Unterhalt für Kinde...
 
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Unterhalt für Kinder und Ehefrau

 
(@cat1510)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und schreibe nicht für mich, sondern für eine Freundin von mir. Sie lebt jetzt 1,50 Jahre getrennt. Sie hat zwei Kinder von 12 Jahren. Ein Kind ist zu 70% geistig behindert das andere leidet unter ADHS ( Aufmerksamkeits-Defizit-Sydrom mit Hyperaktivität).
Ihr Mann und sie haben , als sie sich getrennt haben einen notariellen Vertrag geschlossen wo einige finanzielle Angelegenheiten geregelt worden sind. Ihr Mann hat sich aber nicht daran gehalten und das Geld behalten was aber ihr zugestanden hätte einbehalten. So mußte meine Freundin jetzt Strafanzeige stellen, auf Anraten ihres Anwältin. Der Noch-Ehemann hat die Unterhaltszahlung ihr gegenüber ganz eingestellt, mit der Begründung sie könnte arbeiten gehen da keines der Kinder behindert oder erkrankt sei 😡 . Für die Kinder hat er bisher 582 Euro bezahlt. Seit März zahlt er 120 Euro weniger da er erneut Vater geworden ist. Meine Freundin erhält für ihren behinderten Sohn 210 Euro Pflegegeld, das muß sie sich als Einkommen anrechenen lassen meint ihr Mann, und deswegen brauche er keinen Unterhalt mehr zahlen. :question: Oder aber sie zahlt ihm 110 Euro, also die Hälfte vom Pflegebetrag an ihm. Meine Frage lautet: Sie hat zwei kranke Kinder, bekommt kein Pfennig Geld mehr für sich, sie muß mit 600 Euro im Monat auskommen. Davon muß auch noch die Miete bezahlt werden usw. Ist es richtig das Pflegegeld als Einkommen zählt? Auch das Sie überhaupt nichts mehr bekommt kann doch nicht richtig sein oder???:hallucine: Ich bräuchte ein paar Tips und vielleicht ein paar brauchbare Urteile!!!! :red: Liebe Dank

[Editiert am 2/3/2006 von Cat1510]

[Editiert am 2/3/2006 von Cat1510]


Cat1510

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2006 18:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Begrüße dich hier be Vater sein!!

Also das ist doch echt schon das allerletzte von diesem sogenannten Vater..Sorry..aber den sollten man..naja, lassen wir das mal lieber :knockout:

Denke der Nachweis über die Erkrankungen/Behinderungen der Kids dürfte da wohl das kleinste Problem sein.

Was ich aber erstmal deiner Freundin raten würde, wäre, sich einen kompetenten Rechtsanwalt(in) im Familienrecht auf zu suchen..und die jetzige RAin würde ich mal schnellstens in den wind schiessen...denn die scheint sich ja wahrlich nicht zu rühren..sie hat deiner Freundin angeraten Strafanzeige zu erstatten? ..und das wars was sie macht?

Die taugt wohl wahrlich nichts..

Da müßte von seiten des RA deutlich mehr passieren und da sind wohl deutlich mehr Möglickeiten.

Weiterhin sollte sie sich schnellstens an das JA wenden, wegen Unterhalt auch wegen eventuellem zustehendem UVG (Unterhaltsvorschuss) .. weiterhin wäre zu Prüfen bei deiner Freundin ob sie nicht Anspruch auf ALG 2 (Sozialgeld für sich u die Kids) hat, denn sicherlich wird sie den haben, da der "nette" KV und Ex ja keinen Unterhalt leistet...

Also erstmal neuer RA, zum JA und zur ARGE/Jobcenter und Anträge stellen!!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 18:53
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@JensB2001

die Kinder sind 12 Jahre ich denke da gibt es keinen UVG mehr?

Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 19:03
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Delphin

Ups!!!

Jo..das hab ich glatt überlesen...!!!!

Stimmt die Kids sind 12!!

Und UVG wird nur für max 72 Monate gezahlt oder bis zum erreichen des 12. Lebensjahres!

Stimmt, hast du vollkommen recht...

UVG ist somit nicht...

Aber notfalls kann ja auch das JA tätig werden in Sachen KU ... denke da jetzt an die Beistandschaft..allerdings wäre das Fordern von KU über einen RA nicht drin..beides geht nicht..nur entweder oder!

Danke für deinen Hinweis !

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 19:07
(@cat1510)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
liebe Dank für Eure Antworten. Jaja die liebe Anwältin, so etwas unmotiviertes wie diese gab´s selten. Ich gewinne auch allmählich den Eindruck das die nur das tut was sie muß. Ich kenn gewisse Abläufe wie etwas laufen sollte von meinem Mann, als seine Trennung/ Scheidung war. Als unsere Kinder geboren wurden mußten die Geburtsurkunden eingereicht werden, bzgl. Unterhaltsberechnungen. Bei meiner Freundin kam nichts vom gegnerischen Anwalt. Ihr Mann bestimmt im Moment was er zahlen muß, und nicht ein Anwalt. Ihr Anwältin meinte letztens nur lapidar: Nicht ich muß den Unterhalt ausrechnen sondern der Anwalt ihres Mannes: helau und aalf sag ich nur!!!!


Cat1510

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2006 19:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also da kann wirklich was mit der Anwältin stimmen wenn man das so ließt..

entweder hat die keinen Plan oder wirkliche keine Lust weil es zu anträngend werden kann und das ganze evtl eben nur über Beratungshilfe und PKH läuft..und da können manche RA`s schon mal etwas "faul" werden..
Also schleunigst wechseln..

Der KV kann da nicht mal so nach Lust u Laune bestimmen was er den zahlen möchte...

Ausser dem müßte das schon auch der RA deiner Freundin mal berechnen und natürlich Auskunft über das Einkommen und alles weitere einholen. Und natürlich letztendlich dann auch den Unterhalt fordern..der gegnerische RA muß da nur antworten..

Also hier wirklich mal schnellstens den RA wechseln..!!!!!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2006 21:46