2x KG, geht das?
 
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2x KG, geht das?

 
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Bin Papa von einem lieben Baby. Die KM verlangt jetzt BU.

Ihre Einkommen sind mir alle bewusst, ausser: ich weiss nicht, ob sie KG für sie bekommt (da sie noch Stud an der Uni). Das heisst, ich weiss nicht ob sie 2x KG bekommt, einmal für den kleinen und einmal für sie.

Weiss jemand ob man 2x KG bekommen kann, einmal für sich einmal fürs Kind?

Grüß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 13:29
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Tach, alimost!

Na, das wäre ja mal ne feine Sache! Kindergeld für mich und für mein Kind?
Entweder biste selber noch Kind und bist Kindergeldberechtigter und bekommst ein Kind
und bist auch für dieses Kind Kindergeldberechtigter!
Kindergeldberechtigt sind im Regelfall die Eltern des Kindes!
Gruß, Robsche


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 14:01
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo robbie,

Ich habe gedacht, wenn sie weiter studiert hat sie immer noch Anspruch auf KG für sie... in dem Fall ist sie selbst KGberechtigt, da sie schon über 18J ist.

Ich wusste nicht, dass es nicht geht... es ist ja blöd, den Anspruch auf KG für sie zu verlieren, weil sie Mama worden ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

Entweder biste selber noch Kind und bist Kindergeldberechtigter und bekommst ein Kind
und bist auch für dieses Kind Kindergeldberechtigter!
Kindergeldberechtigt sind im Regelfall die Eltern des Kindes!

das stimmt so nicht - ob Kindergeld "ausgekehrt" wird, hängt ausschliesslich von den Anspruchsvoraussetzungen (Schule, Studium etc.) ab, aber nicht davon, ob der Berechtigte seinerseits bereits Mutter oder Vater eines ebenfalls kindergeldberechtigten Kindes ist.

Gleiches gilt natürlich auch für den "Kindes"-Unterhalt eines Schülers oder Studenten: Auch der kann nicht einfach eingestellt werden, nur weil das eigene Kind bereits selbst Vater oder Mutter ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 14:36
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn man die Ausbildung nicht unterbricht (z.B. Urlaubssemester), dann bekommt man weiterhin Kindergeld und Erziehungsgeld.

lg, paulina

ups..nun war ich zu spät


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 14:39
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille, paulina,

Hat dann die Mama Anspruch auf KG für sie (und natürlich auch fürs Baby)? Sie hat das Studium nicht untergebrochen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 14:53
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

:puzz: Habe ich das nicht geschrieben?

Weiß das nur von vor 2007; da kann Mama gleichzeitig für sich Kindergeld und Erziehungsgeld während der Ausbildung/Studium beziehen, wenn sie diese nicht unterbricht.

Für das Kind sowieso.

lg, paulina

wenn sie die Altersgrenze für sich beim KG noch nicht überschritten hat


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 15:09
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Ok vielen Dank !!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2007 15:46
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

Die KM hat jetzt bestätigt, dass ihre Eltern KG für sie bekommen (da Studentin). Sie sagt aber, dass sind nicht ihre Einkommen (_sie_ bekommt das Geld nicht, sondern ihre Eltern).

Kann sie das tun?

Soll ich ihr dann den vollen Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl ihre Eltern KG für sie bekommen? Oder sind die Eltern verpflichtet, ihr das KG zu geben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2007 12:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

meines Wissens zählt ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld als Einkommen für das Kind.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 13:27




(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papi,

Danke für die Antwort!!

Ich habe gerade folgendes gefunden, SG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - S 63 AS 7417/05 :
"Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich der Sozialhilfe gilt Kindergeld vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung grundsätzlich als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils (vgl. BVerwG NJW 2004, S. 2541). Da im Gesetz für volljährige Kinder keine besondere Zuordnungsregelung besteht, ist das Kindergeld als Einkommen des Elternteils anzusehen, an den es ausgezahlt wird. Anders liegt der Fall nur dann, wenn die Kindergeldkasse das Kindergeld auf Antrag unmittelbar an das volljährige Kind auszahlt."

Und noch: http://lexetius.com/2003,3675

Ich habe jetzt keine Ahnung mehr...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2007 14:03
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Prinzipell gilt aber: Wenn deine Ex NICHT bei Ihren Eltern wohnt, haben diese gar keinen Anspruch auf das KG, da dieses nur der Person zusteht
bei dem das Kind bzw. der/die Berechtige lebt. (unabhängig übrigens vom SR). So wurde es mir zumindest mal von Arbeitsamt erklärt.

Alternativ hat Sie natürlich, je nach Einkommen, selber Anspruch auf das KG (bis 27.)


AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 15:15
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Baxter, wenn ich dich gut verstehe, das KG zählt als Einkommen für das volljährige Kind (in dem Fall, meine Ex), so wie papi74 sagt.

Stimmt das?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2007 15:51
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Ja, dies ist auch mein Kenntnisstand.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 15:59