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Unterhalt auf Wunsch der KM auf das Konto des Kindes überweisen

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(@le_dirk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die KM möchte gerne, dass ich den Unterhalt künftig auf das Konto meines 12-jährigen Sohns überweise.
Sie selbst hat ein P-Konto, jetzt wieder Arbeit und würde mit Lohn und KU die Freigrenze des Kontos überschreiten.

In meiner Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung steht, dass ich den Unterhalt "zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters" zahlen muss.

Soll ich auf den Wunsch der KM eingehen oder weiterhin wie bisher auf ihr Konto zahlen?
Wir sind uns nicht gerade grün, daher müsste ich wissen, ob ich wirklich "save" bin, wenn ich an meinen Sohn zahle. Natürlich bietet sie schriftliche Erklärungen an, dass sie das so möchte. Aber diese Urkunde ist vollstreckbar... Daher mache ich mir sorgen. Mal abgesehen von der vermeintlichen Vollstreckungsvereitelung.

Danke für Eure Tipps!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2020 18:41
(@inselreif)
Moderator

Wenn sie es schriftlich so anweist, ist das ok.
Aber der KU wäre auf dem P-Konto ebenfalls nicht pfändbar.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2020 18:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie dir das schriftlich gibt, dann mach es doch.

Ich hab das damals auch so gemacht (Grund war da aber, dass der KV mehrmals versucht hatte auf mein Konto zuzugreifen mit der Begründung, dass er sich versichern muss, dass ich mit dem KU ordentlich umgehe)

Hatte den Vorteil, dass am 18 Geburtstag die Kontokarten an die Kinder gingen und sie direkt über den jeweiligen Unterhalt verfügen konnten


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2020 19:15
(@le_dirk)
Schon was gesagt Registriert

Wenn sie es schriftlich so anweist, ist das ok.
Aber der KU wäre auf dem P-Konto ebenfalls nicht pfändbar.

Gruss von der Insel

Danke Dir, Inselreif.

Ja richtig, KU ist nicht pfändbar. Aber sie bekommt jetzt auch ihren Lohn darauf und die Summe übersteigt dann den Freibetrag. Und das möchte sie mit dem Wechsel des Kontos, auf das ich zahlen soll, umgehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2020 19:28
(@inselreif)
Moderator

Na ja, der KU wäre dem Schuldner neben dem Freibetrag (wie das Kindergeld auch) zu belassen, § 850k II Nr. 3 ZPO. Aber das Geldinstitut weiß das ja nicht von alleine, man muss aktiv werden. Im Zweifel hilft auch die Festsetzung des pfandfreien Betrags durch das Vollstreckungsgerichts.

Ist natürlich alles mit Aufwand verbunden, Konto des Kindes zu nutzen ist einfacher...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2020 19:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM Dir schriftlich gibt, dass der Unterhalt ab dem ... auf das Konto .... überwiesen werden soll, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Die Frage ist eher ob die KM auf der sicheren Seite ist. KU ist nicht pfändbar und wie der Inselreife schon schrieb kann die Freigrenze wegen KU angehoben werden. Dazu müsste der KU nachgewiesen werden.
Es könnte aber auch sein, dass der KU schon berücksichtigt ist und die KM einfach mehr Geld behalten will indem der KU auf ein anderes Konto läuft. Das wäre kritisch, aber nicht Dein Problem.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2020 19:53
(@le_dirk)
Schon was gesagt Registriert

Es könnte aber auch sein, dass der KU schon berücksichtigt ist und die KM einfach mehr Geld behalten will indem der KU auf ein anderes Konto läuft. Das wäre kritisch, aber nicht Dein Problem.

Hallo Susi.

Genau so ist es - sie hat schon den maximalen Betrag eingetragen.

nicht mein Problem... damit tue ich mich schwer, weil die von mir seinerzeit unterschriebene Urkunde einen pfändbaren Titel darstellt und ich überhaupt keine Lust auf gelbe Briefe habe, weil die KM mittels ihrer Kontoauszüge nachgewiesen hat, dass ich die Zahlungen auf ihr Konto eingestellt habe. "Versuchen kann man es ja mal"


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2020 20:03
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo le_dirc,

ehrlich gesagt finde ich es unfassbar dreist, was die KM da veranstaltet: Sie hat titulierte Schulden, d.h. sie hat Waren und/oder Dienstleistungen konsumiert, die sie nicht bezahlt hat, und jetzt versucht sie nicht nur, Geld vor ihren Gläubigern vorbei zu schieben, sondern verlangt auch noch von Dir, sie bei ihrer Mauschelei zu unterstützen.

Echt unfassbar. Ich würde mich nie auf so etwas einlassen. Je nachdem, welche Angaben sie gemacht hat, kann damit schon der Tatbestand des Betrugs auf ihrer Seite erfüllt sein. Dann wäre auch eine Beihilfe von Deiner Seite ggf. strafrechtlich relevant.

Aber auch wenn es strafrechtlich noch kein Betrug darstellen sollte, ist es auf jeden Fall eine Riesensauerei von ihrer Seite und ich würde mich niemals dafür hergeben, so etwas auch noch zu unterstützen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 04:57
(@wasserfee)
Registriert

ich schließe mich @celine an, ich finde das unglaublich unverschämt.
Am anderen Ende der Leitung sitzen Menschen, die eine Leistung erbracht haben (ob materiell oder immateriell) und deine Ex such nach Lösungen, um diese noch weniger dafür zu entlohnen, als das durch die Insolvenz eh schon der Fall ist.
Bei mir würde sie damit auf Granit beißen. Aber sowas von.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.03.2020 09:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich verstehe garnicht worüber ihr Euch aufregt. Solche Mauscheleien und großzügige Schiebereien sind im Familienrecht tägliche Praxis und vor allem bei Müttern wird dies auch nicht verfolgt.
Ich kenne genügend Beispiele, auch hier im Forum, und persönlich habe ich Unterlagen, die nachweisen das Ämter, Gerichtsvollzieher nicht reagieren, wenn man die sogar mit der Nase auf Schwarzarbeit, Betrug stößt. Es ist also gesellschaftlich gewollt .... kein Grund zur Beschwerde.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 10:14




(@wasserfee)
Registriert

@Kasper
ich werde dich mal dran erinnern, wenn einer deiner (gerne auch etwas größeren Kunden) nicht bezahlt.
Im Ernst: das ist nicht die Welt, in der ICH leben möchte. Und da bin ich auch straight.
Ich mach sowas nicht und unterstütze das auch nicht.
Wie der Rest der Welt das sieht ist mir schnuppe, meine moralische Grenze überschreitet das (um Längen!!!!)

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 10:23
(@le_dirk)
Schon was gesagt Registriert

Je nachdem, welche Angaben sie gemacht hat, kann damit schon der Tatbestand des Betrugs auf ihrer Seite erfüllt sein. Dann wäre auch eine Beihilfe von Deiner Seite ggf. strafrechtlich relevant.

Aber auch wenn es strafrechtlich noch kein Betrug darstellen sollte, ist es auf jeden Fall eine Riesensauerei von ihrer Seite und ich würde mich niemals dafür hergeben, so etwas auch noch zu unterstützen.

Hallo Celine,

So, wie ich das sehe, würde ich mich an einer Vollstreckungsvereitelung beteiligen und wäre wahrscheinlich dann der Beihilfe schuldig.

@Wasserfee: Eine Insolvenz macht sie nicht - mit der lustigen Begründung, dass es, solange die Kinder noch im Haus sind, aus ihrer Sicht keinen Sinn macht. Was ich für Blödsinn halte, denn gerade dann kann man ihr ja weniger abziehen.

@Kasper: Ist das so, dass man diese Dinge nicht verfolgt? Ich könnte mir schon vorstellen, dass Gläubiger da hinterher sind und das auch anzeigen. Hast Du die Erfahrung gemacht, dass ein Hinweis hierauf ins Leere läuft?

Eins noch: Die KM "droht" mir jetzt quasi mit "Na dann haben die Kinder nichts davon weil mein Konto dann gesperrt wird", wenn ich nicht auf das Konto meines Sohnes überweise.
Habt Ihr Erfahrungen mit P-Konten? Sie behauptet, dass, wenn der Freibetrag überschritten wird, das Konto gesperrt wird und sie nichts mehr damit machen kann. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich sehe zwar den Sinn, Beträge über der Freigrenze einzufrieren, aber das ganze Konto zu sperren - wofür?

Danke Euch schonmal


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2020 10:29
(@wasserfee)
Registriert

@Dirk:
sie droht mit nonsense, um dich zu einer Handlung zu bewegen.
Natürlich hat sie diese Freibeträge, da die Kinder nachweislich bei ihr wohnen. Sie muss diese nur geltend machen.
Da muss sie eben den Hintern hochbekommen und aktiv werden.

Viele Gläubiger geben irgendwann auf. WEil es eben so kackendreiste Menschen gibt, die sowas aussitzen. Wie mein Ex z.B. Aber ewig kann man das nicht machen, es werden sich irgendwann immer 2,3 Gläubiger finden, die durchziehen...Gottes Mühlen mahlen zwar manchmal langsam...

Mein Ex agiert genau so. Mit immer geringerem Erfolg.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 03.03.2020 10:38
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk
Mit dem P Konto ist das so, das am Monatsende das den Freibetrag übersteigt auf ein Anderkonto der Bank fließt und nach 6 Wochen ca. an den oder die Gläubiger ausgekehrt wird.
Als Beispiel: Eingetragener Freibetrag 1700 € , eingehender Lohn 1000 plus Kindergeld 204 und 596 € Unterhalt, dann ist ein Überhang zum Freibetrag von 100 €. Diese 100 € werden dann ausgekehrt.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 11:04
(@le_dirk)
Schon was gesagt Registriert

Mit dem P Konto ist das so, das am Monatsende das den Freibetrag übersteigt auf ein Anderkonto der Bank fließt und nach 6 Wochen ca. an den oder die Gläubiger ausgekehrt wird.
Als Beispiel: Eingetragener Freibetrag 1700 € , eingehender Lohn 1000 plus Kindergeld 204 und 596 € Unterhalt, dann ist ein Überhang zum Freibetrag von 100 €. Diese 100 € werden dann ausgekehrt.

Ah, danke für die Erklärung, der Frosch.
Also erzählt sie mir Blödsinn, dass das Konto dann nicht genutzt werden kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2020 11:08
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk
Ja sie erzählt Dir blödsinn. Das P Konto kann ganz normal bis zum eingetragenen Freibetrag genutzt werden. Ist der Freibetrag ausgeschöpft, kann sie dann erst wieder am Monatsersten über auf das neue Geld verfügen. Wenn sie allerdings den Freibetrag am 15 ten schon ausgeschöpft hat, dann wird es ein recht langer Restmonat für sie.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 11:51
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wahrscheinlich hat deine Ex den Unterhalt schon als Freibetrag eingetragen und will auf diesem Weg den Freibetrag für sich nutzen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 12:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube hier müssen wir mal verschiedene Sachverhalte trennen.

1. Das Konto auf den der Kindes Unterhalt zu fliessen hat, legt der Unterhaltsempfänger (in diesem Fall die Kindesmutter) fest.
Warum sie das so will, zu welchem Zweck sie das macht, das geht den Zahlungspflichtigen in erster Linie überhaupt nichts an. Er macht sich auch nicht irgendwelcher Straftaten schuldig wenn er einer Aufforderung des Unterhaltsempfängers nachkommt.

2. Das Thema Gläubiger:
Es kommt immer stark darauf an, wie ambitionierte Gerichtsvollzieher ist, um wie viel Geld es geht, und natürlich wie kackendreist der Schuldner ist. Der Schuldner hat dann irgendwann die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Wenn sie hier falsche Angaben macht, dann ist das eine Straftat. Allerdings, und das ist hier leider der springende Punkt, wird es nur auf Antrag verfolgt. D.h. der Gläubiger muss von den falschen Angaben wissen. Da die Datenschutzlage derzeit so hoch ist, sind die Chancen recht gering.
D.h., wenn in diesem Fall der Freibetrag auf dem Konto inklusive des Kindesunterhaltes ist, und der Kindes Unterhalt nun auf ein anderes Konto fließt, dann geht die Kindesmutter einen klaren Betrug. Da der Gerichtsvollzieher aber nicht auf das Konto der Kinder gucken darf, wird dieser Betrug nicht verfolgt beziehungsweise nicht auffallen. Dies ist übrigens auch einer der Gründe, warum Kindesmutter gelegentlich den Unterhalt für die Kinder in bar haben wollen. Auch dies wurde schon öfter berichtet.

3. Das liebe Thema Interesse:
Ich kann das nur aus meinem Bereich sagen, deckt sich aber auch mit den Erfahrungen die ich bei bundesweiten Kontakten machen konnte, und auch der ein oder andere Forensbeitrag hier hat diese Erfahrung bestätigt. Bei der Unterhaltsvorschusskasse, bei der Beistandschaft, bei der Arge, jeweils habe ich darauf hingewiesen dass die Kindesmutter fröhlich am Haare schnippeln ist, es gibt sogar Berichte darüber, aber verfolgt wurde das nie. Vielleicht interessiert das irgendwann noch mal in einem Gesamtkonzept oder aber wenn ich privatrechtlich dagegen vorgehe, aber die Behörden interessiert das nicht. Und dabei wird die Palette immer größer, das ist Sozialleistungsbetrug, Steuerhinterziehung, Unterhaltserschleichung, ich könnte immer weiter fort schreiben. Sogar Umgänge die nie stattgefunden haben wurden von ihr bei der Arge abgerechnet.
Solange dass von unseren hoheitlich tätigen Beamten geduldet und meines Erachtens sogar gefördert wird, sollten wir uns nicht darüber wundern dass die Sozialtöpfe immer weiter geplündert werden, die Steuern immer höher erhoben werden, und die lieben Leistungsträger, die unsere Wirtschaft so dringend benötigt, sich lieber im Ausland umguckt.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 14:30
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Tach,

nach den ganzen Ausführungen, solltest Du den Unterhalt wohl auf das Konto Deines Kindes überweisen, wenn es Dir schriftlich angegeben wurde.. Aber natürlich als Empfänger
weiterhin die Mutter angeben. Somit zu Händen des gesetzlichen Vertreters.

Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 15:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mal so eine Frage: warum sollte sich der TO daran beteiligen? Er hat das Konto der Mutter, also zahlt er an sie. Nachher versucht sie noch zu pfänden, weil das Geld nicht an sie ging und dann muss er erstmal alles aufklären. Anders ist es einfacher und auch gerechter. Man kann ihm sicher auch keinen Strick draus drehen, wenn er an sie direkt zahlt. Also warum diese Empfehlungen?

Meine Partnerin hat Schulden aus erster Ehe, die ihr Ex in ihrem Namen gemacht hat. Und ja, keiner verfolgt das. Niemand hat sicher weiter gemeldet, die Zinsen steigen, aber aktiv eine Pfändung o.Ä. beantragen tut keiner, wenn es heißt "geschiedene Frau mit Kind". Wir haben eher das umgekehrte Problem: sie will ihre Schulden schon länger bezahlen, nun hat sie auch noch die Zusage für eine Ausbildung mit Verbeamtung, aber ein Teil der Gläubiger rührt sich einfach nicht. Die antworten nicht auf Nachfragen zur Angabe einer Bankverbindung und eines Verwendungszwecks. Wenn das nicht bald was wird, müssen wir die wohl gerichtlich dazu auffordern das Geld anzunehmen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2020 16:44




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