Unterhalt bei Kind ...
 
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Unterhalt bei Kind das 18 wird

 
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich habe mal wieder (nach langer Zeit) ein Frage:
Meine LG hat einen Sohn. Der Vater zahlt Unterhalt, der Sohn macht ne Ausbildung und wird im Mai 18.

Nun fragen wir uns, wie sich der Unterhalt dann ändert. Wenn ich in die DT gucke, mindert sich der Zahlbetrag mit dem 18. Geburtstag um 20 Euro (weil ja KU höher wird, der Ansatz KG aber voll erfolgt.). Auch wenn das jetzt sehr pauschal ist, aber mindert sich dann auch der Unterhalt um diese 20 Euro wenn sich ansonsten nichts ändert (also Einkommen etc. bleibt gleich) ??

Danke im vorraus !!!

Michael

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 13:00
(@psoidonuem)
Registriert

Hier ist eine schöne Beispielrechnung http://www.vatersein.de/Forum-topic-28089.html

Kurz gesagt wird Deine LG auch unterhaltspflichtig im Verhältnis der Einkommen der Eltern. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich aus der Summe der Einkommen beider Eltern.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 13:18
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Schon mal DANKE !

Das heisst dann, dass ich die Einkommen addiere, davon die Ausbildungsvergütung abziehe (abzgl. 90 € Ausbildungsmehrbedarf) und daraus den Tabellenwert (Zahlbetrag) ermittle. Hieraus zahlt dann der Vater und die Mutter anteilig im Verhältnis ihres Gehaltes.

Richtig verstanden ?

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 13:34
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

ERGÄNZUNG:
Oder geht der Unterhalt immer nach Stufe 4 ? So was setht in der DT !

Ihr Sohn wohnt bei uns.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 13:52
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Luhnitoon,

Richtig verstanden?

"anteilig" heißt prozentual nach dem Anteil der über dem Selbstbehalt von 1000 € für Erwerbstätige liegt.

Wenn der KV z. B. netto bereinigt 2200 € verdient.
Und deine LG z.B. netto bereinigt 1200 €.

Nur als Beispiel, ja?

Dann heißt anteilig nicht
1200/3400 = 35% von 441 = 154 € zahlt KM und
2200/3400 = 65% von 441 = 267 € zahlt KV
als Unterhalt in Stufe 6.

Sondern anteilig heißt
1200-1000=200 Einsatzbetrag der KM =14% von 441 = 63 €
2200-1000=1200 Einsatzbetrag des KV = 86% von 441 = 378 €

Schön für deine LG. Nur doof für den KV, find ich.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 13:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du mit Zahlbetrag den um das volle Kindergeld verminderten Betrag meinst, hast du esrichtig verstanden.

Mit der Einschränkung, wenn deine LG zu unter dem SB liegt und nicht leistungsfähig wäre, müsste der KV nicht mehr zahlen, als er ohne die Summierung beider Einkommen zahlen müsste (also ,wenn er allein zahlungspflichtig wäre)

Das kann Vorkommen, wenn der summierte KU 1 oder 2 Stufen höher liegt, als das Einkommen des KV und die KM nicht leistungsfähig ist. z.. KV 1800, KM 800 wäre gesamt 2600. Das wäre Stufe 4 der DDT, da aber die KM unter ihrem SB liegt kann sie nicht zahlen under der KV muss nur nach Stufe 2 zahlen (die sichaus seinem Einkommen ergibt)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 13:56
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

KM und KV verdienen recht ähnlich (KM ca. 2.100 und KV ca. 2.500 - ergibt Verhältnis 60 - 40). An Ausbildungsvergütung stehen ca. 365 Euro auf dem Zettel (bereits um 90 Euro gemindert). Somit komme ich auf Stufe 4 die ich im Verhältnis 40 - 60 aufteile.
Somit ändert sich vom reinen Betrag eigentlich nicht soo viel. Nur hat halt jetzt das Kind den Anspruch, dass Geld direkt zu bekommen. Aber das wird dann intern geregelt (Stichwort Kost und Logis .....).

Danke ! Ich hoffe so passt es - bitte kurze Antwort.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 14:09
(@psoidonuem)
Registriert

Nein die 4. Altersstufe und die 4. Zeile der Tabelle sind verschiedene Schuhe.

Wenn es sich bei den genannten Zahlen um bereinigte Einkommen handelt haben wir

2500+2100=4600 = Zeile 9 nur ein Kind, Zeile 10 = 781€

davon ab 365 und 184 bleiben 232.

Aufteilung (2100-1200)/(2100-1200+2500-1200) zu (2500-1200)/(2100-1200+2500-1200) tatsächlich 40/60 dh Deine LG zahlt 92,80€ und der Vater 139,20€

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 14:33
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Somit ändert sich vom reinen Betrag eigentlich nicht soo viel.

Fast richtig, Sportsfreund.

An Ausbildungsvergütung stehen ca. 365 Euro auf dem Zettel (bereits um 90 Euro gemindert

Falls euer KV bis jetzt die 398 € aus Stufe 4 zusätzlich zu den 365 € brav abgedrückt hat dann hat deine LG ihn schön übers Ohr gehauen.
Bis auf die 90 € wär der Lehrlingslohn ab Beginn der Ausbildung anrechenbares Einkommen gewesen.

Wirf mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle.

Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern
oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf
von monatlich 90 EUR zu kürzen.

Bedarf des UH-Berechtigten in Stufe 10 DusTab: 597 €
Eigenes Einkommen des volljährigen und nicht privilegierten Azubis: 365 €
Ungedeckter Bedarf: 232 €
Davon zahlt KM 93 € und KV zahlt 139 €.

Nur hat halt jetzt das Kind den Anspruch, dass Geld direkt zu bekommen. Aber das wird dann intern geregelt (Stichwort Kost und Logis .....).

Joah, macht mal ...  

Gruss Horst

Edith sagt: psoidonuem war schneller ...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 14:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fast richtig, Sportsfreund. Falls euer KV bis jetzt die 398 € aus Stufe 4 zusätzlich zu den 365 € brav abgedrückt hat dann hat deine LG ihn schön übers Ohr gehauen.
Bis auf die 90 € wär der Lehrlingslohn ab Beginn der Ausbildung anrechenbares Einkommen gewesen.

Allerdings bis zum 18. Geburtstag nur zur Hälfte des Ausbildungsgehalts. Erst ab Volljährigkeit wird es vollständig (bis auf die Pauschale) abgezogen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 14:47




(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Fast richtig, Sportsfreund. Falls euer KV bis jetzt die 398 € aus Stufe 4 zusätzlich zu den 365 € brav abgedrückt hat dann hat deine LG ihn schön übers Ohr gehauen.
Bis auf die 90 € wär der Lehrlingslohn ab Beginn der Ausbildung anrechenbares Einkommen gewesen.

Wirf mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle.
Bedarf des UH-Berechtigten in Stufe 10 DusTab: 597 €
Eigenes Einkommen des volljährigen und nicht privilegierten Azubis: 365 €
Ungedeckter Bedarf: 232 €
Davon zahlt KM 93 € und KV zahlt 139 €.

Joah, macht mal ...  

Gruss Horst

Edith sagt: psoidonuem war schneller ...

Nein, nein, wir haben beide ein gutes Verhältnis zum KV ! Er hat schon den Unterhalt ums Ausbildungsgehalt gekürzt. Gezahlt hat er bisher ca. 215 €.

Ab dem 18. kam ich bei meiner Berechnung auch auf ca. 140 € für den KV.

Danke für die Hilfe !

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 15:39
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Bis hierhin schon mal vielen Dank !!!

Aber ich hab noch 2 kleine Ergänzungsfragen:

1. Wenn einer der beiden Beamter ist und wir vom Netto-Lohn ausgehen, wird dann eigentlich beim Beamten die priv. KV abgezogen ? Bei anderen Arbeitnehmern ist das Netto ja auch ohne Krankenversicherung.

2. Bei der Berechnung ab 18: was ist denn, wenn einer der beiden gar kein Einkommen oder nur Hartz 4 hat ? Wird dann nirgendwas für diesen angerechnet ? Z. B. ein Pauschalbetrag ?

Danke im vorraus !

Michael

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2014 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

1. Wenn einer der beiden Beamter ist und wir vom Netto-Lohn ausgehen, wird dann eigentlich beim Beamten die priv. KV abgezogen ? Bei anderen Arbeitnehmern ist das Netto ja auch ohne Krankenversicherung.

doch, bei Arbeitnehmern ist die KV bereits abgezogen; der Arbeitgeber bringt Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Abzug und weist einen Nettobetrag aus. Der (privat versicherte) Beamte kann seine KV selbstverständlich auch abziehen, um sein unterhaltsrelevantes Netto zu ermitteln.

2. Bei der Berechnung ab 18: was ist denn, wenn einer der beiden gar kein Einkommen oder nur Hartz 4 hat ? Wird dann nirgendwas für diesen angerechnet ? Z. B. ein Pauschalbetrag ?

in diesem Fall gilt der gesetzliche Selbstbehalt. Wenn darüber hinaus nichts zu holen ist, ist das eben so. Das Kind muss dann ggf. einen Antrag auf (Schüler-)Bafög stellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 13:28
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

DANKE Martin !

zu 2.:
Das heisst dann aber doch eigentlich, dass sich mein Unterhalt (geht um mich) eigentlich verringert, oder ? Weil ..... wenn die KU nicht arbeitet und unsere Gehälter zusammen gerechnet würden, wäre da ja nur meins. Dies ergibt dann die entsprechende Stufe, die sich ja gegenüber jetzt dann nicht ändert. Da meine Kids dann noch zur Schule gehen werden und sich der Zahlbetrag ändert (wegen dem voll anzurechnenden KG) würde ich unterm Strich etwas weniger bezahlen.

Richtig ?

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2014 13:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Richtig.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2014 14:22