Gibt es Mehrbedarf ...
 
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Gibt es Mehrbedarf des Unterhaltspflichtigen bei chronischer Krankheit?

 
(@telefoner)
Schon was gesagt Registriert

Da das JA mit spitzem Stift gerechnet hat und dabei ein Selbstbehalt von knapp über 1100 € herausgekommen ist, möchte man Stufe 2 der DDT für meine Tochter haben (ein Unterhaltsberechtigter).

Nun habe ich hier gelesen, dass es bei chronischen Krankheiten für ALGII-Empfänger Mehrbedarf gibt.

Ich habe chronische Niereninsuffizienz noch ohne Dialyse. Kann ich bei der Unterhaltsberechnung den Mehrbedarf auch so ansetzen? Wenn ja, wäre mein Selbstbehalt unter 1100 € und somit wäre doch Stufe 1 anzusetzen, oder? Es ist zwar nicht so der Unterschied, aber man möchte das jetzt neu tituliert haben und da kommt auf Zeit schon etwas zusammen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 14:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Telefoner,

wenn die "spitz auf Knopf" gerechnet haben, kannst Du gerne auch die komplette Berechnung hier mal einstellen (und wenn Du das tust, wäre interessant in welchen OLG-Zuständigkeitsbereich das fällt).

Kannst Du einen Mehrbedarf für Deine Erkrankung nachweisen ?

Grundsätzlich würde ich mich schon auf den Standpunkt stellen, dass diese Kosten bei der Einkommensbereinigung zu berücksichtigen sind.

[...] aber man möchte das jetzt neu tituliert haben und da kommt auf Zeit schon etwas zusammen.

Heißt das, es existiert ein Titel über den Mindestunterhalt ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 15:46