Unterhalt für's Kin...
 
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Unterhalt für's Kind wieviel musste damals/ jetzt zahlen?

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!
Ich habe seit dem 05.2006 eine "Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt" , die ich damals beim JA hab erstellen müssen (seitens der KM  :knockout:).
Nun, auf der Urkunde ist ab dem 06.2006 121% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe zu zahlen (Dynamischer Titel!).
Wie verhält sich das nun zu den folgenden Verdiensten:

> 2006: Getrennt lebend, Lohnsteuerklasse 1, Kinder 0,5, Durchschnitts-Nettolohn 1950€, KU wurde damals mit 257€ festgesetzt, Kind: 6Jahre
> 2007: Geschieden, Lohnsteuerklasse 1, Kinder 1,0, Durschnitts-Nettolohn 2100€, habe weiterhin 257€ bezahlt, Kind: 7 Jahre
> 2008: Verheiratet, Lohnsteuerklasse 4, Kinder 0,5, Durschnitts-Nettolohn 2150€, habe weiterhin 257€ bezahlt, Kind: 8 Jahre
> 2009: Verheiratet, Lohnsteuerklasse 3, Kinder 1,5, Durchschnitts-Nettolohn ca. 2350€, bezahle weiterhin 257€, Kind: 9 Jahre

Kindergeld wird anteilig abgezogen. Mein Wohnort ist NRW.
Auszug aus der Urkunde: Dieser Betrag erhöht sich entsprechend der Regelbetrag VO automatisch alle 2 Jahre, erstmals beginnend ab 01.07.2007.

Mir ist bewußt das ich das KU in den Jahren anpassen musste. Ich möchte meiner Ex-Frau die rückständigen Beträge überweisen.
Frage:
1. Wieviel KU musste ich eigentlich in den aufgelisteten Jahren bezahlen?
2. Wird das KU anders berechnet wenn ich als Alleinverdiener eine Familie mit Kind "ernähre" ?

Ich weiß das es die Düsseldorfer Tabelle gibt, ich möchte nur Sicher gehen das ich den richtigen KU-Satz bezahle, und dafür benötige ich eure Hilfe. Mit den 121% des Regelbetrages komme ich nicht zurecht.

Danke und freundliche Grüße
Peter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 20:36
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Ich habe für

> 2007 = 254€
> 2008 = 278€
> 2009 = 289€

laut Tabelle und Einkommensstufe abgeleitet. Ist das so richtig?

Bitte um Hilfe!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 22:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi profesor

Erst mal müsstest Du den Protzentsatz auf die neuen UH-Richtsätze ab 2008 >>umrechnen<<.
Dazu ist das Alter des Kindes wegen des entsprechenden Mindestunterhaltes notwendig - siehe >>DDT2008<<. Ebenso ist hier das hälftige KG mit 77€ anzusetzen. Wenn Du so verfährst sollten auch andere Zahlen rauskommen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 22:05