Bin Papa von einem lieben Baby. Die KM verlangt jetzt BU.
Ihre Einkommen sind mir alle bewusst, ausser: ich weiss nicht, ob sie KG für sie bekommt (da sie noch Stud an der Uni). Das heisst, ich weiss nicht ob sie 2x KG bekommt, einmal für den kleinen und einmal für sie.
Weiss jemand ob man 2x KG bekommen kann, einmal für sich einmal fürs Kind?
Grüß
Tach, alimost!
Na, das wäre ja mal ne feine Sache! Kindergeld für mich und für mein Kind?
Entweder biste selber noch Kind und bist Kindergeldberechtigter und bekommst ein Kind
und bist auch für dieses Kind Kindergeldberechtigter!
Kindergeldberechtigt sind im Regelfall die Eltern des Kindes!
Gruß, Robsche
Hallo robbie,
Ich habe gedacht, wenn sie weiter studiert hat sie immer noch Anspruch auf KG für sie... in dem Fall ist sie selbst KGberechtigt, da sie schon über 18J ist.
Ich wusste nicht, dass es nicht geht... es ist ja blöd, den Anspruch auf KG für sie zu verlieren, weil sie Mama worden ist.
Moinsen,
Entweder biste selber noch Kind und bist Kindergeldberechtigter und bekommst ein Kind
und bist auch für dieses Kind Kindergeldberechtigter!
Kindergeldberechtigt sind im Regelfall die Eltern des Kindes!
das stimmt so nicht - ob Kindergeld "ausgekehrt" wird, hängt ausschliesslich von den Anspruchsvoraussetzungen (Schule, Studium etc.) ab, aber nicht davon, ob der Berechtigte seinerseits bereits Mutter oder Vater eines ebenfalls kindergeldberechtigten Kindes ist.
Gleiches gilt natürlich auch für den "Kindes"-Unterhalt eines Schülers oder Studenten: Auch der kann nicht einfach eingestellt werden, nur weil das eigene Kind bereits selbst Vater oder Mutter ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
wenn man die Ausbildung nicht unterbricht (z.B. Urlaubssemester), dann bekommt man weiterhin Kindergeld und Erziehungsgeld.
lg, paulina
ups..nun war ich zu spät
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo brille, paulina,
Hat dann die Mama Anspruch auf KG für sie (und natürlich auch fürs Baby)? Sie hat das Studium nicht untergebrochen.
:puzz: Habe ich das nicht geschrieben?
Weiß das nur von vor 2007; da kann Mama gleichzeitig für sich Kindergeld und Erziehungsgeld während der Ausbildung/Studium beziehen, wenn sie diese nicht unterbricht.
Für das Kind sowieso.
lg, paulina
wenn sie die Altersgrenze für sich beim KG noch nicht überschritten hat
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Ok vielen Dank !!
Hallo nochmal,
Die KM hat jetzt bestätigt, dass ihre Eltern KG für sie bekommen (da Studentin). Sie sagt aber, dass sind nicht ihre Einkommen (_sie_ bekommt das Geld nicht, sondern ihre Eltern).
Kann sie das tun?
Soll ich ihr dann den vollen Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl ihre Eltern KG für sie bekommen? Oder sind die Eltern verpflichtet, ihr das KG zu geben?
Hallo,
meines Wissens zählt ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld als Einkommen für das Kind.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi,
Danke für die Antwort!!
Ich habe gerade folgendes gefunden, SG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - S 63 AS 7417/05 :
"Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich der Sozialhilfe gilt Kindergeld vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung grundsätzlich als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils (vgl. BVerwG NJW 2004, S. 2541). Da im Gesetz für volljährige Kinder keine besondere Zuordnungsregelung besteht, ist das Kindergeld als Einkommen des Elternteils anzusehen, an den es ausgezahlt wird. Anders liegt der Fall nur dann, wenn die Kindergeldkasse das Kindergeld auf Antrag unmittelbar an das volljährige Kind auszahlt."
Und noch: http://lexetius.com/2003,3675
Ich habe jetzt keine Ahnung mehr...
Hallo,
schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Prinzipell gilt aber: Wenn deine Ex NICHT bei Ihren Eltern wohnt, haben diese gar keinen Anspruch auf das KG, da dieses nur der Person zusteht
bei dem das Kind bzw. der/die Berechtige lebt. (unabhängig übrigens vom SR). So wurde es mir zumindest mal von Arbeitsamt erklärt.
Alternativ hat Sie natürlich, je nach Einkommen, selber Anspruch auf das KG (bis 27.)
Baxter, wenn ich dich gut verstehe, das KG zählt als Einkommen für das volljährige Kind (in dem Fall, meine Ex), so wie papi74 sagt.
Stimmt das?
Ja, dies ist auch mein Kenntnisstand.
