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Re: Auswärtige Unterbringung

 
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

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Hi,

ich würde das Thema gerne noch mal angehen, da ich vor einer sehr ähnlichen Situation stehe. Unsere Tochter geht für 10 Monate ins Ausland zu einer Gastfamilie, die Kost und Logi übernimmt. Unsere Tochter lebt bei der KM und ich zahle KU. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir die Kosten für das Auslandsjahr uns teilen und wie es mit dem Unterhalt weiter geht. Meine Idee;
- das Kindergeld bekommt die Kleine als Taschengeld
- die Fixkosten teilen wir uns
Wenn ich den KU einfach weiter zahle, dann reicht das für die Hälfte der Fixkosten und es bleibt ein Rest von 80-100€ pro Monat, die für spezielle Aufwände der Tochter im Ausland verwendet werden können und anteilig für die Kosten, die der KM weiterhin durch unser Kind entstehen (Anteil Kaltmiete und was weis ich).

Ich komme mit der KM ganz gut klar. Aber das Thema Geld ist mit ihr sehr schwierig. Das Alles ist so grob über den Daumen und ich wüsste gerne was "richtig" ist. In diesem unserem Lande muss es doch dafür eine Regelung geben.

Also, würde mich über Infos, Quellen, Tipss usw. freuen.

Danke
lui


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 01:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, es gibt nicht für jeden Spezialfall eine Regelung und Gebrauchsanweisung. Aber es gibt Unterhaltstitel, und die sind zu bedienen - es sei denn, Du einigst Dich mit Deiner Ex auf was anderes und sie verzichtet auf einen Teil des Unterhalts und die Vollstreckung des Titels. Zwingen kann man sie dazu nicht.

Eure Tochter wird ja nicht "billiger", nur weil sie ein paar Monate im Ausland ist. Wenn die Gastfamilie währenddessen Kost und Logis übernimmt, kommt mit einiger Sicherheit danach eine Austauschschülerin in den Haushalt von Mutter und Tochter - und verursacht dort zusätzliche Kosten. Würdest Du Dich an diesen Zusatzkosten für ein fremdes Kind beteiligen wollen? Vermutlich eher nicht...

Ich würde das offensichtlich gute Verhältnis zu Deiner Ex nicht wegen solcher Kleinlichkeiten gefährden, zumal Deine UH-Pflicht weder endet noch unterbrochen wird. Mein Vorschlag wäre: Du bezahlst den Unterhalt ganz normal weiter; die Ex bezahlt davon Reisekosten, (höheres) Taschengeld und die vorhersehbare Unterbringung eines Gastkindes. Man muss es nicht komplizierter machen als es ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 01:50
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

danke für Deine schnelle Antwort. Nein, es wird kein Austauschschüler bei der KM aufgenommen. Nein, ich wollte es nicht kompliziert machen. Da die KM in Geldangelegenheiten schwierig ist und sich gerne benachteiligt fühlt, wollte ich halt eine "offizielle" Lösung. Wenn ich das richtig sehe [1], dann spielt das Auslandsjahr unterhaltstechnisch überhaupt keine Rolle. Die Rechnerei mit Naturalunterhalt vs. Barunterhalt sollte man sich also schenken, genauso wie irgendwelche "ich übernehme die Hälfte"-Betrachtungen. Ich bezahle den KU weiter und was daraus zu welchen Anteilen finanziert wird entzieht sich sowieso meinem Einfluss und meiner Kontrolle.

Danke
lui

[1] Wie immer ist der Kontakt mit den von uns finanzierten Behörden eine Freude. Die eine kann nicht verbinden, weil sie mit der Telefonanlage überfordert ist, die nächste meint, dass nur das "örtliche" Jugendamt zuständig sei, und die MA, die man dann doch endlich mal erreicht ist mürrisch und kurz angebunden "Auslandsjahr? Ne, spielt für ihren KU keine Rolle. Widerhören".


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 12:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wie alt ist denn eure Tochter? Und was tut sie, wenn sie nicht gerade ins Ausland geht?

In der Theorie sind in dieser Zeit beide Elternteile Barunterhaltspflichtig (vorausgesetzt es besteht ein Anspruch des Kindes)

Somit wird der Bedarf nach dem summierten Einkommen beider Elternteile errechnet. Verdient die Mutter wenig bis nichts, dann bleibt du alleine pflichtig. Verdient sie über dem SB ist der Bedarf zwar höher und du zahlst evtl. ein paar Euro weniger. Nur dann könnten wieder höhere Kosten geltend gemacht werden und dann zahlst du wieder das was du jetzt zahlst.

Ausnahme wäre, wenn die Tochter 18 ist und als AuPair arbeitet oder ein FSJ im AUsland macht. Unter diesen Umständen bestünde für diese Zeit keine Unterhaltspflicht.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 12:37
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina,

die Tochter ist 16 und geht sonst (meist) brav zur Schule. Die KM verdient nicht schlechter als ich.
Wie geschrieben lasse ich es einfach weiterlaufen. Mir geht es ja auch nicht darum weniger zu zahlen, sondern nicht mehr zu zahlen. Zumindest nicht zum Vorteil der KM. Die KM ist immer der Meinung, dass ich zu wenig zahle - scheint eine Art Reflex zu sein. Obwohl ich z.B. zum Schulausflug mehr als die Hälfte extra gezahlt habe und mich auch an den Kosten der Zahnspange beteilige usw. Na ja, bringt glaube ich nichts das hier zu diskutieren.
Nach meiner Überschlagsrechnung geht die Sache so ganz gut auf und gut ist. Gesetzlich scheine ich nicht in der Pflicht und der Rest wird sich finden.

Danke Dir
lui


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lui,

Nach meiner Überschlagsrechnung geht die Sache so ganz gut auf und gut ist. Gesetzlich scheine ich nicht in der Pflicht und der Rest wird sich finden.

eben - es würde nichts bringen, deswegen Krach anzufangen und am Ende noch Anwälte und Gerichte zu beschäftigen, nur um hinterher festzustellen, dass das Ergebnis mehr oder minder unverändert bleibt. Auch wenn Eure Tochter jeden Tag kostenfrei bei Oma und Opa essen gehen würde, würde das an Deiner Unterhaltspflicht ja nichts verändern.

Je nachdem, wo dieses Austauschjahr stattfindet, entstehen ja auch Reisekosten und der Bedarf für ein höheres Taschengeld - hier würde ich der KM freundlich mitteilen, dass auch solche Kosten aus dem KU zu finanzieren sind, falls sie mit dem Ansinnen auf Dich zukommt, Du sollest Dich daran beteiligen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 18:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin luipold

Was macht denn Tochter im Ausland? Besucht sie dort ebenfalls eine Schule?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 19:07
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja, sie wird auch dort in die Schule gehen. Besondere Reisekosten werden wohl nicht anfallen, da sie die 10 Monate in der Gastfamilie verbringt und ein "Heimatbesuch" weder geplant noch vom Veranstalter "erlaubt" ist. Und bei ca. 8000 km ist das auch nicht so einfach möglich.
Sie wird im Ausland deutlich mehr Taschengeld benötigen, da Klamotten, Schulbedarf, Handy usw. nicht wie hier durch Zuwendungen vielfach abgedeckt werden. Deshalb soll das gesamte Kindergeld als Taschengeld ausgezahlt werden. Ob das reicht wird sich zeigen.

Danke für Eure Anteilnahme 🙂
lui


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 21:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lui,

8.000 Kilometer wird die junge Dame ja nicht zu Fuss gehen; ich tippe auf ein Verkehrsmittel mit Flügeln. Und darauf bezog sich mein Hinweis auf die Übernahme der Reisekosten bei Fortbestand Deiner UH-Pflicht, den Du Deiner Ex-Madame geben kannst: Die Besitzer wollen nämlich komischerweise immer Geld für die Benutzung dieser Dinger... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 22:05
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

diese Reisekosten sind in den Fixkosten des Veranstalters und somit in meiner Berechnung enthalten. Aber spielt letztlich keine Rolle, da man die Kosten sowieso nicht alle im Vorfeld und auf den Cent erfassen kann. Bauen wir also lieber auf goodwill als auf den Rechenschieber.

Gutes Nächtle
lui


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 00:59




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tina es gab mal ein OLG-Urteil (Hamm?) dass Mütter auch dann ihren Unterhaltsanteil durch Betreuung erbringen wenn das Kind im Ausland ist und berechtigt zum kassieren von Unterhalt.
Durch telefonieren und Sorgen machen.
Bei Vätern gilt das als Umgang und macht unterhaltspflichtig.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 13:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo  :erstaunt057:

Das ist doch jetzt nicht dein Ernst.

Ich war davon ausgegangen, das bei einem Auslandsaufenthalt minderjähriger beide Elternteil Barunterhaltspflichtig sind. Sonst würden ja wieder alle Kosten beim Vater liegen, der meist noch nicht mal was dazu sagen darf, ob das Kind so einen Schüleraustausch machen kann und ob das finanziell stemmbar ist


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 13:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Tina es gab mal ein OLG-Urteil (Hamm?)

... dieses mal waren das die Jecken vom Rhein.

Durch telefonieren und Sorgen machen.

Anders ausgedrückt:

Vielmehr ist die Kindesmutter gehalten, auch aus der Ferne die Pflege und insbesondere Erziehung des Sohnes weiter auszuführen.

Und solche Formulierungen

dass bei älteren Kindern wie dem Kläger die eigentliche Betreuungsleistung ohnehin in den Hintergrund tritt.

öffnen mir immer wieder die Augen wie logisch die Gleichbewertung von Betreuungsleistung und Barunterhalt bei steigendem Alter sind ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 13:58
(@luipold)
Schon was gesagt Registriert

Vielmehr ist die Kindesmutter gehalten, auch aus der Ferne die Pflege und insbesondere Erziehung des Sohnes weiter auszuführen.

Das ist ja mal krass. Die Betreuung des Veranstalters, mit dem unsere Tochter aus Reisen geht, hat ausdrücklich und nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass von übermäßigem Kontakt mit dem Kind Abstand zu nehmen ist, da es sonst nicht "richtig in der Gastfamilie bzw. im Gastland ankommt". Generell sollten die Austauschschüler sich ja nicht wie Gäste fühlen sondern in der Familie integrieren. Weswegen auch "Zweitfamilie" gegenüber "Gastfamilie" der bessere Ausdruck ist. Aufsicht, Verantwortung usw. liegen bei der Zweitfamilie.

... dieses mal waren das die Jecken vom Rhein.
Anders ausgedrückt:
Und solche Formulierungenöffnen mir immer wieder die Augen wie logisch die Gleichbewertung von Betreuungsleistung und Barunterhalt bei steigendem Alter sind ...

Ja, es ist nicht immer leicht diesen Rechtsstaat ernst zu nehmen.

Gruß
lui


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 01:16