Hallo zusammen,
die Noch-Gattin meine LG hat schon während der Ehe, trotz der kleinen Kinder (jetzt 5 und 8 Jahre alt - leben bei der KM) ohne wirtschaftliche Not gearbeitet. beim Trennungsunterhalt wurden nur 50% ihres Gehaltes angerechtnet (weil überobligatorisch). Seit Anfang des Jahres mußten mein LG uns sie ja die Steuerklassen wechseln und nun bekommt sie für einen Halbtagsjob....man höre und staune....1.350 € netto.
Nun meine Frage, wir denn bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltes die Höhe des Gehaltes der KM auch in betracht gezogen ?
Ich meine, sie verdient ja verhältnismäßig viel und auch die Tatsache, dass sie schon während der Ehe, ohne wirtschaftliche Not arbeitete, müßte doch in Betracht gezogen werden...oder ?!
Ich habe bereits viel über die Anrechnung gelesen, aber meistens dreht es sich da ja um Einkünfte der Frauen, die so um 300 - 500 € pro Monat liegen.
Meiner Meinung nach, ist sie mit diesem Einkommen ja eingentlich schon in der Lage für sich selber zu sorgen....
Zuständig wird das OLG Celle..... - hat da jemand Erfahrung mit ?
Viele Grüße
Liko
Moin Liko,
mit dem OLG Celle habe ich einige bittere Erfahrung machen müssen. Nicht nur das Familienrecht betreffend.
Während des Trennungsjahres und auch danach ist das Einkommen bei so kleinen Kindern als überobligatorisch zu werten. Die Tatsache, dass die Ex auch während der Ehe gearbeitet hat und heute ein ordentliches Einkommen nachweisen kann, würde ich allerdings versuchen näher zu beleuchten. Eigentlich ist ihr Unterhaltsbedarf durch eigenes Einkommen gedeckt. Ob das OLG sich eurer Meinung anschließt, wage ich zu bezweifeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
danke für Deine Antwort, auch wenn mich Deine schlechten Erfahrungen mit dem OLG Celle nicht gerade fröhlich stimmen.... 😮
Tja, wo da der "Eigenverantwortungsgrundsatz" bleibt, muß ich wohl nicht fragen ?!
...die Hoffnung stirbt zu letzt.......
Eine Frage habe ich noch, die mir die ganzen Artikel im Internet auch noch nicht eindeutig beantwortet haben.....
Das die Einkommeseintwicklung Auswirkungen auf den KU haben ist mir klar, aber wie ist das mit dem nachehelichen Unterhalt für die KM ? Wird der Unterhalt auch immer wie neu berechnet ?
Liebe Grüße
Liko
Moin Liko,
die Erfahrungen mit dem OLG Celle kann ich substantiieren bedingt in der heutigen Zustellung des Urteils meinen Antrag auf Herabsetzung (Streichung) des nachehelichen Unterhaltes . Die sind ja so was von der Muffe gepufft die Richter da, das glaubst du schlicht nicht. Und ich dachte immer Köln ist schon heftig.
Guckst du >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
ich habe mir die Geschichte durchgelesen....- es ist der absolute Hammer!!!!
:gunman:
Ich bin schon eine ganze Weile auf dem Weg, mich von der Vorstellung
freizumachen, dass man mit einem "gesunden" und "logischen" Rechtsempfinden
eigentlich nicht ganz falsch liegen kann......
Kannst Du mir vielleicht noch nen Tipp zum Thema Gehaltsentwicklung und nachehelichem
Unterhalt geben ?
Bei meinem LG ist die Sach auch noch zusätzlich kompliziert, weil er in diesme Jahr ein ziemlich hohen Bonus erhalten, der in die Ermittlung des Unterhals ja einfließt...ist auch ok, aber was passiert, wenn er im nächsten ein viel geringern Bonus bzw. gar keinen bekommt.....wir der Unterhalt dann auch angepaßt.....?
Ich finde im Netz immer nur die Standardfälle, aber nix zu dieser Gehaltsvariante.....
Viele Grüße
Liko