Unterhalt bei Vollj...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Volljährigkeit

 
(@prima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine theoretische Verständnisfrage.

Bei einem bereinigtem Einkommen des KV von 2.100 € wäre für ein 18 jährigen Sohn nach der neuen DT (gültig ab 2016) 378 € fällig?

Sollte der Sohn studieren wollen und somit nicht mehr zu Hause wohnen, sind dann (ab 2016) 735 € - 190 € (volles KG) = 545 € zu zahlen?

Die KM hat nur einen 450€-Job, d.h. die Beträge wären alleine vom KV zu tragen. Immerhin läge der Unterschied dann bei 167 € monatlich! Ist das wirklich so?

Gruß
Prima

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2015 01:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Prima,

Die KM hat nur einen 450€-Job, d.h. die Beträge wären alleine vom KV zu tragen. Immerhin läge der Unterschied dann bei 167 € monatlich! Ist das wirklich so?

Ja.

Allerdings ist bedarfsdeckend BAföG zu berücksichtigen (und zu beantragen).
Auch beim BAföG findest Du unterschiedliche Sätze für "bei den Eltern wohnend" und "eigenständig wohnend". Das Delta ist in etwas das gleiche.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2015 09:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php>hier</a>" kannst Du mal überschlagshalber berechnen wie hoch der Bafög-Anspruch wäre. Bafög muss vorrangig beantragt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2015 13:06