Sohn wird 18 - Anpa...
 
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Sohn wird 18 - Anpassung Unterhaltszahlung

 
(@bug33)
Frischling Registriert

Hallo@all,

ich bin neu hier , habe mich schon etwas quer durch die Beiträge gelesen und hoffe mit einer ersten eigenen Frage auf euer Schwarm-wissen.

 

Mein Sohn für den Ich Unterhalt Zahle (es besteht auch ein Titel) wird Mitte 2023 18 Jahre alt,

hier ändert sich ja dann ein wenig was. Vorab zu sagen, er lebt bei seiner Mutter im Haushalt und wird voraussichtlich weiter zur Schule gehen, Sie geht einer eigenen Beschäftigung nach und ist wieder verheiratet, das Verhältnis zu Ihr ist gelinde gesagt zum Haare raufen, ohne Anwalt macht Sie nichts, miteinander reden leider keine Chance.

Frage1. 

Es besteht ein Jugendamts Titel über den Unterhalt, erlischt dieser ab dem 18 Geburtstag ? aus der Urkunde geht nichts hervor was dieses belegt oder widerlegt.

Frage2.  

falls ja, kann ich dann einfach die Zahlung einstellen, bis ich alle Unterlagen zur Unterhaltsberechnung (hier speziell von der auch Unterhaltspflichtigen Mutter) erhalten habe?    ich hatte vor so 2 Monate vor dem 18 Geburtstag mal vorsichtig nach den benötigten Unterlagen zu fragen, damit ab dem 18. alles geregelt weiterlaufen kann.

 

Ich würde einfach gerne weiter den für mich Gesetzlich festgelegten Unterhalt zahlen, ohne Kleinkrieg und Papierkram.

Will mich aber auch nicht für dumm verkaufen lassen (von meiner Ex, die den Jungen unterm Pantoffel hat)

 

danke schon mal für eure Antworten !

 


Hinweis: als eigenes Thema abgetrennt von https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/tochter-wird-18-anpassung-unterhaltszahlung/

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von Malachit
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2022 20:07
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Hi,

 

zu Frage 1: Wenn in der Urkunde nicht explizit drin steht, dass sie mit dem 18. Geburtstag endet ist der Titel unbegrenzt und du kannst die Zahlung nicht einfach einstellen.

 

zu Frage 2: Von deiner Ex musst du dich nicht für dumm verkaufen lassen, die ist, wenn euer Sohn 18 ist nicht mehr Ansprechpartner.
Wenn du Kontakt zu ihm hast, dann setz dich vor seinem Geburtstag zusammen und rede mit ihm darüber, wie ihr das zukünftig regelt. Erklär ihm, dass zur korrekten Berechnung dir die Unterlagen der Mutter zur Verfügung stellen muss und er im Gegenzug dazu deine Unterlagen bekommt, damit die Mutter ebenfalls rechnen (lassen) kann.
Er soll dir schriftlich ein Konto benennen, auf das sein Unterhalt (übrigens um das volle KG bereinigt, solange du 75% oder mehr der Barunterhalts trägst) ab 18 gehen soll. Im Idealfall ist es dann sein eigenes. (du musst nur aufpassen, dass er schriftlich erklärt, dass es auf das Konto der Mutter gehen soll, wenn er das möchte. Du kannst sonst nicht mehr befreit auf ihr Konto überweisen, sonst könnte er den Unterhalt nochmal fordern ,weil er ihn nicht bekommen hat)

Er kann auch einen Vollstreckungsverzicht aus der Urkunde erklären. Die Mutter darf dieses Titel eh nicht mehr nutzen, damit SIE sich den Unterhalt holt, wenn du nicht zahlst.

Ihr könnt der Unterhalt ohne schriftkram einvernehmlich unter euch vereinbaren. Nur schwierig, wenn er sich nicht darauf einlässt, weil Mama was anderes will.

Ich persönlich würde immer anbieten, ohne Titel, Anwalt und Gericht etwas mehr zu zahlen. Sobald ein Anwalt ins Spiel kommt gibt es eben nur noch das, was das Gesetz hergibt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2022 12:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

prinzipiell hat midnightwish recht. Es ist aber auch bei einem guten Verhältnis zum Kind nicht einfach die KM einfach außen vor zu lassen.

Du hast kein Recht die Unterlagen der KM anzufordern, dass kann nur das Kind. Dein Sohn kann sich aber bei der Beibringung der Unterlagen und der Berechung durch das JA unterstützen lassen.

Ist das so schwer durchführbar, dann wäre der Vorschlag, dass Du gemäß Deinem Einkommen und DDT in der Altersstufe ab 18 zahlst und Dein Sohn ggf. das so bestätigt. z.B. durch eine Verzichtserklärung. Solange er noch zur Schule geht gilt er als privilegierter Volljähriger.

Hat Dein Sohn die Schule beendet, dann ist er nicht mehr privilegiert und dann lohnt es sich auf alle Fälle auf einer korrekten Berechnung zu bestehen, diese müsste ggf. vor Gericht in einer Abänderung des bestehenden Titels erstritten werden, aber hier ist die Rechtslage viel mehr auf Deiner Seite. Der entscheidende Punkt ist, dass Dein Selbstbehalt jetzt bei 1650 Euro liegt und es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gibt.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2022 19:51
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Wichtigste ist ja nun geklärt. So ein "Jugendamts Titel" ist in der Regel unbefristet. Damit ist auch Deine 2. Frage beantwortet. Du musst erstmal weiter zahlen.

Die entscheidende Info fehlt: Wie ist eigentlich Dein Verhältnis zu Sohnemann ? Macht ihr viel zusammen ? Wie reif ist er ?

Das ist deswegen interessant, weil ab 18 ER der Unterhaltsgläubiger ist und nun das Heft des Handelns in der Hand hat (vorher hatte das die KM). Wie ernst war das mit dem Pantoffel gemeint?

 

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2022 23:45
(@bug33)
Frischling Registriert

dann weiss ich schon mal bescheid, das ich weiter zahlen darf.

Aber wieviel ist jetzt die Frage?, ich werde versuchen mit meinem Sohn zu reden, aber er wollte bisher leider keinen wirklichen Kontakt zu mir, obwohl er immer bei mir meiner Frau und seinen (stief) Geschwistern herzlich willkommen ist, aber das rechne ich nicht Ihm sondern eher dem Personenkreis an bei dem er wohnt.

Zahle ich dann erst mal die % Stufe weiter in der ich mich befinde abzüglich vollem Kindergeld ?

Aktuell läuft auch noch (seid Anfang 22) ein Abänderungsverfahren bezüglich der Höhe des UH Titels, dies konnte die Gegenseite und das zuständige Gericht erfolgreich bis jetzt immer wieder hinauszögern. Bin gespannt, wann es mal eine Entscheidung gibt. Warscheinlich wird das dann bei meinem Glück 4 Wochen vor seinem 18 Geburtstag sein ;-(    

Sollte das wirklich so passieren, müsste ich dann im worstcase die ganze Titel Abänderung nochmals durchlaufen ab 18, oder wäre meine Gehaltsklasse dann erst mal wieder für 2 Jahre festgesetzt wenn es z.B. im März ein Urteil gäbe und Sohnemann im Mai 18 wird ?

Danke für Eure Hilfe ! Ihr seid super 👍 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2022 09:56
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @bug33

Aktuell läuft auch noch (seid Anfang 22) ein Abänderungsverfahren bezüglich der Höhe des UH Titels, dies konnte die Gegenseite und das zuständige Gericht erfolgreich bis jetzt immer wieder hinauszögern.

Bitte mehr dazu, könnte durchaus wichtig sein.

Für eine Einschätzung der Unterhaltssituation ab Volljährigkeit wären auch Angaben über die Höhe der Einkünfte von Vater und Mutter (mglw. auch Stiefvater) von Interesse.

Und ja, die im ersten Beitrag geschilderten Umstände (unbefristeter Titel + Verhältnis Vater-Mutter-Kind) sind sozusagen Standard bei Forendiskussionen. 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2022 10:05
(@bug33)
Frischling Registriert

@tacheles 

wie geschrieben versuche ich seid Anfang 22 den UH Titel abändern zu lassen, weil ich seit 2018 erheblich weniger verdiene, Mitte 22 wäre die Sache über das JA eigentlich erledigt gewesen, da dies eine neue Berechnung angestellt und feststellte, dass ich nur noch die erste Stufe der DDT zahlen muss,

nach dem das JU dies schriftlich beiden Parteien mitteilte, wurde schnell die Beistandschaft beendet durch die KM und ein Anwalt eingeschaltet (welcher wirklich keinen Winkelzug auslässt). Und mitgeteilt das dieser nun zuständig sei.....und seit dem wird verzögert was geht.

Bisher geht die Taktik voll auf, muss ich zugestehen, der weiss was er tut für seine Mandanten. Das JA hat eigentlich schon ein salomonisches Urteil (Berechnung) abgegeben, aber der anderen Partei passte das nicht (war zu wenig.)

Ich warte aktuell immer noch auf einen neuen Termin beim Gericht ( schon 7x verschoben) oder einem Vergleichsangebot vom Gericht.

Aber bis das pasiert wird der Sohn warscheinlich eher 18 Jahre im Mai.

Mein Sohn lebt bei der KM im Haushalt, die KM ist Verheitaret und geht einer regulären Beschäftigung nach genau so wie Ihr Ehemann, weiss nichts genaues, sollten aber beide normal/durchschnitts Verdiener sein.

(Ihr neuer Mann hat meinen Sohn nicht Adoptiert, also kein Stifvater) 

 

Wäre für mich spannend zu wissen, ob das hoffentlich 😔 bald zu erwartende Urteil (Anpassung des Titels) auch irgendwie für die Zeit ab 18 gültigkeit hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2022 10:54
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @bug33

Wäre für mich spannend zu wissen, ob das hoffentlich 😔 bald zu erwartende Urteil (Anpassung des Titels) auch irgendwie für die Zeit ab 18 gültigkeit hat.

Sollte das laufende Abänderungsverfahren noch vor Eintritt der Volljährigkeit durch Beschluss oder Vergleich beendet werden, müsste wohl bald ein weiteres Verfahren zur Regelung des Volljährigenunterhalts angeschoben werden, wenn keine gütliche Einigung darüber mit dem volljährigen Kind erfolgt. Die Anwälte werden sich freuen... Und bis zur erneuten Abänderung gilt dann der letzte Titel (der derzeit noch aussteht). Angesichts dessen wäre es taktisch vielleicht günstiger, das laufende Verfahren beidseits absichtlich hinauszuzögern. Das Kind könnte dann ab Volljährigkeit als Antragsgegner in das Verfahren einsteigen. Und das Gericht müsste dann die Volljährigkeit entsprechend bei der zukünftigen Unterhaltshöhe berücksichtigen. Am Ende würde das Gericht entweder durch Beschluss entscheiden oder einem Vergleich zustimmen. Ob man das laufende Verfahren tatsächlich noch weiter verzögern sollte, kann aber nur jemand beurteilen, der den Fall wirklich ganz genau kennt.

Geschrieben von: @bug33

(Ihr neuer Mann hat meinen Sohn nicht Adoptiert, also kein Stifvater) 

Bei einem Adoptivvater würden wir hier nicht über den Unterhalt dieses Kindes diskutieren. Stiefvater ist insofern schon richtig.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2022 17:01