Hallo,
bin seit 2 Wochen geschieden. 4 Jahre leben wir mittlerweile getrennt und 6 insgesamt verheiratet. Wir haben einen Sohn der 7 Jahre ist und ich zahle seit dem Auszug monatlich 809 EUR!
Ich habe folgende Berechnung aufgestellt. Diese habe ich von einem Kollegen der einen Antwlt genommen hat der ihm den UNterhalt ausgerechnet hat.
Alles Jahresangaben!!
Bruttoeinkommen (JAHR)
+ AG - Anteil Zuschuss zur Pflegeversicherung
+ AG - Anteil Zuschuss Entgeldumwandlung
- Fahrtkosten
- Lohnsteuer
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegevericherung
- Solizuschlag
- Entgeldumwandlung
- Laufendes Insolvenzverfahren
- Altersvorsorge
- Sozialfond
macht ein bereinigtes MONATLICHES Nettoeinkommen von 1669,36 EUR im Monat.
Ich bin seit nun 2 Wochen geschieden. Wir haben einen Sohn, 7 Jahre.
Wie wird der Unterhalt nun genau für Beide mit dem BEREINIGTEN Nettoeinkommen berechnet !?? Kindergeld bekommt übrigens Sie.
Was muß ich aus der D´dorfer Tabelle ablesen und was ist z.B. das Existenzminimum für meine Ex !??
Im Moment zahle ich 809 EUR im Monat für BEIDE!
Meine ANwältin und auch die Stadt Bocholt die damals den Unterhalt für meine Frau berechnet hatten haben BEIDE in die BErechnungen die Monatlichen Belastungen die ich an den Treuhänd. zahle zu meinen gunsten mit einbezogen und zur Bereinigung mit herangezogen.
Die Stadt Bocholt hat für meine Frau das damals so aufgestellt: (Zeitpunkt vor einem 26.04.2007)
Selbstbehalt gegenüber Frau 1000
Selbstbehalt gegenüber Sohn 890 EUR
Gesamtbedarf laut HAmmer Leitlinien für Frau 770 EUR, Sohn 280 EUR laut D´dorfer TAbelle.
Unterhalt aus Verteilungsmasse 1 (1716 - 1000 = 716) und aus Verteilungsmasse 2 (1000 - 890 = 110)
Unterhalt für Frau Verteilungsmasse 1
770 * 716 / 1046 = 527,08
Unterhalt für Sohn Verteilungsmasse 2
276 * 716 / 1046 = 188,93
Unterhalt Sohn Verteilungsmasse 2
110
Gesamtunterhalt = 826,00
Muß ich das nicht genau so anwenden mit dem NEUEN bereinigten Einkommen von jetzt 1670 EUR
Es gibt KEINEN Titel! Keiner von uns war beim Anwalt!
...und wie gesagt...der Anteil den ich an den TH abführe wurde schon eingerechnet!
Gruß
Hallo Sascha,
deine Rechnung ist etwas veraltet und deine Zahlung zu hoch, da dir ja offensichtlich keine 1.000,- SB bleiben.
Zwischen Kindern und Müttern wird nicht mehr gequotelt.
Die Mutter muß nehmen was übrig bleibt. Wenn überhaupt.
Der KU nach DT2009 beträgt 273,-€.
Soweit fast richtig.
Deine Nettorechnung sieht plausibel aus, die rechne ich jetzt nicht nach.
Ergibt 1669,36 minus 273,- =1.396,36 (Je nach Streitlust und OLG-Bezirk auch nochmal minus 82,- KG Anteilanteil.)
Bleiben 314,- bis 396 ,- übrig für EU, zusammen mit dem KU 587,- bis 670,-
Also schon mal ein Schluck weniger!
Da es keinen Titel gibt, und er ja schon 7 ist könntest du sie ja mal die Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit vorschlagen und den EU sukzessive absenken.
Wenn ihr das nicht gefällt, wird sie dich verklagen und erstmal einen Richter von ihrer Bedürftigkeit überzeugen müssen.
Das ist nach dem heutigen BGH-Urteil nicht leichter geworden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen DANK für die schnelle Antwort!
Das hört sich ja schon mal super an!
Noch einige Fragen bitte !
1. Darf ich denn wirklich den Anteil den ich an den TH abführe (InsO) in meine BErechnungen mit einfliessen lassen. Die Schulden sind in der Ehe entstanden und sind gemeinsame Schulden die ich nun zu zahlen habe!
2. Was ist wenn ich anfangen den Unterhalt zu senken und sie nicht tätig wird was Jobsuche betrifft!?Ihr fehlt das Geld ja dann und ich mache mir Sorgen um sie und das Kind wegen Existenz, Wohnung etc.
3. Soll ich erst das schriftliche Scheidungsurteil abwarten !??
4. NAch dem Scheidungsurteil ihr diese AUfstellúng mit Zahlen zukommen lassen und dann darauf hinweisen das ich z.B. ab dem 1.8.09 anfange den Unterhalt z.B. auf 700 EUR zu senken und dann z.B. am 01.12.2009 auf z.B. 600 EUR !?
5. Soll ich das alleine machen oder mit Anwalt dann !??
Viele Grüße
Sascha
Moin sascha.
1. Darf ich denn wirklich den Anteil den ich an den TH abführe (InsO) in meine BErechnungen mit einfliessen lassen. Die Schulden sind in der Ehe entstanden und sind gemeinsame Schulden die ich nun zu zahlen habe!
Ja, in dem Fall wohl schon.
2. Was ist wenn ich anfangen den Unterhalt zu senken und sie nicht tätig wird was Jobsuche betrifft!?Ihr fehlt das Geld ja dann und ich mache mir Sorgen um sie und das Kind wegen Existenz, Wohnung etc.
Was für ne Antwort stellst du dir denn hier vor?
Wenn es dein Gewissen zulässt, drosselst du die Zahlung. Wenn nicht zahlst du weiter.
Du könntest aber auch zusätzliches Geld drucken. Dann habt ihr beide was davon.
3. Soll ich erst das schriftliche Scheidungsurteil abwarten !??
Nein, wenn du sicher bist, das kein Unterhalt ausgeurteilt wurde, kannst du sofort loslegen.
4. NAch dem Scheidungsurteil ihr diese AUfstellúng mit Zahlen zukommen lassen und dann darauf hinweisen das ich z.B. ab dem 1.8.09 anfange den Unterhalt z.B. auf 700 EUR zu senken und dann z.B. am 01.12.2009 auf z.B. 600 EUR !?
Du musst auf jeden Fall KU und EU streng trennen.
Immer und überall und vor Allem auf der Überweisung.
Sonst kann sie sagen: "Danke für den EU aber du musst noch den fehlenden KU bezahlen!"
Das vorher anzukündigen ist sicher fair, es kann allerdings ihren Gang zum RA und Gericht beschleunigen und für dich ist es am besten, wenn das nicht zu früh passiert. Das musst du aber mit Punkt 2. abgleichen.
Was wir dir raten können, ist der juristische Aspekt. Ob es bei euch irgendwelche ausgesprochenen oder stillschweigenden Übereinkünfte gibt, die sie auch vor Gericht davon abgehalten haben, weiß ich natürlich nicht.
5. Soll ich das alleine machen oder mit Anwalt dann !??
Wenn es keinen Titel gibt, brauchst du erst einen Anwalt, wenn sie dich auf EU verklagt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
2. Was ist wenn ich anfangen den Unterhalt zu senken und sie nicht tätig wird was Jobsuche betrifft!?Ihr fehlt das Geld ja dann und ich mache mir Sorgen um sie und das Kind wegen Existenz, Wohnung etc.
Was für ne Antwort stellst du dir denn hier vor?
Wenn es dein Gewissen zulässt, drosselst du die Zahlung. Wenn nicht zahlst du weiter.
Du könntest aber auch zusätzliches Geld drucken. Dann habt ihr beide was davon.
Hat sie dann denn die Möglichkeit H4 zu beantragen oder änliche Leistungen / Zuschüsse damit sie es so zwischenzeitlich wieder ausgleichen kann !??
Würde sie das wohl wewilligt bekommen!?? Wie ist denn der H4 Satz und wird die Miete dann noch on TOP drauf gezahlt !??
MfG
Wenn sie zur Arge geht, werden die auch fragen, warum sie nicht arbeiten geht, und sie dann auffordern, dich auf EU zu verklagen.
Außerdem werden die dich dann auffordern, dein Einkommen offen zu legen und massiven Druck auf euch beide aufbauen.
Auch jenseits der Legalität.
Arbeitet sie gar nicht?
Ich unterstelle mal, dass ihr noch vernünftig miteinander reden könnt, dann würde ich versuchen, ihr freundschaftlich klar zu machen, dass sie nun langsam anfangen soll, sich auf die eigenen Füsse zu stellen und an ihre Zukunft denken soll.
Du würdest ihr beim Übergang noch ein wenig helfen können aber mittelfristig muss sie selber klar kommen.
Je schonender und konstruktiver du ihr das vermitteln kannst, desto besser für alle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
okay...so einen Stress will ich natürlich umgehen!
Nein, sie hat nie wirklich gearbeitet. Seit dem unser Sohn da ist (7 Jahre) GAR nicht mehr !!
Sie hat einfach keinen Bock oder immer ne Ausrede!!
Ja, wir können ganz gut miteinander...schon wegen unserem Sohn!!
Okay...allerdings habe ich schon 2 - 3 mal das Thema angesprochen und ganz ruhig mit ihr besprochen und ich habe gesagt das ich das nicht mehr lange so kann. Sie sagt kaum was dazu und kümmert sich auch nicht um einen Job!
das was sie sagt ist, wenn sie nen Job hat und Ferien sind in der Schule...wer kümmert sich dann um unseren Sohn.
Ich wohne 100 km weit weg ind Oma + Opa....50 km von ihrem Wohnort!
Gruß
Ist natürlich immer ne tolle Rückkopplung:
Solange du zahlst, arbeitet sie nicht, und solange sie nicht arbeitet, zahlst du.
Also ich kann weder den Wert noch die Robustheit eures guten Verhältnisses beurteilen, noch den Grad deiner Skrupel aber deine jusristische Position ist relativ gut, solange du geschmeidig vorgehst.
Ich glaube, ich würde ihr mitteilen, dass du ab Mai(?) nur noch den oben berechneten Betrag bezahlen wirst und vorraussetzt, dass sie sich z.B. bis zum Beginn des neuen Schuljahres um eine entsprechende Erwerbstätigkeit bemühen möge und du dir vorbehältst, dann weitere sukzessive weitere Kürzungen vorzunehmen, die du aber nicht weiter detailierst.
Damit signalisierst du Konzilianz und verbaust deinen Handlungsspielraum nicht und beugst auch einigermaßen einem möglichen aggressiven RA-Schreiben vor.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
also:
1. ich warte das Urteil ab bis ich es in meinem Btriefkasten habe! Dann muß ich ja glaube ich von dem Zeitpunkt an noch 4 Wochen warten bis es rechtskräftig ist!?
2. Nach den 4 Wochen werde ich Ihr einen Brief schicken wo ich ankündige das ich den Unterhalt auf 700 EUR senken werde sagen wir ab 1.07.2009 und um weitere 50 EUR dann zum 1.12.2009. Muß ich das begründen !?? Soll ich ZAhlen wirklich mitschicken !?? Außerdem werde ich sie auffordern sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen! Zusätzlich weise ich sie darauf hin das es in der Schule wo unser Sohn hin geht eine GAnztagsbetreuung angeboten wird.
Dann werd ich wohl nach dem Brief einen Anruf bekommen wie sie nun weiter leben soll wenn ich ihr 109 EUR schon mal weniger zahle.
Tja, da muß ich wohl dann durch !?
Gruß
Sascha