Hallo Bufo,
die Arge möchte das zwar gerne und fordert machenmal irgendwelche Gelder, hat aber kei nRecht irgendwas festzulegen udn darf auch selbst nicht klagen.
Also muß deine Ex dich aufforden ihr BU zu zahlen. Dabei muß aber auch erstmal festgesltelt werden, ob und wieviel ihr zusteht. BU über das dritte Lebensjahr hinaus gibt es in der Theorie nur noch, wenn die KM durch Umstände, die im Kind begründet liegen, nicht arbeiten kann. Die Arge scheint das derzeit gerne anders sehen zu wollen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo BUF02,
die Aussage von Tina kann ich nur bestätigen. Bei mir versucht die ARGE derzeit auch BU über das 3. Lebensjahr hinaus bei "unverheirateter Betreuung" zu fordern.
In Beantwortung habe ich die ARGE erst einmal darum gebeten mir die Rechtsgrundlagen für diese Forderung zu nennen mit der Anmerkung, dass ich keine zwingende "BU-Pflicht" über das 3. Lebensjahr eines Kindes aus einer "unverheirateten" Beziehung sehe.
Nun warte ich ab wie mir diese "SGB2-Behörde" darauf antwortet. Ich vermute, die stellen ggf. die Zahlung von BU in Rahmen des ALGII an die KM ein - mit der Empfehlung "privat" zu klagen... und dann wären wir ja bei den "Umständen, die im Kind begründet liegen". Der Kleine ist putzmunter 😉
Hi BUF02
...
Altersvorsorge 4% vom Brutto 101,67 €
Dann nimm bitte auch den Brutto - hier hast Du mit dem Netto gerechnet. Und denke daran, der so berechnete Betrag stellt eine Obergrenze dar - anerkannt werden aber nur tatsächlich geleistete Zahlungen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Zusammen,
bitte noch eine steuerliche Frage..., eine Sache muss ja mal abgeklärt werden...
nur nochmal zur Sicherheit: hast Du verstanden, was ich Dir zum §33a EstG gesagt habe?
Der Abzug von 640€ monatlich ist möglich für die Zeit, wo Du unterhaltspflichtig warst, also 4 Monate vor der Geburt im Juli 2008, sofern sie da nicht noch das ALGII hatte. 10*640 = 6400€, bringt eine zusätzliche Erstattung von ca 2200€.
Nach längerer Diskussion beharrt mein Steuerberater darauf, daß das Elterngeld der KM von meinen Unterhalt abgezogen wird, somit bleibt 340€ als anzügliches steuerliches Einkommen.
Hat er da recht?, ich habe keine Argumente mehr und keine Lust auf längeren Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Gruß
Uwe
Moin,
wenn Du den Unterhalt nach §33a EStG geltend machen willst, werden die Einkünfte und Bezüge des Empfängers vom Maximalbetrag von 7.680 Euro abgezogen, sofern sie 624 Euro im Jahr übersteigen.
Das stimmt. Zu den Bezügen zählt nicht der Sockelbetrag von 300 Euro des Elterngeldes, aber der übersteigende Betrag. Bezüge sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der Einkommensarten erfasst werden sowie nicht steuerbare oder für steuerfrei erklärte Einnahmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nach längerer Diskussion beharrt mein Steuerberater darauf, daß das Elterngeld der KM von meinen Unterhalt abgezogen wird, somit bleibt 340€ als anzügliches steuerliches Einkommen.
Ja wahrscheinlich ungefähr (Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt). Vielleicht LBM's 624/12 = 52€ noch drauf, also 392€.
Hallo Zusammen,
mittlerweile hat sich viel verändert, ich habe meiner Ex eine komplette Einliegerwohnung in meinem Haus eingerichtet und sie am 01.April dort eingezogen.
Da wir hier auf in einem kleinen Dorf wohnen muss sie ihren ALG2 Antrag bei der Gemeinde beantragen. Die Tante vom Amt war dann direkt zur Besichtigung da und hat es für gut befunden.
Zwei Tage später bekomme ich eine Rechtswahrungsanzeige von der Gemeinde, so ein vorformulierter Brief, dass sie nach dem SGBII Leistungen erbringen.
Dass ich nach dem bürgerlichen Recht zu den Unterhaltspflichtigen gehöre.
Es sind §33 Abs. 1 SGBII und die § 1580 und 1605 BGB mit aufgeführt.
Verwundert für mich ist dass nur meine Tochter und nicht meine Ex als unterhaltsberechtigte Person (UP) aufgeführt wird, wird das immer so gemacht oder wollen die nur meinen KU überprüfen? Ich zahle natürlich KU bzw. meine Ex zieht es direkt von der Miete ab mit den entsprechenden Verweis auf den Überweisungsträger, wir habe uns so darauf geeinigt, da wir uns gut verstehen.
Ferner heißt es in dem Schreiben das die UP durch eine RA vertreten wird, der die bestehenden Rechte vertritt.
Meine Ex hat nie einen RA beauftragt und hat auf Anfrage bei der Gemeinde (Arge) , die Auflage erhalten sich mittels einen RA an mich zu wenden.
Wie es aussieht ist die Schlacht wohl eröffnet. ich (wir) habe keine Lust mit endlosen Briefen und Auflistungen in Sachen Unterhalt fortzuführen.
Ist es Ratsam der RA vorab einen Vergleich anzubieten, und wird sich die Arge damit Zufrieden geben oder verlangen die vom RA eine komplette Auflistung der Berechnungen.
Meine Ex bekommt so um die 500€ vom Amt ich würde denen nach meinen Berechnungen ca 300€ anbieten, wie stehen da die Chancen, hat jemand Erfahrungen mit Vergleichen dieser Art?
Gruß
BUF02
Hallo BUF02,
vielleicht hatte ich das bisher falsch verstanden, aber Du hast wirklich keine Kreditbelastung für Dein Haus?
Und jetzt 410€ Mieteinnahmen von Ex? Und die 200€ bisherige Mieteinnahmen auch noch, oder fallen die jetzt weg? Irgendwie sind Deine Zahlen schwer zu fassen. Mag für die ARGE eine gute Strategie sein, aber mich verwirrt das.
Aber wenn ich jetzt mal rechne:
Netto 2200€
+ Steuerermaessig $33a 250€
+ Miete 200€
+ Miete 410€
+ angemessener Wohnert selbst 400€
- Fahrtkosten 330€
- Altersvorsorge 150€
- KU1 333€
- KU2 228
dann kommt da was um die 2400€ raus, oder hab ich was falsch?
Also kannst Du sehr wohl einfach die 770€ Mindestunterhalt zahlen?
Wo ist mein Fehler?
Hallo pappasorglos,
danke für deine Antwort.
Meine Haus ist Kreditbelastet, monatlich ca. 440€ ohne Tilgung, somit reduzieren sich die Mieteinnahmen um 220€.
Die Miete für meine kleine Laube Netto 200€ gehört Weiterhin zu meinen Einnahmen.
Wohnwert? das Haus ist zu 95% verschuldet.
Gruß
BUF02
Nagut, zieh ich in meiner Rechnung für eine "aggressive" Rechnung noch ab:
- dieses Zinsen 440€
- die Tilgung geschätzt 150€ (geht aber eigentlich nicht zusammen mit anderm Vetrag)
- die Steuerermässigung (250€, weiss und versteht Arge-Tante nicht)
- das halbe KG (82€ weil OLG Oldenburg mit Tabellenbetrag rechnet)
dann komm ich statt auf 2400€ immer noch auf 1482€ bereinigtes Einkommen nach KU, also 482€ über Selbstbehalt, und das ist etwa soviel, wie die Leistung der Arge zusätzlich zum KG und dem KU für die 3 Kinder.
Also wenn es selbst in dieser "aggressiven Rechnung" noch reicht, heisst die Antwort auf Dein Frage:
Wie es aussieht ist die Schlacht wohl eröffnet. ich (wir) habe keine Lust mit endlosen Briefen und Auflistungen in Sachen Unterhalt fortzuführen.
ganz eindeutig: einfach alles bezahlen, was die ARGE bezahlt, und vielleicht sogar ein bisschen mehr. Weil es wäre einfach blöd, die 640€ Steuerabzugsbetrag nicht auszunutzen.
