Unterhalt für Ex we...
 
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Unterhalt für Ex wegen Krankheit?

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(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Die Unterhaltsvereinbarung mit meiner Ex endet im Januar. Nun haben wir eben telefoniert und sie hat mir eröffnet, dass sie seit März 2011 krank ist und seit April Krankengeld bezieht. Sie hat wohl irgendwas mit der Psyche, sie geht wohl im Januar auch 6 Wochen auf Mutter-Kind-Kur.

Unsere Tochter ist sechs Jahre alt, wir sind seit Oktober 2008 geschieden, wir hatten eine Vereinbarung, nach der sie 16 h die Woche arbeitet.

Wie ist denn hier die Rechtslage, kann es passieren, dass ich ihr mehr Unterhalt als bisher zahlen muss, weil sie sagt, sie ist psyhisch nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt zu verdienen??

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Haydar


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2011 23:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Seit wann besteht denn die Trennung bzw. seit wann wird Unterhalt an die Ex gezahlt? Welche Art Unterhalt (EU oder BU) wird geleistet? Die Rechtssprechung unterscheidet hier, die Gesetze selbst helfen nicht weiter. Stöber mal in der Urteilsdatenbank "Unterhalt" betreffend nach. Da gibt es einige Urteile/Beschlüsse und dem entsprechend auch Agrumentationen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2011 23:57
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Moin,

wir haben uns im Januar 2007 getrennt und wurden im Oktober 2008 geschieden. Ich bezahle seitdem Unterhalt, wir haben eine Vereinbarung aufgesetzt, in der wir die Unterhaltsart nicht spezifiziert haben. Was ist denn der Unterschied zwischen EU und BU?

Vielen  Dank und viele Grüße

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 00:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

BU = Betreuungsunterhalt wird fällig, wenn aus Kinderbetreuungsgründen eine Erwerbstätigkeit unzumutbar ist bzw. nicht erwartet werden kann.

EU hingegen hat den Hintergrund, dass ehebedingte Nachteile (Rollenverteilung etc.) ein sofortiger oder auch letztendlicher Berufseinstieg unbillig wäre. Da spielt zwar auch die Kinderbetreuung (rückwärtsgewandt) eine Rolle, nur liegt sie dann nicht mehr als Agrument vor, da die Kinder z.B. längst volljährig sind.

Zahlst Du also Unterhalt an Exilein, weil sie so ein armes Ding ist, oder weil sie die Kinder betreut? Denn - 3 Jahre nach der Scheidung sollte das eigentlich klar sein. Will sie nicht arbeiten - oder kann sie nicht? Und wenn nicht - warum?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 00:12
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Moin,

dann handelt es sich definitiv um BU, denn sie hat während der gesamten Ehezeit gearbeitet. Seit unsere Tochter 3 Jahre alt ist arbeitet sie 16h/Woche. Unsere Vereinbarung hat den Status Quo bis Januar 2012 (seit Januar 2010) festgeschrieben, ich zahle 375 € und sie arbeitet 16 h/Woche und kümmert sich ums Kind. In dieser Vereinbarung hatten wir auch reingeschrieben, dass sie an Februar 2012 20h arbeiten wird, soweit ihre Gesundheit es zulässt.

Und, o Wunder, heute eröffnet sie mir, dass sie krank ist und im Januar aud Mutter-Kind-Kur gehen wird.

Ich bin im Moment völlig aus dem Tritt, ich habe mit so was gar nicht gerechnet. Meiner Meinung nach will sie so lange es geht so viel Geld wie es geht von mir auspressen.

Ich habe während eines Großteiles der Ehezeit studiert und wir haben uns ca. 1,5 Jahre nachdem ich eine Arbeit hatte getrennt. Sie denkt ich war nur mit ihr verheiratet, um mir das Studium finanzieren zu lassen, daher der Wunsch, möglichst viel Geld zu kriegen.

Wie gehe ich denn damit um? Wie stehen meine Chancen, aus der Sache rauszukommen? Ich dachte eigentlich, dass die Unterhaltszahlungen bald zu Ende sein würden.

Bin ratlos!!

Viele Grüße

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 00:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich bin im Moment völlig aus dem Tritt
...
Bin ratlos!!

Na dann hat mich mein erster Eindruck nicht getäuscht. :xmasbg: (Smilie passend zum Kalendar)

zum Thema:

dann handelt es sich definitiv um BU, denn sie hat während der gesamten Ehezeit gearbeitet.

Nein, das Gegenteil wäre zu vermuten. Während der Ehezeit inkl. der Kinderbetreuung hat sich eine Erwerbstätigkeit als möglich herausgestellt. Das kann sich zwar nach der Trennung aus kindbezogenen Gründen ändern, scheint aber bei Dir/euch nicht der Fall gewesen zu sein. Das Kind wird älter, die Frau stockt scheinbar nicht nur nicht auf, sie wird krank. Das bedeutet eigentlich, dass kein Krankenunterhalt drinne ist. Die Krankheit hat erst nach der Ehe eine Bedeutung erhalten, also ursächlich losgelöst von der Ehe.

Sollte die Kindererziehung ursächlich sein, stellt sich die Erzihungseignung als Frage. Wer vom Kindererziehen krank wird, hat den "Job" verfehlt.

Lass Dich also von Deinem Fahrplan nicht abbringen. Sehe es erst einmal gelassen, bis handfeste Agrumente geäussert werden, die auch überprüft werden können. Im Moment sehe ich da nix. Du könntest aber mal die Unterhaltsvereinbarung (Vergleich, Beschluss oder sonstwas) anonymisiert hier einstellen - oder falls bereits geschehen - verlinken.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.12.2011 00:43
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Eins muss ich noch ergänzen, meine Ex hat einen neuen Freund ich sage mal seit mindestens 1,5 Jahren. Er war am Geburtstag meiner Ex, am Vatertag und am Familiengeburtstag unserer Tochter da. Ist das nicht bereits eine verfestigte Beziehung?

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 00:45
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Moin,

hier der Text der Vereinbarung:

Ehegattenunterhaltsvereinbarung zwischen KV und KM, gültig vom 01.02.10 bis zum 31.12.2011

Wir, KM und KV haben uns geeinigt, dass KV an KM für Ehegattenunterhalt monatlich im voraus über 375 € bis zum 31.12.2011 zahlen wird und bis dahin wird keine Abänderung des Betrags für Ehegattenunterhalt stattfinden.

Der Unterhaltsbetrag über 375 € setzt sich gemäß der Unterhaltsberechnung der Anlage 1 zusammen.

Im Dezember 2011 wird dann im Voraus für Unterhalt Januar 2012 der Betrag über 375 € unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt.

KM wird unmittelbar nach Unterzeichung der Ehegattenvereinbarung sich um die Aufstockung der Arbeitszeit von 12h auf 16h pro Woche bemühen.
Sollte es KM aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein ihre Wochenarbeitszeit bereits im Februar 2010 auf 16h/Woche aufzustocken, erhält sie für Februar 2010 einen zusätzlichen Unterhalt in Höhe von 63,00 €.

KM wird, wenn ihre Gesundheit und die Kindesunterbringung es zulassen, ab Anfang/Mitte 2012 die Arbeitsstunden auf 20h/Woche aufstocken.

Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.

Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt.

Eine Abänderung, d.h. Reduzierung der Arbeitsstunden auf evtl. 12h/Woche wird problemlos akzeptiert, wenn KM bis Ende 2011 aus gesundheitlichen
Gründen dauerhaft nicht weiter 16h/Woche arbeiten kann.

Auch sind wir uns einig, dass eine Abänderung erfolgen wird, wenn KV erneut Vater wird.

Haydar


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 00:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Allen Ernstes, was hat dieser ganze gesundheitliche Kram in einer Unterhaltsvereinbarung zu suchen? Das provoziert doch regelrecht den gegenwärtigen Auftritt Deiner Ex !! Genau darauf steuert sie sit einem 3/4 Jahr zu. Wohl überlegt und planmässig.

So, wie ich es sehe, hast Du Dich über dem Rahmen des BGB hinaus verpflichtet, für Eventualitäten wie Krankheit einzuspringen. Deine einzige Hoffnung ist m.E. ein amtsärztliches Attest (wahrscheinlich auf Deine Kosten), welches hoffnungsweise belegt, dass die Ex durchaus arbeitsfähig ist. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Richter Dir diese Vereinbarung berechtigter Weise um die Ohren haut.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.12.2011 01:06
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
ich glaube ehrlich gesagt nicht das dieser Vertrag Wasserfest ist, aber wie kannst du so einen Mist Unterschreiben.Hier ist eigentlich für jeden Fall gesorgt sollte es nicht möglich sein * wenn ihre Gesundheit und die Kindesunterbringung es zulassen* bist du wahnsinng (sorry) aber sollte dieser Vertag Wasserfest sein sehe ich schwarz.
Unsere Gerichte gehen im Einzelfall in diesem Kindesalter schon von einer Erwerbspflicht bis zu 80% aus.
m.e bist du mit dieser Verpflichtung weit unter deinen Möglichkeiten geblieben,aber deine EX wir es freuen.....

Gruß Guru


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 07:38




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Haydar,

diese "Vereinbarung" wirkt allerdings merkwürdig. Es handelt sich hierbei um etwas selbsterstelltes und nicht um eine notarielle Vereinbarung, oder? Deshalb auch wieder mein Rat, solche Dinge wirklich nur beim Notar erstellen zu lassen, damit das Vertragswerk auch einer eingehenden juristischen Prüfung stand hält.

Und ja, auch das Zusammenleben mit dem Next kann sich spätestens nach 2 Jahren auf den nachehlichen Unterhalt auswirken, ihn sogar verwirken lassen.  Sind Kinder im Haushalt ist es allerdings fraglich, ob eine Reduktion erfolgen kann. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 12:32
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

als ich das unterschrieben habe war ich total durch den Wind, ich hatte bis zu 5!! Gerichtsverfahren gleichzeitig laufen. ich hatte meine Tochter fast ein Jahr nicht mehr gesehen, kurz ich hatte damals einen anderen Focus.

Heute würde ich so was auch nicht mehr unterschreiben.

Die Frage ist jetzt eher, wo kann ich ansetzen, wie komme ich da möglichst heil raus.

Würde mich freuen, wenn ihr Anregungen für mich hättet.

Vielen Dank und viele Grüße

haydar


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 13:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

kannst Du bitte kurz die Frage beantworten, ob es sich um irgendetwas selbst Verfasstes auf nem Schmierzettel handelt oder ob hier ein notarieller Vertrag vorliegt? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 13:17
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hi,

das ist nichts notarielles, das haben wir gemeinsam so aufgesetzt.

Vielen Dank!!

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 13:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

das ist nichts notarielles, das haben wir gemeinsam so aufgesetzt.

die Bestandskraft diese "Regelung" geht dann aus meiner Sicht aber gegen null. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 13:57
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hi Ingo,

woran machst Du das denn fest?

Das ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Natürlich gibt es Dinge, die man so oder so interpretieren kann.

Vielen Dank!

Haydar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 14:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Nun haben wir eben telefoniert und sie hat mir eröffnet, dass sie seit März 2011 krank ist und seit April Krankengeld bezieht. Sie hat wohl irgendwas mit der Psyche, sie geht wohl im Januar auch 6 Wochen auf Mutter-Kind-Kur.

Hat Deine Ex eigentlich was von Dir gefordert? Falls: Ja - was?

woran machst Du das denn fest?

Wenn Du Dich aber nicht mehr daran hältst, dann bleibt Deiner Ex nur der Weg vor ein Gericht. Dort werden aber u.U. andere Maßstäbe angelegt, was für Dich ein Vorteil sein könnte.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Haydar,

das ist nichts notarielles, das haben wir gemeinsam so aufgesetzt.

Eine andere Aussage hätte mich jetzt auch verwundert.
So weiche Formulierungen sind entweder selbst gestrickt oder stammen vom Gesetzgeber ...

Wie ist denn hier die Rechtslage, kann es passieren, dass ich ihr mehr Unterhalt als bisher zahlen muss, weil sie sagt, sie ist psyhisch nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt zu verdienen??

Euer Schmierzettel gilt explizit bis zum 31.12.11.
Die Aussagen zu 2012 verbessern Deine Ausgangssituation zwar nicht wirklich, decken aber den eingetretenen Fall, dass Exilein gar nicht arbeitet, nicht ab.

Insofern wäre aus meiner Sicht schlichtweg neu zu verhandeln oder ggf. vor Gericht zu streiten (und was da raus kommt, kann hier keiner vorhersagen).

Da Madame derzeit krankheitsbedingt nicht arbeitet, wäre eine notarielle Vereinbarung für die Zukunft derzeit auch nicht wirklich wasserdicht hinzukriegen.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Haydar!

Das ist eine übereinstimmende Willenserklärung.

...welche bis Jahresende befristet ist. Danach werden die Karten neu gemischt, zumal Eure Vereinbarung nicht wirklich "rechtskraft" hat.
Wenn KM nun der Meinung ist, weiterhin Unterhalstberechtigt zu sein, muss sie erst mal ihren Anspruch melden und belegen.
Im Zweifelsfall muss eben ein Gericht entscheiden, ob ihr Anspruch, wenn ja in welcher Höhe, gerechtfertigt ist.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Haydar,

aus Wiki:

Beurkundungen können in Deutschland nur durch Notare vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat besonders risikoreiche oder juristisch komplizierte Rechtsgeschäfte einer Beurkundungspflicht unterworfen, damit durch Einbeziehung eines Notars sowohl den Beteiligten eine Beratung zugute kommt als auch rechtliche Risiken von vorneherein ausgeschlossen werden können.

> Und genau das liegt in Eurem Fall hier vor.

Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte sind in den Gesetzen abschließend aufgezählt. Dazu gehören der Grundstückskaufvertrag (§ 311b Abs. 1 BGB), die Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung (§ 311b Abs. 3 BGB), das Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 Satz 1 BGB), der Ehevertrag (§ 1410 BGB)

Ich würde es hier auch auf den gerichtlichen Streit ankommen lassen. Ich sehe keine Bindungswirkung durch Eure Vereinbarung. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:06




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