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Unterhalt / Ortszuschlag

 
(@vater32)
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Hallo,
irgendwie weiss ich garnicht wo ich anfangen soll, weil diese Geschichte immer neue Ereignisse aufwirft. Also fange ich am besten erst einmal an. Im April 2005 verließ mich eine Nochfrau mit unseren gemeinsamen drei Kindern. Es war für mich die Hölle auf Erden. ich liebe meine Kinder über alles und habe ein wahnsinniges inniges Verhältnis zu Ihnen ( war vom Okt 2003 bis Dez 2004 in der Elternzeit ).
Lange Rede kurzer Sinn, meine Nochfrau zog aus und räumte mir damals das komplette Haus leer, immer mit der Begründung, sonst würde ich gegen die Kinder handeln. Eignetlich hätte ich ja ausziehen sollen, jedoch gehört das Haus meinen Eltern und die waren der Meinung ich sollte bleiben, was sich wie es sich später herausstellte am besten war.
Sie sagte, sie wollte auch nur eine Trennung auf Zeit aber immer häufiger ging Sie mit einem "guten Freund" aus oder für sogar in den Urlaub. ( Später stellte sich heraus, dass sie schon seid längerer Zeit ein Verhältnis mit ihm hatte ). Seid letztem Jahr September habe ich auch wieder eine super liebe Freundin, ohne die ich den jetzigen ganzen "Terror" nicht aushalten würde.

Es geht wie immer nur ums Geld. Ich ahtte somit dann auch letze Woche meinen Gerichtstermin wegen Unterhalt. Es ist nicht so, dass ich keinen Unterhalt zahle aber meine Nochfrau und ich sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass mir die Hälfte des Ortszuschlages für diie Kinder auf den Unterhalt angerechnet wird und ich somit nur noch 350,00€ zahlen muss. Nach dem Gericht ist es jetzt so, dass ich den Mindestunterhalt zahlen muss ( 600,00 € ) und ie den kompletten Ortszuschlag behalten darf. Die "gute Frau" hat somit mit Gehalt, Kindergeld, Ortszuschlag und Unterhalt 3000 € bar und ich muss von 1000 € leben und habe dann noch keine Miete gzahlt bzw. gegessen und sonstiges. Natürlich habe ich dann meine Kinder auch in den Ferien, worüber ich mich sehr freue, aber wie soll ich dass von dem Geld noch schaffen. Wo bleibt da die Gerechigkeit. Ich aber meine Kinder sehr oft 2 mal unter der Woche und alle zwei Wochenenden aber auch das interessierte bei Gericht keinen. Se lebt wie die Made im Speck und der Alte frisst den Kit von den Fenstern. Sie will mich einfach nur bluten sehen!

Kann mir jemand ein paar Tips geben? Wie ist das mit dem Ortszuschlag Stufe 2 bei Beamten, muss der nicht geteilt werden oder wird der Ortszuschlag auf das Nettoeinkommen aufgeschlagen und sie ist mir nach der Scheidung Ehegattenunterhaltspflichtig?
Ich habe wegen Ihr einen Berg voller Schulden und bin damals mit fast 40000 DM in die Ehe gegangen. ( Als ich im Erziehungsurlaub war zahlte sie keinen Familienunterhalt bzw. behielt mein Erziehungsgeld und ich musste Geld aus meinem Geschäft nehmen und konnte somit keine Rücklagen für steuerliche Rücklagen bilden. )

Vielleicht hat ja jemand noch Tips zu Ortszuschlag etc. würde mich freuen

Grüße

Tobias

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 22:57
 elwu
(@elwu)

Hi,

von was für einem Geschäft ist da am Ende die Rede? Inwieweit wurden Erträge daraus im Unterhaltsurteil berücksichtigt? Es wäre hilfreich, würdest du mehr Details beibringen. Etwa die Berechnung des Unterhalts samt Begründung aus dem urteil.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 23:01
(@vater32)
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Hallo,
Hatte einen Sportartikelhandel. Die Erträge haben beim Urteil gar keine Rolle gespeilt, da es sich um den Kindesunterhalt gehandelt hat.

Viel wichtiger ist, dass ich im öffentlichen Dienst stehe, meine Nochfrau auch noch, und den Ortszuschlag  für die Kinder bekommt. Bitte nicht falsch verstehen, ich liebe meine Kinder über alles, nur kann es nicht sein, dass sie alles bekommt ( hat mit Kindesunterhalt, Ortzuschlag, Kindergeld und Gehalt ca. 3000 € ) und ich muss mit 1000 € nach Abzug des Kindesunterhalt noch "überleben". Ich bin der Meinung, der Ortsgebundene Familienzuschlag gehört beiden Elternteilen, da es ja auch meine Kinder sind. Oder wir der Ortszuschlag auf Ihr Nettoeinkommen aufgeschlagen?

Also, wie gesagt, dass Geschäft hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun, vielleicht aber dann im Scheidungsverfahren, aber das kommt ja noch!

Kann man irgendwo anders Unterstützung bekommen? ( Sozialamt etc.? ) Es wäre für mich schlimm, meine Kinder aufgrund des geringen Geldes nicht mehr regelmäßig sehen zu können.

bis später

tobi

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 14:47
(@andreadd)
Registriert

Hallo Tobi,

den Ortszuschlag (für die Kinder) erhält immer der Elternteil, der nachweisen kann, dass er Kindergeld bezieht.

Da ist nicht viel zu machen.

LG
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 09.08.2006 14:51
(@vater32)
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hallo,

aber wie soll ich in Zukunft die Kinder unterhalten, wenn sie bei mir sind bzw. wenn sich meine "Noch" drei Wochen nen schönen Urlaub macht und die Kleinen bei mir sind.
Es kümmert niemanden ( weder Richter noch gegnerischer Anwalt ) wie ich dann die Kleinen versorgen soll.
Ist es dann nicht meistens schon vorprogrammiert, das dann die Väter ihre Kinder, zwar sehen wollen, aber zwecks Geldmangel nicht sehen können und immer mehr von ihren Kinder entfremdet werden?

Wo bleibt hier die Gerechtigkeit ??????????

Nicht böse sein, aber somit macht man es den Frauen schon sehr einfach sich vom Partner / Ehemann zu trennen. Der Depp in der Situation ist der Mann und nicht die Frau. Und wenn sie dann wie in meiner Situation nen anderen hat ( wird vor mir versteckt ), und der Neue alles zahlt, hat sie eh schon auf den ganzen Linie gewonnen.

Grüße

Tobi

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 15:06
(@andreadd)
Registriert

Hallo Tobi,

deinen Frust desbezüglich kann ich gut verstehen. Ob du deinen Unterhalt reduzieren könntest, kann ich aufgrund der wenigen bekannten Fakten nicht beurteilen.

Ich weiß nicht, inwieweit ihr als Elternpaar noch in der Lage seid, miteinander zu reden. Mein Exmann und ich haben uns immer um Lösungen bemüht, mit denen alle einigermaßen zufrieden leben können.

LG
Andrea

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Dalai Lama

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Geschrieben : 09.08.2006 15:14
(@vater32)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
reden kann man mit Ihr nicht. Dazu kommt noch, dass sie versucht, die Kinder zu manipulieren ( bzw. in erster Linie die sechsjährige Tochter) mit  Sprüchen, Papa hat alles Geld und ich nicht. Es ist einfach bitter zu sehen, wie man versuch, die Kinder vom Vater "abzuwenden".

Hoffe es wird irgendwann besser.

Grüße
Tobi

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 15:38
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Vater32,

der Ortszuschlag Stufe 2 steht Dir in jedem Fall zu. Auch nach Scheidung (siehe BAT). Allerdings für zwei Kinder ist es der Ortszuschlag der Stufe 4, den Du meinst.

Der steht dem zu, der das Kindergeld erhält und bei dem die Kinder leben.

Allerdings verstehe ich nicht, wie das jetzt zusammen hängt. Der BAT ist ja jetzt auch in den Ländern abgelöst worden durch den TVöD. Momentan gilt noch der TVÜ (Überleitung). Danach wird das Vergleichsentgelt berechnet, in dem alle Komponenten des Gehaltes (einschließlich Ortszuschlag) enthalten sind. Denn mit dem TVöD fallen solche Dinge wie Ortszuschlag, Zulagen etc. ganz weg. Sie sind dann im Entgelt enthalten.

Was meinst Du nun?

Gruß
Simone

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Geschrieben : 09.08.2006 15:55
(@vater32)
Schon was gesagt Registriert

Hi Simone,

also nochmal von vorne angefangen denn langsam kapiere ich garnichts mehr. Ich bekomme mein Gehalt ca 1600 € netto und bin im öffentl. Dienst. Sie bekommt ihr Gehalt auch im öffentl. Dienst, 1600 €, Kindergeld, Ortszuschlag für die Kinder ( 3 X Kinder ) und meinen Unterhalt, mach ca. 3000 €. Mir bleiben nach Abzug von Kindesunterhalt also noch ca. 1000 €.

Der Familienzuschlag Stufe 1 wird ja bereits geteilt, aber was ist mit dem für die Kinder? Die Kinder sind ja auch bei mir und werden betreut. wo kann man da detailiert nachfragen oder gibt es Urteile wie so etwas geregelt wird.
Warum wird der Ortszuschlag für die Kinder nicht aufgeteilt bzw. angerechnet wie beim Kindergeld.

Andere Frauen, die nicht im öffentl. Dienst sind haben auch keine Zuschläge für die Kinder.

Grüße

Tobi

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 16:17
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Tobi,

ok..... das ist völlig korrekt so mit der Berechnung (leider)!

Ganz grob:

Also, Stufe 1 ist der Ortszuschlag für Ledige
Stufe 2 für Verheiratete und Geschiedene (wird geteilt, wenn beide im ÖD)
Stufe 3 bis Stufe..... jeweils für die Anzahl der Kinder (hier dann Stufe 5)

Der Anteil im Ortszuschlag für Kinder (also Stufe 3 bis ....) wird demjenigen ausgezahlt, bei dem die Kinder leben und das Kindergeld erhält. Dieser Betrag wird in einer Summe ausgezahlt und wird niemals geteilt.

Einzige Möglichkeit würde ich sehen, wenn ihr das Wechselmodell leben würdet. Allerdings weiß ich nicht, ob in so einem Fall eine Teilung möglich wäre (muss ich mich direkt mal schlau machen) und ob das überhaupt geht. Meines Erachtens aber nicht. Mmmmhhhh

Zu Deinem Argument, dass andere in der freien Wirtschaft ja auch keine Zulage diesbezüglich bekommen...... stimmt. Dann sollte man aber auch bedenken, dass der Staat (bis auf die hohen Bezüge ab vielleicht A13 und mehr) denkbar miserabel bezahlt. Bei den Angestellten ist es doch genauso. BAT X bis BAT Vb sind ein Lacher.... und da sind die meisten drin.

Sorry, da kann ich Dir keine positive Antwort drauf geben. Ist halt so. Mal sehen, ob das "Leistungsentgelt" später mehr bringt.... ich glaubs aber nicht.

Gruß
Simone

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Geschrieben : 09.08.2006 16:39




(@andreadd)
Registriert

Hallo Tobi,

im Grunde gehen da bei dir drei Themen durcheinander:

1. Ortszuschlag für Kinder:

bislang geht der öffentliche Arbeitgeber davon aus, dass die Kinder bei dem Elternteil leben, der Kindergeld bezieht, weil das für den Kindergeldbezug nachgewiesen werden muss. Er läßt sich also den Kindergeldbescheid vorlegen und hat damit seine Pflicht erfüllt.

Bei geschiedenen Elternteilen wäre es aus Arbeitgebersicht etwas viel verlangt, nachzuhalten, wer die Kinder wie lange betreut und die Ortszuschläge dementsprechend aufzuteilen.

2. Unterhalt für Kinder:

Es gibt die Möglichkeit, dass die Eltern die Kinder jeweils zu 50 % betreuen und damit die KU-Pflicht entfällt. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo das funktioniert, wenn die Eltern nicht zum Wohle der Kinder miteinander kooperieren können.

3. Manipulation der Kinder durch die Mutter:

Wenn es, wie du sagst, große Schwierigkeiten mit Manipunlationen bei den Kindern gegen dich gibt, wäre es vielleicht eine Hilfe, wenn ihr Eltern euch mal bei der Erziehungsberatung an einen Tisch setzt. Oft liegt der Grund noch in gegenseitigen Verletzungen auf der Paarebene. Eine Beratung könnte euch vielleicht helfen, schneller auf die reine Elternebene zu kommen, damit bei Entscheidungen mehr im Blick bleibt, was das Beste für die Kinder ist. Dann wird es auch wieder etwas leichter, miteinander zu reden.

LG
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 16:45
(@vater32)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

wird den jetzt  der Ortszuschlag für die Kinder dem Nettoeinkommen zugerechnet oder nicht?

Grüße
Tobi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 17:06
(@andreadd)
Registriert

Bislang war der Ortszuschlag zusätzlicher Bruttolohn. Aber das soll ja sowieso geändert werden.

LG
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 17:17