Hallo United,
Biggi ist vom Mindestunterhalt ausgegangen (und hat die Einkommensbereinigung an der ein oder anderen Stelle nicht so ganz richtig angesetzt).
Korrekte Einstufung wäre Stufe 3 (wegen drei UH-Berechtigten) - siehe weiter oben.
Stufe 1 statt Stufe 3 habe ich sehr bewusst gewählt. Kindesunterhalt ist steuerrechtlich neutral = Privatvergnügen.
Der Hintergrund meiner Überlegung war, dass Sascha mehrmals erwähnt hatte, dass sowohl er als auch seine Frau sehr daran interessiert seien, das Ganze so schadensbegrenzend wie möglich über die Bühne zu bekommen.
Zahlt Sascha KiUh nach Stufe 3 und seine Frau bleibt unter dem Existenzminimum, kann sie HartzIV beantragen und unterwirft damit ihre Familie und sich selbst der Regelungswut der Sozialbürokratie.
Ehegattenunterhalt, der im Rahmen des Realsplittings von beiden Gatten in der jeweils eigenen Steuererklärung nachträglich angegeben und in einer Anlage U vorab geschätzt wird, erhöht das verfügbare Familieneinkommen und erlaubt so - und im vorliegenden Fall nur so - dass auch die Mutter ihren Mindestbedarf aus eigenem Einkommen und Ehegattenunterhalt decken kann.
Damit bleibt die ganze Familie frei von Bevormundungen der ARGE und Sascha kann mit seiner Frau außergerichtlich vereinbaren was er und sie im Interesse ihrer Kinder für sinnvoll halten. Wenn dazugehört, dass Sascha künftig weniger und seine DEF mehr arbeiten will, wird ihnen das kein Mensch verwehren, solange keine Öffentlichen Hilfen nötig sind, um die vier zu ernähren.
Solange die beiden außergerichtlich nicht weniger als den Mindestunterhalt für die Kinder vereinbaren und niemand Sozialhilfe o.ä. braucht, können sie ihre Verhältnisse sehr frei so regeln, dass allen Beteiligten etwas Luft zum Atmen bleibt.
Von einer sturen Regelung nach Düsseldorfer Tabelle profitiert in erster Linie derselbe Finanzminister, der bis zur Trennung das Familieneinkommen pauschal halbiert und verteilt auf 2 Steuerzahler deutlich günstiger besteuert hat, als es die StKL I/II Kombination bei einem Hauptverdiener und einer Zuverdienerin nach der fiskalischen Trennung erlaubt.
Da die vier immer noch eine Familie sind und immer noch aus einem Topf essen, der überwiegend aus dem Gehaltskonto des Hauptverdieners gefüllt wird und wo die Mitverdienerin dies durch verlässliche Kinderbetreuung ermöglicht, finde ich diese Art der Steueroptimierung für Familien in zwei Haushalten solange legitim, wie der Staat für Eheleute (ganz gleich ob mit oder ohne Kinder) das Ehegattensplitting legitim findet.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie bietet nur Anhaltspunkte, wie man es regeln kann, wenn man sich einigen will. Und Hinweise, wie es vom Gericht geregelt werden wird, wenn man sich nicht einigen kann.
Was Sascha mit seiner Frau außergerichtlich vereinbart wird kein Mensch überprüfen, solange sie nicht
a) in öffentliche Fördertöpfe (außer Wohngeld) greifen oder
b) bei ihren jeweiligen Steuererklärungen abweichende Angaben machen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Biggi,
Zahlt Sascha KiUh nach Stufe 3 und seine Frau bleibt unter dem Existenzminimum, kann sie HartzIV beantragen und unterwirft damit ihre Familie und sich selbst der Regelungswut der Sozialbürokratie.
Da Frau und Kinder in einem Haushalt leben ist es sozialrechtlich Jacke wie Hose, ob KU oder TU/NU in den Topf kommt.
Der steuerrechtliche Hinweis auf das Realsplitting ist ja richtig und gut, für die derzeitige Betrachtung der Zahlen aber irrelevant (da noch gemeinsame Vereinlagung).
Ziel von Sturm war es, die mit seiner Frau getroffene Regelung zu überprüfen.
Grundsätzliche Kernaussage (da waren wir uns - glaube ich - ja einig):
Die Regelung ist ok.
Wenn man konkret nachrechnet (so wie es Richter tun und die richten nun mal nach DDT), könnte an der ein oder anderen Stelle was anderes rauskommen.
Gruß
Unized
Da Frau und Kinder in einem Haushalt leben ist es sozialrechtlich Jacke wie Hose, ob KU oder TU/NU in den Topf kommt.
Ja-in. Wenn der KiUh höher ist, ist die Gesamtsumme niedriger. Mit ca. 4 Riesen brutto + 350-€-Job hat Saschas Familie bislang in einem Haushalt ganz bequem ihr Auskommen gehabt. In zwei Haushalten schrammen die vier mit diesen Summen extrem scharf am Existenzminimum vorbei. Besser wäre es, das verfügbare Bruttoeinkommen deutlich zu steigern, indem beide Eltern sozialversicherungspflichtig arbeiten. Dann fällt wenigstens der Verlust der Familienkrankenversicherung unter den Tisch und die Einkommensteuerverteilung gleicht sich an die realen Einkommen aus Erwerbstätigkeit an.
Ich finde es schon sehr heftig, wie dasselbe Steuergesetz, das "doppelte Haushaltsführung" in intakten Ehen als Steuersparvariante anbietet, bei einer Trennung die Familien auf ihren Kosten sitzen lässt und Eltern in zwei Haushalten, die ihre Unterhaltspflichten monetär oder im Rahmen persönlicher Betreuung erfüllen, wie Singles behandeln und steuerlich schlechter stellt, als kinderlose Ehepaare.
Würde ich Hunde züchten, könnte ich Futter, Impfkosten etc. als "Betriebsausgaben" absetzen. Solange ich nur künftige Steuerzahler "züchte", zahle ich für Windeln und Kinderschuhe nicht nur 19% Mehrwertsteuer, sondern das Ganze auch nach Steuern. Bliebe neben der Steuerzahlerzucht bei mir Geld für Hotelurlaube, würden diese nur 7% Mehrwertsteuer kosten. Würde ich als Hundezüchter das Hotel für eine Hundeausstellung buchen, könnte ich auch das als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Ich habe nichts gegen Hunde. Ganz im Gegenteil. Und ich finde, dass verantwortungsbewusste Züchter einen guten Job machen und zurecht wie andere Unternehmer gestellt werden.
Mich stört nur, dass Normalverdiener mit Kindern überproportional geschröpft werden und dass ledige, getrennte, geschiedene oder verwitwete berufstätige Eltern steuerlich wie Singles mit einem extravaganten Hobby betrachtet werden.
Solange das deutsche Steuerrecht solche Extravaganzen am laufenden Band produziert, kann ich nur raten, gerade als Familie mit Kindern, jeden Vorteil zu nutzen, der sich legal ergibt.
Und dazu gehört im Trennungsfall eben auch, tendenziell mehr Unterhalt als Gattenunterhalt und weniger als Kindesunterhalt auszuweisen. Was sozialrechtlich - wie du richtig anmerkst - im Mangelfall Jacke wie Hose wäre. Was aber den Mangelfall selbst um paar Euro im Monat vermeiden kann.
Geht alles nur, wenn Eltern sich einig sind. Sobald das ganze bei Gericht endet, wird es so oder so ruinös.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Genau so!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.