Hallo zusammen,
bin schon hier seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun möchte ich kurz meinen Sachverhalt schildern,
welcher mich seit einiger Zeit stark grübeln lässt. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps/Anregungen für mich.
Mein Sohnemann hat letzte Woche seinen Schulabschluss gemacht und beginnt ab September eine
Ausbildung. Die Unterhaltsberechnung bei Ausbildung ist mir soweit klar (Unterhalt wurde bisher nach Berechnung
ihrer Anwältin vor der Scheidung bezahlt, nur angepasst an die aktuelle DT -> kein Titel o.ä.).
Nun mein Problem:
Aufgrund der Ausbildung kann ich ja den Unterhalt für meinen Sohn reduzieren. Nun vermute ich stark,
dass seine Mutter diese Differenz bei Ihm einfordern wird. Da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinen
Kindern besitze, vermute ich schwer, dass ich dann anschließend als Buhmann etc. dargestellt werde.
P.S.:Den "gesparten" Unterhalt wollte ich eigentlich großteils zurücklegen für evtl. spätere BOS/Studium
Wie habt ihr das Thema gelöst??
Gruß
Tyee
Hallo,
wie alt ist Dein Sohn? Wenn er nämlich minderjährig ist, dann stehen nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen sowohl der Mutter als auch die Hälfte der des verbleibenden Anteils zu und Du kannst nur um diesen Anteil den Unterhalt reduzieren.
Beispiel: Ausbindungsentgeld 300 Euro, 100 Euro sind berufsbedingte Ausgaben (Monatskarte, Hefte, ...), dann kannst Du den Unterhalt um 100 Euro reduzieren.
Je nach OLG werden ausbildungsbedingte Ausgaben des Kindes unterschiedlich gehandhabt, manchmal pauschaul, manchmal nur die konkreten.
Als erstes und das kannst Du Deinen Kindern auch erklären, geht es um den Unterhalt der Kinder und nicht der Mutter. Wenn ein Kind Einkommen hat (Ausbildungsentgeld), dann ist es auch verpflichtet zu seinem Unterhalt beizutragen und der Mutter "Kostgeld" zu geben.
Das klingt nicht schön ist aber auch bei jedem Erwachsenen so, der mit seinem Einkommen auch berufsbedingte Ausgaben und vorallem Miete, Versicherungen und dgl. bezahlen muss.
"Versüßen" kannst Du das Ganze indem Du das Geld, was Du nun am Unterhalt sparst auf ein Konto für Dein Kind einzahlst und es z.B. zur Volljährigkeit oder beim Führerschein damit unterstützt.
Das Gleiche gilt bei einem Volljährigen Kind, dass für seinen Unterhalt komplett alleine verantwortlich ist. Zu Hause zu wohnen heißt eben nicht kostenfrei zu leben. Ein Einkommen dient dem Unterhalt.
VG Susi
Hallo,
bei mir/uns (aktuell) so gelöst:
(Eigene) Neuberechnung mit neuen Zahlen; gesprochen mit Kind und Ex; Fertig.
Etwas ausführlicher:
Auch im Vorfeld das Thema schon bei Kind und Ex angesprochen (dass das kommt). War Ex aber klar. Natürlich bleibt ihr erstmal deutlich weniger, weil jetzt Geld von mir an Kind fließt (sie arbeitet aber auch). Aber klar, so lange er noch zu Hause wohnt gibt er davon ab (muss er vom Uhalt was abgeben). Da geht es dann bei den beiden "nur" noch um die Frage was er ggfs. jetzt selbst bezahlt (zB Klamotten), denn je nachdem zahlt er halt mehr oder weniger an Ex. Da wir alle miteinander reden können (ebenfalls nie einen Titel gehabt) funktioniert das Ganze weitgehend. Natürlich war das Ganze etwas zeitintensiver als hier vermittelt. Wir sind auch die Zahlen ausführlich durchgegangen etc. etc.
neuezeit
So ist das Leben
