Hallo,
ich blicke hier langsam nicht mehr durch. Ich bin geschieden und wieder verheiratet. Aus 1. Ehe habe ich zwei Kinder 7 und 8. Für beide leiste ich derzeit € 400 Unterhalt. Meine Ehefrau versorgt unseren 1 jährigen Sohn und hat aus 1. Ehe noch eine 7 jährige Tochter. Da beide kein Einkommen haben, komme auch ich dafür auf. Das Jugendmat hat auch die Unterhaltszahlungen an meine Stieftochter mit der Heirat eingestellt, da nun ich dafür zuständig sei. Der Kindsvater ist seit Jahrem im Ausland. Nun höre ich aber, daß unser Stiefkind bei Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt wird, denn dafür ist die Mutter zuständig. Die Mutter wird aber von mir unterhalten. Gibt es denn hier irgendeine Regelung?
Lieben Dank
Timburon
Hi Timburon,
ja eine Regelung gibt es.
Für den KU sind allein die leiblichen Eltern zuständig. Ist der Barunterhatlspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig oder -willig kann der Staat für längstens 72 Monate mit Unterhaltsvorschuß einspringen, solange das Kind unter 12 jahr ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings das der betreuende Elternteil nicht verheiratet ist.
Du bist deinem Stiefkind nichgt zu Unterhalt verpflichtet, deswegen kann es bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt werden. Das du faktisch sie mitversorgst ist eine andere Sache. Mit 400 € für die beiden Kinder dürftest du ein Mangelfall sein und somit ist es deiner jetztigen Fau zuzumuten, das siefür ihren Unterhalt arbeitet, da dein Einkommen eben nicht mal vollständig für den Bedarf der 3 unterhaltsbrechtiggten Kinder reicht.
Der Kindsvater ist seit Jahrem im Ausland
Auch dort kann der KU i.dR. beigetrieben werden. Darum muß sich deine Frau kümmern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen