Unterhalt für Ex we...
 
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Unterhalt für Ex wegen Krankheit?

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich sehe das mit der expliziten Gültigkeitsende am 31.12.2011 etwas anders.

Ehegattenunterhaltsvereinbarung zwischen KV und KM, gültig vom 01.02.10 bis zum 31.12.2011
...

Im Dezember 2011 wird dann im Voraus für Unterhalt Januar 2012 der Betrag über 375 € unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt.

...

Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.

Ich erkenne daraus nicht, das sich beide Parteien geeinigt haben das der Unterhalt ab januar 2012 gänzlich wegfällt, nur das er dann neu berechnet wird.

Nichts desto trotz hat das Teil keine wirkliche Rechtskraft und ist nicht vollstreckbar. In einem Prozeß müßte dann der Unterhaltsanspruch geklärt werden. Allerdings kann dann dieser Wisch auch als Richtungsweisend genommen werden, wenn es darum geht, was beide parteien bereit sind zu "geben".

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:20
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Wie sehr ihr denn diese Passus:

"Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt."

Es legt doch an sich fest, dass die gesetzliche Regelung greifen soll.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 15:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Wie sehr ihr denn diese Passus:

"Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt."

Es legt doch an sich fest, dass die gesetzliche Regelung greifen soll.

Ja, tut es. Allerdings bleibt es dabei, das es sich hier nur um eine Erklärung zwischen euch beiden handelt und nicht um eine vollstreckbare Regelung durch Notar oder Gericht.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 15:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Und genau das liegt in Eurem Fall hier vor.

Zur Info:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht zwingend ein "beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft".
Notarpflicht besteht nur für den Fall, dass Regelungen zum Güterrecht (Zugewinn) oder Versorgungsausgleich getroffen werden.
(dennoch ist die Empfehlung, solche Regelungen über einen Notar machen zu lassen, sicherlich korrekt)

Allerdings kann dann dieser Wisch auch als Richtungsweisend genommen werden, wenn es darum geht, was beide parteien bereit sind zu "geben".

Das sehe ich genauso, da aber keine Regelungen für den Fall der Arbeitsreduzierung auf Null Stunden angeführt werden, ist nicht vorhersehbar in welche "Richtung" dieser Wisch in den Augen eines Richters weist ...

Ob Haydar zwingend auf einen Gerichtsentscheid drängen sollte, hängt m.E. im Wesentlichen davon ab, was Ex - analog Michael´s Frage - fordert und wie sich die seinerzeitige bzw. heutige Berechnungsgrundlage zum Unterhalt darstellt.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 15:25
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Ich lese hier raus, dass ich es darauf ankommen lassen sollte!

Ich habe zwischenzeitlich mit dem Anwalt telefoniert, er hat mir empfohen, noch bis Ende 2012 375 €/Monat zu bezahlen und in der neuen Vereinbarung das Thema mit der Krankheit rauszulassen.

Was denkt ihr?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!!

Viele Grüße

haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 15:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Haydar,

Dein Anwalt ist Deine formale Rechtsvertretung. Also solltest Du ihm in der Hinsicht schon vertrauen.

Wenn ihr eine weitere "Vereinbarung" abschließen wollt, lass diese von Deinem Anwalt ausarbeiten und danach gehst Du mit Deiner Ex zum Notar und lässt es amtlich machen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 15:38
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Sie will den Unterhalt aufgrund der Einkommensdaten aus 2011 neu ausrechnen.

Das bedeutet, ihre Gehaltszettel Jan-März und danach das Krankengeld und mein Einkommen das sich im Vgl. zu 2009 um ca. 20% erhöht hat.

Ich habe ihr sogar vorgeschlagen, bis Juli 2013 375 € zu zahlen, wenn sie auf weiter gehenden Unterhalt verzichtet.

Ich wollte das Risiko, dass sie sich die nächsten Jahre krank meldet und ich zahlen muss aus der Welt schaffen, aber das akzeptiert sie nicht.

Das was sie fordert, ist mir zu viel, da würde ich es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und das Thema vor Gericht bringen!

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 15:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Haydar,

ihre Forderungen sind auf keinen Fall akzeptabel.

Dein Vorschlag klingt da schon eher vernünftig und großzügig zugleich.

Ich teile Deine Befürchtung, dass sie weiterhin auf "krank" machen wird.

Ich würde es wohl auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 15:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich habe ihr sogar vorgeschlagen, bis Juli 2013 375 EUR zu zahlen, wenn sie auf weiter gehenden Unterhalt verzichtet.

Nochmal: Wenn sie tatsächlich krank ist, bringt Dir ein solcher Verzicht gar nichts. Eine solche Vereinbarung wäre zu Lasten Dritter.

Das was sie fordert, ist mir zu viel, da würde ich es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und das Thema vor Gericht bringen!

Wenn keine Verhandlungsbereitschaft vorhanden ist, dann wäre der Weg vor Gericht sicherlich der Sinnigste.
Einfach so weiter zahlen, würde die Streitigkeiten vermutlich lediglich aufschieben.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 15:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hayder,

Eins muss ich noch ergänzen, meine Ex hat einen neuen Freund ich sage mal seit mindestens 1,5 Jahren. Er war am Geburtstag meiner Ex, am Vatertag und am Familiengeburtstag unserer Tochter da. Ist das nicht bereits eine verfestigte Beziehung?

auch wenn es hier wieder gegenläufige Kommentare geben wird, solltest Du über Deinen Anwalt auch die Verwirkung prüfen lassen, bzw. die Reduktion auf Grund des Tatbestandes. Nach spätestens 2 Jahren ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen. Das bedeutet, das der neue Lebenspartner "zuständig" wird. Seine finanzielle Leistungsfähigkeit ist dabei nicht von Belang. Wie gesagt, dies kann eine Möglichkeit darstellen, bedarf aber Beratung durch Deinen Anwalt. Gruß Ingo

§ 1579 BGB
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
...
2.

der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 16:03




(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Ich werde mal abwarten, was sie zu meinen Vorschlag (375 € bis Dez. 2012 und für 2013 sehen wir weiter) sagt. Da sie aktuell nicht arbeitet, müssen wir auch keine Passi wegen Gesundheit mit aufnehmen.

Man müsste das Thema mit Unterhalt für 2013 offen lassen, damit man keine "Bereitschaft zu geben" interpretieren kann.

Ich weiss nur nicht wie ich das mit dem Notar argumentieren soll.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 16:53
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

guten Abend
was ich hier nicht ganz verstehe ist Scheidung 2008 KM hat 16 Stunden in der Woche gearbeitet und jetzt 3 Jahre nach der Scheidung kommt plötzlich eine Erkrankung der KM !kann dies 3 Jahre nach der Trennung  ein Unterhaltsanspruch rechtfertigen ???
Diese Krankheit wurde 3 Jahre nach der Scheidung festgestellt und spielt Unterhaltsrechtlich doch kein Rolle, keine Erkrankung aus der Ehe keine ersichtliche  Erkrankung wegen der Betreuung des Kindes.
Mit welcher Begründung aus dem Unterhaltsrecht soll hier eine Anspruch auf Unterhalt bestehen???
Gruß Guru


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 23:11
 elwu
(@elwu)

"kann dies 3 Jahre nach der Trennung  ein Unterhaltsanspruch rechtfertigen"

Kurz gesagt: unter Umständen ja. Aber mal langsam. Stell' bitte das Schreiben der Gegenseite anonymisiert hier ein.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 23:27
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Ich muss ergänzen, dass sie bereits während der Trennungszeit bei einem Psychologen/Psychoanalytiker und einer Mutter-Kind-Kur war.

Sie hat seit unsere Tochter ca. 1,5 Jahre alt war gearbeitet, bis Januar 2010 12h/Woche, ab Februar 2010 wohl bis Februar 2011 16h/Woche und seit dem ist sie wohl krankgeschrieben.

Ich denke mal, die Aufforderung ein Schreiben hier einzustellen, war an mich gerichtet. Sobald ich was habe, melde ich mich dazu.

Meine Ex war immer sehr tough und hat sich immer durchgebissen. Dass sie es jetzt nicht schafft 16 h/ Woche zu arbeiten, fällt mir schwer zu glauben. Es ist aber egal was ich glaube, ich habe dieses Schreiben unterschrieben und muss nun dafür gerade stehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2011 00:59
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

*ich habe dieses Schreiben unterschrieben und muss nun dafür gerade stehen.*
würde ich nicht sagen , aber einfacher hast du dir es nicht gemacht.....
wie schon gesagt eine Verbindichkeit hat dein schreiben wohl eher nicht....

viel viel Glück


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 10:23
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich hatte gerade ein Telefonat mit meiner Ex.

Die Zwischenschritte spare ich mir und komme gleich zum Ergebnis:

Unterhalt wie bisher bis Ende 2012 (375 €/Monat) und von Januar bis Juli 2013 200 € um unserer Tochter das Eingewöhnen in die Schule zu erleichtern.

Ich habe gesagt, wir vereinbaren genau das, und wenn sie darüber hinaus noch Unterhalt haben will, dann reden wir dann darüber und falls wir uns nicht einigen können, dann gehen wir vor Gericht.

Ich habe mal ausgerechnet, diese Vorgehensweise würde mich 5.525 € kosten, dem stehen potentielle Anwaltskosten und das Risiko mit der Krankheit gegenüber.

Ich finde es auch gut, dass unsere Tochter das erste Jahr noch unterstützt wird, dem steht das Risiko gegenüber, dass sie irgendwann argumentiert, ich hätte ja im ersten Jahr gezahlt und hätte damit mein Einverständnis gegeben, dass sie nicht in den Hort oder auf die Ganztagsschule gehen braucht.

Würde mich über kritische Anmerkungen freuen!!

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Haydar


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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2011 12:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HA,

anscheinend lässt Du Dich von Deiner Ex nach Belieben um den Finger wickeln - gestern war er Unterhaltsgrund noch "Krankheit"; jetzt ist es plötzlich das "Eingewöhnen in die Schule." Was kommt als nächstes?

Kinder gehen in Schulen und lernen dort; der normalste Vorgang der Welt. Sie sind dort von Montag bis Freitag von (mindestens) 8 bis 12 Uhr plus Schulweg; Deine Ex hätte also schon allein in diesem Zeitfenster lässig 20 Stunden Zeit für eigene Erwerbsarbeit. Und auch die Hausaufgaben, die irgendwann kommen, müssen die Kinder machen und nicht die Mütter. Überdies kannst Du auch Dich selbst in die Betreuung einbringen.

Hier im Forum (und draussen im richtigen Leben) gibt es Legionen von AE-Müttern, die einen Vollzeitjob haben und deren Kinder deswegen trotzdem nicht tot umfallen. Mich persönlich würde diese Argumentation so wenig überzeugen wie alle anderen zuvor.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.12.2011 13:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Du damit leben kannst, dann ist das prinzipiell ok. Nur sieh zu, dass ausschliesslich die beagten Zahlen und Zeiträume in der Vereinbarung stehen, die alte Vereinbarung (die war ja teilweise unbefristet) hingegen mit der neuen Vereinbarung abgeändert bzw. aufgehoben wird und auch keinerlei Ausnahmen formuliert werden. Oder anders, stelle Deinen Vorschlag hier ein und lass uns gemeinsam mal drüber schauen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 13:30
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Moin,

so stelle ich mir das vor:

Unterhaltsvereinbarung zwischen N. und KV für den Zeitraum Februar 2012 bis Juli 2013:

Durch diese Vereinbarung entfällt die vorherige vom Januar 2010 ersatzlos.

Herr KV zahlt von Februar 2012 bis einschließlich Dezember 2012 monatlich 375 €.

Um Tochter den Schuleinstieg zu erleichtern zahlt Herr KV bis einschließlich Juli 2013 monatlich 200 €.

Darüber hinaus werden keine Verabredungen getroffen.

Realnamen entfernt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2011 13:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Unterhaltsvereinbarung zwischen N. und KV für den Zeitraum Februar 2012 bis Juli 2013:

Durch diese Vereinbarung entfällt die vorherige vom Januar 2010 ersatzlos.

Herr KV zahlt von Februar 2012 bis einschließlich Dezember 2012 monatlich 375 €.

Um Tochter den Schuleinstieg zu erleichtern zahlt Herr KV zahlt von Januar 2013 bis einschließlich Juli 2013 monatlich 200 €.

Darüber hinaus werden keine Verabredungen getroffen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 14:06




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