Hallo ich habe eine Tochter für die ich Unterhalt zahlen sollte, ich war mit der Mutter nie verheiratet, habe auch sonst keine Frau Kinder, wie berechnet sich der Unterhalt für meine Tochter?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo Wolverine,
das ist eine reine Absprache zwischen Vater und Mutter. Es gibt als Richtline hierzu eine Düsseldorfer Tabelle. Dort kannst Du in Deiner Gehaltsstufe nachschauen wieviel Du zahlen mußt wenn Du so mit der Mutter keine Einigung findest. Mindestsatz sind € 192,00. Das geht bis unendlich hoch. Ab dem 6 Lebensalter kommt die erste Erhöhung und später noch eine Dritte. Zahlen muß Du bis Dein Kind die Ausbildung beendet hat und auf eigenden Beinen steht. Bis das Kind 27 Jahre ist bist Du Unterhaltspflichtig.
Gruß Young Daddy
Ah super, vielen Dank für die schnelle Hilfe. 😉 😀 :phantom:
Hallo,
vergiss aber nicht, dass du für max. 3 Jahre nach Entbindung zusätzlich verpflichtet bist, Erziehungsunterhalt an deine Ex zu zahlen. Da kommst du nicht drum herum. Auch wenn ihr NICHT verheiratet ward.
Viele Grüße
