Unterhalt, kein Ein...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt, kein Einkommen

Seite 1 / 4
 
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin Student und hab ein Kind im Alter von 4. Eigentlich kann ich mir den Unterhalt nicht leisten, da ich kein Einkommen habe. Zahle im Moment 133€ Unterhalt. Was kann ich tun? Und kann ich Probleme bekommen? Wo kann ich mich hinwenden?

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2011 06:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ChuckTesta und willkommen im Forum!

Was kann ich tun?

Einen oder mehrere Nebenjobs suchen, so wie es viele Deiner Kommilitonen ebenfalls machen...

Und kann ich Probleme bekommen?

Ja, wenn KM mehr fordern sollte...ein Familiengericht könnte durchaus auf die Idee kommen, dass zur Sicherung Deiner Unterhalstpflicht ein akademischer Titel nicht zwangsweise erforderlich ist.
Und nein: es interessiert niemanden, dass Du in Zukunft aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums evtl. gut verdienen wirst.

Wo kann ich mich hinwenden?

Um was zu erreichen?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 10:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

angesichts deines Alters die Frage, ob das Studium deine Erstausbildung ist oder auf einer abgeschlossenen Lehre aufbaut.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 11:06
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das ist eine klare Einstellung:

ich bin Student und hab ein Kind im Alter von 4. Eigentlich kann ich mir den Unterhalt nicht leisten, da ich kein Einkommen habe.

Der Gedanke muss vorher kommen, jetzt ist das Kind schon da, jetzt muss der Unterhalt kommen.

Zahle im Moment 133€ Unterhalt. Was kann ich tun?

Zahlst du oder meinst du den Unterhaltsvorschuss, den du später zurück zahlen musst?

Jedenfalls heißt die Lösung: Mehr arbeiten.
Das müssen studierende Mütter mit Kind ja auch. Die das Kind auch betreuen.

Viel erfolg, mahjoko  🙂


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 12:56
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Studium ist leider mein Erststudium und ich habe sonst keine Ausbildung. Die 133€ hab ich direkt an die Stelle für den Unterhaltsvorschuss gezahlt, soll aber jetzt direkt an die KM bezahlen. Die Frage ist nun was mache ich solange ich nicht genug Geld verdiene?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 06:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Frage ist nun was mache ich solange ich nicht genug Geld verdiene?

Auch Heute hast Du Gelegenheit, Dich nach einem Job umzusehen und alles dafür zu tun, Dein Studium möglichst schnell zu einem guten Ende zu bringen.

Es hilft nichts, KU zahlen ist Ehrensache und niemand in dieser Gesellschaft hat große Lust dazu, Dir diese Zahlungen abzunehmen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 10:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Studium ist leider mein Erststudium und ich habe sonst keine Ausbildung.

Was hast du denn die letzten 10-12 Jahre gemacht, wenn ich fragen darf?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 10:38
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich weiß nicht wie, aber mein Ex hat sich trotz Studiums nach selbstgekündigtem Job von den Unterhaltszahlungen befreien lassen. Vllt. kannst du dich freistellen lassen, so dass die Summe nicht als Schuldenberg aufläuft. -> Studentenwerk, die haben sicher eine Beratungsstelle, ansonsten Diakonie etc. Ansonsten kannst du vielleicht UHV vorschlagen und zahlst es neben Studienkredit oder BaföG später zurück.
Viel Spaß und vor allem Erfolg!

Dem HIMMEL SEI DANK! , dass es inzwischen Zwischensubventionen für Kinder gibt. Was sollten sie nämlich essen, was sollten sie anziehen, wenn die (meist) Väter schlicht meinen, sie können eben mal nichts zahlen??!! Später vielleicht schon, aber jetzt erst mal drei Jahre nicht. Oder fünf. Oder so.

(Morgen stehe ich auf und sage den Kindern morgens: "Tut mir leid, ich kann mich nicht kümmern. Keine Ahnung, wer sich ab jetzt um euch kümmert, aber ich kann nicht. Begründung: Kriegt ihr keine!")

Gruß, mahjoko


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 10:56
(@mamastudentin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Kann mich nur anschließen: Du sollst mehr arbeiten.
wesser.de , absolventa.de , etc. Bald ist ja auch Absolventenkongress in Köln. Dort findet man immer einen guten Angebot ,auch als Werkstudent.

Habe ich ja auch gemacht, einen Vollzeitstudentenjob+Prüfungen+wirklich alleinerziehend. Dein Kind, nehme ich , ist nicht bei dir wohnhaft. Dann versuche doch so schnell wie es möglich ist, dein Studium zu beenden, und es gibt ja jede Menge Studentenjobs. Was macht die KM? Studiert oder arbeietet?

(Morgen stehe ich auf und sage den Kindern morgens: "Tut mir leid, ich kann mich nicht kümmern. Keine Ahnung, wer sich ab jetzt um euch kümmert, aber ich kann nicht. Begründung: Kriegt ihr keine!")

:thumbup:

LG und Viel Erfolg
MS


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 13:00
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die zahlreichen Antworten. Werde mal sehn was sich da machen lässt. Was  ich mich jetzt allerdings frage ist wie sich der Unterhalt berechnet. Also Einkommen ist klar, aber kann ich denn noch andere Leistungen gelten machen, soweit ich weiss zählen Fahrtkosten nicht, aber was zählt dann? Gibt es eine Möglichkeit den Unterhaltsanspruch irgendwie online auszurechnen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2011 06:04




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

so lange der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist wird mit dem möglichen Abzügen serh geknausert,

Da wären bis zu 4% private Altersvorsorge (wird aber im Mangelfall nicht anerkannt. Von keine mEinkommen, kann man auch keine private Altersvorsorge finanzieren)

5% berufsbedingte Auzfwendungen. Diese dürften für einen Studenten entfallen.

Die 133€ hab ich direkt an die Stelle für den Unterhaltsvorschuss gezahlt, soll aber jetzt direkt an die KM bezahlen.

Das heißt, das die KM zum einen Unterhaltsvorschuß bekommt und zum anderen ein Titel besteht?

Wie lange studierst du denn schon? Wenn das Kind aktuell 4 Jahre alt ist, bist du entweder bald mit dem Studium fertig oder hast dieses trotz Unterhaltspflicht begonnen. In zweiterem Fall könnte das JA durchaus auf die Idee kommen ,dir ein fiktives Einkommen zu utnerstellen ,das du eben vor dem Studium erzielt hattest.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2011 08:12
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die Antworten, trotzdem bin ich noch ein wenig ratlos. Was passiert denn, wenn ich nicht zahle oder zu wenig zahle?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 05:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei Deinem Alter laut Profil bist Du 32 Jahre alt. Da noch eine Erstausbildung/-Studium zu absolvieren stösst auf. Es stellt sich die Frage, ob es ein Bummelstudium ist. Nicht falsch verstehen, mir persönlich ist das völlig egal. Aber bei der Unterhaltsvorschusskasse werden die vermutlich sauer und es besteht die Wahrscheinlichkeit, das sie Dir genau das vorwerfen. Fazit wäre, dass Du verschuldet nicht leistungsfähig bist. Daraus würde folgen, dass Unterhaltsschulden auflaufen, wenn Du nicht zahlen kannst. Also lediglich Schulden könnten auflaufen, mehr passiert nicht.

Wenn äussere Umstände, welche nicht von Dir abhängig waren, Grund dafür sind, dass Du immer noch studierst, kann das aber auch wieder ganz anders aussehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 22:58
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Da gleicher Sachverhalt -> Themen zusammengeführt

Hallo,

wie viel Unterhalt muss ich zahlen? Mein Sohn ist 5 Jahre alt. Ich bin offiziell selbstständig und Student. Meine monatlichen Einnahmen belaufen sich im Moment leider nur auf maximal 200€.

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 00:10
(@Brainstormer)

Moin Chuck,

von 200 € Einkommen kannst und musst du keinen Unterhalt zahlen. Die Frage ist, wie du damit selbst (über)leben kannst...

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 00:30
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

In dem man noch andere Geldquellen hat. Die Frage ist in wie fern spielt das eine Rolle?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 00:35
(@Brainstormer)

Angerechnet wird alles, was du offiziell einnimmst und versteuerst sowie fiktive Wohnvorteile.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 00:48
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Also alle nicht Einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen sind nicht zu berücksichtigen? Ich wohne mietfrei, wie ist das denn einzurechnen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 00:50
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Chuck,

was heisst denn "andere Geldquellen"?
Wenn Du weitere Einkünfte hast sind die selbstverständlich mit anzurechnen.

In erster Linie solltest Du bedenken, dass Du den Unterhalt Deinem Kind schuldig bist und es hier mit Sicherheit keine Tipps gibt, wie Du Dich am besten vor Deinen Unterhaltsverpflichtungen drückst.

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 00:51
(@chucktesta)
Schon was gesagt Registriert

Ich will mich ganz sicher nicht drücken, ich verdiene aber leider kein Geld.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 00:54




Seite 1 / 4