Unterhalt für Sohn ...
 
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Unterhalt für Sohn - Mutter frisch verheiratet!

 
(@tuedeluet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich habe einen jetzt 8 jährigen Sohn. Meine Ex und ich waren nicht verheiratet, natürlich war ich unterhaltspflichtig u. habe teilweise gezahlt, zwischendurch durch Arbeitslosigkeit aber eine Zahlungspause gehabt!

Meine Ex teilte mir im Freudentaumel mit: Ich heirate übrigens nächten Monat und dein Sohn trägt seinen Namen, außerdem bist du nicht mehr unterhaltpflichtig!

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ich immer unterhaltspflichtig bleibe, egal was sie tut... außer er würde meinen Sohn adoptieren! Dem müsste ich aber ja zustimmen!

So... jetzt spricht sie mich gestern an, wie wir das nun mit dem Unterhalt machen wollen! ????

Ja, dachte ich mir.... jetzt nun doch wieder?

Sie will natürlich zum Anwalt gehen, wenn ich nicht zahle! Eigentlich hatten wir aber eine Regelung getroffen, nach der ich den Jungen 1x im Monat hole (sind über 200 km einfach Strecke) u. ihm dann noch die Dinge kaufe, die er an Klamotten etc. braucht! Da ich ja möchte, dass es ihm zugute kommt!

Vllt. hat jemand einen Denkanstoss..

Grüße,

tuedeluet


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 15:10
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie du geschrieben hattest bist du weiterhin zum KU verpflichtet, unabhängig von der Tatsache das du Ihm nebenbei was zukommen lässt (Klamotten etc.).

Auch die Umgangskosten sind von Dir zu tragen.

Das Theme KU zahlen und mal nicht würde ich sehr vorsichtig angehen...zwar wo kein Kläger da kein Richter ...das kann aber im Nachhinein böse ins Auge gehen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

...und dein Sohn trägt seinen Namen

In dieser Sache solltest du >dieses<, >dieses< und >dieses< Urteil lesen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:44