Tag zusammen,
nehmen wir mal einen Unterhaltspflichtigen an, der folgende Parameter aufweist:
- Fortune 500 Manager, ehemaliges Einkommen 12000 Euro netto
- aktuelles Erwerbseinkommen 4000 Euro netto
- 200qm Altbauwohnung in Hamburg, Warmmiete 3500 Euro
- Geschieden, in Privatinsolvenz, vorbestraft
Das Familiengericht sagt jetzt „Du hast absichtlich einen schlechter bezahlten Job angenommen und wohnst viel zu teuer. Wir rechnen Dir mal ein fiktives Einkommen von 12000 Euro netto an, die Mietkosten müsstest Du vermindern auf höchstens 400 Euro. Wir rechnen damit, daß Du deshalb locker 5000 Euro Unterhalt zahlen kannst.„
Der gute Mann geht zum Jobcenter und beantragt Hartz IV. Die lehnen das ab und sagen „Du hast 4000 Euro netto und eine Miete von 3500 Euro. Damit bleiben Dir 500 Euro zum Leben. Passt doch. Das mit dem Unterhalt musste Du mit dem Gericht klären“
Und wie gehts weiter?
Es geht vor Gericht weiter in die nächste Instanz?
Du musst halt begründen warum es keine Absicht war und das Du Aktuell keinen ähnlich bezahlten Job findest.
die Mietkosten müsstest Du vermindern auf höchstens 400 Euro.
wäre ich voll dabei. Man kann nicht die Einnahmenseite einfach mal reduzieren und gleichzeitig unverändert Geld rausschmeissen.
Das mit dem Unterhalt musste Du mit dem Gericht klären“
Richtig. Und wenn der Unterhalt geklärt ist, hat er nicht mehr genug zum Leben und kann aufstocken.
Gruss von der Insel
Der gute Mann geht zum Jobcenter und beantragt Hartz IV. Die lehnen das ab und sagen „Du hast 4000 Euro netto und eine Miete von 3500 Euro. Damit bleiben Dir 500 Euro zum Leben. Passt doch. Das mit dem Unterhalt musste Du mit dem Gericht klären“
Hat sich der Pflichtige das schriftlich vom JC geben lassen? Gibt es schon einen Titel oder einen Beschluß vom Gericht über die Höhe des Unterhalts? Familiengerichtlich klären, kann man machen, aber einen bestehenden Titel müssen die aufstocken. Die Miete wird allerdings ein Problem dabei werden. Glaube kaum, daß die Jobcenter eine Miete in der Höhe von 3.500 Euro als sozialüblich ansehen. Das werden die bei der Berechnung des ALGII-Anspruchs nicht mittragen. Finde ich übrigens ein sehr interessantes Beispiel, daß auch hohes Einkommen nicht davor schützt, daß die Familiengerichte einen Unterhaltspflichtigen zu Sozialfällen machen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Glaube kaum, daß die Jobcenter eine Miete in der Höhe von 3.500 Euro als sozialüblich ansehen. Das werden die bei der Berechnung des ALGII-Anspruchs nicht mittragen.
Und das ist auch gut so!
H4 ist immer noch dazu gedacht, vorübergehende Phasen mit dem, was man mindestens zum Leben braucht zu überbrücken, nicht um jemandem die Luxusbude zu erhalten.
Ich kenne Menschen, die mussten die Sparbücher ihrer Kinder auflösen weil sie H4 beantragt haben, da ist die Finanzierung der 3500€-Bude nicht zu vertreten.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
was ist mit der Vorstrafe? Ist die der Grund, warum kein höheres Einkommen erzielt werden kann?
Sophie
Hallo,
die erste Frage ist, sind das Deine Befürchtungen oder wurde bereits so entschieden?
1. Das Familiengericht kann es sehr wohl so sehen, allerdings kann dann auch in die nächste Instanz gegangen werden. Entscheidend ist dabei die Bewertung ob der Arbeitsplatzverlust mutwillig herbeigeführt wurde oder nicht.
2. Das JC wird sich an H4 orientieren und wenn Dir der H4-Satz zum Leben bleibt, dann gibt es auch keine Zuschüsse. Es gibt allerdings auch Programme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und hier könnte zumindest ein Teil der Miete für ca. 6 Monate übernommen werden bis eine neue Wohnung gefunden wurde. Voraussetzung ist dafür aber, dass der Unterhalt tituliert oder per Beschluss ausgeurteilt wurde.
3. Auch wenn Du darin eine große Ungerechtigtkeit siehst, Du wirst Dich damit abfinden müssen mit wesentlich weniger Geld auszukommen. Das ist sehr schmerzhaft und das wünscht sich keiner, aber Du hast hier kaum Einfluss. Letzlich wird die größte Durststrecke die Anpassung aller Zahlungen sein, danach wird eine gewisse Konsolidierung eintreten und dann sieht das Leben auch schon viel freundlicher aus.
VG Susi
Und das ist auch gut so!
H4 ist immer noch dazu gedacht, vorübergehende Phasen mit dem, was man mindestens zum Leben braucht zu überbrücken, nicht um jemandem die Luxusbude zu erhalten.Ich kenne Menschen, die mussten die Sparbücher ihrer Kinder auflösen weil sie H4 beantragt haben, da ist die Finanzierung der 3500€-Bude nicht zu vertreten.
WF
Neid ist ein schreckliches Laster!
Wer sagt denn, daß der hier Unterhaltspflichtige die Wohnung behalten will? Es mag im finstersten Winkel von Meck-Pomm eine Leichtigkeit sein, eine Wohnung zu finden. Aber in München-Schwabing wirst Du da wahrscheinlich suchen, bis Du schwarz wirst. Deshalb sagt ja sogar der Gesetzgeber „solange Du nicht nachgewiesen etwas anderes findest, bekommst Du die volle Miete“
ach du....
Neid (vor allem auf finanzielle Mittel) ist tatsächlich eine der Eigenschaften, die so gar nicht auf mich zutreffen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen