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Unterhalt- neue Frau, neues Kind - wie berechnen ?

 
(@molchzar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes forum,
ich spiele gerade ein paar Gedanken durch und da tauchen Fragen zum Unterhalt auf. Ich versuche mal ganz grob auf die
Eckdaten einzugehen, wenn Ihr aber noch mehr infos braucht so gebe ich die hier auch gerne weiter.

Also zur Situation.
ich habe bis letzten Monat ALG 1 in Höhe von 1540 Euro bezogen und habe an Unterhalt für meine beiden Kinder ( 8 und 13 Jahre )
661 Euro bezahlt.
Seit diesem Monat habe ich wieder Arbeit und werde ca 1480 Netto Euro verdienen. Das  sieht natürlich etwas merkwürdig aus, da ich mit Arbeit
weniger verdiene, hat aber gesundheitlichen Gründen zu tun, ich kann meinen alten Beruf nicht mehr ausüben. Die Gesundheitliche
Einschränkungen wurden bereits vom Arbeitsamt und Rententräger anerkannt, ein schwerbehinderten Ausweis ist auch beantragt. ( dürfte auf 70%
hinauslaufen )

Da mein Selbstbehalt bei 1080 Euro liegt und ich ca 1480 Euro verdienen werde, werde ich zum Mangelfall und müßte dann theoretisch nur 400 Euro
an Unterhalt zahlen. Ist das soweit richtig ?

Was passiert, wenn ich jetzt nochmal heiraten würde ? Liegt mein Selbstbehalt dann nicht bei 1200 Euro ? Vorrausgesetzt meine Ehefrau ist nicht erwerbstätig.
würde das nicht bedeuten, das ich nur noch 280 Euro an Unterhalt zahlen müßte ? ich weiß natürlich, das mit einer Heirat auch die Lohnsteuerklasse geändert wird und ich dann netto etwas mehr habe, aber mir geht es bei dieser Berechnung eher um das Prinzip.

Und was würde dann passieren, wenn ich dann noch mal Vater werde ? Müßten dann die 280 Euro auf 3 Kinder verteilt werden ? Wie gesagt , mich würde es mal
interessieren, wie in solch einer Konstellation der Unterhalt berechnet wird.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2017 21:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein der Selbstbehalt erhöht sich nicht. Er beträgt der Ehefrau gegenüber 1200 Euro. Außerdem gehen die Kinder im Rang vor.

Es ändert sich also nichts am Unterhalt. Es sei denn du nimmst Steuerklasse 3.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2017 22:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ergänzend.

Abzüglich Selbstbehalt müssten sich dann drei Kinder den Unterhalt teilen.
In wieweit dann ein Gericht die Erwerbsobliegenheit hochschraubt, bleibt abzuwarten.
Allerdings ein völlig unjuristischer Hinweis. Vielleicht sollte man sich nicht bewusst in Probleme begeben und noch ein Kind planen, um die Kosten dann der Allgemeinheit aufzuerlegen bzw. die KM der älteren Kinder im sprichwörtlichen "finanziellen" Regen stehen zu lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2017 13:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Falls Du erneut heiratest, könnte geprüft werden, ob Dir wegen dem dauerhaften Zusammenleben eine Haushaltsersparnis angerechnet und dadurch Dein Selbstbehalt abgesenkt werden kann. Durch Heirat besteht also in Deinem Fall (Mangelfall) eher die Wahrscheinlichkeit, dass Du unter Deinem Selbstbehalt fällst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2017 16:53
(@molchzar)
Schon was gesagt Registriert

Ergänzend.

Allerdings ein völlig unjuristischer Hinweis. Vielleicht sollte man sich nicht bewusst in Probleme begeben und noch ein Kind planen, um die Kosten dann der Allgemeinheit aufzuerlegen bzw. die KM der älteren Kinder im sprichwörtlichen "finanziellen" Regen stehen zu lassen.

Gruß
Kasper

Die antwort habe ich ehrlich gesagt erwartet. Meine jetzige freundin und ich kennen uns seit 23  Jahren. Wir wollten eigentlich schon vor 20 Jahren heiraten, aber das wurde uns aus verschiedenen  seiten leider verwehrt. ( das weiter hier auszuführen würde leider sehr ausufern)
Vor fünf Jahren haben wir uns dann wieder gefunden und wollen eigentlich unseren langen wunsch nach einer Heirat endlich besiegeln.
Mit geht es hier nicht darum alles zu versuchen, um die KM finanziell unter Druck zusetzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2017 21:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dass Dir ein Nebenjob (vermutlich kannst Du Zeitungen austragen!) oder ein fiktiver Nebenjob angerechnet wird ist zwar nicht einfach, aber mit einer Schwerbehinderung kann man dagegen vorgehen.

Aber egal ob Du Deine Freundin heiratest oder nur mit ihr zusammenlebst kann Dir ein Haushaltsersparnis (in der Regel 12,5% vom Netto) angerechnet werden, 1480 + 185 = 1665 Euro und reicht knapp für den Unterhalt der beiden Kinder.

Sollte Deine Freundin ein Kind von Dir bekommen, dann wärst Du 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, solange Deine Freundin kein ausreichendes eigenes Einkommen hat, kann Dir eine Haushaltsersparnis nicht angerechnet werden. Aber auch Deine Freundin kann kein Geld von Dir bekommen. Du hättest dann zwar 1080 Euro + Anteil KU für Kind Nr. 3 (ca. 100 Euro) und Kindergeld für Kind 3 und Deine Freundin Elterngeld. Ob ihr damit über die Runden kommt ist eine andere Frage. Sprich ihr solltet die Situation sorgfältig planen und durchrechnen. Ihr könntet z.B. etwas Geld ansparen und Deine Freundin früh zurück in den Beruf, zunächst Teilzeit, dann wieder voll.

Zu vermuten ist auch, dass im Mangelfall bzw. wenn der Selbstbehalt abgesenkt wird, Titel über den Unterhalt der Kinder erstellt werden. Diese müssen erst abgeändert werden, wenn es ein 3. Kind gibt und auch das ist kein Spaziergang.

Es geht nicht darum Dir/Euch das auszureden, aber an "kein Geld" sind schon viele Beziehungen gescheitert und am Ende hast Du nur noch Zahlungsempfänger und keine Beziehung mehr.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2017 00:13