Unterhalt bei Eigen...
 
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Unterhalt bei Eigentum vor der Ehe

 
(@fredox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Hat jemand eine Erfahrung wie Gerichte Eigenheim sehen (im alleineigentum) das bereits vor der Ehe noch vor dem Kennenlernen der Exfrau existierte. Sprich die Belastungen waren Eheprägend.

[Editiert am 13/3/2006 von FredoX]

[Editiert am 13/3/2006 von FredoX]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 18:36
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn das Haus schon vor der Ehe da war, wird es Deins bleiben... die Belastungen aber auch...die sind NICHT eheprägend. Eheprägend ist das, was in der Ehezeit angeschafft wurde.

Das gilt für Vermögen und für Schulden.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 18:51
(@fredox)
Schon was gesagt Registriert

Das das Haus und die Belastungen mir bleibt ist mir klar aber wie du schon sagtest schulden sind Eheprägend für das Haus gibt es ja auch schulden nur inwieweit sind die anrechenbar.

Finde da nirgends etwas drüber immer nur wenn es in der Ehe angschafft wird aber nicht schon vor der Ehe da war. Ich habe die Belastungen ja auch schon vor der Ehe getragen aber auch in der Ehe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 18:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo FredoX,

ich denke du kannst evtl. die Zinszahlungen in Abzug bringen (nicht die Tilgung!) und musst dir dafür aber einen Wohnvorteil anrechnen lassen (bin mir da aber nicht ganz sicher).
Zudem könnte in deinem Fall auch ein Zugewinn eingetreten sein, da die Schulden für das Haus nun ja auch geringer sind gegenüber dem Zeitpunkt der Heirat. Dem könntest du einen Wertverlust des Hauses gegenüberstellen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 20:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Schulden, Kredite usw. die Du vor der Ehe hattest, sprich auch die Schulden für das Haus...sind nicht eheprägend.
Nur wenn Ihr Schulden gemacht habt, wo beide unterschrieben haben...die sind eheprägend.

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 10:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eheprägend = prägt die Ehe. Somit sind Schulden, die vor der Ehe vorhanden waren, wärend der Ehe getilgt wurden, eheprägend. Das OLG Frankfurt/Main schriebt in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien "Eheprägend sind die zum Zeitpunkt der Scheidung verfügbaren Mittel". Die verfügbaren Mittel wiederum ergeben sich aus Einkommen abzgl. Ausgaben, also auch den vorehelich begründeten Ausgaben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 10:54
(@fredox)
Schon was gesagt Registriert

Der Zugewinn für das Haus kann nicht Angerechnet werden da er in einem Ehevertrag ausgeklammert wurde.

Vielen Dank für Euere Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 20:30