13 Monatsgehalt
 
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13 Monatsgehalt

 
(@melanie)
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Hallo Ihr!
Der Anwalt der Ex rechnet beim 13 Monatsgehalt immer Brutto 1600 euro dazu obwohl es nur knapp 1000 sind in Steuerklasse 1. Genau wie beim Urlabsgeld, da gehen sie mittlerweile endlich von Netto 200 euro aus ( Steuerklasse 3) was ja aber in 1 nicht mehr ganz stimmt. Sondern eher 150 netto. Kann man beim 13 Monatsgehalt nicht auch netto ausgehen. Ich mein es geht hier um 600 euro also etwa 50 euro mehr unterhalt pro Monat. Steht dazu irgendwo etwas?
Vielen Dank, Melanie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2004 21:04
(@Melly)

Hallo Melanie,

Dein LG sollte doch einfach mal zur Personalabteilung gehen und sich eine Lohnbescheinigung geben lassen, wo das 13 Monatsgehalt mit Steuerklasse 1 aufgeführt wird.
Diese Abrechnung schickt Ihr oder der Anwalt zum gegnerischen Anwalt und gut is.
Es ist völlig normal, daß beim Unterhalt grundsätzlich Erbsen gezählt werden und jede Seite versucht mehr raus zu holen.
Da werden schonmal andere Berechnungen aufgeführt natürlich immer nur zu Gunsten der Ex 😉 Könnte ja von der anderen Partei übersehen werden.

Also, er soll sich das besorgen und dann läuft die Sache weiter.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2004 21:32
(@melanie)
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Hallo Melly!
Ja, das ist gar nicht so einfach. Die Leute da im Personalbüro kriegen das nicht geregelt Er war heute da und wollte eine Auflistung ohne einen Zuschlag, der ab nächsten Monat wegfällt Bis die das hoffentlich einigermassen verstanden hatten, verging eine Stunde. Na ja. Also wird dann aber doch auch nur das wirklich gezahlte Netto einkommen berücksichtigt oder hab ich das jetzt falsch verstanden.
Danke. Gruss Melanie


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Themenstarter Geschrieben : 13.07.2004 21:36
(@Melly)

Hallo Melanie,

ja es wird das berücksichtigt was Ihr vorlegt. Ohne der Lohnabrechnung kann der gegnerische Anwalt ja nur nach den alten Unterlagen rechnen.
Wie schon gesagt, sollte es bei Gericht zum Erbsenzählen kommen, was ab und an ja vorkommt, werden alle Einkünfte auf den Tisch kommen, somit dann hoffentlich die neu berechnete Lohnbescheinigung.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2004 21:43
(@melanie)
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Weisst du Melly das Lustige ist ja sie haben die Abrechnung vom letzten Jahr mit steuerklasse 3 und da gingen sie einfach so davon aus:
Einkommen netto 1900 mal 13=24700,00 zzgl. 200 urlaubsgeld
Ja witzig, nur das wir dieses volle 13 Gehalt nie gesehen haben. Nur die Exe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2004 21:56
(@Melly)

Hallo Melanie,

es ist leider so, Ihr seit in der Beweispflicht.
Ihr wollt ja weniger Unterhalt zahlen.
Wenn man das nachweisen kann, was er bekommt oder nicht bekommt, ist man auf der sicheren Seite, als ohne Nachweise:(
Anwälte wollen immer das Beste für ihre Klienten rausholen, da sich da ja auch die Kosten für den Anwalt erhöhen.
Unterhalt kann ein gummibandähnliches Spiel werden:(
Bis man sich da mal in der Mitte getroffen hat dauert ewig.
Ich sprech da aus Erfahrung, mein Mann hatte ja diese Berechnungen zur Genüge:(
Gruß
Melly


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Geschrieben : 13.07.2004 22:05
(@melanie)
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Danke Melly!
Mal schauen was wir rausholen können.
Schönen abend noch 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2004 22:09