Hallo,
ich lebe in Scheidung und habe zwei Kinder, die bisher beide bei der Mutter gelebt haben und für die ich auch Unterhalt bezahlt habe. Jetzt ist das eine Kind zu mir gezogen.
Die Mutter ist jetzt der Ansicht, dass ich für das Kind jetzt kein Unterhalt mehr zahlen muß, aber noch für das Kind was bei ihr lebt. Ich bin aber der Meinung, das sich die Unterhaltsansprüche jetzt gegeneinander aufheben, weil beide Elternteile unterhaltspflichtig für das jeweilige Kind sind, das bei dem anderen Elternteil lebt.
Also unterm Strich: Meine Ex bekommt nicht wie bisher Unterhalt für zwei Kinder + 2x Kindergeld, sondern keinen Unterhalt mehr und nurnoch das Kindergeld für ein Kind.
Bin ich im Recht?
Im voraus schon mal vielen Dank für die Antworten.
Hallo,
im Prinzip schon, zu bedenken ist allerdings das Alter der Kinder und die dazugehörige Altersstufe.
So einfach verrechnen geht auch nicht. normalerweise müsste sie dir und dir ihr überweisen...ich weiß nicht ob man das "vertraglich" festhalten kann, ds nichts gezahlt wird.
gruß, Romy
Hallo und willkommen im Forum auch für alleinerziehende Väter.
Du irrst dich.
Die Unterhaltsansprüche der Kinder haben nichts miteinander zu tun und sind daher getrennt voneinander zu betrachten.
Deine Frau ist jetzt dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das bei dir lebt. Ist bei ihr nichts zu holen, und das Kind ist noch keine 12 Jahre, kannst du eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragen.
Ku ist für die Kinder und schließlich kann dein anderes Kind nichts dafür, das ein Kind bei dir lebt.
Gruß
Thomas
Ist bei ihr nichts zu holen, und das Kind ist noch keine 12 Jahre, kannst du eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragen.
Hey!
Du meinst:
Wenn das Kind sdas bei ihm lebt, noch keine 12 J ist, das er dann beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen kann....
Die "Unterhalts"-Beistandschaft kann er auch einrichten lassen wenn das Kind älter als 12 ist..das würde dann nur heißen das das JA die Ansprüche bei der KM geltend machen würde..
Letztendlich sind aber wie schon hier gesagt wurde, die Unterhaltsansprüche der Kinder getrennt zu sehen..
Gegeneinander verrechnen ist ansich nicht möglich..
Fordert nun die KM für das bei ihr lebende Kind KU, und bist du insofern leistungsfähig, mußt du KU auch leisten...
Was nicht ausschließt, das du ebenfalls für das bei dir lebende Kind von der KM ebenfalls KU fordern kannst...
Allerdings wäre die KM hier nicht leistungsfähig, würdest du leer ausgehen, müßtest aber wie gesagt den KU für das andere Kind leisten...
Ein Verrechnen, wie du denkst, wäre ausgeschlossen...offiziell
Sprecht ihr untereinader das allerdings anders ab, u funktioniert das auch, wäre das ja ansich kein Prob....außer aber es kommen noch offiezielle Stellen mit ins Boot, dann wäre so eine "Absprache" zwecklos, weil von daher die KU-Ansprüche, bzw. Leistungsfähigkeiten offiziell geprüft würden..(z.B. wenn die Km ALG 2 beatragen müßte..oder z.B. ebenfalls UVG beantragt..)
Kurz gesagt, rein rechtlich besteht Anspruch getrennt für jedes Kind nach Leistungsfähigkeit,und ist getrennt zu betrachten u kann nicht verrechnet werden...
Gruß
Jens