Unterhalt für 3mona...
 
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Unterhalt für 3monatige Tocher

 
(@alpha1979)
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Hallo,

ein Bekannter von mir hat eine ca. 3 Monate alte Tochter mit einer ehemaligen Asylbewerberin.

Mal abgesehen davon, das wir ihm alle gesagt haben "Wie blöd musst Du sein..." (denn die Dame passt nämlich gut ins Klischee... Kind mit Deutschen und dann Aufenthalt usw, aber das ist ja erst einmal objektiv gesehen ein anderes Thema) möchten wir ihm helfen.

Eigentlich war am Anfang geplant, dass beide zusammenziehen. Auch mit der Ausländerbehörde und im Asylantenwohnheim war das so vereinbart und auch geduldet, da ja auch Familien-Anschluss und Integration in die Gesellschaft ersichtlich war.

Aber die Dame hat nun plötzlich komplett ihre Meinung geändert, sie wohnt nun bei Berlin und droht nun mit dem Jugendamt. Nun geht es um den Unterhalt.
Der Kindsvater lebt bei Weimar in Thüringen.

Der Vater verdient im Schnitt 1240€, laut Düsseldorfer Tabelle müsste er also mindestens 233€ bezahlen.

Jedoch hat er leider aus vergangenen Tagen noch Kredite abzuzahlen. Und auch diverse Verträge, welche auch schon gekündigt sind aber eben erst Ende des Jahres bzw. nächstes Jahr auslaufen. Des weiteren fährt er jeden Tag von seiner Wohnung ca. 22km bis zu seiner Arbeitsstelle (hin und zurück) und hat ca 75 Euro an  Benzinkosten im Monat.

Er ist natürlich auch bereit Unterhalt zu zahlen, das was ihm Möglich ist wären 150€ im Monat.

Angeblich soll er auch rückwirkend zahlen. Er hat bereits zwei mal bar 100 Euro und einmal 150€ der Kindsmutter gegeben.

Nun fragt er sich ob man mit dem Jugendamt reden kann ob die Möglichkeit besteht, dass die Kindsmutter erst einmal Vorschuss bekommt und er dann selbstverständlich diesen zurückzahlt, sobald die Verträge gekündigt sind.

Oder ist man dort knall-hart?

Des weiteren hat er erzählt, dass er hat von einer ehemaligen Kollegin gehört hat, dass man aber die Warm-Miete als Kostenpunkt ansetzen kann. Diese beträgt 345€. Er hat auch nur eine kleine Wohnung, 1 Raum.

Aber wie rechnet sich das nun? Seine Bekannte sagt es wird vom Netto abgezogen, weil man ja eine Unterkunft braucht und einem das Geld sowieso nicht zur Verfügung steht.

Also:

Muss er die Miete komplett vom Selbstbehalt zahlen. Dieser liegt ja bei 1000€
Oder wird die Miete vorher vom Netto abgezogen? Also 1240 minus 345 gleich 895... also daher entsprechende Minderung des zu zahlenden Unterhaltes.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 12:34
(@schloddzr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

seine Miete wird ihm nicht vom Lohn vorher abgezogen, diese ist bereits berücksichtigt, siehe auch DDTabelle.

Leier kann ich Dir nicht mehr dazu sagen, bin leider auch neu in solch eine Trennung geraten.

Soviel ich weiß geht vom seinem Netto erst seine Kosten (Fahrt zu Arbeit und vorallem seine Schuldentilgung) ab.
Danach wird der Unterhalt berechnet.

Sollte ich komplett falsch liegen, dann bitte korrigieren

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 12:45
(@alpha1979)
Schon was gesagt Registriert

Naja,

er hat erzählt, dass dem Jugendamt die Schulden egal sind... sagte man ihm.
"Man könne ja mit der Bank reden" war das Argument und "Kindswohl" ist wichtiger.

Klar kann er diese Argumente auch nach vollziehen. Aber er würde ja auch gern mit denen freiwillig eine Vereinbarung treffen.

Sein Einkommen ist halt ca 1240, seine gesamten Ausgaben ca. 1020 im Moment.
Davon eben 150€ Unterhalt was er zahlen könnte.
Da bleiben ihm noch ca 70€ zum leben, also Essen & Trinken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 12:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Alpha.

Der Mindestunterhalt für Neugeborene beträgt 225,-. Nicht 233,-.

Rückwirkend zahlen muss er auch nur bis zu dem Monat, indem er zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde.

Aber weniger als den Mindestunterhalt durchzusetzen ist schwierig.

Er sollte vielleicht mal versuchen aufstockendes Hartz4 zu beantragen.
Die Jobcenter verweigern zwar auch oft die Zahlung dessen, was einem zusteht, vor allem bei unterhaltspflichtigen Vätern aber zumindest neigen die Sozialgerichte nicht ganz so zum Betrug wie die Familiengerichte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 13:12
(@alpha1979)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Auskunft.

"Eigentlich", wenn nach seinem Herzen geht, würde er die Kleine gern zu sich holen. Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht liegen auch vor.
Nur er braucht die Arbeit und das Geld und bei Elternzeit gibt es ja nur 80%, dann könnte er seine Schulden nicht tilgen.

Er hat erwähnt, dass die Kindsmutter gezeigt hat, dass sie nicht gut mit dem Geld umgeht.

Zum Beispiel müssen es bei der Dame die teuren Pampers sein oder die teure Milch. Halt keine Wert-Schätzung und schauen wie man das meiste für das Geld bekommt.
Außerdem befürchtet er, dass die Mutter in Versuchung kommt, Geld was eigentlich der Kleinen zusteht, die Mutter in ihre Heimat der Familie schickt.

Diesen Befürchtung hat er auch schon mal beim Jugendamt mitgeteilt, kurz nach der Geburt. Damals hatte die Kindsmutter noch kein Aufenthalt, dies hat sie aber inzwischen.
Aber dort sagte man nur, dass ihm das egal sein müsse, solange er den Unterhalt zahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 13:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass er die Kleine zu sich holen kann ist absolut unwahrscheinlich.
Erst recht mit diesen Arguementen.
Hat er gemeinsames Sorgerecht?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 13:38
(@alpha1979)
Schon was gesagt Registriert

Dass er die Kleine zu sich holen kann ist absolut unwahrscheinlich.
Erst recht mit diesen Arguementen.
Hat er gemeinsames Sorgerecht?

Ja, das gemeinsame Sorgerecht liegt vor.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 13:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alpha,

es wäre sinnvoll, wenn der KV sich hier selber anmeldet, denn er muss die Probleme selber angehen.

Sicher, dass das GSR als Dokument vom Jugendamt vorliegt? Aus unserer Erfahrung wird GSR sehr oft mit der Vaterschaftsanerkennung verwechselt.

Was die KM mit dem Unterhalt oder KU macht, geht den KV nichts an. Sie kann davon Kippen, eine Flachbildglotze oder auch Markenwindeln oder Milch holen (warum man sowas kritisiert, ist mir allerdings nicht wirklich eingänig, da die KM wohl doch am Wohl des Kindes interessiert ist). Warum der KV Kredite und Verträge (wahrscheinlich für Konsumschulden / Konsumgüter) am Laufen hat und noch nicht einmal seiner Verantwortung zur Unterhaltszahlung nachkommt, wenn er ohne Verhütung mit einer Frau verkehrt, könnte man in diesem Zusammenhang deutlich mehr kritisieren.

Richtig ist auch, dass der KV mit seinen Gläubigern in Kontakt treten kann (u.U. auch mit Hilfe durch eine Beratungsstelle) und so unter Umständen Reduzierungen /Streckung der Tilgungsleistungen vereinbart werden könnten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 15:41
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Beispiel müssen es bei der Dame die teuren Pampers sein oder die teure Milch. Halt keine Wert-Schätzung und schauen wie man das meiste für das Geld bekommt.

So blöd, wie es klingt, ich kann die Mutter in Sachen Windeln sehr gut verstehen. Wenn unser gemeinsames Kind nicht gerade Durchfall hat und Unmengen an Windeln braucht, nutze ich auch lieber die Pampers. Und ich habe auch die einfachen Windeln genutzt und war nur genervt, wenn ich den dritten Schlafanzug morgens in die Wäsche geschmissen habe, oder am Tag 6 mal, statt  nur 3 mal wechseln musste, da ja sonst auch die Windel durch war. Ausserdem hat zumindestens unsere schneller einen wunden Po gehabt. Und dann rechnen sich Pampers halt doch.

Ausserdem kann der KV noch zu Unterhalt für die Frau herangezogen werden, da sie ein Kind unter drei Jahren betreut. Zumindestens kann auch gerichtlich festgelegt werden, dass er entweder mehr arbeiten geht, indem er ein 450 €/Minijob annimmt oder es wird fiktiv angerechnet.

Lieben Gruss
"schüttelt immer noch den Kopf und erinnert sich an eine Frauenarzt-Termin, wo drei Damen die Pille danach verlangten, weil Verhütung vergessen (Kind wollen sie nicht, aber Krankheiten schon?)"

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 16:19
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Richtig ist auch, dass der KV mit seinen Gläubigern in Kontakt treten kann (u.U. auch mit Hilfe durch eine Beratungsstelle) und so unter Umständen Reduzierungen /Streckung der Tilgungsleistungen vereinbart werden könnten. Gruß Ingo

Oder aber das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wozu er unter Umständen auch verpflichtet werden kann, um seine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können.

es wäre sinnvoll, wenn der KV sich hier selber anmeldet, denn er muss die Probleme selber angehen.

Bei dem Detailwissen über "einen Bekannten von mir" würde ich mich fast wundern, wenn er nicht selber der KV wäre.  😉
Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 17:43




(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also ich würde sagen das sein Netto Gehalt erstmal ordnungsgemäß bereinigt werden sollte, um festzustellen inwieweit der KV überhaupt Leistungsfähig ist!

Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 22:27
(@okina)
Rege dabei Registriert

So blöd, wie es klingt, ich kann die Mutter in Sachen Windeln sehr gut verstehen. Wenn unser gemeinsames Kind nicht gerade Durchfall hat und Unmengen an Windeln braucht, nutze ich auch lieber die Pampers. Und ich habe auch die einfachen Windeln genutzt und war nur genervt, wenn ich den dritten Schlafanzug morgens in die Wäsche geschmissen habe, oder am Tag 6 mal, statt  nur 3 mal wechseln musste, da ja sonst auch die Windel durch war. Ausserdem hat zumindestens unsere schneller einen wunden Po gehabt. Und dann rechnen sich Pampers halt doch.

Dem schließe ich mich an. Ich nehme auch "teure" Pampers, günstig online bestellt  😉 Billige Windeln weichen so schnell durch und manche sind so steif...

Wegen UH würde ich abwarten was das JA so berechnet. Das muss er ja nicht unterschreiben und kann es evtl. nochmal prüfen lassen.

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Geschrieben : 28.01.2014 23:10
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ohne jetzt Reklame für (preisgünstige) Windeln machen zu wollen: Wir sind mit den "babylove" eigentlich recht gut gefahren.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 29.01.2014 10:15
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat erwähnt, dass die Kindsmutter gezeigt hat, dass sie nicht gut mit dem Geld umgeht.

Aber er mit den x Veträgen, die er sich gar nicht leisten kann?

Zum Beispiel müssen es bei der Dame die teuren Pampers sein oder die teure Milch. Halt keine Wert-Schätzung und schauen wie man das meiste für das Geld bekommt.
Außerdem befürchtet er, dass die Mutter in Versuchung kommt, Geld was eigentlich der Kleinen zusteht, die Mutter in ihre Heimat der Familie schickt.

Aber für's Kind darf sie es auch nicht ausgeben durch z.B. qualitativ höherwertige Erzeugnisse.
Was darf sie eigentlich?

Natürlich sind dem Jugendamt die Schulden erst mal egal - es geht nämlich um's Kind. Dafür ist das Jugendamt da und nicht den Vater zu beraten, wie er die Kosten für's Kind möglichst umgehen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 15:42