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Unterhalt bei Selbstständigkeit

 
(@simsam)
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Hallo liebe "Gemeinde",

ich bin neu hier, lese aber schon eine Weile mit. Außerdem hat meine LG hier sich schon beteiligt.
Nun habe ich mich entschieden, mich selbst anzumelden, endlich.

Von meiner Ex-Frau wurde ich erfolgreich geschieden, unsere Tochter (9 Jahre) lebt nach ABR Verfahren bei mir.
Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen, wo sie mit ihrem Partner und ihrem gemeinsamen kind, 1,5 Jahre, zusammenlebt.
Als sie umzog, bestand sie darauf auch dort einer Arbeit nachzugehen.
Sie ist seit einiger Zeit selbstständig.
Es gibt einen Titel über 100%, der bei der Beistandschaft liegt und gerichtlich eingefordert wurde, aber nicht bedient wird.
Sie hat Hartz IV Belege forgelegt.
Nachdem meine Exe mir bei der Übergabe mehrmals in Arbeitskleidung über den Weg lief, ließ ich ihr Einkommen erneut prüfen.
Auch hier verwies sie auf den aktuellen Hartz IV Bescheid. Wir erhalten also weiterhin UVG.
Jetzt schrieb Exe mir in einer Mail, dass sie weiterhin selbstständig sei und nicht arbeitslos.

Wie muss ich jetzt die Hartz IV Belege deuten? Erhält sie ergänzende Leistungen?
Ich habe hier gelesen, dass sie evtl. die Selbstständigkeit aufgeben muss, um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.
Gibt es dazu Urteile?
Wie gehe ich am Besten vor?
Ihr Partner arbeitet mittlerweile wieder seit einem halben Jahr, das Kind geht seit letztem Herbst/ Winter in die KiTa.

Es nervt, dass sie mir eine lange Nase zeigt und mir immer wieder sagt, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss.
Ich zahlte zuvor mehr als ich musste und dennoch hat sie mich beim Amt angezeigt, die mich zu einem Titel zwingen wollten.
Nach vorgelegten Kontoauszügen, war die Sache vom Tisch.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

VG,
simsam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 19:47
(@simsam)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

hat niemand eine Idee?
Oder waren dies zu viele oder zu wenige Infos?
Geht es einfach nicht weiter und ich erhalte keinen Unterhalt von meiner Ex, obwohl sie arbeiten könnte?

lg,

simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 21:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Geht es einfach nicht weiter und ich erhalte keinen Unterhalt von meiner Ex, obwohl sie arbeiten könnte?

diese Frage beantwortet im Zweifelsfall ein deutsches Familiengericht im Rahmen einer von Dir angestrengten Unterhaltsklage. Ohne belastbare Kenntnis über Einnahmen und Ausgaben Deiner Ex kann man hier wie dort beim besten Willen nichts dazu sagen. Mit einem 1,5 Jahre alten Kind wird sie allerdings kein Gericht dazu zwingen, einer Fulltime-Angestellten-Tätigkeit nachzugehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 23:10
(@simsam)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi brille,

die ganze Sache war schon vor Gericht, dort kommt der Titel her. Mehr aber auch nicht.

Das kleinere Kind geht rund 30 - 40 Stunden pro Woche in die Kita. Dazu gibt es den Vater, der im 2-Schicht-System arbeitet.
Das Kind ist also theoretisch bestens betreut, zumindest täglich bis 15.30 Uhr.
Sie arbeitet selbstständig, legt aber Hartz IV Belege vor.
Passt das zusammen oder hofft sie einfach, dass die verschiedenen Bundesländer nicht zusammen arbeiten?

Ich war der Meinung, dass ich hier schon öfter gelesen habe, dass der Ex Mann alles für den Unterhalt zu tun hat, um ihn zu leisten. Unabhängig davon, ob er eine neue Familie hat oder nicht.
Wieso sollte das jetzt hier anders sein? "Nur" weil sie die Mutter ist?

vg,
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 23:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi simsam.

vor dem Gesetz sind alle Menschn gleich, nur Mütter werden anders behandelt.

Da du ja wie oben geschrieben einen gültigen Titel hast, versuch doch mal aus diesme zu vollstrecken.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 23:32