Unterhaltsberechner
 
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Unterhaltsberechner

 
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
kennt jemand ein Programm (für den hausgebrauch) mit dem man den zu erwartenden regulären Unterhalt für Ehegatten und Kinder berechnen kann.
Gibts im WWW ein kostenloses Programm zum download?
:crash:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2004 14:09
(@romyh)
Registriert

Hallo MArtin,

für Kinder gibts feste Sätze. Bei Dir ist die Düsseldorfer Tabelle ausschlaggebend. Guck mal hier im Forum umher oder im Lexikon unter Kindesunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt kenne ich mich nicht so aus. Da gibt es auch komplizierte Rechnungen.
Nimm Dir mal die Zeit und durchforste den Punkt "Unterhalt" hier im Forum. Da findest Du, glaube ich ne Menge, auch was das Thema Selbstbehalt etc. angeht.

Liebe Grüße Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 15:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

kostenfrei gibt es das nicht. Du kannst unter http://www.michael-brinkmann.de/ ein Excel-Sheet erwerben.

Die Unterhaltsberechnung als solches ist eigentlich kein Hexenwerk, wenn man die Methodik drauf hat. Gib deine Zahlen hier rein und wir rechnen dir das beispielshaft vor.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 17:35
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

Also ich hätte gerne mal gewusst wie hoch der Kindes- und Ehegattenunterhalt bei einem Nettoeinkommen von monatlich ca. 950 -1000 € (Halbtagsjob) + 154 € Kinmdergeld (Sohn Paul lebt bei mir) ist. Desweiteren hätte ich eventuell Wohnvorteile, da ich mietfrei in einer Wohnung meiner Eltern lebe.
:yltype:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2004 18:56
(@Melly)

Hallo Martin,

etwas wenig Infos.

Wer verdient die 1000 Euro?
Soll das Kind weiter bei Dir leben?
Wenn das Dein Verdienst ist, was hat die Mutter denn an Einkommen?
Dreht sich das um den unterhalt den die Mutter zahlen soll, oder Du an Mutter abdrücken mußt?
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 19:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

wenn ich recht erinnere, ist ein Kind bei dir und eines bei der KM!?

Dein Netto setzen wir mal mir 1.000 € an und dann auch noch Weihnachts-/Urlaubsgeld in Höhe eines Nettos.

1.000 * 13 / 12 = 1.084 € durchschnittliches Monatsnetto
abzgl. 5 % Arbeitnehmerpauschale = 54,20 €
verbleiben 1.029,80

abzgl. Betreuungspauschale bzw. tatsächliche Betreuungskosten für das bei dir lebende Kind

verbleiben xxx €

Da ist weder für KU noch für EU Luft, egal ob Ex arbeitet oder nicht. Spannend könnte die Betrachtung sein, wenn deine Ex erwerbstätig ist und wesentlich mehr verdient als du. Dann könnte sie u.U. zu EU verpflichtet werden.

Der KU ist von jedem Elternteil separat zu leisten. Eine Verrechnung ist nur mit Zustimmung beider Eltern statthaft. KG ist kein unterhaltsrelevantes Einkommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 19:22
(@salsero_65)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

kostenfrei gibt es das nicht. Du kannst unter http://www.michael-brinkmann.de/ ein Excel-Sheet erwerben.

Die Unterhaltsberechnung als solches ist eigentlich kein Hexenwerk, wenn man die Methodik drauf hat. Gib deine Zahlen hier rein und wir rechnen dir das beispielshaft vor.

DeepThought

Hallo DeepThought,
würde gerne auf dein o.g. Angebot dich ansprechen.
Folgende Daten liegen bei mir vor bzw. es gibt noch ein paar Unklarheiten.
Für eine Beispielrechnung wäre ich sehr dankbar!!!

Berechnung der Unterhaltsverpflichtung
gegenüber der Mutter meines nichtehelichen Kindes

Mutter ledig, ohne Einkommen, wohnt mit Kind im Elternhaus, keine Mietbelastung
Kind geb. 13.3.2002

Meine Situation:
Im Dez. 2001, während der Schwangerschaft, wurde eine Eigentumswohnung erworben,
die ich nun alleine nutze wird. Die KM zog im Aug 2002 aus.
Eine Finanzierung mit monatl. Schuldenabtrag von 550€ besteht.
Sind dies anrechenbare Schulden die in Abzug vom Nettoeinkommen
gebracht werden können?

Mein Bruttoeinkommen liegt oberhalb der Grenze für die Pflichtversicherung, daher wird vom angegebenen Nettoeinkommen noch die Krankenversicherung, etc. anteilig abgezogen.
Gilt der verbleibende Auszahlungsbetrag nach Abzug der Versicherungsbeiträge als Nettoeinkommen (ca. 2500€) ?

Arbeitsaufwendung Fahrt zur Arbeit 45km (einfache Strecke) an 230 Arbeitstagen
Wieviel Cent wird pro km angesetzt?

Selbstbehalt gegenüber KM 1000€ (oder höher? ; Bedarfskontrollbetrag 1150€)

Hoffe auf eine Antwort die ich verstehe 😉

Schöne Grüße
Andreas


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2004 20:16