bei Massenentlassungen....

Ich glaube nicht, daß eine fristgerecht gekündigte Person unter Sozialpläne fällt, richtig?

Zumindest sagt mir das meine langjährige Betriebsratspraxis 😉

Und sieh es mal anders... Welch Glück, daß der Papa so schnell wieder einen Job gefunden hat, damit er wenigstens (wenn auch weniger) Unterhalt zahlen kann.

P.S. Bei mir habe ich mir von meinem Arbeitgeber eintragen lassen, daß ich das Auto beruflich benötige... und siehe da, schon hat mir das Gericht die komplette Ratenlast vor dem Unterhalt angerechnet.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 16:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne, superilse, da muss ein ganz klein wenig korrigieren.

Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist nur für den KU gegeben. Kann dieser in der bisherigen Höhe nicht gezahlt werden oder gar noch nicht einmal in Höhe des Regelsatzes, dann gibbet Mecker vom Richter mit der Folge der Anrechnung eines fiktiven Einkommens.

Bei TU/EU sieht das etwas anders aus. Die Ehe ist nun mal keine Lebensstandardgarantie und wenn durch den Arbeitsplatzwechsel weniger für Ex übrig bleibt, dann ist es eben so.

Es dürfte allerdings schwer fallen, die erhöhten Umgangskosten in die Berechnung einfließen zu lassen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 16:24
(@superilse)

Die gesteigerte Erwerbsobligenheit gilt selbstverständlich auch für den Ex-Ehegatten, wenn er für die Erziehung des Kindes hauptsächlich zuständig ist. Und wenn ich richtig lese, kann das Kind wohl noch nicht für sich selbst sorgen.

Verbessert mich, wenn ich falsch liege. Jedenfalls sind das exakt die Worte meiner Richterin.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 16:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jedenfalls sind das exakt die Worte meiner Richterin.

Das stelle ich nicht in Abrede und skizziert den Unterschied zwischen der üblichen und individuellen Rechsprechung.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 16:43
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo superilse,

Du forderst hier direkt auf, den Arbeitgeber um eine Kündigung aus Gefälligkeit zu bitten. Das ist sehr grenzwertig und führt, was eine Abänderung des Unterhalts angeht, höchstwahrscheinlich noch nicht einmal zum Erfolg. Auch ansonsten sind Deine bisherigen Ratschläge hart an der Legalität. Es gibt einen Unterschied zwischen Rechtsbeugung und Rechtsbruch.

Die gesteigerte Erwerbsobligenheit gilt selbstverständlich auch für den Ex-Ehegatten, wenn er für die Erziehung des Kindes hauptsächlich zuständig ist

Wenn der Ex-Ehegatte das Kind betreut, ist er ganz sicher nicht gesteigert erwerbspflichtig. Ich denke, Du hast es (sinnhaft) anders gemeint und vermute mal einen Satzbaufehler.

Gruss
sky

[Editiert am 17/5/2005 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 19:53
(@gugger)
Schon was gesagt Registriert

Also es sieht folgendermaßen aus:

Ich war BR und genieße dadurch eh noch eine Zeit einen besonderen Kündigungsschutz,somit gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich muss Krankheitsbedingt den Job wechseln
2. Der Laden macht ganz dicht.

Ersteres würde auch gerechtfertigt sein und mir ein Arzt attestieren,da ich für längere Zeit auch Arbeitsplatzbedingt ausgefallen bin.

Ich wäre somit Arbeitslos, was ich aber auf keinen Fall will,da ich mich der Pflicht auch gerne stelle.
Eine andere Möglichkeit wäre eine innerbetriebliche Versetzung.
Dies ist allerdings nicht mein Anliegen.
Mir geht es lediglich darum:
Meine neue Freundin wohnt ca 400 km weit weg und wenn ich in ihre Region will muss ich nun mal den Arbeitsplatz wechseln.
Zur momentanen Arbeitsplatzsituation muss ich ja nix erzählen.
Mir geht es darum dass, wenn ich einen Arbeitsplatz bekomme und z.b. nur die Hälfte verdiene, ich dann verpflichtet bin sogar zusätzlich einen Nebenjob anzunehmen um die Zahlungen leisten zu können oder wie läuft das dann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2005 15:01
(@superilse)

*gelöscht*

Verwarnung! Noch so ein Ding und du fliegst!

DeepThought

[Editiert am 18/5/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 15:11




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo gugger,

Mir geht es darum dass, wenn ich einen Arbeitsplatz bekomme und z.b. nur die Hälfte verdiene, ich dann verpflichtet bin sogar zusätzlich einen Nebenjob anzunehmen um die Zahlungen leisten zu können oder wie läuft das dann?

Wenn "festgesetzt" tituliert meint, wirst Du eine Abänderungsklage einleiten müssen. Ansonsten bleibt die Forderung in titulierter Höhe bestehen.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 18:02
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

@Deep
*gelöscht* - eine solche Zensur finde ich nicht wirklich klasse...aber Du wirst Deine Gründe haben. Auch wenn Du mit den Ausführungen von superilse nicht konform gehst und diese eventuell hart an der Grenze zur Legalität sind, so muß man sich doch konstruktiv auseinander setzen, oder? 😉

Gruss
Chriwi


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 18:19
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn Du den Beitrag noch gelesen hast, wird Dir nicht entgangen sein, dass dort zum Rechtsbruch aufgefordert wurde.

Meiner bescheidenen Meinung nach muss sich damit keiner - schon gar nicht konstuktiv 😉 - auseinandersetzen.

Auch wenn vielen hier "das Wasser bis zum Hals steht", so geht es nicht.

Gruss
sky

[Editiert am 18/5/2005 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 18:34
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

@sky

nee, habe den Beitrag nicht gelesen (arbeite halt nebenbei - grins - und dann war er schon weg) - dachte mir aber schon, dass das sowas gewesen ist. Habe halt ein Problem mit Zensur...mehr war's nicht.

Gruß
Chriwi


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 18:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

chriwi, ich halte den Kopf und noch mehr hin, damit diese Plattform das ist, was sie ist. Und ich nehme mir das jederzeitige Recht heraus, kritische Inhalte zu eleminieren. Es geht nicht um Unliebsames sondern um Rechtbeugung/-bruch. Ich gebe mein Geld lieber für meine Kinder aus, als für Abmahnungen und Rechtsanwälte.

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2005 20:42
(@gugger)
Schon was gesagt Registriert

Es besteht kein Titel lediglich eine Vereinbarung die ich selbst aufgesetzt und einseitig unterschrieben habe.
Berechnet wurde der Unterhalt mit dem ermittelten Einkommen ihres Anwalts und der gemeinsamen Ergebnis nach 3maliger Korrespondenz zwischen ihrem und meinem Anwalt.
Sie könte jetzt klagen mit dem ERfolg,das bei einer Neuberechnung bzw Richterspruch nach der neuen DT die neuen Sätze incl. meines Selbstbehaltes berücksichtigung finden, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2005 11:30