Unterhalt Berechnun...
 
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Unterhalt Berechnung

 
(@mareblu)
Schon was gesagt Registriert

ciao,
mein Name ist Enzo, ich habe hier schon paar mal geschrieben und Antworte bekommen, Vielen Dank.
Ich möchte noch folgendes erfahren: wenn mann eine Eigentumwohnung hat, wird es in der Berechnung vom Unterhaltkosten für die Kinder mitzählen und falss ja, in wie weit ( ich bezahle jetzt Miete und habe davon keine Ahnung, ich meien ob eine Wohnung zu besitzen, das gesammt "Einkommen" jrgendwie erhöht).
In der Berechnung von Unterhaltkosten für die Kinder, würden eventuel auch Zinsen von z.B. Festgeld oder änliches mitgerechnet.

Vieln Dank im voraus für Ihre Antworten.

Grüße
enzo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 23:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Enzo.
Eingesparte Mieten von Eigenheimen zählen genauso zu den unterhaltspflichtigen Kapitalerträgen wie Zinserträge.
Sobald du also dein Geld in irgendeiner Weise gewinnbringend anlegst, erhöht der Gewinn deine KU-Pflicht.

Solange es sich nur um KU handelt, steigt dieser mit steigenden Einnahmen ja nicht so stark. Im Schnitt um 10%.

Wenn du die Wohnung allerdings nicht in Bar bezahlst, sondern eine Hypothek aufnimmst, reduzieren die Zinsen deinen Wohnvorteil wieder.

Ggf. zählt die Tilgung auch als Altersvorsorge. Allerdings nur bis maximal 4% vom Bruttogehalt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 10:06
(@mareblu)
Schon was gesagt Registriert

danke dir für die Antwort,

ist es mir leider noch nicht alles klar: ich bezahle jetzt 700 € Miete kalt. Wenn ich eine ähnliche wohnung kaufen  und dadurch mir 700€ sparen würde, wie viel würde mein unterhaltrechtlich relatives Enkommen ( was für die Einstufung in der DT relevant ist) belatet?  + 700€, oder + 10% von 700€, oder was genau?

danke
enzo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2011 00:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enzo,

ich versuche mal, die beiden Extremfälle zu beschreiben:

Fall 1: Du hast 200.000 Euro auf der hohen Kante, von denen du dir eine Wohnung kaufst, die einen Mietwert von 700 Euro monatlich hat. Dann musst du dir 700 Euro monatlich als Wohnvorteil anrechnen lassen, d.h. dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöht sich auf dieser Baustelle um 700 Euro im Monat. Allerdings hattest du vorher diese 200.000 Euro z.B. als Festgeld oder Sparbrief auf der Bank und das Geld hat folglich Erträge abgeworfen, die ebenfalls unterhaltsrechtlich relevant waren und jetzt entfallen, weil das Geld jetzt ja nicht mehr auf der Bank liegt, sondern in der Wohnung steckt - und die entfallenden Erträge dürften sich vorher in einer ähnlichen Größenordnung bewegt haben wie nachher der Wohnvorteil. Wenn überhaupt, macht das maximal eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle aus, also +/- fünfundzwanzig Euro je Kind.

Fall 2: Da hast kein eigenes Geld und lässt dir 200.000 Euro als Hypothek von der Bank geben, um dir besagte Wohnung zu kaufen. Dann hast du zwar zunächst einen Wohnvorteil von 700 Euro im Monat, aber du darfst die zugehörigen Hypothekenzinsen abziehen. Sagen wir mal, der Zins beträgt 4%, dann sind das 8.000 Euro jährlich bzw. 667 Euro monatlich. Somit bleibt noch ein anrechenbarer Wohnvorteil von gerade mal 33 Euro übrig, und auch das macht, wenn überhaupt, maximal eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle aus.

Natürlich wirst du mutmaßlich eine Mischung aus diesen beiden Extremfällen haben, d.h. du wirst wahrscheinlich die Wohnung teilweise mit Eigenkapital, teilweise mit Fremdkapital finanzieren; außerdem musst du natürlich noch deine eigenen konkreten Zahlen verwenden anstelle meiner Fantasiezahlen - aber das Grundprinzip sollte hoffentlich klar geworden sein: Wer viel Geld hat und vorher ehrlich war bei der Angabe der Kapitalerträge, für den ändert sich nicht all zu viel, weil die Kapitalerträge entfallen und an deren Stelle der Wohnvorteil greift; wer wenig Geld hat, der kann die Finanzierungskosten gegenrechnen und es bleibt wenig oder kein Wohnvorteil übrig (einen "negativen Wohnvorteil" gibt es allerdings nicht, d.h. man kann sich nicht durch den Wohnungskauf arm rechnen).

Ansonsten gilt in beiden Fällen: Man achte darauf, den Wohnvorteil im Rahmen der Möglichkeiten klein zu rechnen. Über die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich beliebig streiten (d.h. du solltest versuchen, vergleichbare Wohnungen in der Nähe zu kennen, die eher wenig Miete kosten), und du solltest zusätzlich zu den Finanzierungskosten alle Kosten gegenrechnen, mit denen der gewöhnliche Mieter nichts zu tun hat, z.B. die nicht-umlagefähigen Nebenkosten sowie die Grundsteuer.

Tilgung für die eigene Immobilie geht übrigens als "zusätzliche Altersvorsorge" bei der Bereinigung des unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommens durch, jedenfalls bis zur Obergrenze von 4% des Bruttoeinkommens (hierfür werden aber alle Arten von Altersvorsorge zusammen berücksichtigt, d.h. "4% vom Brutto für Riester" und zusätzlich "4% vom Brutto für Tilgung", das geht nicht, logischerweise).

Ansonsten: Bei Fragen einfach nachfragen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 00:35