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Unterhalt nach Eheschließungen

 
(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir sind seit letzter Zeit mal wieder ein paar Dinge losgetreten, bei denen ich nicht weiß, ob sie in irgendeiner Weise sich auf den Unterhalt auswirken, also:

Ich bin seit April 2006 geschieden. Ehegattenunterhalt zahle ich seit Juni 06 nicht mehr. Von Jan. bis Mai 06 habe ich Unterhalt nach Maßgabe des Mangelfalls gezahlt. Da meine geschiedene Frau ein Studium aufgenommen hat, mit Ihrem LG zusammen gezogen ist, erhält sie kein EU mehr seit Juni 06. Wie gesagt, zahle ich nur noch seit 06/06 für meine 3 Kidis Unterhalt.
Dann habe ich erfahren, dass sie wieder im Dez. 06 geheiratet hat. Da denke ich mir erst mal nichts Schlimmes, obwohl der Neue auch ein gutes Einkommen hat (auch wenn er ebenfalls Unterhalt für 3 Kids zu zahlen hat - er war nie verheiratet). Gut, dass ich wahrscheinlich nie mehr EU bezahlen muss ,ist wohl klar. Doch für die ersten 5 Monate 06 hat sie jetzt ihrem Einkommensteuerbescheid widersprochen, weil sie nun denkt, dass ich hätte weniger EU geltend machen dürfen. Leider haben wir keine titulierte Vereinbarung,nur eine einvernehmliche Regelung unserer Anwälte, aus denen die Aufteilung des Mangelfallunterhalts hervorgeht.
Jetzt kommt noch meine neue Eheschließung im August hinzu. Auch meine Zukünftige hat Einkommen, wir wohnen allerdings nicht zusammen. Wird wohl auch noch etwas dauern.

Wisst Ihr, ob ich auf Irgendetwas zu den genannten Punkten besonders beachten muss? Fließt etwa das Einkommen ihres neuen Ehemannes irgendwie mit ein, oder das meiner neuen Frau?

Wär schön, wenn Ihr Tipps hättet. Wenn nicht ist auch gut, dann bleibt wohl alles beim Alten.

Gruß
B.K.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 15:32
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich gehe nach deiner Schilderung davon aus, dass ihr beide in Zukunft nur noch für die Kinder unterhaltspflichtig seit, jeder für sich aber keinen Anspruch mehr gegenüber dem inzwischen wieder verheirateten Ex-Partner habt....
Dann kann es DIR passieren, dass bezüglich der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern dein Selbstbehalt reduziert wird; d.h. das Einkommen deiner Frau wird dir so zugutegerechnet, dass du von deinem eigenen einkommen weniger behalten musst (weil deine Frau ja dir gegenüber auch unterhaltspflichtig ist). Kann also sein, dass du bei einer weiterhin bestehenden Mangelfallberechnung mehr für die Kinder zahlen musst. Gleiches gilt übrigens auch, wenn deine geschiedene Frau ggf. wieder bei dir die Hand aufhält - z.B. nach einer Trennung/scheidung von ihrem jetzt aktuellen Ehemann kann ja u.U. ihr Anspruch dir gegenüber wieder aufleben.....


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 19:13
(@babsi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe mit meinem Mann ca 9 Jahre zusammengelebt. Da wir zusammenleben, hat er, als er arbeitslos geworden ist, kein Harz IV auf Grund meines Einkommen gekomment.
Da bedeutet natürlich, kein Hartz IV = keine Krankenversicherung. Da haben wir nun geheiratet. Er hat auch wieder Arbeit gefunden, verdient aber weniger wie ich.
Da wir verheiratet sind wird nun mein Einkommen bei der Berechnung des Unterhaltes für seine beiden Kinder mit angerechnet. Da nennt sich dann. Ich bin ihn unterhaltspflichtig. Da habe ich mich natürlich sehr gefreut, besonders weil seine Ex keine Anstalten macht für ihre Kinder arbeiten gehen zu wollen.
Bevor ich meinem Mann einen Heiratsantrag gemacht habe, bin ich beim Anwalt gewesen. Die Auskunft, dass ich mit dem Unterhalt der Kinder nichts zu tun habe, hat sich jetzt als falsch rausgestellt. Trotzdem würde ich mich an Eurer stelle  vorher vom Anwalt beraten lassen. Es gibt ja bei der Eheschließung die Zugewinngemeinschaft und noch zwei andere Varianten. Vielleicht kann man darüber was regeln.

Grüße B


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 12:29