Unterhalt 18jährige...
 
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Unterhalt 18jähriges Kind

 
(@patricia)
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Hallo ins Forum!

Ich bin neu hier, da die Situation meines Mannes dies erfordert. Und bitte Euch mir weiterzuhelfen...

Seine seit kurzem 18jährige Tochter brachte ein Schreiben des JA, auf dem er titulieren soll, dass der Unterhalt herabgesetzt und der Anspruch an sie übertragen wird.
Neuer Anspruch 304 Euro (488-184).

Sie beginnt grad eine zweijährige Fachschule und will danach noch studieren. Ausserdem hat sie BAFÖG beantragt.

Ich bin nun der Meinung, dass der Unterhalt hoch ist. Kann mir jemand genaueres Ausrechnen?

Mein Mann verdient etwa 1700 Euro netto.
Ich habe ein Unternehmen und bekomme - zumindest auf dem Papier - mehr als er.

Wir leben zu viert zusammen, haben gemeinsam zwei Kinder (4 + 6).
Er hat diese Tochter, die bei der Mutter (ALGII) lebt.
Ausserdem noch einen 12jährigen Sohn, der ebenso bei seiner Mutter lebt.

Bisher hat er immer den Regelunterhalt gezahlt - dann eben mit Zuschuß aus meiner Firma, was meine Privatentnahmen hochsetzt und unsere Liquidität verringert...

Wenn die Tochter zukünftig BAFÖG bekommt, wird das doch auch aufs Einkommen angerechnet?

Ich bin mir nun aber in nichts mehr sicher, was diese ganzen Unterhaltsdinge angeht - und Goggle ist nicht immer hilfsbereit.

Danke Euch einstweilen - bin gespannt auf Eure Antworten...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2011 18:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du fällst aus der Unterhaltsberechnung raus, weil du dich selbst unterhalten kannst.

Dein Mann ist also 4 Kindern unterhaltspflichtig

18 - normalerweise ist da die Mutter auch unterhaltspflichtig, allerdings bezieht sie ja ALG II, damit ist sie nicht leistungsfähig.
12
4
6

Das Einkommen deines Mannes muss noch bereinigt werden um die berufsbedingten Aufwendungen (5%) und zusätzliche Altersvorsorge, wenn er diee betreibt (max. 4 % vom Jahresbrutto).

Sein Selbstbehalt beträgt 950 €. Der Rest ist auf alle Kinder aufzuteilen, sofern die Tochter mit ihrer Schule noch privigliert ist. Sollte das nicht der Fall sein, so fällt sie raus. Bafög? - Schülerbafög?

Er hat also 2 Kinder in der Alterstufe 12-18 und 1 Kind in der Altersstufe 6-11 und 1 Kind in der Altersstufe 0-5

Mindestunterhalt wären

18 304
12 334
6 269
4 209,50
Gesamt 1116,50 €.

Da er aber max. (1700-950) 750 € zum Verteilen hat muss das prozentual aufgeteilt werden.

Wichtig ist allerdings: das keine aktuellen Titel bestehen, sonst müssen diese bis zur Abänderung bedient werden.

Sind eure Kinder bei der Berechnung berücksichtigt worden?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 18:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das ist nicht ganz richtig.

Da die Tochter nicht mehr in eine Regelschule geht, ist sie nicht mehr privilegiert und steht damit sogar im Rang hinter den Müttern.
Damit bleibt nix für sie übrig.

Sie ist aufzufordern, den Unterhaltstitel heraus zu geben.
Wenn das Verhältnis zur Tochter noch halbwegs ok ist, geht das vielleicht im Dialog und ggf. mit der Zusage, ihr hin und wieder unter die Arme zu greifen.

Wenn nicht, würde ich das ruhig dem JA schreiben, damit sie ihr das auch verklickern.
Wenn das alles nicht klappt, bleibt nur eine Klage.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 19:49
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich Beppo an, es wird für die volljährige Tochter nichts mehr übrig bleiben, weil sie nicht mehr privilegiert ist (keine allgemeine Ausbildung mehr). Zudem muss der Bafög-Bescheid abgewartet werden, denn Bafög ist vorrangig zu beantragen und zählt als Einkommen der Volljährigen.

Besteht ein Titel und falls ja, wurde er schon zurück gefordert?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 02:14
(@patricia)
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Guten Morgen!

Danke erst einmal für Eure Antworten.

Der Unterhalt ist nie berechnet worden, mein Mann hat einfach immer wenn ein Schreiben vom Amt kam den Dauerauftrag geändert.
Ich habe ein Schreiben, in dem steht: "Laut Urkunde des JA ... vom 07.05.08 URK.Nr. .... sind Sie verpflichtet für ... monatlichen Unterhalt i.H.v. 100% des jeweiligen Mindestunterhalts zu zahlen."

Unsere gemeinsamen Kinder wurden nie in die Berechnung mit einbezogen.

Nochmal zum Verständnis: Die Tochter hat eine Regelschule besucht und dieses Jahr einen 10-Klassen-Abschluß gemacht. Nun wird sie weiterführend ein berufliches Gymnasium besuchen, um ihr Abi nachzuholen.

Was ratet ihr mir?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2011 09:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Patricia!
Gemäß den Schreiben des JA existiert ein Titel zu KU.
Die Herausgabe dieses Titels muss nun gefordert werden, notfalls eingeklagt.
Unabhängig davon sollte dein Mann sich schlau machen, ob in der Urkunde die KU-Zahlungen bis zum 18-ten Lebensjahr befristet wurden oder nicht.
Wurden sie befristet, würde ich ab sofort mit Berufung auf die Urkunde die Zahlungen erst mal einstellen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 10:00
(@patricia)
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Aber nochmal meine Frage:

Warum kommt die Tochter mit einem Schriftsatz vom JA, in dem der neue Satz tituliert werden soll?
Und was passiert, wenn mein Mann nicht unterschreibt?

Die Tochter drängt sehr auf Herausgabe aller möglicher Unterlagen, da sie seit August in die weiterführende Schule geht und nun scheinbar erstmal gar kein Geld mehr bekam.
Denn an den Kindergeldzahlungen sehe ich, dass sie erstmal aus dem Bezug herausgefallen ist (ich habe weniger bekommen - und meine Kiddies waren ja immer Kind 3+4).

Sie hat wohl versäumt bei den Ämtern Ihre Unterlagen abzugeben.

Was Sie nicht versäumt hatte, war sich zum Geburtstag vom Papa die Hälfte des Geldes für ein 800-Euro Geschenk zu wünschen....

Klar, das Mädchen kann nix dafür. Aber laut diesem Forum hier, muss Papa sich ab jetzt nur noch mit seiner Tochter einigen und die Mutter hat nichts mehr zu sagen. Das gefällt mir schonmal.

Danke Euch!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2011 10:36
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Patricia,

es gibt erst mal keinen Grund, kritiklos alle möglichen Unterlagen zu unterschreiben, die einem ein JA vorlegt.

Imschlimmsten Fall kommt erst mal die "Drohung", dass KU eingeklagt wird. Aber auch dies ist kein Grund, in Panik zuverfallen und sich zur Unterschrift drängen zu lassen.

Es muss zunächst mal klar festgestellt werden, ob überhaupt Anspruch auf KU besteht.
Dazu hast Du hier schon einiges lesen können.

Dein  Mann soll zunächst mal alle diese Ratschläge beherzigen, und außerdem nachschauen, ob der letzte Titel bis zur Volljährigkeit befristet war.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 10:43
(@patricia)
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Ich hab grad mal in den Unterlagen nach dem Titel (Kopie o.ä.) geschaut und finde diesen nicht.

Kann man den in Kopie beim JA anfordern?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2011 10:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja kann man.

Das JA hat immer einen Ausfertigung des Titels


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 11:04




(@patricia)
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Sooo, nach längerer Suche in den Unterlagen habe ich nun eine Abschrift der Urkunde gefunden.
Darin steht nichts über eine zeitliche Befristung, nur dass ein Satz von 100% der jeweiligen Alterstufe ab dem ... gezahlt werden muss.

Das heißt also, dass mein Mann zu seiner Tochter sagen muss, dass er die Urkunde haben möchte?
Vielleicht im Austausch gegen die ausgefüllten BAFÖG - Unterlagen? (Ich hör schon die Nachtigall trapsen...)

Und danach braucht er nur erstmal den BAFÖG Bescheid abwarten?
Weiterzahlen muss er doch trotzdem?

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2011 14:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Patricia!

Weiterzahlen muss er doch trotzdem?

Ja, leider. Tut er es nicht, könnte Tochter bzw. Mutter pfänden lassen.

Das heißt also, dass mein Mann zu seiner Tochter sagen muss, dass er die Urkunde haben möchte?

Ja und wenn sie diese nicht rausrückt, muss er die Herausgabe, ersatzweise Abänderungsklage, bei Gericht beantragen.
Im Rahmen der Abänderungsklage würde die Unterhalstpflicht (ob und wenn ja, in welcher Höhe) Deines Mannes festgestellt und damit verbunden die BAFÖG-Frage erörtert werden.

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2011 14:18
(@patricia)
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Nur nochmal für mich als Laien - habe ich das richtig verstanden?

Wenn ein Titel da ist, muss gezahlt werden und zwar den jeweils angegebenen Satz der Alterklasse. D.h. wir können den Unterhalt zumindest von 334 auf 304 Euro schrumpfen?
Zusätzlich sollte mein Mann diesen Titel zurückverlangen, da er nicht bis zum 18. LJ begrenzt ist und damit eben weitergilt. Ist sie verpflichtet, den rauszurücken?

Wenn der Titel nicht herausgegeben wird, müssen wir eine Abänderungsklage erheben.

So, ich geb das mal so weiter.

Die ausgefüllten BAFÖG-Unterlagen sollten wir aber besser direkt ans Amt schicken? Denn wer weiß, wo die sonst vervielfältigt und rumgetragen werden?

Danke nochmal an alle, die mir bisher geantwortet und damit gut weitergeholfen haben!

lg ins Forum


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 03:30
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ein Titel da ist, muss gezahlt werden und zwar den jeweils angegebenen Satz der Alterklasse.

Stimmt

Ist sie verpflichtet, den rauszurücken?

Nein. Wenn sie es nicht tut, muss er klagen oder weiterzahlen

Die ausgefüllten BAFÖG-Unterlagen sollten wir aber besser direkt ans Amt schicken

Stimmt auch

Viel Erfolg, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 09:59