Muss überhaupt jema...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Muss überhaupt jemand zahlen?

 
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie sieht das mit dem KU aus wenn ich und meine EX jeweils eines unserer gemeinsamen Kinder haben?
Gegenseitig Unterhalt beantrage wäre ja quatsch, das würde sich ja gegenseitig aufheben.

Ich befürchte nur das das Landratsamt, welches bei uns für die Hartz-4-Leistungen zuständig ist, darauf bestehen könnte das wir KU beantragen.
Das würde dann darauf hinauslaufen das wir beide von dem anderen Unterhalt verlangen müssen, von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bekämen, das wird dann mit unseren Leistungen verrechnet, und wir würden beide jeden Monat eine Rechnung der UVK bekommen.
In meinen Augen völliger Unsinn, aber ich traue den Ämtern alles zu.

Am liebsten wäre mir sowas wie eine Unterhaltsverzichtserklärung. Fraglich nur ob das Amt da mitmacht.

Weiss da einer Bescheid?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2007 09:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da der KU ein Recht des Kindes ist darf darauf nicht verzichtet werden. Zudem wäre ein solcher Verzicht ein Vertrag zu Lasten Dritter (zumindest dann wenn ihr wieder verdient) und das geht nicht.

Völlit ohne KU werdet ihr aber auch nicht über die Runden kommen, also beantragt jeder für das bei ihm lebende Kind Unterhaltsvorschuß. Dann wird die jeweilige Leistungsfähgikeit überprüft. Wer nicht leistungsfähig ist bei dem laufen auch keine Schulden auf. Den Vorschuß gibts ja davon unabhängig.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2007 10:15
 sky
(@sky)
Registriert

Wie sieht das mit dem KU aus wenn ich und meine EX jeweils eines unserer gemeinsamen Kinder haben?
Gegenseitig Unterhalt beantrage wäre ja quatsch, das würde sich ja gegenseitig aufheben.

Ist schon richtig, die Mutter schuldet dem bei Dir lebenden Kind Unterhalt; Du schuldest dem bei der Mutter lebenden Kind Unterhalt. Es hebt sich auch nichts auf, da es sich jeweils um unterschiedliche Gläubiger/Schuldner handelt. Deshalb ist eine Verzichtserklärung nicht möglich.

ch befürchte nur das das Landratsamt, welches bei uns für die Hartz-4-Leistungen zuständig ist, darauf bestehen könnte das wir KU beantragen.

Das wird auch so kommen. Zumindest wird Auskunft über das Einkommen des jeweils anderen Elternteils verlangt, um die Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Das würde dann darauf hinauslaufen das wir beide von dem anderen Unterhalt verlangen müssen, von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bekämen, das wird dann mit unseren Leistungen verrechnet, und wir würden beide jeden Monat eine Rechnung der UVK bekommen.
In meinen Augen völliger Unsinn, aber ich traue den Ämtern alles zu.

Nicht unbedingt. Die Unterhaltsvorschusskasse kann vom Unterhaltsschuldner nur das zurück verlangen, was er nach Zivilerecht hätte zahlen müssen. Die Forderung geht auch nur insoweit an den Träger über.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2007 10:19
 Mapi
(@mapi)
Nicht wegzudenken Registriert

Da das mit den Kindern jetzt geklärt ist, und jeder von uns eins hat würde mich mal interessieren ob ich für meine Frau, oder meine Frau für mich Unterhaltspflichtig wäre. Das wäre ja wieder so eine Sache die sich gegenseitig aufheben würde.
Aber ich traue dem Amt zu das sie auch darauf bestehen werden das wir uns gegenseitig auf Unterhalt verklagen werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2007 16:22
 sky
(@sky)
Registriert

Das kommt darauf an, wie die ehelichen Verhältnisse geprägt waren. Worum geht es denn überhaupt: Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt. Grob kann man sagen, dass der Ehegatte Unterhalt zahlen muss, der mehr verdient.


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 18:39