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Unterhalt bei Volljährigkeit und Beginn eines Studiums

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(@feger-aus-berlin)
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Moin, ich hab nach längerer Zeit mal wieder eine Frage. Meine Tochter wird Ende Juni 2023  Volljährig, sie macht dieses Jahr das Abitur und möchte dann studieren. Wohnt noch bei ihrer Mutter und bekommt logischerweise Unterhalt von mir. Ein Titel etc. besteht nicht.

Wenn ich das jetzt alles richtig gelesen habe wird sie ja wohl Bafög beantragen müssen und vermutlich auch bekommen. Ich bin verheiratet und habe aus dieser Ehe ein weiteres Kind welches 7 Jahre alt ist.

Verdienen werde ich im nächsten Jahr etwas mehr als jetzt und zwar ca. 2450€ Netto.

Die KM arbeitet nicht und verfügt demnach nicht über ein eigenes Einkommen.

Kann man grob abschätzen auf welche Zahlungen man sich einstellen muss ? 
Danke für das lesen und hoffentlich auch fleißige Kommentare.

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2022 19:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

auch wenn sich mit 18 einiges ändert, ist es bei Deiner Konstellation so, dass sich bis zum Ende der Schulzeit, dass ist das formale Ende ist die Übergabe des Abiturzeugnisses, privilegiert ist, also einem minderjährigen Kind gleichgestellt. Obwohl Du jetzt mit 2450 Euro in der 3. Stufe wärst, muss Dein Einkommen noch bereinigt werden und es könnte damit die 2. Stufe relevant sein. Zwar steigt der Zahlbetrag bei über 18, aber Du darfst jetzt das volle Kindergeld abziehen und damit wird es etwas weniger und der Zahlbetrag wären 440 Euro in Stufe 3 (410 Euro in Stufe 2).

Wenn Deine Tochter das Abitur hat kann sie eine Übergangsphase bis zum Beginn des Studiums beanspruchen, sie ist aber nicht mehr privilegiert. Dann bleibt es beim Zahlbetrag, aber Dein Selbstbehalt steigt auf 1650 Euro ihr gegenüber und dadurch kann sich der Unterhalt für sie verringern.

Das funktioniert so, als erstes ist KU für das minderjährige Kind (6-11) 428 (403) je nach Stufe zu bezahlen und dann erst wird der Unterhalt für das volljährige Kind bestimmt und jetzt müssen Dir 1650 Euro verbleiben. Wenn dem nicht so ist, dann bekommt das volljährige Kind nur die Differenz von Deinem bereinigtem Einkommen minus KU minderj. Kind minus 1650 Euro.

Wenn Deine Tochter das Studium beginnt und noch zu Hause wohnt und Bafög bekommt, dann wird der BAfög-Anspruch ebenfalls vom Bedarf des Kindes abgezogen und Du zahlst weniger, wobei auch hier Dein Selbstbehalt 1650 Euro gegenüber dem volljährigen Kind sind.

Sollte Deine Tochter zu Hause ausziehen, dann beträgt der Unterhaltsanspruch pauschal 930 Euro minus volles KG minus Bafög und Dein Selbsthalt sind wiederum 1650 Euro. Außerdem musst Du nicht mehr zahlen als Du alleine zahlen müsstest. Es bleibt eigentlich bei der Summe als würde sie zu Hause wohnen, da Dein Selbstbehalt nicht mehr zulässt.

Überschlagsmäßig ergibt sich 2450 Euro = 3. Stufe --> 428 Euro minderjähriges Kind -->  Rest 2017 Euro. Für das volljährige Kind stehen maximal 2017 - 1650 = 367 Euro zur Verfügung. Sollte durch die Anrechnung von Bafög der Unterhaltsbedarf noch niedriger ausfallen, dann sinkt der Anspruch weiter.

Diese Rechnung beruht darauf, dass Du den Unterhalt alleine bestreitest und die KM nicht leistungsfähig ist. Da Du alleine zahlst wird auch nur Dein Einkommen zugrunde gelegt.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2022 21:49
(@feger-aus-berlin)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 danke für die ausführliche Antwort.

ich bin bisher davon ausgegangen, dass sie ja vermutlich Bafög bekommen wird bzw. erstmal beantragt.

Ich hab da überhaupt keine Ahnung von und hab mich bisher damit auch nicht auseinandergesetzt.

Hatte jetzt hier im Forum und im Internet ein wenig gelesen und probiert mich schlau zu machen.

Dabei bin ich dann über Aussagen gestolpert welche mir suggeriert haben, dass wenn sie Bafög bekommt dieses voll zu ihrem ich sag mal Einkommen gezählt wird und hatte die Hoffnung das meine Zahlung dann doch deutlich geringer ausfallen würde.

Wäre ja ein schöner Segen gewesen. Zahl nun mittlererweile seit 14 Jahren fleißig und wäre zufrieden wenn das mal ein Ende finden könnte. Das Geld was man da jeden Monat zahlt fehlt ja logischerweise bei uns in der Familienkasse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2022 22:37
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @feger-aus-berlin

Ich bin verheiratet und habe aus dieser Ehe ein weiteres Kind welches 7 Jahre alt ist.

Sobald das volljährige Kind nicht mehr privilegiert ist, fällt es unterhaltsrechtlich in den 4. Rang, also hinter die Ehefrau. Dann wird interessant, über wieviel eigenes Einkommen die Ehefrau verfügt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2022 23:29
(@feger-aus-berlin)
Schon was gesagt Registriert

Sind so ca.1700 Netto was meine Frau verdient. 

Erstaunt bin ich immer wieder. Warum muss man so lange für ein Kind aufkommen ? Bitte nicht falsch verstehen. Ich freu mich ja wenn sie studiert und eine gute Ausbildung abschließt.

Wenn ich aber an meine Ausbildung und die meiner Brüder zurückdenke……

Ich hab ne normale Ausbildung gemacht, so lange bei meiner Mutter gewohnt. Vater war früh gestorben. Da gab es auch keinen der für mich bezahlt hat. Meine beiden Brüder ebenso. Der ältere hat erst ne Ausbildung gemacht und dann studiert. Auch alles ohne irgendwelche Zahlungen, abgesehen von Bafög und Nebenjob.

Scheidungskinder werden schon ordentlich verwöhnt durch das System.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Feger aus Berlin
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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2022 07:44
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

 

würde die Mutter deiner Tochter arbeiten, dann würde dein Anteil nun deutlich sinken. Und vorrangig ist Bafög beantragen.

 

ja, früher reichte eine Ausbildung ein Leben lang. Inzwischen ist das anders. Und eine Ausbildung ist in den wenigstenfällen ausreichend. Meist muss man nun einen Studienabschluss nachweisen, das nennt man akademisierung der Arbeitswelt. Ist so. Unabhängig davon, dass man teilweise mit Ausbildung und Berufserfahrung genau das gleiche erledigen könnte wie mit einem Bachelorstudium.

 

sophie

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Geschrieben : 10.12.2022 08:49
(@mirko999)
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@feger-aus-berlin

Seltsame Denkweise hast du 🙄🙄🙄

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Geschrieben : 10.12.2022 08:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

1) Unterhalt ist bis zum 1. berufsqualifizierenden Abschluß zu zahlen. Bei Deiner Tochter wäre das bis zum Ende des Studium. Das kann ein Bachelor oder ein konsequitiver also unmittelbar auf den Bachelor aufsetzender Master.

2) Die größte Unterhaltsreduzierung ergibt sich aus dem BAfög. Hier ist ein BAfög-Rechner, wo Du überschlagsweise ausrechnen kannst wie hoch der BAfög-Anspruch sein könnte.

3) Es ist fragwürdig hier zu argumentieren, dass die neue Ehefrau unterhaltsbedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.  Allerdings berücksichtigt das BAfög auch die neue Familie.

VG Susi

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Geschrieben : 10.12.2022 10:01
(@tacheles)
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Geschrieben von: @susi64

Es ist fragwürdig hier zu argumentieren, dass die neue Ehefrau unterhaltsbedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.  Allerdings berücksichtigt das BAfög auch die neue Familie.

SüdL 2022:

22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder
Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes beträgt 1.120 €.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2022 10:56
(@tacheles)
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Kammergericht (Berlin) 2022:

22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder
Ist bei Unterhaltsansprüchen volljähriger nicht privilegierter Kinder der Unterhaltspflichtige verheiratet, werden für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten 1.120 € angesetzt.

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Geschrieben : 10.12.2022 11:03
(@feger-aus-berlin)
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@mirko999 was findest du denn so seltsam ? 

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2022 13:06
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator
Geschrieben von: @feger-aus-berlin

Erstaunt bin ich immer wieder. Warum muss man so lange für ein Kind aufkommen ? Bitte nicht falsch verstehen. Ich freu mich ja wenn sie studiert und eine gute Ausbildung abschließt.

Wenn ich aber an meine Ausbildung und die meiner Brüder zurückdenke……

Ich hab ne normale Ausbildung gemacht, so lange bei meiner Mutter gewohnt. Vater war früh gestorben. Da gab es auch keinen der für mich bezahlt hat.

Das erstaunt mich nun wieder.

Hast du wirklich dein gesamtes Ausbildugsgehalt bei deiner Mutter abgebene müssen und sie hat damit alle Kosten, die für dich angefallen sind davon tragen können?
Unter diesen Umständen hätte ich mir wohl eher eine eigene Bude gesucht, aber gut.

Eltern schulden ihren Kindern (und das war auch früher schon so) bis zum Ende der ersten Ausbildung Unerstützung. Manchmal in Form vom Geld, manchmal in Form un Unterkunft und Logis 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.12.2022 12:29
Mirko999 gefällt
 SLAM
(@slam)
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Geschrieben von: @feger-aus-berlin

Scheidungskinder werden schon ordentlich verwöhnt durch das System.

Schwer zu sagen. Wenn die Familie noch besteht, muss man ja auch für das Kind aufkommen. Die Frage ist, ist der finanzielle Aufwand in dem Fall geringer? Und das ist halt individuell. In meinem Fall ist es so, dass der Unterhalt geringer ist als die Aufwendungen für die Kinder vor der Trennung.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 12.12.2022 00:08
(@tomatenfisch)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @midnightwish

...Eltern schulden ihren Kindern (und das war auch früher schon so) bis zum Ende der ersten Ausbildung Unerstützung. Manchmal in Form vom Geld, manchmal in Form un Unterkunft und Logis 😉

Naja, das ist zum Teil auch das Phänomen von "ehda"-Kosten. Mama&Papa haben sich eine Wohnung/Haus ausgesucht, wo die Gören auch mit reinpassen ... und leben da auch weiter, wenn die Gören ausziehen. Da ist dann nix mit anteiligen Mietkosten für das Kinderzimmer, da dass dann hinterher das Gästezimmer, Bügelzimmer, ... wird

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Geschrieben : 12.12.2022 20:05
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @slam
Geschrieben von: @feger-aus-berlin

Scheidungskinder werden schon ordentlich verwöhnt durch das System.

Schwer zu sagen. Wenn die Familie noch besteht, muss man ja auch für das Kind aufkommen. Die Frage ist, ist der finanzielle Aufwand in dem Fall geringer? Und das ist halt individuell. In meinem Fall ist es so, dass der Unterhalt geringer ist als die Aufwendungen für die Kinder vor der Trennung.

Da ich gerade in die DDT 2023 reingeschaut habe, noch ein Kommentar dazu.

Wenn eine Familie einen Alleinverdiener hatte, der nach der Trennung in Gruppe 2 der DDT eingruppiert wurde und folglich für 2 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 806 Euro an die Mutter zahlen muss, hat diese nächstes Jahr auf einmal 1306 Euro für diese beiden Kinder zur Verfügung (und der Vater krebst am Existenzminimum rum). Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Familie vor der Trennung dieses Geld für die Kinder definitiv nicht zur Verfügung oder ausgegeben hatte. Es ist so, wie es hier schon öfters thematisiert wurde: Der Kindsunterhalt dient auch dazu, der KM Geld zuzuspielen, vor allem in den höheren Regionen der DDT. Windeln, Nahrungsmittel, Klamotten etc. pp. werden per se ja nicht teurer nur weil der Vater mehr verdient.

Ja, ich weiß, der Lebensstandard des Kindes orientiert sich am Lebensstandard des Vaters. Ich halte das für falsch. Letztendlich ist der Lebensstandard der Mutter maßgeblich, wenn das Kind dort wohnt. Und der definiert sich über das Einkommen der Mutter.

 

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 15.12.2022 09:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

es ist zwar eine etwas off-topic Diskussion, aber auch eine wichtige Diskussion.

Wenn man sich die Zahlen anschaut 2. Stufe (1901-2300 Euro bereinigtes Einkommen) und 2 Kinder von 6-11, dann ist es, dass ein Einkommen in der Nähe von 1901 Euro  automatisch ein Mangelfall ist, erst ab 2124 Euro = 1370 + 2*377 Euro bereinigtem Einkommen ist es möglich den Mindestunterhalt für beide Kinder in dieser Altersgruppe zu zahlen.

Selbst bei 2300 Euro wird der Bedarfskontrollbetrag (1650 Euro) gerissen: 2300 - 2*403 = 1494 Euro (und man(n) ist nur knapp über dem Selbstbehalt), aber selbst bei einer Herunterstufung in Stufe 1 bleiben nur 2300 - 2*377 = 1546 Euro, was ebenfalls unter dem Bedarfskontrollbetrag der Stufe 2 liegt, aber über dem notwendigen Selbstbehalt.

Das an sich ist meiner Meinung nach schon komplett irrsinnig. Trotzdem wird es mit der Einbeziehung des Einkommens der KM nur bedingt besser. Die Kinder sind Grundschulkinder und man kann eigentlich nicht mehr als eine 1/2-3/4-Stelle, die die KM hat. Wie hoch ist denn dann ihr Einkommen? Bei 20 Stunden (1/2 Stelle) bekommt eine Bürokauffrau ca. 1100 Euro brutto (siehe hier). Davon bleiben dann ca. 850 -- 900 Euro netto. Damit hat die KM 757 + 900 + 500 (2*KG)  = 2157 Euro, was im Endeffekt ca. 600 Euro mehr sind als der Vater hat. Diese Summe für 2 Kinder auszugeben (größere Wohnung, laufende Kosten) ist durchaus nicht zu viel. Dabei habe ich das Einkommen der KM noch nicht einmal bereinigt. 

Sicher ist die DDT und die Einteilung in Betreuungselternteil und Unterhaltszahler antiquiert, aber wirklich besser wird es durch die Einbeziehung des Einkommens der KM auch nicht.

VG Susi

 

 

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Geschrieben : 15.12.2022 11:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Die Kinder sind Grundschulkinder und man kann eigentlich nicht mehr als eine 1/2-3/4-Stelle, die die KM hat. 

Wieso?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.12.2022 12:11
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @slam

Ja, ich weiß, der Lebensstandard des Kindes orientiert sich am Lebensstandard des Vaters. Ich halte das für falsch. Letztendlich ist der Lebensstandard der Mutter maßgeblich, wenn das Kind dort wohnt. Und der definiert sich über das Einkommen der Mutter.

 

Bei meiner Frau ist der Lebensstandard des Vaters ihrer Tochter irgendwo unter dem Mindestunterhalt. Meine Frau macht 3500 netto im Monat. Mit anderen Worten: der Unterhalt reicht nicht, um PKV und Kindergartenbeitrag zu decken. Die Sicht ist also nicht immer positiv.

Unterhalt sollte sich am Bedürfnis des Kindes und an der Leistungsfähigkeit des Zahlers orientieren. Aber das wird sicher nie kommen.

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Geschrieben : 15.12.2022 12:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@lausebackesmama Weil man ansonsten die Kosten der zusätzlichen Betreuung mit einberechnen muss, weil ja auch noch die Entfernung zur Arbeit berücksichtigt werden muss. Eine Betreuung nach der Schule gibt es nicht überall und vor allem nicht so, dass die gesamte Arbeitszeit abgedeckt ist. Man kann entweder später anfangen und muss dann aber eine zusätzliche Betreuung am Nachmittag bezahlen oder man fängt eher an und dann muss man auch eine Aufsicht bezahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2022 13:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

@susi64 ich würde es anders aufziehen. Die Kinder sind alt genug um Vollzeit arbeiten zu gehen. Etwaige Betreuungskosten sind idR Kosten der Mutter. Sollten spezielle Einzelfallprobleme hinzukommen, muss man diese betrachten.

Aber im Jahr 2022 darf "kann nur halbtags arbeiten, weil 2 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren da sind" keine pauschale Begründung gegen eine Vollzeittätigkeit mehr sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2022 16:39
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