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Unterhalt für arbeitslose 19 jährige Tochter

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(@einneu)
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Moin oldie,

leider ist mein Scanner/Drucker hinüber und deswegen ist das mit dem Einstellen leider ein Problem.

Zu deinen Fragen,

1. Sie wurde im März 2013 volljährig

2. Meines Wissens nach tut sie nichts dergleichen

3. Die erste Lehrstelle sollte sie am 01.08.2013 beginnen und an diesem Tag hat sie sich wegen psychischer Probleme ins KH einweisen lassen. Die Firma hielt die Lehrstelle noch bis      Oktober für sie frei, aber diese hat sie nie angetreten. Sie war noch bis Januar 2014 krankgeschrieben.
April 2014 machte sie ein Praktikum mit Aussicht auf eine Lehrstelle. Jedoch dieses Praktikum hat sie nach 4 Wochen abgebrochen wegen unzumutbarer Zustände.

4. Nein, sie blockt seit Wochen jedes Gespräch ab.

Ich habe mit ihr vor ca. 4 Monaten gesprochen und ihr mitgeteilt das ich ab September nicht mehr zahlen werde, da ich finanziell nicht mehr so kann. Ihr Komentar dazu war: "Das ist doch nicht mein Problem. Ich hab auch keinen Bock drauf, mit dir darüber zu sprechen."

Sie hat im Juli 2012 die mittlere Reife gemacht und hat danach 1 Jahr ( Juni 2013) eine Berufsfachschule besucht (mit sehr schlechtem Abgangszeugnis).

Absprachen gibt es dahingehend, das sie sich auf Lehrstellen bewerben muss und das sie sich bis dahin eben einen Job suchen soll.
Ich habe jedoch bis heute noch nie irgendwelche Nachweise dazu gesehen.
Bis zu dem letzten Gespräch habe ich ihr geglaubt, wenn sie mir erzählt hat von Bewerbungen etc.

LG Emil


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 09:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Emil,

1. Sie wurde im März 2013 volljährig

Dann wird es Zeit, dass sie erwachsen wird.

Für die freiwillige Weiterzahlung bis August 2014 wirst Du keine Pluspunkte erhalten.

leider ist mein Scanner/Drucker hinüber und deswegen ist das mit dem Einstellen leider ein Problem.

Die relevante Passage betreffend die Befristung kannst Du aus dem Beschluß dennoch mal abtippen (das, was Du bisher geschrieben hast, hört sich nicht nach dem Wortlaut an).

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie nochmal einen Richter findet, der ihr ne weitere Orientierungsphase eingesteht (und sich durch das "Krankheitsschicksal" blenden lässt).

Dennoch sollte sie lernen, ...

Ihr Komentar dazu war: "Das ist doch nicht mein Problem. Ich hab auch keinen Bock drauf, mit dir darüber zu sprechen."

... dass das sehr wohl ihr Problem ist.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 10:16
(@einneu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

Hier nochmals die Passage:

Das Gericht hat den über den anerkannten Betrag von monatlich 377,00€ allerdings befristet auf dem Zeitraum bis einschließlich März 2013.
Denn in diesem Monat wird XXXX volljährig, die Antragstellerin dann grundsätzlich ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Wenn XXXX gleichwohl meint, ab April weiterhin mehr als 377,00€ vom Antragsgegner verlangen zu können, mag sie einen entsprechenden eigenen Antrag zu gegebender Zeit einreichen.

Oh oh, ich glaube mir schwant Böses....

LG Emil


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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 15:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin EinNeu,

das liest sich, als seien die 377 EUR unstrittig gewesen und in der Verhandlung ging es um einen darüber liegenden Unterhalt.

Befristet wurde demnach ein Anteil oberhalb der 377 EUR.

Steht da was von in Abänderung der Urkunde / des Titels (wo kommen die 377 EUR her) ?

So wie es sich für mich anhört: Ja, es könnte eine Pfändung drohen.

Aufgrund des Anwaltsgeschreibsels -> selber zum Anwalt: Vollstreckungsschutz beantragen und Klage auf Abänderung (in Richtung Null EUR).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 15:56
(@einneu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

ich bin ein solcher Esel.

Danke dir vielmals!

LG Emil


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 15:58
(@psoidonuem)
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Der erste Satz ist doch kein Satz? Vorher war es einer. Welche Wörter fehlen oder sind zu viel?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 16:02
(@einneu)
Schon was gesagt Registriert

Doch genauso steht der Satz im Beschluss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 16:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann ist es hier - meiner Meinung nach - nicht eindeutig formuliert.

Das Gericht hat den über den anerkannten Betrag von monatlich 377,00€ allerdings befristet auf dem Zeitraum bis einschließlich März 2013.

Mal von der Formulierung abgesehen, würde ich interpretieren, dass der Unterhalt perse bis März 2013 befristet ist.

Denn in diesem Monat wird XXXX volljährig, die Antragstellerin dann grundsätzlich ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Wenn XXXX gleichwohl meint, ab April weiterhin mehr als 377,00€ vom Antragsgegner verlangen zu können, mag sie einen entsprechenden eigenen Antrag zu gegebender Zeit einreichen.

Hier werden schon klar befristungsgründe benannt.

Allerdings, wegen der recht schwammigen Beschreibung wäre ein Anwalt nicht die verkehrteste Wahl.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 20:25
(@einneu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe heute meinen Anwalt mit der ganzen Sache betraut.
Schauen wir mal, was kommt und wie es weitergeht....
Falls ihr Interesse habt, werde ich euch auf dem Laufenden halten.

LG Emil


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 22:34
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