Hallo,
habe mal eine Frage hier in die Runde, vielleicht kann hier jemand aus Erfahrung was dazu berichten. :question:
Tochter ( wohnt bei KM, 20 J.) macht gerade Abitur bzw. dürfte wohl noch das Mündliche als Abschluß diesen Monat haben. Wann Schuljahr Ende, Ende KU? Ende Juli fliegt sie nach Australien für 1 (?) Jahr über Travelworks oder working-holiday (arbeiten und Reisen) :biker: und will danach weiter studieren. Weitere Infos habe ich bisher nicht erhalten.
Wie soll ich mich hier verhalten bezüglich Unterhaltszahlungen (zahle ich z.Zt. regelmäßig) und Erhalt von Infos, wie ihre weitere Ausbildung aussieht. Habe sie letzten Monat danach gefragt, aber keine definitive Antwort bekommen.
Es heißt doch: "...zügig eine Berufsausbildung durchführen... " oder so ähnlich. Habe eher das Gefühl, sie will sich's auf meine Kosten gut gehen lassen... :grr:
Danke schon mal für eure Antworten
:schilddanke:
Ganz einfach:
Solange sie zur Schule geht oder studiert bekommt sie Unterhalt. Evtl. auch 6 Monate als Übergangszeit bis zum Studienbeginn.
Wenn sie aber gerne 1 Jahre durch Australien will kann sie das über Travelworks ja auch finanzieren. In der Zeit mußt du denk ich keinen Unterhalt zahlen, da siesich eigenverantwortlich versorgen kann oder eben verzichten und sofort mitdem Studium beginnen kann.
Sollte sie sich einschreiben und trotzdem in Australien weilen könnte es schwierig werden ihr zügiges Studium durch entsprechende Nachweise der Scheine und Prüfungen zu belegen (und das muß sie tun)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Kleiner Tipp: Nächstmöglicher Studienbeginn ist also Oktober.
Im September muss man sich also schon angemeldet haben und würde dann auch ein Studienausweis vorweisen können.
Wenn Du also im September danach fragen würdest und kein Ausweis vorgelegt werden kann, dann könnte man ja mal den KU droppen.
Welchen Titel hast Du? Ist da eine Altersbegrenzung drin?
Gruß,
Michael
kein Titel...
Tochter fliegt definitiv Ende Juli nach Australien für ein Jahr.
Kann ich KU ab August einstellen? Wie muß ich vorgehen?
Hi,
Kann ich KU ab August einstellen? Wie muß ich vorgehen?
Hm, einfach Dauerauftrag canceln, würde ich sagen. 😉 Wenn kein Titel vorliegt, muss nämlich der Unterhaltsberechtigte (also Deine Tochter), Dich auf KU verklagen, um an Geld zu kommen.
Solltest allerdings genau prüfen, ob die Voraussetzungen für KU weggefallen sind (Beratungsgespäch Anwalt z.B.)
Gruß,
Mux
