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Unterhalt und Nebenjob bei Alg1

 
(@windsor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich beziehe momentan ALG1, solange ich noch als "entsorgter Vater" in Elternzeit ohne Elterngeld bin.
Ich habe mir um ein paar soziale Kontakte zu pflegen einen Nebenjob auf 165€ Basis besorgt und diesen auch beim Arbeitsamt gemeldet.
Leider musste ich feststellen, dass dieser eigentlich anrechnungsfreier Betrag zur Deckung des KU verwendet wird.
Also bleiben mir erstmal 806,- Alg1 +165 Job pro Monat,minus 550 € Miete und minus 3 Tage/Woche Aufwendungen für die Versorgung meiner Tochter.
Welcher Papragraph oder welche Verordnung greift bei dieser Regelung?
Wäre es ratsam auch da eine Klage einzureichen?
Der Wohngeldantrag dauert auch noch ca. 10 Wochen Bearbeitungszeit (gähhn) und es steht eh in den Sternen, ob ich diesen bewilligt  bekomme (58 qm/ 2 Zimmer Wohnung), da meine Tochter sich nicht ständig bei mir aufhält. Das man als Vater i.d.R. unterhaltspflichtig ist und nicht der Staat, macht ja Sinn, aber  die Katze beißt sich in Schwanz, wenn man andere Sozialleistungen beantragen muss um über die Runden zu kommen.

Ich freue mich wie immer über konstruktive Antworten
Viele Güsse an Alle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 16:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo windsor,

leider kann ich auf deine Fragen nicht direkt antworten, aber da findet sich bestimmt jemand.
Wollte nur fragen, ob du die Möglichkeit hast bei deinem AG vorzeitig wieder einzusteigen, weil du die Elternzeit ja abbrechen musstest.
Auch wenn du genau weißt, dass das nicht geht: im Zuge der evtl bevorstehenden Unterhalts-Forderungen kann es sinnvoll sein, bei deinem AG anzufragen, und die Ablehnung schriftlich zu bekommen (sonst bastelt dir irgendwer noch ein fiktives Einkommen).

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 23:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi windsor

Für die Festsetzung der Unterhaltshöhe werden sämtliche Einkünfte des Pflichtigen herangezogen. Allerdings wird es hier knifflig, inwieweit ein Nebenjob Deinen Selbstbehalt berührt (also 900€ statt 770€), ebenso was die berufsbedingten Aufwendungen betrifft. Ich kenn derzeit keine gängige Regelung dies bzgl.. Aber Du solltest es vielleicht versuchen und es nicht so einfach hinnehmen (zumindest die Aufwendungen).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 20:32