Hallo,
bin ich weiter zum Unterhalt verpflichtet, wenn mein Sohn (21) zum zweiten mal eine Ausbildung abbricht. :question:
Hallo Roland57,
denke das könnte sowas für dich sein:
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
§ 1610.
(1) Das Maß des zu gewÄhrenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung
des BedÜrftigen (angemessener Unterhalt).
(2) Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer
angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedÜrftigen Per-
son auch die Kosten der Erziehung
Such mal nach den §.
Hoffe es hilft ein bisserl, ansonsten RA Fragen.
Cu
Sven
Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.