Unterhalt Kind & Tr...
 
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Unterhalt Kind & Trennungsunterhalt

 
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hatte meine Story kurz in "Deine Geschichte" erläutert. 

Nun habe ich eine Frage zum Kindunterhalt & Trennungsunterhalt. Da unser Plan nämlich ist, Anwälte, Gericht und Jugendamt weitgehendst herauszuhalten, wir bzw. ich aber trotzdem valide Zahlen, was ich zahlen muss, haben möchten.

Klar kann ich diese Rechner und die DDT heranziehen. Hier wird aber immer davor gewarnt, dass die Angaben nicht unbedingt genau sind. Es geht ja auch darum, ob meine Frau eventuell Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Sozialleistungen hat. Hier braucht es doch genaue und bestätigte Zahlen von welcher Stelle auch immer, oder?

Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2025 21:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

grundsätzlich gilt, dass erst einmal du im trennungsjahr für den Unterhalt deiner Frau zuständig bist, erst wenn du das nicht volumfänglich leisten kannst, aufgrund deines selbstbehaltes und vorrangig unterhaltsberechtigten sowie Mehrbedarf (für euer Kind), dann hat sie Anspruch auf staatliche Leistungen.

 

der Staat springt also nur ein, wenn du nicht in der Lage dazu bist.

Also einfach mal berechnen; dein jahresnetto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen abzüglich zus, Altersvorsorge. Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, was dein Kind bekommt. Den zahlbetrag ziehst du ab. Den Rest musst du dann nach dem ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung ihres Einkommens berechnen.

ab Juli muss dann vor Berechnung des ehegattenunterhaltes der kitageitrag ohne essensanteil noch abgezogen werden.

 

und dann kannst du schauen, wie hoch das Bürgergeld für deine Frau und das Kind ausfallen würde. Hier wird der kindesunterhalt und auch das Kindergeld als Einkommen gerechnet. Natürlich auch das Einkommen deiner Frau und der ehegattenunterhalt.

sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2025 07:37
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie danke für die Rückmeldung. 

Ja okay, das ist alles erstmal eine Rechnungssache, die ich so grob alleine machen kann. 
Wenn aber ein Antrag beim Jobcenter oder sonst wo gestellt wird, muss da nicht irgendetwas "offizielles" an Zahlen vom Anwalt, Jugendamt oder Gericht vorliegen, das als Berechnungsgrundlage dient?

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 09:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LetGo!
Für die Beantragung von Bürgergeld oder sonstigen sozialen Leistungen benötigt ihr erst mal keinen Rechtsbeistand; einfach Eure wirtschaftliche Situation darstellen (hierfür gibt es meines Wissens auch Antragsformulare). Wenn etwas belegt werden soll, werden die es euch schon sagen.

Zum Thema gütliche Einigung:
Egal welche finanzielle Vereinbarung ihr trefft müsst ihr darauf achten, dass diese nicht zu Lasten Dritter sind.
Ab dem Moment, wo ihr in soziale Töpfe greifen wollt/müsst sind etwaige Vereinbarungen nichts mer wert, weil die Ämter versuchen werden, den Staatssäckel zu entlasten.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2025 09:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

du hast im anderen thread geschrieben, dass du ungefähr 2.600€ netto verdienst. Ist das mit jahressonderzahlungen, steuererstattung etc?
denn wenn man jetzt ganz großzügig ist mit berufsbedingten Aufwendungen und zus. Altersvorsorge landest du in stufe 1 und es wird für euer Kind 354€ Unterhalt fällig. Dazu kommt dann noch der Mehrbedarf für den Kindergarten.

der selbstbehalt gegenüber deiner Frau liegt bei 1.600€. Sie verdient aber nur 470€. Damit wird sie nicht ohne staatliche Leistungen auskommen. 

denn ihr Einkommen plus Kindergeld und kindesunterhalt wird nicht reichen um sich, das Kind und die Wohnung zu finanzieren.

vermutlich bekommt deine Frau Mindestlohn oder sogar weniger. Sie hat deiner Aussage nach auch keinen Führerschein. Wie ist das mit der Kita? Bietet diese vollzeitplätze an oder nur Teilzeit? Soll euer Kind dann Vollzeit in die Kita gehen, sprich deine Frau arbeitet 40 Stunden pro Woche. Mit Fahrzeit und Mittagspause würde das bedeuten, dass euer Kind um 7 Uhr in die Kita gebracht wird und dann gegen 17/17:30 Uhr abgeholt werden würde.

 

sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2025 12:00
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie also mein Nettogehalt liegt aktuell bei 2689€. Hinzuzurechnen wäre hier die Steuererstattung (knapp 700.- Euro in 2023), wobei ich mich frage, warum? Wir sind als Ehegatten veranlagt.

Ich habe keine berufsbedingten Aufwenden, meine ich zumindest. Hier muss ich mal schauen, was da so mit reinfällt.
Private Rente habe ich nur einen ETF, den ich unregelmäßig bespare, aber mit einer 5-stelligen Summer im Depot.

Bei deiner Rechnung fehlt der Trennungsunterhalt.

Ich komme bei meiner Rechnung mit meinem Gehalt von 2689€ und dem Gehalt von meiner Frau von 470€ auf einen Kindesunterhalt von 355€ und 600€ Trennungsunterhalt. Somit würden mir die 1600€ bleiben und meine Frau hätte nach diesem Rechner 1630€ Euro.

Meine Frau arbeitet nicht für den Mindestlohn. Sie liegt da drüber, sie hat Brutto 609€.

Führerschein hat sie nicht, richtig! War/ist ja der Plan, dass sie diesen macht. 

Die Kita bietet Betreuung bis 15:30 Uhr an, wir haben unsere Tochter aber aktuell erstmal bis 13:30 Uhr angemeldet, weil wir eigentlich nicht wollen, dass sie den ganzen Tag in der Kita verbringt. Sprich, meine Frau kann/soll nicht Vollzeit arbeiten.

Muss man halt mal sehen, wie das dann alles finanziell geregelt werden soll.

Ich möchte hier aber nochmal ausdrücklich erwähnen, dass ich so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter verbringen möchte und es hier nicht nur ums Geld gehen soll. Ich mache mir halt auch dazu meine Gedanken, da ich natürlich möchte, dass es auch meiner noch-Frau und unsere Tochter sowieso den Umständen entsprechend gut geht. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 13:22